Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 12.03.2008 - 11:48 | |
Hallo,
ich lese hier sehr oft, daß bei der arge briefe angeblich nie ankamen usw. deshalb hab ich mir angewöhnt, alles was ich an die schicke per sog. Einwurf-Einschreiben zu senden.
Das ist billiger als ein Einschreiben mit Rückschein und: vor allem kann da die Annahme nicht einfach verweigert werden.
Da bekommt ihr dann bei der Post einen zettel mit einer Nummer. Ca-1-2 Tage danache könnt ihr im internet oder bei einer hotline nachfrage, wann der brief zugestellt wurde (steht dann meistens drauf: wurde am ..... eingeworfen)
damit habt ihr dann immer einen beweis!!
meine erfahrungen damit sind gut, weil ich müsste ca 25 km fahren um die briefe persönlich mit zeugen da einzuwerfen.
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.03.2008 - 14:16 | |
Danke für den Tip.
Damit stehst du im Ernstfall vor Gericht trotzdem schlecht da, denn rechtlich als Nachweis des Einganges eines Schreibens anerkannt wird nur, wenn:
a) das Schreiben persönlich unter Teilnahme eines Zeugen abgegeben wurde (persönliche Übergabe), wobei der Zeuge hier als Beweis fungiert;
b) das Schreiben als Einschreiben Rückschein gesendet wurde, wobei sowohl der Postbote als Zeuge fungiert, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat, als auch die Unterschrift des Empfängers auf dem Rückschein.
c) man mit zwei Exemplaren des Schreibens, dem Original und einer als solche ausgewiesenen Kopie, zum Amt geht, das Original und die Kopie abgibt und auf der Kopie den Erhalt des Originals mittels Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen lässt.
Gegen die Behauptung des Empfängers im Falle von a) oder b): der Briefumschlag wäre leer gewesen (was schon öfter vorkam),
hilft nur, das der unter a) genannte Zeuge auch beim Eintüten des Schreibens dieses gesehen hat, oder noch besser:
das der Zeuge in Anwesenheit des Absenders das Schreiben, nachdem er es gelesen hat (Nachweis der Autentizität), dieses selbst eintütet und dann zusammen mit dem Absender bei a) beim Amt einwirft/abgibt bzw. bei b) bei der Post aufgibt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 12.03.2008 - 19:54 | |
ja, das stimmt alles schon.
aber ich bin bis jetzt damit gut gefahren, weil ich ja als sog. beweis die unterschrift des postboten hatte, daß der das eingeworfen hat, bzw. da steht: wurde dem empfänger am .... zugestellt
und meine erfahrung ist, daß die arge sich jedesmal weigert, einen eingangsstempel auf was zu machen--einer der mitarbeiter sagte mir sogar, daß sie angewiesen wurden,keinen stempel zu benutzen!!
[Dieser Beitrag wurde am 12.03.2008 - 19:55 von flyingwitch aktualisiert]
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.03.2008 - 20:17 | |
flyingwitch schrieb
...weil ich ja als sog. beweis die unterschrift des postboten hatte... |
Das nützt im bösen Ernstfall überhaupt gar nichts! Der kann genauso gut mit seiner Unterschrift quittieren, dass er einen leeren Umschlag eingeworfen hat. Der Postbote kontrolliert das nicht (ist auch nicht sein Auftrag) und ihn juckt das auch nicht, was er da in den Briefkasten wirft.
flyingwitch schrieb
...meine erfahrung ist, daß die arge sich jedesmal weigert, einen eingangsstempel auf was zu machen... |
Diese Erfahrung haben wir wohl alle hier schon gemacht, aber da muß man einfach hartnäckig bleiben; auch auf die Gefahr hin, dass man sich ein "bissel unbeliebt" macht beim SB. Schlußendlich gehts hier nicht um seinen A
Btw: Die haben die Stempel da nicht als Zierde herumstehen. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
schnattchen  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 18.08.2007 Beiträge: 156 Nachricht senden | Erstellt am 13.03.2008 - 18:54 | |
Ich muss da Ottokar recht geben.
Da ich an einer Postagentur nebenbei arbeite, kann ich das nur bestätigen!
Einwurf einschreiben, da hat man nur ein Beleg dafür, daß der Postbote das Schreiben dort im "Briefkasten" eingeworfen hat. Man hat KEINE Unterschrift!

Wenn ein Einschreiben, dann wenigstens eins mit Unterschrift. Das ist in der Regel auch sicher.
Gegen die Schlamperei auf dem Amt ist man Machtlos.
Jedenfalls bei ganz wichtigen Briefen, würde ich auch das Einschreiben mit Rückschein empfehlen. Es ist teuer, ich weis. 
Signatur Wirklich reich ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann. |
Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 00:47 | |
Ich teile einfach mal mit, wie ich's mache:
Da die ArGe zu weit weg ist, habe ich bisher immer per Einschreiben/Rückschein geschickt. Kosten: ca. 4,20 Euro.
Dann habe ich mich mal bei der Post beraten lassen.
Von Einwurfeinschreiben würde ich ebenfalls abraten.
Es gibt aber noch das Übergabe-Einschreiben, das etwas über 2 Euro kostet (je nach Gewicht) und genau das nutze ich nun. Ist auch per Internet verfolgbar und dem Rückschein gleichzusetzen, da eine Unterschrift des Empfängers bzw. Bevollmächtigten erfolgen muss - der einzige Unterschied ist der fehlende Rückschein (Unterschrift ist aber bei der Post dokumentiert). Im Zweifelsfall (Gericht) kann man sich dann an die Post wenden.
Gruß
Trinity
|
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 10:29 | |
tja. aber alle diese einschreiben haben doch das gleiche problem: dokumentiert wird, daß da was eingegangen ist, aber ob der umschlag leer war oder nicht.....ist doch bei allen einschreibe-sendungen gleich...der postbote schaut sicher nicht nach
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 11:54 | |
flyingwitch schrieb
tja. aber alle diese einschreiben haben doch das gleiche problem: dokumentiert wird, daß da was eingegangen ist, aber ob der umschlag leer war oder nicht.....ist doch bei allen einschreibe-sendungen gleich...der postbote schaut sicher nicht nach
|
und du offenbar auch nicht 
Lies mal meinen Beitrag etwas weiter oben vom 12.03.2008 - 14:16.
Ich bin hier davon ausgegangen, was ein Gericht als Erhaltsnachweis gelten lässt und was nicht.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 12:00 | |
doch, das tue ich sicher.
aber: wenn ich einen zeugen habe, der sieht, was ich in welchen umschlag stecke und der dann auch mit mir zur post geht evtl....dann ist es doch das gleiche.
frag mich, wieso man dies bei der post macht, und mir sagt, dies reiche als veweis der zustellung.. wenn dann so dinge passieren können. ist eine schweinerei find ich
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 14.03.2008 - 12:18 | |
Post = kostenpflichtiger Briefzustelldienst, haftbar für Verluste oder Beschädigungen transportierter Güter, sofern diese versichert sind/waren
Anwalt = kostenpflichtige Auskunft in Rechtsfragen, haftbar für nachweisliche Falschauskünfte

Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
gerichtlicher nachweis einwurf einschreiben | einwurfeinschreiben registriert | nachweis einwurfeinschreiben | einwurfeinschreiben beweiswert | einwurf unter zeugen | unterschied einschreiben | eigene einwurfeinschreiben mit zeugen | brief arge einwurfeinschreiben | unterschied einschreiben rückschein