Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2008 - 07:43 | |
Hallo,
ich hatte schon mehrmals gepostet,wegen meinem Fall mit dem Sozialgericht.Auch mit dem was danach kam.Fakt ist,dass die mich jetzt auf dem Kieker haben und auf jeden fehler warten den ich mache.
Vor Gericht,habe ich Erfolg gehabt,aber die Arge hält sich nicht dran.Meine Grundsicherung für Februar haben die nachgezahlt aber auf die KdU für Februar warte ich immer noch,obwohl alles im Urteil drin steht.
Nachfragen bei meinem Anwalt haben ergeben,dass die Justitiarin der ARGE die mit bei dem termin war jetzt in Urlaub ist.Ehrlich gesagt,verstehe ich das nicht.
Genau so wenig verstehe ich, dass meine Bekannte und ich,die wir zusammen in einer Wohnung leben und uns die Kosten teilen,mit der Grundsicherung jeder als eigene BG gilt,aber uns im bezug auf die KdU in einen Topf schmeisst mit der Berechnung so als wären wir beide zusammen eine BG. Was sind wir denn nun?
Okay da werde ich wohl wieder zum Sozialgericht müssen.
Aber ohne Anwalt,denn das dicke Ding ist,dass die Anwaltskosten bei 820,- Euro lagen und es im Streitwert nur um 720,- Euro ging.
Die ARGE hat lt.Urteil meine aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Die zahlen das.Ja. Und ich bin wohl nicht der einzigste.Ist das nicht ein Verbrechen? Dann ist doch genug Geld da.Warum hauen wir alle nicht mal auf den Tisch ?
Sagt mal was dazu.
Übrigens,die sache mit dem Casting stimmte,ich bin Musiker und bewerbe mich bei solchen Sachen.Vielleicht klappt es ja mal und dann bin ich aus der Hartz IV Sch..... raus.Wer nicht wagt,der nicht gewinnt. Das nur am Rande,weil dann nach meinem letzten Posting Funkstille war.
MFG
Frank
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2008 - 15:22 | |
FrankHenf schrieb
Hallo,
ich hatte schon mehrmals gepostet,wegen meinem Fall mit dem Sozialgericht.Auch mit dem was danach kam.Fakt ist,dass die mich jetzt auf dem Kieker haben und auf jeden fehler warten den ich mache.
Vor Gericht,habe ich Erfolg gehabt,aber die Arge hält sich nicht dran.Meine Grundsicherung für Februar haben die nachgezahlt aber auf die KdU für Februar warte ich immer noch,obwohl alles im Urteil drin steht.
Nachfragen bei meinem Anwalt haben ergeben,dass die Justitiarin der ARGE die mit bei dem termin war jetzt in Urlaub ist.Ehrlich gesagt,verstehe ich das nicht.
|
Ob die in Urlaub ist oder nicht, ist vollkommen egal! Das entbindet das Amt nicht von seinen Pflichten!
Wenn das Amt eine Leitung, zu der es verurteilt wurde, nicht zahlt, kannst und musst du es pfänden lassen! Rufe mal beim SG an, die sagen dir, wie du da genau vorgehen musst, da dein Anwalt das offenbar nicht hinbekommt.
FrankHenf schrieb
Genau so wenig verstehe ich, dass meine Bekannte und ich,die wir zusammen in einer Wohnung leben und uns die Kosten teilen,mit der Grundsicherung jeder als eigene BG gilt,aber uns im bezug auf die KdU in einen Topf schmeisst mit der Berechnung so als wären wir beide zusammen eine BG. Was sind wir denn nun?
|
Die teilen nur die Kosten der Wohnung hälftig, d.h. du 50% und sie 50%.
Oder hast du das anderst gemeint? Dann bitte genauer erklären!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2008 - 18:05 | |
Hallo,
das kam wohl von mir verkehrt rüber.
Meine bekannte und ich haben vorher schon in einem haus ,aber in getrennten Wohnungen gelebt.Sie mit 286,- Euro warm und ich mit 360,- Euro warm.
Im Januar haben wir zusammen eine Wohnung gemietet mit insgesamt 552,- Euro warm jeden Monat.Da entfallen nun auf jeden von uns 276,- Euro.
Zur Erklärung, bei uns geht es nicht mehr nach qm sondern man hat für Singlehaushalte max. 360,- Euro zugrunde gelegt.Jetzt sind wir ohne Genehmigung der ARGE umgezogen,zählen für die jeder für sich als BG ,haben gespart,da es jetzt für jeden von uns beiden billiger ist.Aber die hauen uns bei der KdU in einen Topf,da dort nur 420,- Euro zur Debatte für zwei stehen,also für ne BG in eheähnlicher Gemeinschaft.
Das ist was ich nicht verstehe.
Dann hat hier durch Zusammenschluß zweier Landkreise,sich der Preis für die Wohnungen in Bezug auf KdU verringert.Das was die sich jedoch vorstellen geht nicht,denn für 400,- Euro warm gibt es keine Zweiraumwohnungen. 
Mal noch ne andre Frage.Wenn die ARGE zuviel gezahlt hat und dann zurückfordert,wiefiel dürfen die pro Monat fordern.
Gruß Frank
Gruß Frank
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2008 - 19:45 | |
FrankHenf schrieb
sondern man hat für Singlehaushalte max. 360,- Euro zugrunde gelegt. |
Hallo Frank,
so wie ich das verstehe, ist man auch in einer WG ein Single(haushalt). Demnach müssen bei der KdU auch die Mietobergrenzen für Singlehaushalte berücksichtigt werden. Hier dann "hinten herum" aus euch doch noch eine BG zu machen, halte ich für ziemlich schräg. Dagegen würde ich Widerspruch einlegen.
@ Ottokar: Korrigier mich bitte, falls ich das falsch interpretiere. Danke!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 25.02.2008 - 13:49 | |
Ihr seid ohne Genehmigung umgezogen? Dann darf das Amt gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 SGB II die neuen KdU auf die Höhe der bis dahin für die vorherige Wohnung gezahlten KdU begrenzen.
Da ihr keine BG seid sondern eine WG, werden:
- deine KdU nur bis max. 360€ (Höhe der bisherigen KdU vor dem Umzug) und
- ihre KdU nur bis max. 286€ (Höhe der bisherigen KdU vor dem Umzug)
übernommen.
Da euer jeweiliger Anteil nach dem Umzug nur 276€ beträgt und damit bei beiden unter den bisherigen KdU bleibt, muss das Amt die KdU hier also in voller Höhe übernehmen.
Würdet ihr stattdessen eine BG sein, müsste das Amt die bisherigen KdU zusammenrechnen und den für 2 Personen angemessenen KdU gegenüberstellen. Sind die zusammengerechneten bisherigen KdU höher als die für 2 Personen angemessenen KdU, werden nur die für 2 Personen angemessenen KdU übernommen. Im umgedrehten Fall, also sind die für 2 Personen angemessenen KdU höher als die zusammengerechneten bisherigen KdU, werden nur die zusammengerechneten bisherigen KdU übernommen.
Hintergrund des Ganzen ist, und danach beurteilt werden muss dieser Sachverhalt auch, dass dem Leistungsträger durch einen nicht erforderlichen Umzug keine höheren Kosten für die KdU entstehen als ohne den Umzug.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 26.02.2008 - 07:56 | |
Hallo,
genau so ist das und daher bin ich der Auffassung,dass hier was verkehrt läuft,statt dass die Arge für uns da ist,tun sie alles andere.Da nehmen die sogar Gerichts- und Anwaltskosten in Kauf.Zu wessen Lasten geht dies eigendlich ?
Geht mal zu Google und gebt Wochenspiegel Sachsen Anhalt ein.Auf der sich dann unteranderen öffnenden Landkarte geht auf Köthen.
Da seht ihr mich mit meiner Kriegserklärung.Ich bin gespannt,ob ich dann mit Repressalien rechnen kann.
MFG
Frank
|
FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 28.02.2008 - 08:15 | |
Hallo,
der Nerver vom Dienst ist wieder mal online.
Wir haben fast Monatsende und seitens der ARGE haben sich nur 50 % aus der einstweiligen Verfügung getan.Meine Regelleistung für Februar habe ich rückwirkend bekommen,jedoch die KdU nicht.
Meine Bekannte hängt auch voll in der Luft,denn auf Nachfragen ihrerseits beim Amt wurde sie schon zweimal mit den Worten " ...alles ist in Bearbeitung ......." abgespeist.Mein Anwalt,ist der Meinung dass wir abwarten sollen,aber wie, wenn einem die Mittel ausgehen.Passiert im März wieder was,dann steht fest dass wir die Kündigung riskieren ( Wohnung).
Wir haben zwar keine Kaution bezahlen müssen,aber immerhin stehen drei Monate Kündigungsfrist und das wird sich der Vermieter holen wollen und und und....
Mein Anwalt ist auch der Meinung,dass ich nicht solche Wellen machen soll,weil das Amt uns dann auf dem Kieker hat.Da meine bekannte und ich schon vorher drei jahre im selben Haus,aber in Verschiedenen Wohnungen gewohnt haben, befürchtet er dass wir nach-oder rückzahlen müssen weil die uns dann als BG eintakten.
Was mir oder uns noch nicht klar ist,ist der Umstand,egal was war,und auch egal ob das Amt Rückzahlungen will. Müssen die uns was geben damit wir überleben oder können die Zahlungen für die ZUkunft total verweigern ????????
Ich oder wir haben ja nur zwei Möglichkeiten,entweder eine erneute Einsweilige Verfügung oder ein langwieriger Prozess der wohl eher nicht in Frage kommt.
Meine Fragen nochmal konkretisiert.
1. Können die uns vollkommen aus dem Programm nehmen
aus welchen Gründen auch immer ????
2. Wenn Leistungen zuviel geflossen sind und Rück-
zahlungen anstehen,
wieviel sollte man als Rate zahlen ?
3. Gibt es eine Regelung dafür ?
MFG
Frank
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.02.2008 - 18:01 | |
Auch eine einstw. Anordung ist vollstreckbar.
Also Gerichtsvollzieher hinschicken.
zu 1. was meinst du?
zu 2. und 3.
§ 23 SGB II gibt eine Richtlinie, hiernach darf die Ratenhöhe max. 10% der Regelleistung der BG betragen.
§ 46 SGB II regelt, dass bis zu 30% der Regelleistung des zur Erstattung verpflichteten Hilfebedürftigen aufgerechnet werden kann. Das gilt aber nur, wenn der
Hilfebedürftige die Erstattung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sollte man sich auf § 23 SGB II und die dort vom Gesetzgeber als höchstens angemessen festgesetze Ratenhöhe von 10% der Regelleistung der BG berufen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 29.02.2008 - 13:12 | |
Hallo,
zu 1. meinte ich,ob die ARge generell bei vermuteten Regelverstößen oder dergleichen komplett die Bezüge streichen kann.Also gar nichts mehr zahlt und den Betreffenden obdach- und mittellos machen kann ??????????
So nun zu dem neuen Bescheid für meine bekannte bzw.Mitbewohnerin.
Ich hatte ja schon angedeutet,dass die ARGE vorhat uns beide bei der Regelleistung jeden für sich als eigenständige BG zu werten,aber die KdU so berechnen will als wenn wir beide zusammen in einem Haushalt leben.
Diesen Bescheid hat meine Bekannte/Mitbewohnerin eben erhalten.
Sie erhält laut diesem Bescheid 347,- Euro Regelleistung,aber nur 204,-Euro KDU.
Begründet wurde diese Maßnahme ohne einen Hinweis auf Gesetz folgendermaßen.
Ich zitiere :
Da in Ihrem Haushalt zwei Personen leben, Ihrer Bedarfsgemeinschaft aber nur eine Person angehört,werden die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sondern zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt.
Was soll das jetzt? Gibt es sowas ?????
Auf der einen Seite jeder für sich ne BG und auf der anderen Seite schmeißen die uns in einen Topf???????
Was ist hier in dem Land nur los.Machen die nur noch was die wollen?????
Ich würde gern wissen in welchem gesetz diese maßnahme verankert ist.
MFG
Frank
|
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 29.02.2008 - 14:38 | |
FrankHenf schrieb
Da in Ihrem Haushalt zwei Personen leben, Ihrer Bedarfsgemeinschaft aber nur eine Person angehört,werden die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sondern zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt. |
Hallo Frank,
so wie ich das sehe, versucht die ARGE aus euch durch die Hintertür eine Haushaltsgemeinschaft zu konstruieren. Da ihr aber nicht in einem Haushalt lebt, sondern eine Wohngemeinschaft seid, ist diese Art der Berechnung nicht rechtskonform! Ich weise nochmals auf das hin, was Ottokar bereits zu dem Thema geschrieben hat:
Ottokar schrieb
Ihr seid ohne Genehmigung umgezogen? Dann darf das Amt gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 SGB II die neuen KdU auf die Höhe der bis dahin für die vorherige Wohnung gezahlten KdU begrenzen.
Da ihr keine BG seid sondern eine WG, werden:
- deine KdU nur bis max. 360€ (Höhe der bisherigen KdU vor dem Umzug) und
- ihre KdU nur bis max. 286€ (Höhe der bisherigen KdU vor dem Umzug) übernommen.
Da euer jeweiliger Anteil nach dem Umzug nur 276€ beträgt und damit bei beiden unter den bisherigen KdU bleibt, muss das Amt die KdU hier also in voller Höhe übernehmen... |
Ich würde hiergegen sofort Widerspruch einlegen und die korrekte Berechnung der KdU verlangen.
@ Ottokar: Sehe ich das richtig? Korrigier mich, falsch ich falsch liege. Frage hierzu: Du beziehst dich auf § 20 SBG II, aber mir erschließt sich der Sinn in dem Zusammenhang nicht. Meintest du evtl. § 22 SGB II?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
zuviel gezahlt hartz ratenhöhe | einstweilige verfügung kosten der unterkunft | sozialgericht einstweilige verfügung | einsweilige verfügung im sgb | sozialgerichteinstweilige verfügung hartz iv | was mache ich bei mietkürzung der arge | darf eine mietkaution für anwaltskosten aufgerechnet werden | ratenhöhe arge | gerichtsvollzieher ratenhöhe hartz iv | sozialgerichteinstweilige verfügung