|
|
||
|
|
Willkommen im Hartz IV Forum |
|
Achtung!
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
Der Schrecken geht weiter:
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
Startseite
Neues im Forum
Suchen
Login Mitglieder
Forumregeln
Suchen im Hartz IV Forum:
More : [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] Ersteller Thema » Beitrag als Abo bestellen
![]()
Mischa
Star User

Status: Offline
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 43
Nachricht senden
Erstellt am 01.08.2008 - 08:45
Was habe ich mir da nur für einen Rechtsanwalt rausgesucht?
Nachdem er eine Kopie des Briefes bekam, der 2 Posts vorher erwähnt ist, schwenkt er in die Richtung: "Das ist doch korrekt abgerechnet worden."
Daraufhin habe ich ihm eine Mail geschickt, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Anwalt,
offensichtlich verwechselt man hier die Begriffe Bedarf und Leistung.
Der Bedarf meines Sohnes beträgt 278,- zzgl. KdU-Anteil. Dies ist im §20 SGBII als Regelsatz gesetzlich festgelegt und nicht kürzbar.
Kürzbar ist die zustehende Leistung nach Abzug eventuellen Einkommens.
Und da sieht die Rechnung gleich ganz anders aus:
Angerechnet werden meinem Sohn als Einkommen 154,- Kindergeld und 226,86 von meinem Krankengeld als Einkommensanteil.
Berechnet man nach der Bedarfsanteilmethode (§9 Abs. 2 Satz 3 SGB II) ergibt sich folgendes Bild:
Regelsatz 278,- abzüglich KG 154,- abzüglich Einkommensanteil 226,86 = Einkommensüberhang 72,86
Verrechnet man den KdU-Anteil mit dem Einkommensüberhang, ergibt sich ein Leistungsanspruch von 68,39 KdU.
Da es sich hier um KdU handelt, sind diese bei der ersten Sanktion nicht zu kürzen.
Sanktioniert werden darf auch nur der, der die Sanktion verursacht hat.
Das Herausrechnen des Bedarfs hat zur Folge, dass alle Mitglieder der BG sanktioniert wurden.
Das ist sachlich falsch und rechtswidrig, weil hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht.
Bitte prüfen Sie den Sachverhalt nochmals.
Mit freundlichem Gruß
Hoffentlich blickt der Anwalt jetzt durch,worauf es mir ankommt.
Im schlimmsten Fall werde ich ohne anwaltliche Hilfe weitermachen, oder mir einen kompetenteren Anwalt suchen.
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 01.08.2008 - 17:08

Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- More : [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
Ähnliche Themen: Thema Erstellt von Antworten Forumname Das Ende jeder Scham DirkGrund 1 sevenid Ende von Sanktionen /Kürzungen Memoriell 3 sevenid Bin am Ende, wer weiß rat Moni 11 sevenid schulpflicht zu ende und bewerbungspflicht?? caztzhome 3 sevenid Am Ende von Hartz4 ist was zu tun? paula1980 6 sevenid
Geburtstagsliste: Heute haben 4 User Geburtstag Sweet2411 (42), DonnaWetta (57), SiRingel (42), gitti (52)
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!
kdu kürzbar | bedarfsanteilmethode | alg2 regelsätze nicht kürzbar