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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 08.06.2008 - 18:33 | |
Nachtrag:
ich habe im Eifer des Gefechts ganz vergessen zu schreiben, daß das Jobcenter am 6.6. zur Bearbeitung des Fortzahlungsantrags, abgegeben am 25.5., Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Mitglieder der BG bis zum 16.6.2008 angefordert hat und auch gleich mit §60 SGB I winkt.
Gezahlt haben die für 6/08 noch gar nix.

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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 09.06.2008 - 00:32 | |
Hallo Mischa,
die können ja gerne mal mit Paragrafen winken, dann sollten die aber auch wirklich greifen.
Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Kontoauszüge. Vielleicht hilft dir das ja weiter.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 09.06.2008 - 08:09 | |
So, ich bereite jetzt meine Schlacht vor.
Der Widerspruch gegen das Kontoauszugsverlangen wird noch angepasst und dann gehts in die Höhle des Löwen.
Lassen wir uns überraschen, ob es mir gelingt, diesen Verein aus seinem Standardtrott rauszulocken.

Anhand der vorhandenen Daten ist ja erkennbar, daß wir keine KdU bekommen würden, wenn die Kinder nicht im Haus wären.
Ist meine Frau dennoch verpflichtet, zu sogenannten "Gesprächen zur Erlangung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" anzutanzen?
Schon allein das Wunschdenken, meine Frau könnte Arbeit finden, ist ein Witz(45 Jahre und seit knapp 30 Jahren nicht mehr berufstätig).
Ach ja, und muss sie bei einer derartigen Gelegenheit auch eine Eingliederungsvereinbarung (Sklavenbrief) unterschreiben?
[Dieser Beitrag wurde am 09.06.2008 - 08:35 von Mischa aktualisiert]
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 09.06.2008 - 13:12 | |
so, erledigt.
Hab beides persönlich abgegeben, gegen Quittung natürlich.
Dann folgte eine kurze Diskussion über meine Mitwirkungspflicht 
Ansonsten habe ich gleich drauf gedrungen, dass sie den Folgeantrag etwas fixer bearbeitet und schliesslich die Zusage abgerungen, dass ich die Kohle für diesen Monat am Donnerstag bar/Scheck abholen kann.
Ganz verdutzt war sie aber, als ich ihr mal erklärte, warum die Sanktion meines Sohnes in der Ausführung rechtswidrig war.
Vom §9 hat die gar nix gewusst, Zitat: "ich geb nur die Daten in den Rechner, der macht den Rest"
Nein, die ist auch nicht blond, obwohl nach der Aussage.....
Ich hab ihr gleich mal empfohlen einen vernünftigen Programmierer zu suchen.
Insoweit macht des Ganze mal einen vernünftigen Eindruck, warten wir das Ergebnis mal ab.
Unabhängig davon, habe ich bei einem Fachanwalt einen Termin vereinbart, Mittwoch 10 Uhr.
Morgen ist also noch ein Beratungsschein zu besorgen.
Tut sich nix Positives,
wird am Freitag spätestens Klage eingereicht.
Und dieses ganze Spiel hat mich jetzt 2 Nächte Schlaf gekostet.
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 11.06.2008 - 17:48 | |
Hi,
offensichtlich hat meine SB an meinem Widerspruch wegen der Kontoauszüge irgendetwas nicht verstanden.
Kommt doch heute morgen eine Email geflogen, in der sie um weitere Kontoauszüge bittet.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Hatte ja eh vor, morgen da anzutraben, also werde ich es ihr persönlich noch mal stecken. 
Weitere Infos später.
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 15:25 | |
Aktueller Stand:
Einen Teilerfolg konnte ich erzielen.
Gestern wurde mir sowohl der Einkaufsgutschein als auch ein Barscheck ausgehändigt, allerdings immer noch um den zu hohen und unberechtigten Sanktionsbetrag gekürzt.
Über den Überprüfungsantrag soll bis nächsten Freitag entschieden sein.
Heute kam auch der neue Bewilligungsbescheid, mit demselben Fehler drin.
Der Widerspruch ist bereits verfasst und geht morgen als Einwurfeinschreiben in die Post.
Ich frage mich, warum ich mir eigentlich am Montag den Mund fusselig geredet habe, um der SB den Fehler zu erklären. Gerafft hat die doch offensichtlich gar nix.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 15:31 | |
Mischa schrieb
Der Widerspruch ist bereits verfasst und geht morgen als Einwurfeinschreiben in die Post.
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Hallo Mischa,
spar das Geld und kauf dir ein Eis davon. Hat leider keinerlei Beweiskraft. Ein Zeuge wäre hier allemal eher zu empfehlen, der gesehen hat, was du in den Umschlag gesteckt und dass du diesen dann in den Briefkasten geworfen hast.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 19:51 | |
#Wolf27
Prinzipiell gesehen hast du recht.
Ich denke allerdings noch ein Stück weiter.
Über den Überprüfungsantrag soll bis Ende der nächsten Woche entschieden sein.
Fällt der nicht so aus, wie ich es für richtig halte, gehts ohnehin in Richtung SG, denn meine Geduld ist dann zuende.
Ist dann aufgrund des Widerspruchs eine weitere Ablehnung da, kann ich zusätzlich noch auf die Unbelehrbarkeit der SB hinweisen.
Dann könnte man schon fast vorsätzlichen Betrug vermuten.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.06.2008 - 20:53 | |
Hallo Mischa,
Mißverständnis?!? Ich bezog mich lediglich auf das Einwurfeinschreiben. Denn gerade, wenn es vor das SG geht, hat so ein Einwurfeinschreiben nicht viel Aussagekraft. Ein Zeuge, der gesehen hat, dass du den Widerspruch auch tatsächlich bei der Post eingereicht hat, hat da im Ernstfall mehr "Gewicht". Ich hoffe, ich hab mich jetzt etwas verständlicher ausgedrückt. Viel Glück bei deiner Sache!
LG Wolf
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Mischa Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.06.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden | Erstellt am 14.06.2008 - 07:56 | |
Eine Email mit Empfangsbestätigung wird wohl noch weniger Gewicht haben, behaupte ich mal
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