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Mischa 
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...   Erstellt am 04.07.2008 - 09:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Aktueller Zwischenstand:

Liebe Freunde,
es sind jetzt also wieder ein paar Tage ins Land gegangen und wieder einige Aktionen gelaufen.

Ich habe einen Gutschein bei Gericht beantragt und auch einen RA-Termin für nächsten Donnerstag vereinbart. Ging leider nicht eher, weil der RA auch mal Urlaub macht.

Beim Abholen des Beratungsgutscheins kam natürlich der nächste Flop:
Der "liebe" Rechtspfleger hat nach Schilderung der Sachlage doch prompt gemeint, das das alles so richtig wäre und erst nach ziemlich sturer Antwort von mir, daß ich da anderer Meinung bin und deswegen Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten möchte, den Schein fertiggestellt. Er war ziemlich angefressen.

Weiterhin erhielt meine Frau zwischenzeitlich eine Einladung zu einem Beratungsgespräch für eine mögliche Arbeitsaufnahme. Weiter oben schon mal erwähnt.

Natürlich war ich bei dem Gespräch dabei und eh schon etwas stinkig durch die vorausgegangene Geschichte und möglicherweise schon etwas "grundböse".
Aber ich glaube ja noch an das Gute im Menschen und denke mir: neuer Sachbearbeiter, neues Glück?
Weit gefehlt.

Zuerst das übliche Blabla: Daten aufnehmen, was wollen sie arbeiten, was können sie arbeiten usw.

Zwischendurch auch mal ein paar Zwischenfragen und -bemerkungen von mir, das übliche halt.

Natürlich kam auch die Frage von mir: Was der ganze "Blödsinn" (wörtlich, von mir) denn soll, schließlich habe meine Frau ja jetzt 28 Jahre nicht gearbeitet.
Statt mir vernünftig und sachlich zu antworten kam wörtlich: Sie beziehen Geld von uns und da kann ich vorladen, wen immer ich will.
Das war dann für mich Öl ins Feuer!und es entwickelte sich folgender Disput(sinngemäss):

Ich: Wo, bitte, steht das denn?
SB: ja, überall
Ich: will ich sehen! §§ bitte
SB: habe ich nicht bei der Hand, muss ich zum Chef gehen.
ich: dann bitte, will sehen.

Sie verschwand dann für ca. 20 Minuten (Kaffee trinken?).
Daß sie dann mit leeren Händen zurückkam, verwunderte mich gar nicht.
SB: kann ich momentan nicht finden.
ich: klar
dann auf einmal hat sie ja gemerkt, dass ich gar nicht arbeitslos bin, sondern "nur" krank und die darauf folgende Diskussion, völlig vom Thema ab, erspare ich mir jetzt hier.

Es wurde, wie erwartet eine Eingliederungsvereinbarung gemacht, in der sich meine Frau verpflichtet eine Bewerbungsmappe zu erstellen und bis zum 17.7. vorzulegen, Bewerbungen zu machen und diese monatlich nachzuweisen und Eigeninitiative zu zeigen.

Abgesehen von der "Wirhabenimmerrecht"-Einstellung der SB und der Drohung mich vor die Tür zu setzen, wenn ich meinen Mund nicht halte, wars doch ein lustiger Vormittag.
Einen Knaller hat die SB ja dann doch noch gebracht:" Sobald Sie arbeitslos sind, sind Sie uns unterstellt".
Ich:" Irrtum, solange ich ALG1 (ausreichend Anspruch vorhanden)bekomme, hat das AA in erster Linie das Sagen."
Ich hoffe, ich liege mit der Aussage mal nicht falsch.

Soweit der Zwischenstand, die nächsten Infos folgen, sobald sich was ergibt.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 04.07.2008 - 13:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn du ergänzendes LG II erhälst, unterliegst du dem SGB II, also der ARGE, d.h. die Verantwortung geht vom AA auf die ARGE über.

Da die ARGE aber zu 50% aus AA besteht und die innerhalb der ARGE für Arbeitsvermittlung und -beratung zuständig ist, liegst du im Ergebnis trotzdem nicht falsch.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Mischa 
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 13:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nächster Akt:

Wie zu einem früheren Datum erwähnt, sollte mein Sohn ja an einer Maßnahme teilnehmen, was ja wegen Geldmangel nicht funktioniert hat und daraufhin sanktioniert wurde.

Heute trudelt also von dem Maßnahmeträger (Dekra) folgende Einladung ein:

Sehr geehrter Herr xxx,

am Freitag, den 11.07.2008 um 10 Uhr findet in der Dekra Akademie in (20 km von hier)ein Gespräch mit Ihnen, SB und Dekra statt.
Wir möchten mit Ihnen zusammen über die Schwierigkeiten Ihrer bisherigen Teilnahme am Vorbereitungsunterricht und Ihre Anmeldung zum Hauptschulabschluss sprechen.
Wir bitten Sie dringend darum, am 11.07. zu diesem Gespräch zu kommen, da ein unentschuldigtes Fehlen Kürzungen im ALGII-Bezug zur Folge haben könnte.

Sollten Sie Fragen haben oder an diesem Tage verhindert sein, melden Sie sich bitte bei Ihrer SB

Jetzt das Interessante an der Geschichte:
Sohn kann nicht teilnehmen, weil kein Geld.
Sohn bekommt Sanktion = erst recht kein Geld.
Sohn soll 20 km für ein Treffen zurücklegen = womit?
Bus? = kein Geld
Taxi = kein Geld
zu Fuß?= bedenklich (Versicherungsschutz, nicht zumutbar?)

Papas Kommentar: Oh Herr, laß Hirn regnen.

Mein nächster Schritt: Ich rufe die SB an und frage Sie, ob sie meinen Sohn dorthin mitnehmen kann, er weiß ja sonst nicht dahin zu kommen.

Der Brief kam übrigens ganz normal mit der Post, könnte ja sein, daß mein Sohn den gar nicht gekriegt hat

Im Übrigen gehe ich mal davon aus, daß ich das Recht habe, bei dem Gespräch dabeizusein.
Schließlich bin ich als HV, mit dem dicksten Einkommen, indirekt betroffen.

[Dieser Beitrag wurde am 07.07.2008 - 13:32 von Mischa aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 16:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist eine Einladung. Dafür muss das Amt die Fahrkosten tragen. Da er wegen Sanktion kein Geld erhält, muss das Amt ihm entweder eine Fahrkarte geben oder im Voraus bezahlen.





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Mischa 
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 17:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Achso, noch was:
Bisher keine Reaktion auf meinen Überprüfungsantrag oder den Widerspruch (13.6.08)

Persönliche Anmerkung:
Ich lese hier ja auch mit und habe auch in der Zwischenzeit einiges gelernt, aber was hier teilweise an Willkür auf den Tisch kommt, ist echt erschreckend. Gibt es da keine Lobby, die sich mal um unsere Belange kümmert?


[Dieser Beitrag wurde am 07.07.2008 - 18:02 von Mischa aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine Lobby für Arbeitslose?
Wenn es die gäbe, gäbe es kein Hartz IV!





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Mischa 
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...   Erstellt am 07.07.2008 - 18:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich fürchte, da hast du ganz recht.
Hilft also nur: Auf in den Kampf!




Mischa 
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 10:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Heute morgen ging eine Email mit folgendem Text an die zuständige SB:

Sehr geehrte SB,

die Teilnahme an dem gewünschten Gespräch am 11.7. in Gerolstein bei der Dekra ist gefährdet.

Da Sie ja meinem Sohn durch die Sanktion jegliche Möglichkeit des Bargeldbesitzes entzogen haben,
sieht er sich nicht in der Lage, die erforderlichen Fahrkosten aufzubringen.
Damit mein Sohn Ihrer Einladung nachkommen kann, bieten sich folgende Alternativen:

1. Sie stellen das Bargeld zum Kauf der Fahrkarte zur Verfügung (Überweisung aufs Konto)
2. Sie geben die entsprechende Fahrkarte aus, oder
3. Sie nehmen meinen Sohn auf der Fahrt nach Gerolstein mit.

Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Frage kommen, ist eine Teilnahme am Gespräch nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß
i.V. Cheffe


Antwort von der SB:

Bescheinigung für den ÖNPV kann am Vortag abgeholt werden.(geht doch)

Merke: Auch ein kleiner Sieg ist ein Sieg.

[Dieser Beitrag wurde am 08.07.2008 - 11:14 von Mischa aktualisiert]




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 14:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mischa,

deine Mail:

das Ergebnis:

SB schrieb
    Bescheinigung für den ÖNPV kann am Vortag abgeholt werden.(geht doch)

Kann man da auch Fahrtkosten für beantragen?

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Mischa 
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...   Erstellt am 08.07.2008 - 17:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

die Bescheinigung ist praktisch ein Freifahrschein.
Bei regelmässiger Teilnahme erstattet die Dekra die Fahrkosten gegen Vorlage der Fahrscheine, heißt es.
Komisch ist halt nur, daß die Auszahlung immer nur Donnerstags erfolgt und der zuständige "Auszahler" furchtbar schlecht zu erreichen ist, oder wie sonst erklärt sich, daß mein Sohn für 6 Fahrten die entsprechenden Fahrscheine in der Tasche hat?




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