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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 08.02.2008 - 14:43 | |
Hallo Frank,
dein Anwalt ist hoffentlich keine Pennmütze. 
FrankHenf schrieb
...und wollte daher das Original vom Mietvertrag,eine mietbescheinigung und den aktuellen versorgungsauftrag vom Stromversorger. Letzteren konnte ich logischerweise nicht beibringen. |
Der Versorgungsauftrag Stromversorger geht die ARGE gar nichts an, da die Stromkosten in der RL bereits enthalten sind. Daher brauchst du derartige Unterlagen auch nicht einreichen!
FrankHenf schrieb
Mein Anwalt vermutet nun,dass man uns eine Bedarfsgemeinschaft anhängt und meint,dass wir fürs Amt fahrlässig gehandelt hätten. |
Was soll das denn? Alleine der Umstand, dass jeder von euch einen separaten Mietvertrag hat, ist i.d.R. Beweis genug, dass ihr KEINE BG seid. Alles andere ist reine Vermutung, die von der ARGE zu beweisen wäre. Dies kann sie aber nicht, also versucht sie eine BG zu konstruieren.
FrankHenf schrieb
Ich meinte dann,okay wenn das so ist dann nehmen wir erst mal das geld für die BG,Widerspruch können wir immer noch einlegen. |
Auf dieses "Spielchen" würde ich mich auf keinen Fall einlassen. Sollte dir dein Anwalt dazu raten, soll er sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen. Wenn ihr erst einmal als BG eingestuft werdet, kommt ihr aus dieser Falle nicht ohne weiteres wieder heraus. Lass dich nicht beirren! Ihr wart und ihr seid keine BG. Das ist eure/deine Ansage an die ARGE!
Viel Glück am Montag und keine Angst vor dem Richter! Auch wenn dein Anwalt dabei ist... wenn du das Gefühl hast, er vertritt deine Sache nicht in deinem Sinn, dann "mach den Mund auf". Denn hier geht es um deine Existenz und nicht um die deines Anwalts.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 08.02.2008 - 17:10 | |
Danke,alles richtig was du schreibs,aber es stellt sich die Frage,wer den längeren Arm hat.Wenn die alles sperren wenn ich mich stur stelle,sind wir erst mal im A.......Das ist ja das was die sogenannte gegenseite weiß.Leider.
Ein Satz meines Anwaltes war,dass er meinte seit der Änderung 2006 mit der Beweilast BG,würde in der Hinsicht kein Prozess mehr gewonnen werden zu Gunsten der sogenannten BG.
Ich werde schon den mund aufmachen wenn es mir an die Wäsche geht.
Angenommen die entscheiden gegen mich und streichen mir für die nächsten Monate alles,dann gehe ich in berufung.Ja was dann ? So lange kann ich nicht klarkommen und mit nem kredit sieht es ja bekanntlicherweise auch nicht gut aus.
Nerve ich?
Dazu kommt noch meine Bekannte,wenn Sie irgendwann zu gericht muss,dann kollabiert sie,weil sie nicht der mensch für so was ist.
Jetzt mache ich mir schon Vorwürfe weil ich sie dadurch dass ich sie getroffen habe vielleicht in so eine prikäre Lage bringe.
Ein Trost,wenn man in einem solchen Forum sich mal den Ärger und Frust von der Seele schreiben kann.
Wenn ich hier mit allem durch bin mache ich eine Beratungsstelle für Hartz IV Geschädigte auf.
MFG
Frank
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 08.02.2008 - 17:12 | |
...Zusatz
ich habe nen Zeugen der immer mit dabei war wo ich die Unterlagen eingetütet habe die das Amt sehen wollte.
Er war dabei wo ich alles eingeworfen habe.Was aber wenn die sagen das stimmt nicht.Denen ist alles zuzutrauen.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 00:41 | |
Hallo Frank,
ich kenne deinen Anwalt ja nicht, aber so langsam bringt der mich mit seinen Äußerungen zum Schwitzen. Wenn der mit dieser Einstellung vorm Richter steht, dann hoffe ich, dass du einen tollen Richter da sitzen hast. Das nur mal am Rande.
Bezüglich deiner Sorgen kann ich dir nur sagen, daß ich nicht glaube, daß ein Richter es zulässt, dass die ARGE dir alle Gelder streicht. Jedenfalls nicht, wenn er alle Sinne beisammen hat. Außerdem stellst du dich nicht "stur", sondern du bestehst auf deinen Rechten. Das ist etwas völlig anderes!
FrankHenf schrieb
...Er war dabei wo ich alles eingeworfen habe.Was aber wenn die sagen das stimmt nicht. |
Dann sollten sie sich warm anziehen, denn sie würden damit eine Klage riskieren, wegen übler Nachrede. Mit so einer Aussage würden sie ja öffentlich den Zeugen der Lüge bezichtigen. Das wäre ganz übel für die, da die Beweislast hier bei der ARGE liegt.
Mein Rat an dich: Versuch, deine Nerven im Zaum zu halten, pass auf deinen Anwalt auf und trete mit erhobenem Kopf vor den Richter. Es hilft dir nicht, wenn du dir im Voraus schon alle möglichen Horror-Stories ausmalst. Das blockiert dich nur. Also, nur Mut! 
FrankHenf schrieb
Wenn ich hier mit allem durch bin mache ich eine Beratungsstelle für Hartz IV Geschädigte auf. |
Das ist ein Wort! 
LG Wolf
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 15:07 | |
Hallo.
Sieg
Es gibt noch gerechtigkeit,aber eben nur bedingt.
Das die mir nichts gezahlt hatten,hatte nichts mit sanktionen zu tun,sondern mit einem Systemfehler.
Jedenfalls bekomme ich mein geld nachgezahlt,abzüglich der Summe,was ich im januar zuviel bekommen hatte.
Mein Anwalt war Klasse.Ich brauchte auch keine zeugen,weil sich das Jobcenter nur rausgeredet hat.
Meine Bekannte und ich werden im neuen Bescheid aber auch nicht als BG geführt,also jeder mit dem normalen Regelsatz von 347,-Euro. Lediglich in der KdU haben wir vorerst Abstriche hinzunehmen.
Das hat angeblich was mit der kreisgebietsreform was zu tun.Hier hat man zwei Landkreise zusammengeschmissen und man nimmt jetzt die niedigeren kosten des dazugekommenden landkreises als bemessung.Das bedeutet für alle Hartz IV Haushalte Abstriche um die 25 Euro pro Person,bezogen auf die Betriebskosten.
Für mich und meine Bekannte bedeutet das,das wir zwar jeder als eigene BG gelten aber im Bezug auf die KdU nicht.Vorher hatte jeder laut Kreisbeschluß 347,- Euro Regelsatz plus 365,-Euro Kosten für unterkunft und Heizung. Da meine Bekannte und ich aber getrennt in einer Wohnung leben,werden für jeden von uns nur noch 201,-Euro KdU anerkannt.
Es wird hier eine Flut von Verfahren geben,die so viel geld kosten werden,dass man alles hätte so lassen können.Wir werden gegen unseren bescheid wenn er dann kommt Widerspruch einlegen,weil die Richterin heute schon angedeutet hat,dass sie an solche beschlüsse nicht gebunden ist.
Jetzt sagt mal was dazu
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.02.2008 - 20:05 | |
Supi!
LG Wolf
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 12.02.2008 - 13:41 | |
Jetzt habe ich auch erkannt,wie das Jobcenter es mit uns handhabt.Man verheiratet uns nicht zwangsweise und das haben die so erkannt.das zeigt auch,dass wir beide den regelsatz von 347,- Euro haben.Mit den Kosten für die Wohnung behandelt man uns aber wie eine BG.Dagegen werden wir vorgehen.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.02.2008 - 16:01 | |
FrankHenf schrieb
Mit den Kosten für die Wohnung behandelt man uns aber wie eine BG. |
Hallo Frank,
das ist selbstverständlich Kokolores. Maßgeblich ist hier der für eure Gegend zugrunde liegende Höchstsatz für die Miete, die einem Alleinstehenden gewährt wird.
Liegt dein Mietanteil (1/2 Nettokaltmiete + 1/2 NK) innerhalb dieser Grenze, dann muß deine Hälfte der Gesamtmiete auch komplett übernommen werden.
Alles andere ist m. A. nach nicht rechtskonform und dürfte auch vor Gericht keinen Bestand haben.
LG Wolf
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 12.02.2008 - 17:19 | |
Hallo,
danke für all die guten Tipps und wie gesagt,wenn ich mal helfen kann..........
Ja die letzte Antwort habe ich erwartet und so wie die gestern vor gericht rumgeeiert haben,in die Ecke gedrängt,weil sie nicht wissen was sie tun,werden sie auch in dem Nächsten Ding mit den KdU's auf die Schn.... fallen.
Aber jetzt kommt es.
Hatte heute am 12.02,ein Schreiben von der Arge im kasten.Das Schreiben war vom 16.01.und ging an meine alte Adresse.
In diesem Schreiben werde ich unter Androhung der Streichung aller meiner Bezüge aufgefordert,meine Gage vom 9.1.2008 anzugeben die ich angeblich beim casting" Tarzan sucht Jane,( ich war dort) erhalten habe.In diesem Schreiben von der Arge wurde ich aufgefordert die erforderlichen Nachweise diesbezüglich bis zum 2.2. einzureichen sonst.....
Nun habe ich das Schreiben aber erst am 12.02. erhalten.Man sieht auf dem Schreiben schön,wie die alte ungültige Adresse schön überklebt wurde und mit der aktuellen Adresse versehen wurde.Meine Änderungsmitteilung hatte ich aber am 4.1.08 abgegeben,so dass die Arge wissen mußte welche die richtige Adresse ist.
Auf dieses Schreiben habe ich nun eben geantwortet mit dem mitwirkungsvertrag aus dem ganz klar hervorgeht,dass es für das Casting kein Geld gab.
Eben alles mit Zeugen eingeworfen,da die Arge schon zu hatte und morgen auch zu hat.
Jetzt wird folgendes passieren.Es wird ewig dauern bis mein nachweis die entsprechende Dame erreicht und da die Frist vom 2.2.vorbei ist,werde ich wohl im nächsten Monat wieder nichts bekommen.
Also.....Einstweilige Verfügung 2.teil.
Spinne ich oder wer ?????????????? 
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FrankHenf Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 01.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 13.02.2008 - 17:46 | |
Nach meinem letzten beitrag denkt ihr wohl dass ich spinne? Nö Nö es ist die Wahrheit und ob ihr es glaubt oder nicht,ich habe der ARGE heute die Presse auf den hals gehetzt.
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