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ElsiTeillwissend  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 76 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2008 - 19:01 | |
Hallo ratlos,
Mensch, bei dem Tempo schwirrt einem ja der Kopp!
      
Bin gespannt, wie deine Unendliche Geschichte weitergeht.
Grüße von Elsi...
Signatur Die Würde des Menschen ist ...
... unfassbar.
Deshalb finden wir sie nur in diesem berühmten Büchlein und ...
... unseren Wünschen und Illusionen. |
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ratlos  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.10.2007 Beiträge: 90 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 05:04 | |
Der Wahnsinn geht weiter,
gestern habe Post vom Sozialgericht bekommen, mit der Anlage meiner Klage. In dem Schreiben war aber nur das Original der Kindergeldkasse aus 2005. Also rief ich da an, und Fraget ob da was vergessen wurde. Die freundliche, etwas entnervte Angestellte, erklärte mir nun, dass sich ja mein Anwalt nach 3 Monaten nicht gemeldet hat, daher wurde die Klage aus 2005 eingestellt. Also rief ich gleich mein Anwalt an, der sagte er habe nichts erhalten. Es stimme aber, dass aufgrund der vielen Klagen, die eingestellt werden, wenn man in 3 Monaten nicht reagiert. Er wollte sich darum kümmern und beim Gericht nachfragen, was das soll. Meine Klage fällt noch nicht unter diese Änderung, da der Stichtag der 01.04.08 war, meine Klage wurde 03/08 vertagt. Und als der neue Bescheid seitens der Arge beim Gericht einging und wie ihn erhalten haben, sollten wir uns nur melden, wenn wir damit nicht einverstanden sind. Leider hat sich der Anwalt noch nicht gemeldet. Nun weiß ich immer noch nicht, ob die Klage eingestellt wurde. Ich darf garnicht daran denken, wenn das wahr ist. All die Jahre umsonst Nerven gelassen. Und was dann? 
guß ratlos
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.11.2008 - 14:37 | |
Entweder hat der Anwalt geschlampt, oder das Gericht.
In letzterem Fall muss das Gericht das Verfahren wieder aufnehmen, in ersterem musst du deinen Anwalt zur Verantwortung ziehen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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