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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 12.03.2008 - 11:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich lese hier sehr oft, daß bei der arge briefe angeblich nie ankamen usw. deshalb hab ich mir angewöhnt, alles was ich an die schicke per sog. Einwurf-Einschreiben zu senden.
Das ist billiger als ein Einschreiben mit Rückschein und: vor allem kann da die Annahme nicht einfach verweigert werden.
Da bekommt ihr dann bei der Post einen zettel mit einer Nummer. Ca-1-2 Tage danache könnt ihr im internet oder bei einer hotline nachfrage, wann der brief zugestellt wurde (steht dann meistens drauf: wurde am ..... eingeworfen)

damit habt ihr dann immer einen beweis!!
meine erfahrungen damit sind gut, weil ich müsste ca 25 km fahren um die briefe persönlich mit zeugen da einzuwerfen.





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 12.03.2008 - 14:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für den Tip.
Damit stehst du im Ernstfall vor Gericht trotzdem schlecht da, denn rechtlich als Nachweis des Einganges eines Schreibens anerkannt wird nur, wenn:

a) das Schreiben persönlich unter Teilnahme eines Zeugen abgegeben wurde (persönliche Übergabe), wobei der Zeuge hier als Beweis fungiert;

b) das Schreiben als Einschreiben Rückschein gesendet wurde, wobei sowohl der Postbote als Zeuge fungiert, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat, als auch die Unterschrift des Empfängers auf dem Rückschein.

c) man mit zwei Exemplaren des Schreibens, dem Original und einer als solche ausgewiesenen Kopie, zum Amt geht, das Original und die Kopie abgibt und auf der Kopie den Erhalt des Originals mittels Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen lässt.

Gegen die Behauptung des Empfängers im Falle von a) oder b): der Briefumschlag wäre leer gewesen (was schon öfter vorkam),
hilft nur, das der unter a) genannte Zeuge auch beim Eintüten des Schreibens dieses gesehen hat, oder noch besser:
das der Zeuge in Anwesenheit des Absenders das Schreiben, nachdem er es gelesen hat (Nachweis der Autentizität), dieses selbst eintütet und dann zusammen mit dem Absender bei a) beim Amt einwirft/abgibt bzw. bei b) bei der Post aufgibt.





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 12.03.2008 - 19:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja, das stimmt alles schon.
aber ich bin bis jetzt damit gut gefahren, weil ich ja als sog. beweis die unterschrift des postboten hatte, daß der das eingeworfen hat, bzw. da steht: wurde dem empfänger am .... zugestellt

und meine erfahrung ist, daß die arge sich jedesmal weigert, einen eingangsstempel auf was zu machen--einer der mitarbeiter sagte mir sogar, daß sie angewiesen wurden,keinen stempel zu benutzen!!

[Dieser Beitrag wurde am 12.03.2008 - 19:55 von flyingwitch aktualisiert]





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 12.03.2008 - 20:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb
    ...weil ich ja als sog. beweis die unterschrift des postboten hatte...

Das nützt im bösen Ernstfall überhaupt gar nichts! Der kann genauso gut mit seiner Unterschrift quittieren, dass er einen leeren Umschlag eingeworfen hat. Der Postbote kontrolliert das nicht (ist auch nicht sein Auftrag) und ihn juckt das auch nicht, was er da in den Briefkasten wirft.

flyingwitch schrieb
    ...meine erfahrung ist, daß die arge sich jedesmal weigert, einen eingangsstempel auf was zu machen...

Diese Erfahrung haben wir wohl alle hier schon gemacht, aber da muß man einfach hartnäckig bleiben; auch auf die Gefahr hin, dass man sich ein "bissel unbeliebt" macht beim SB. Schlußendlich gehts hier nicht um seinen A

Btw: Die haben die Stempel da nicht als Zierde herumstehen.

LG Wolf





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schnattchen ...
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...   Erstellt am 13.03.2008 - 18:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich muss da Ottokar recht geben.

Da ich an einer Postagentur nebenbei arbeite, kann ich das nur bestätigen!

Einwurf einschreiben, da hat man nur ein Beleg dafür, daß der Postbote das Schreiben dort im "Briefkasten" eingeworfen hat. Man hat KEINE Unterschrift!


Wenn ein Einschreiben, dann wenigstens eins mit Unterschrift. Das ist in der Regel auch sicher.

Gegen die Schlamperei auf dem Amt ist man Machtlos.

Jedenfalls bei ganz wichtigen Briefen, würde ich auch das Einschreiben mit Rückschein empfehlen. Es ist teuer, ich weis.





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Trinity ...
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 00:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich teile einfach mal mit, wie ich's mache:

Da die ArGe zu weit weg ist, habe ich bisher immer per Einschreiben/Rückschein geschickt. Kosten: ca. 4,20 Euro.

Dann habe ich mich mal bei der Post beraten lassen.

Von Einwurfeinschreiben würde ich ebenfalls abraten.

Es gibt aber noch das Übergabe-Einschreiben, das etwas über 2 Euro kostet (je nach Gewicht) und genau das nutze ich nun. Ist auch per Internet verfolgbar und dem Rückschein gleichzusetzen, da eine Unterschrift des Empfängers bzw. Bevollmächtigten erfolgen muss - der einzige Unterschied ist der fehlende Rückschein (Unterschrift ist aber bei der Post dokumentiert). Im Zweifelsfall (Gericht) kann man sich dann an die Post wenden.

Gruß
Trinity




flyingwitch ...
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 10:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


tja. aber alle diese einschreiben haben doch das gleiche problem: dokumentiert wird, daß da was eingegangen ist, aber ob der umschlag leer war oder nicht.....ist doch bei allen einschreibe-sendungen gleich...der postbote schaut sicher nicht nach





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 11:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


flyingwitch schrieb

    tja. aber alle diese einschreiben haben doch das gleiche problem: dokumentiert wird, daß da was eingegangen ist, aber ob der umschlag leer war oder nicht.....ist doch bei allen einschreibe-sendungen gleich...der postbote schaut sicher nicht nach

und du offenbar auch nicht
Lies mal meinen Beitrag etwas weiter oben vom 12.03.2008 - 14:16.
Ich bin hier davon ausgegangen, was ein Gericht als Erhaltsnachweis gelten lässt und was nicht.





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...   Erstellt am 14.03.2008 - 12:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


doch, das tue ich sicher.
aber: wenn ich einen zeugen habe, der sieht, was ich in welchen umschlag stecke und der dann auch mit mir zur post geht evtl....dann ist es doch das gleiche.

frag mich, wieso man dies bei der post macht, und mir sagt, dies reiche als veweis der zustellung.. wenn dann so dinge passieren können. ist eine schweinerei find ich





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Uschi

Ottokar ...
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...   Erstellt am 14.03.2008 - 12:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Post = kostenpflichtiger Briefzustelldienst, haftbar für Verluste oder Beschädigungen transportierter Güter, sofern diese versichert sind/waren

Anwalt = kostenpflichtige Auskunft in Rechtsfragen, haftbar für nachweisliche Falschauskünfte





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