Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
JohannesM  Erfahrener Sammler


Status: Offline Registriert seit: 31.08.2011 Beiträge: 16 Nachricht senden | Erstellt am 06.02.2012 - 22:10 |  |
Wieso gibt es eigentlich AFS in 2 Varianten: mit oder ohne "Entgelt bezahlt" oder "Gebühr bezahlt"-Eindruck , der AFS an sich ist doch sowieso ein "Gebühr bezahlt"-Stempel??
Gruß JM
|
bernhard  Postalia 1938-1948
  

Status: Offline Registriert seit: 19.11.2005 Beiträge: 250 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2012 - 20:33 |  |
Hallo JohannesM,
Lt. Dürst/Eich, die deutschen Post- und Absenderfreistempel, Band 2, durftn ab dem 30. Juli 1954 Freistempler zur Freimachung von Massendrucksachen eingesetzt werden. Der Freistempler wurde hierbei in Nullstellung abgedruckt und es musste ein Gebühr bezahlt-Vermerk angebracht werden, die Gebühr wurde bar am Schalter bezahlt.
Vom 1. Oktober 1969 an galt dann eine neue Reglung: Statt der Abdrucke in Nullstellung, musste der Freistempel jetzt den Gebührensatz der Massendrucksache ausweisen.
Gruß,
bernhard
Signatur Gruß Bernhard www.plz-stempel.de |
JohannesM  Erfahrener Sammler


Status: Offline Registriert seit: 31.08.2011 Beiträge: 16 Nachricht senden | Erstellt am 08.02.2012 - 18:13 |  |
Hallo Bernhard,
entschuldige meine Unwissenheit, ich bin nun mal nur Heimatsammler und kann mich mit den einzelnen
Gebieten nicht so intensiv beschäftigen. Du meinst also, daß auch bei modernen Belegen bei Massendrucksachen der "Entgelt bezahlt"-Zusatz gedruckt wird und bei den anderen Postsendungen nicht??? Werden die denn immernoch zur Post gebracht und extra bezahlt?
Die Frage ist ja auch, ob wir die in der Datenbank dann als 2 verschiedene Stempel archivieren oder nur einen Zusatz machen. Oder ist der Zusatz überflüssig, weil jeder Stempel mit diesem Zudruck vorkommen kann?
MfG Eckhard
|
bernhard  Postalia 1938-1948
  

Status: Offline Registriert seit: 19.11.2005 Beiträge: 250 Nachricht senden | Erstellt am 08.02.2012 - 22:14 |  |
Hallo JohannesM,
die Postsendungen mussten grundsätzlich immer zur Post getragen werden, Postbriefkästen durften nur in Ausnahmefällen benutzt werden. In diesem Fall mußten die Postsendungen in einem Briefumschlag mit der Aufschrift "Freistempler, sofort zu öffen" versehen werden (zumindest früher).
Bei freigemachten Tafif für Massendrucksache mußte die Zulässigkeit durch die Stückzahl auf der Post kontrolliert werden. Die Gebühr hierfür wurde dann (ab 1969) mit dem Freistempler bereits bezahlt.
Der Zusatz "Gebühr bezahlt" war ein eigenes kleines Klischee, dass ausgewechselt werden konnte, bei neueren Maschinen sicherlich elektonisch zuschaltbar.
Ich denke dieser Zusatz durfte auch bei normalen Sendungen mit abgedruckt werden, bin mir jetzt aber nicht sicher, da ich keine neueren Unterlagen greifbar habe.
Archivieren würde ich beide Typen, da sie sich ja unterscheiden.
Gruß,
bernhard
Signatur Gruß Bernhard www.plz-stempel.de |