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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 17:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mischa,

kleines Mißverständnis Ich meinte die Fahrt zur SB, um sich den Schein bei ihr abzuholen.

Die Story mit dem "Auszahler" ist in der Tat mehr als merkwürdig.

LG Wolf





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Mischa 
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 20:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ich mir die anderen Merkwürdigkeiten hier durchlese, ist das doch noch harmlos.
Bin ja eh selber dabei, da werde ich mal einiges klarstellen, das ist sicher.

Im Übrigen werden hier die Eingliederungsvereinbarungen auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen.
Darüber habe ich allerdings keine Rechtsgrundlagen gefunden, bzw. da ist immer nur von 6 Monaten die Rede.


[Dieser Beitrag wurde am 09.07.2008 - 12:14 von Mischa aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 09.07.2008 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Gibt es auch keine. Rechtsgrundlage ist § 15 SGB II, dort steht u.a.: "Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden."





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Mischa 
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...   Erstellt am 09.07.2008 - 14:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Soweit war mir das schon klar.
Daß die EV über 1 Jahr läuft, macht diese doch nicht automatisch rechtswidrig!

Hab mir übrigens auch den Leitfaden zum ALG II gekauft, der hier empfohlen wird.
Sehr aufschlußreich.
In dem wird geschrieben, daß maximal 1 Jahr zulässig ist, also doch wieder Ermessenssache.

Danach könnte die Änderung des Kindergeldgesetzes ab 1.10.2008 mich mit Hilfe des Kg-Zuschlags aus der Hilfebedürftigkeit schieben.

[Dieser Beitrag wurde am 09.07.2008 - 16:41 von Mischa aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.07.2008 - 11:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich halte nichts von diesem Leitfaden. Der weicht zu sehr von der inhaltlichen Gesetzgebung des SGB II ab. Statt sich auf die Gesetzesgrundlagen zu beschränken und damit zu arbeiten, fließt hier (zu) viel eigene Meinung ein, die aber rechtlich vollkommen unrelevant ist und, wie hier, zu erheblichen Diskrepanzen mit den tatsächlichen Rechtsgrundlagen führt. Hinzu kommt, dass diese Ratgeber logischerweise auf aktuelle Rechtsentwicklungen wie Urteile nicht eingehen bzw. diese nicht berücksichtigen kann.

Die im Widerspruch zu § 15 SGB II zu lange Dauer dieser EinV macht diese nicht automatisch unwirksam - aber ein Gericht würde darauf erkennen.





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Mischa 
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 09:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,

RA ist eingeschaltet, mal sehen, obs was bringt.

Heute nehmen wir die Einladung vom 7.7.2008 wahr.
Komischerweise hat das Amt auch direkt einen Busfahrschein zur Verfügung gestellt.
Sogar mit 3 Wochen Gültigkeit.

Komischerweise war das vorher nicht möglich, damit mein Sohnemann in den Schulungsort kommen kann.
Da sollte ich erst mal das Fahrgeld vorlegen und später erstattet bekommen, obwohl ich mehrmals drauf hingewiesen hatte, daß ich mir das finanziell nicht leisten kann.

Bin zwar bei der Sitzung dabei, hab aber meinen Sohn darauf geeicht, nichts zu unterschreiben, bevor das auf die Rechtmäßigeit geprüft wurde.

Ich melde mich später nochmal mit dem Ergebnis




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 11:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mischa schrieb
    Bin zwar bei der Sitzung dabei, hab aber meinen Sohn darauf geeicht, nichts zu unterschreiben, bevor das auf die Rechtmäßigeit geprüft wurde.

Guter Rat!
Jetzt bin ich aber gespannt *zugeb*





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Mischa 
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 12:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So, die Sitzung ist vorbei.
Es stellte sich wirklich als ein unverbindliches Gespräch heraus.
Die SB ist doch mittlerweile auf den Trichter gekommen, meinen Sohn mal zu fragen, was er eigentlich will.
Dann kam die Erleuchtung, daß er eigentlich keine Schule machen will, sondern eher praxisorientiert arbeiten will.

Ist ja prima, hat aber einen kleinen Haken: Genau dieses sind wir schon seit Monaten am Vorkauen. Irgendwas muss sich da im Gehörgang festgesetzt haben, daß dieses jetzt erst durchgedrungen ist.

Es wurde vereinbart (mündlich), daß die SB nach einer praxisorientierten Lösung sucht.

Ich sehe das sehr positiv und warte mal auf das Ergebnis




Mischa 
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 12:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


aktueller Zwischenstand:

Der von mir beauftragte RA hat das Jobcenter zur Korrektur der Bescheide aufgefordert und Frist bis zum 22.7. gesetzt.

Die von mir eingereichte Beschwerde gegen das Jobcenter beim Landratsamt wurde als unberechtigt zurückgewiesen.
Die durchgeführte Berechnung der Sanktion sei so korrekt.
Die nächste Stufe wäre der Kreisausschuß.
Ich halte mich jetzo mal zurück und lasse den Anwalt werkeln, der kriegt ja Geld dafür




Ottokar ...
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 14:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mischa schrieb

    Die nächste Stufe wäre der Kreisausschuß.


Ich würde hier sofort das SG einschalten.





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