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Mischa 
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......

...

Status: Offline
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 43
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...   Erstellt am 01.08.2008 - 08:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der Schrecken geht weiter:

Was habe ich mir da nur für einen Rechtsanwalt rausgesucht?

Nachdem er eine Kopie des Briefes bekam, der 2 Posts vorher erwähnt ist, schwenkt er in die Richtung: "Das ist doch korrekt abgerechnet worden."

Daraufhin habe ich ihm eine Mail geschickt, mit folgendem Inhalt:



Sehr geehrter Herr Anwalt,

offensichtlich verwechselt man hier die Begriffe Bedarf und Leistung.

Der Bedarf meines Sohnes beträgt 278,- zzgl. KdU-Anteil. Dies ist im §20 SGBII als Regelsatz gesetzlich festgelegt und nicht kürzbar.

Kürzbar ist die zustehende Leistung nach Abzug eventuellen Einkommens.


Und da sieht die Rechnung gleich ganz anders aus:

Angerechnet werden meinem Sohn als Einkommen 154,- Kindergeld und 226,86 von meinem Krankengeld als Einkommensanteil.

Berechnet man nach der Bedarfsanteilmethode (§9 Abs. 2 Satz 3 SGB II) ergibt sich folgendes Bild:

Regelsatz 278,- abzüglich KG 154,- abzüglich Einkommensanteil 226,86 = Einkommensüberhang 72,86

Verrechnet man den KdU-Anteil mit dem Einkommensüberhang, ergibt sich ein Leistungsanspruch von 68,39 KdU.

Da es sich hier um KdU handelt, sind diese bei der ersten Sanktion nicht zu kürzen.

Sanktioniert werden darf auch nur der, der die Sanktion verursacht hat.

Das Herausrechnen des Bedarfs hat zur Folge, dass alle Mitglieder der BG sanktioniert wurden.
Das ist sachlich falsch und rechtswidrig, weil hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht.
Bitte prüfen Sie den Sachverhalt nochmals.

Mit freundlichem Gruß

Hoffentlich blickt der Anwalt jetzt durch,worauf es mir ankommt.
Im schlimmsten Fall werde ich ohne anwaltliche Hilfe weitermachen, oder mir einen kompetenteren Anwalt suchen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 01.08.2008 - 17:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 






Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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