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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 17:55 | |
Hallo Mischa,
kleines Mißverständnis Ich meinte die Fahrt zur SB, um sich den Schein bei ihr abzuholen.
Die Story mit dem "Auszahler" ist in der Tat mehr als merkwürdig.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 08.07.2008 - 20:22 | |
Wenn ich mir die anderen Merkwürdigkeiten hier durchlese, ist das doch noch harmlos.
Bin ja eh selber dabei, da werde ich mal einiges klarstellen, das ist sicher.
Im Übrigen werden hier die Eingliederungsvereinbarungen auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen.
Darüber habe ich allerdings keine Rechtsgrundlagen gefunden, bzw. da ist immer nur von 6 Monaten die Rede.
[Dieser Beitrag wurde am 09.07.2008 - 12:14 von Mischa aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.07.2008 - 13:02 | |
Gibt es auch keine. Rechtsgrundlage ist § 15 SGB II, dort steht u.a.: "Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden."
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 09.07.2008 - 14:35 | |
Soweit war mir das schon klar.
Daß die EV über 1 Jahr läuft, macht diese doch nicht automatisch rechtswidrig!
Hab mir übrigens auch den Leitfaden zum ALG II gekauft, der hier empfohlen wird.
Sehr aufschlußreich.
In dem wird geschrieben, daß maximal 1 Jahr zulässig ist, also doch wieder Ermessenssache.
Danach könnte die Änderung des Kindergeldgesetzes ab 1.10.2008 mich mit Hilfe des Kg-Zuschlags aus der Hilfebedürftigkeit schieben.
[Dieser Beitrag wurde am 09.07.2008 - 16:41 von Mischa aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.07.2008 - 11:04 | |
Ich halte nichts von diesem Leitfaden. Der weicht zu sehr von der inhaltlichen Gesetzgebung des SGB II ab. Statt sich auf die Gesetzesgrundlagen zu beschränken und damit zu arbeiten, fließt hier (zu) viel eigene Meinung ein, die aber rechtlich vollkommen unrelevant ist und, wie hier, zu erheblichen Diskrepanzen mit den tatsächlichen Rechtsgrundlagen führt. Hinzu kommt, dass diese Ratgeber logischerweise auf aktuelle Rechtsentwicklungen wie Urteile nicht eingehen bzw. diese nicht berücksichtigen kann.
Die im Widerspruch zu § 15 SGB II zu lange Dauer dieser EinV macht diese nicht automatisch unwirksam - aber ein Gericht würde darauf erkennen.
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 11.07.2008 - 09:23 | |
Hallo Leute,
RA ist eingeschaltet, mal sehen, obs was bringt.
Heute nehmen wir die Einladung vom 7.7.2008 wahr.
Komischerweise hat das Amt auch direkt einen Busfahrschein zur Verfügung gestellt .
Sogar mit 3 Wochen Gültigkeit .
Komischerweise war das vorher nicht möglich, damit mein Sohnemann in den Schulungsort kommen kann.
Da sollte ich erst mal das Fahrgeld vorlegen und später erstattet bekommen, obwohl ich mehrmals drauf hingewiesen hatte, daß ich mir das finanziell nicht leisten kann.
Bin zwar bei der Sitzung dabei, hab aber meinen Sohn darauf geeicht, nichts zu unterschreiben, bevor das auf die Rechtmäßigeit geprüft wurde.
Ich melde mich später nochmal mit dem Ergebnis
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.07.2008 - 11:41 | |
Mischa schrieb
Bin zwar bei der Sitzung dabei, hab aber meinen Sohn darauf geeicht, nichts zu unterschreiben, bevor das auf die Rechtmäßigeit geprüft wurde. |
Guter Rat! 
Jetzt bin ich aber gespannt *zugeb*
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 11.07.2008 - 12:41 | |
So, die Sitzung ist vorbei.
Es stellte sich wirklich als ein unverbindliches Gespräch heraus.
Die SB ist doch mittlerweile auf den Trichter gekommen, meinen Sohn mal zu fragen, was er eigentlich will.
Dann kam die Erleuchtung, daß er eigentlich keine Schule machen will, sondern eher praxisorientiert arbeiten will.
Ist ja prima, hat aber einen kleinen Haken: Genau dieses sind wir schon seit Monaten am Vorkauen. Irgendwas muss sich da im Gehörgang festgesetzt haben, daß dieses jetzt erst durchgedrungen ist.
Es wurde vereinbart (mündlich), daß die SB nach einer praxisorientierten Lösung sucht.
Ich sehe das sehr positiv und warte mal auf das Ergebnis
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 12:10 | |
aktueller Zwischenstand:
Der von mir beauftragte RA hat das Jobcenter zur Korrektur der Bescheide aufgefordert und Frist bis zum 22.7. gesetzt.
Die von mir eingereichte Beschwerde gegen das Jobcenter beim Landratsamt wurde als unberechtigt zurückgewiesen.
Die durchgeführte Berechnung der Sanktion sei so korrekt. 
Die nächste Stufe wäre der Kreisausschuß.
Ich halte mich jetzo mal zurück und lasse den Anwalt werkeln, der kriegt ja Geld dafür
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.07.2008 - 14:15 | |
Mischa schrieb
Die nächste Stufe wäre der Kreisausschuß.
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Ich würde hier sofort das SG einschalten.
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