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FrankHenf 
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 16:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle Hartz IV Geschädigte

Lest euch bitte mal das durch was ich ans Gericht geschrieben habe.Ich bin ziemlich fertig,weil ich nicht weiß wie es diesen Monat weitergehen soll.
Habt Ihr noch mehr Tips für mich.Kann mich die Arge verkommen lassen ?




Frank Henf
Magdeburger Strasse 16/17
Köthen
06366



Sozialgericht Dessau - Roßlau 01.02.2008
Postfach 1772
Dessau Roßlau
06815




Sehr geehrte Damen und Herren,




Hiermit beantrage ich den Erlass einer


Einstweiligen Verfügung


Gegen das Jobcenter Köthen, Neustädter Strasse 14,06366 Köthen
vertreten durch den Geschäftsführer.




Begründung


Am 5.11.2007 erhzielt ich vom Jobcenter Köthen die Aufforderung einige Unterlagen einzureichen.
Da ich mich zum geforderten Termin noch außerhalb befand, konnte ich die geforderten Unterlagen zum Termin nicht vorlegen.
Ich informierte das Jobcenter mit Schreiben vom 10.11.2007 ( Anlage 5 )
Darauhin erhielt ich eine Fristverlängerung bis zum 10.12.2007.
Am 10.12.2007 habe ich dann alle geforderten Unterlagen per Boten unter (Zeugen Hans Jürgen Wudtke,Dessauer Strasse 3, in 06366 Köchen ) abgegeben.
Bei den geforderten unterlagen befand sich nicht,der Versorgungsauftrag durch die Enviam,den ich nachzureichen hatte warum auch immer.Ich war der Annahme,dass die Stromversorgung der Hartz IV Empfänger das Jobcenter nichts angeht.Trotzdem bat ich im Schreiben vom 8.12.2007 um weitere Fristverlängerung um die Unterlagen des Stromversorgers nachzureichen.
Zwischenzeitlich erreichte mich ein weiteres Schreiben des Jobcenters wo mir wiederum eine Frist zum 4.1.2008 gesetzt wurde.
Eine Nachfrage meinerseits zum Verbleib der am 10.11.abgegebenen Unterlagen ( Anlage 2 ) blieb ohne Antwort. Eine weitere Nachfrage vom 20.12.2007 (Anlage 3 ) blieb auch unbeantwortet.
Es handelte sich dabei um Originalunterlagen und nun habe ich nichts mehr.Nachfragen bei meinem ehemaligen Vermieter sind sinnlos,weil er nie antwortet und auch noch nie,trotz Nachfragen in der Lage war mir meine Betriebskostenabrechnung zu schicken. Ich habe kein geld um zu klagen und auch habe ich leider kein Geld übrig um meinen Schriftverkehr sicher zu gestalten.(Einschreiben mit Rückschein ans Jobcenter)Dies waren auch Gründe meines Umzuges zum 1.1.2008.

Im Januar 2008 erhielt ich noch mein volles Arbeitslosengeld 2, obwohl ich eine Veränderungsmitteilung abgegeben habe. Daher dürfte für Januar meine Berechnung schon anders aussehen. Es ist mit Sicherheit geringfügig zuviel gezahlt worden,wurde seitens des Jobcenters jedoch nicht berücksichtigt. Da ich die Veränderung( Umzug ) gemeldet hatte war ich der Annahme dass im Februar meine neue Berechnung vorliegen wird und habe es dabei belassen.
Zur Erklärung, betreibe ich ein kleines Gewerbe, das monatlich ca.100,- Euro Gewinn für mich ergibt und ich bin daher viel unterwegs . Ich bin froh neben Hartz IV noch 100,- Euro zu verdienen.Das Jobcenter hat leider keine Angebote für 1 Eurojobs bzw..ABM für mich gehabt.
Nun ist die Sachlage so,dass mir das Jobcenter mir ohne weitere Begründung keinen Cent gezahlt hat und mich somit in soziale Not stürzt.Das heißt für mich im Klartext, dass ich Gefahr laufe vom Vermieter gekündigt zu werden. Den Strom abgeklemmt zu bekommen,die Antenne und das Telefon werden gesperrt usw. ich verfüge über keinerlei Rücklagen. Leider kann ich nicht die Antwort auf mein Schreiben diesbezüglich vom Jobcenter warten,denn bis dahin bin ich obdachlos und verhungert.
Für mich ist dies ein Not und Härtefall und ich bitte Sie darum sich der Sache zügig anzunehmen.


Ich beantrage daher, dass die Antragsgegnerin veranlaßt wird meine Bezüge Hartz IV ab Januar 2008 ( lt.Veränderungsmitteilung vom 4.1.08) neu zu berechnen und mir meine nichtgezahlten Bezüge für Februar2008 nachzuzahlen.

Im Schreiben des Jobcenters sind zwei Optionen verankert. Ich habe mich auf die Schreiben des Jobcenters zu melden oder die Unterlagen zum Termin einzureichen. Ich habe mich immer gemeldet aber man macht von der 2. Option Gebrauch,nämlich mir ohne weitere Vorwarnung meine Bezüge zu streichen. Das Verhalten empfinde ich vom Sozialträger äußerst unsozial. Die geforderten Unterlagen sind mit Sicherheit in der Behörde angekommen,jedoch leider nicht dort wo sie hin sollen. Dafür kann ich nichts und soll dafür bluten. Es kann nicht sein, dass in einem Sozialstaat, Bürger ins Elend gestürzt werden, die sowieso schon an der Armutsgrenze leben.
Überzahlte beträge werde ich selbstverständlich nach Antrag in Raten im rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurückzahlen.Andererseits verlange ich aber auch vom Jobcenter seine Pflichten zu erfüllen.





Mit freundlichen Grüßen


Frank Henf




Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.02.2008 - 17:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im Prinzip ist das alles so korrekt, wenn auch etwas chaotisch, aber der Richter hat eine Pflicht zur Aufklärung und wird also deine Klage als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung von ALG II interpretieren.
Was die Unterlagen deiens Stromnversorgers anbetrifft, stimmt deine Anahem: das geht das Amt absolut gar nicht an! Denn deinen Strom musst du aus deiner Regelleistung zahlen. Eine solche Forderung von Nachweisen ist vollkommen rechtswidrig, weil du da in vollkommen unzulässiger Weise beschwert wirst. "Beschwert" auf hochdeutsch: man verlangt von dir etwas, das du gar nicht erbringen musst, und knüpft an diese Forderung etwas, das dir auch ohne diesen Nachweis zustehen würde.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

FrankHenf 
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...   Erstellt am 02.02.2008 - 08:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die Antwort,
dann kann ich ja davon ausgehen,dass ich im Moment auch nicht versichert bin ,oder?
Was passiert denn in meinem Fall, wenn der Antrag bei gericht eingegangen ist ? Ich habe alle Unterlagen gestern gefaxt und zusätzlich per mail verschickt.Kümmern sich die Richter?
Man ist ganz schön verzweifelt.
Wenn ich hier auf dieser Websiten so die Ratschläge lese,gerade was die Machenschaften des Jobcenters betrifft,da hat man nur Angst.




Wolf27 ...
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...   Erstellt am 02.02.2008 - 09:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Frank,

wenn du hier, wovon ich ausgehe, vom Sozialgericht sprichst, dann solltest du DRINGEND beachten,

a) dass das Gericht die Klageschrift im Original benötigt. Fax/Mail wird wohl nicht ausreichen.

b) dass i. d. R. mindestens zwei Original-Klageschriften mit den jeweiligen Kopien eingereicht werden müssen. Das ist aber von SG zu SG nicht einheitlich.

Ruf Montag da umgehend an und erkundige dich, damit du die Unterlagen, wenn nötig, noch schnell nachreichen kannst. Andernfalls kann dir hier kostbare Zeit verloren gehen!

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


FrankHenf 
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...   Erstellt am 02.02.2008 - 13:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke,ja ist ist wohl von Sozialgericht zu Sozialgericht verschieden.Hier bei uns,reicht anscheinend ein fax.Wir haben hier schon zwei Fälle durchgeboxt und auch nur gefaxt.Ich werde aber anrufen und nachfragen.
Ein Unglück kommt selten allein,jetzt habe ich noch ein dickes Knie und kann nicht zum Arzt,weil ich durch die Sanktion nicht versichert bin. Deutschland ist ein Irren- und Armenhaus.Ich bin jetzt gespannt,wie lange die Sache dauern wird.Sollte ich nicht noch sachleistungen beantragen?




Hartzgeschaedigt58er ...
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...   Erstellt am 02.02.2008 - 17:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


An das Gericht würde ich nie emails oder Faxe schicken, sondern imnmer nur eigenhändig unterschriebene Originalanschreiben.

Das betrifft natürlich nur das Anschreiben. Originalbelege reicht man niemals ein! Immer nur Kopien oder Faxe.
Selbst mein Rechtsanwalt akzeptiert von mir nur Faxe, aber keine email. Hängt mit der Sicherheit zusammen.




FrankHenf 
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...   Erstellt am 07.02.2008 - 13:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich muß mich zu den Hauptthema noch mal melden.Der Antrag auf einstweilige verfügung,wie im Vorfeld beschrieben ist beim Sozialgericht eingegangen und am kommenden Montag ist der Termin zur Erörterung der Sach/Rechtslage.Mir ist es sogar gelungen kurzfristig einen Anwalt für Sozialrecht zu bekommen der mich morgen erst mal beraten wird und am Montag vertreten wird.
Ich habe da aber trotzdem noch ein paar Fragen an euch,weil ich ja auch zu meinem Anwalt vorbereitet gehen muß.
Ist so ein mündlicher termin bei einstweiliger Verfügung üblich?
Wie ist das eigendlich beim Jobcenter,wenn nachweislich keine anderen Einkünfte sind ? Muß das Jobcenter den Hilfebedürftigen in jedem fall unterstützen,oder können die jemanden obdachlos etc. machen?
Ich befinde mich ausserdem noch in verbraucherinsolvenz und darf mir nichts borgen.
Muß ich verhungern?

MFG
Frank




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 07.02.2008 - 14:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Frank,

der Umstand, dass am Montag schon der Termin ist, läßt vermuten, dass der Richter sich der Dringlichkeit der Lage bewußt ist. Das ist schon mal ein gutes Zeichen.

Ein mündlicher Termin kann, aber muß nicht angesetzt werden. Das entscheidet der Richter. Ich vermute mal, da deine Ausführungen etwas "chaotisch" sind (wie Ottokar schon bemerkte ), dass der Richter noch den ein oder anderen Punkt klären möchte. Das kann aber für dich nur von Vorteil sein, da du dann direkt vor Ort deine Aussage machen kannst und es so keine Verzögerungen durch Schriftverkehr gibt.

Nimm deine Unterlagen mit zum Anwalt, sprich alles mit ihm durch, insbesondere der Punkt Insolvenz ist wichtig! Achte darauf, dass er für dich einen Beratungsschein anfordert, nicht dass da noch Kosten auf dich zukommen.

Das JobCenter "darf" selbstverständlich Niemanden obdachlos machen. Ich bin sicher, dass der Richter auch entsprechend für dich entscheiden wird.

Viel Glück!

LG Wolf





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FrankHenf 
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...   Erstellt am 07.02.2008 - 14:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist endlich mal ein Forum wo man kompetente Antworten bekommt.Vielen dank für den Mut den Ihr mir macht.Hoffentlich kann ich auch mal helfen.


MFG

Frank




FrankHenf 
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...   Erstellt am 08.02.2008 - 14:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

nun bin ich vom Anwalt zurück und das mit gemischten Gefühlen.Er war jedenfalls so, dass er gleich alles verstanden hat was ja nicht immer der Fall sein muß.
Er übernimmt auch am Montag den Gerichtstermin.Er meint,dass es nicht sein muß dass wir gewinnen,aber er doch der Meinung ist dass das Jobcenter mich nicht obdachlos macht und verhungern läßt.
Es ist so dass er der meinung ist,dass es bis zum Urschleim zurückgehen wird.
Kurze Sachlage.
Im mai 2005 bin ich mit einer guten Bekannten zusammengezogen und wir haben uns die Wohnung mit Miete und allem geteilt.Jeder hatte seinen seperaten Mietvertrag.Das Jobcenter hat das so akzeptiert und wußte dass wir beide in einer Adresse leben.Beim Stromversorger war meine bekannte angemeldet.
Das war alles okay und lief ohne Probleme.
Im September 2007 hatte ich plötzlich 25,- Euro weniger ALG II.Bei einer Rückfrage im Jobcenter wurde mir gesagt,dass das jobcenter 25,-Euro an meinen Energieversorger überwiesen hat weil ich angeblich eine Abtretung unterschrieben hatte, was natürlich nicht der Fall war.Ich habe dann dafür gesorgt,dass ich im Folgemonat wieder meine vollen Bezüge hatte.Nun hat wohl die beflissene mitarbeiterin beim Jocenter festgestellt,dass der Energieversorger mit meinem namen nichts anfangen konnte und das Geld kam bestimmt zurück zum Jobcenter.Nun wird die beflissene Mitarbeiterin vermutet haben,dass ich weil ich keinen Stromversorger habe,auch keine Wohnung habe und wollte daher das Original vom Mietvertrag,eine mietbescheinigung und den aktuellen versorgungsauftrag vom Stromversorger. Letzteren konnte ich logischerweise nicht beibringen.Alle anderen Papiere habe ich jedoch fristgemäß unter zeugen beim Jobcenter eingeworfen. Nachfragen,ob meine Unterlagen angekommen sind blieben ohne Antwort.Die einzigste Antwort war, dass man mir alles gestrichen hat.
Mein Anwalt vermutet nun,dass man uns eine Bedarfsgemeinschaft anhängt und meint,dass wir fürs Amt fahrlässig gehandelt hätten.
Ich meinte dann,okay wenn das so ist dann nehmen wir erst mal das geld für die BG,Widerspruch können wir immer noch einlegen.
Weil unser vermieter sich nicht meldet und wir auch nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten haben,sind wir ausgezogen in eine andere Wohnung und haben dies dem Jobcenter gemeldet.Meine bekannte bekommt aber komischerweise immer noch die Bezüge für die alte Wohnung trotz Änderungsmitteilung.
Dies zur Arbeitsweise vom Jobcenter.
Meine Befürchtung ist,dass am Montag so entschieden wird,dass wir beide überhaupt nichts mehr bekommen.
Das ist eine scheiß Angst die man hat.Nichts lieber als arbeiten gehen und mit diesem Amt nichts mehr zu tun haben.Aber wie ?
Sollten die uns den letzten tritt verpassen,dann gehen wir in Widerspruch das ist klar.Aber wie lange dauert das dann ? Dann kommt wieder die bekannte Obdachlosigkeit und das Verhungern.Wie gesagt,Schulden darf ich nicht machen.
Es muß doch so sein,dass wir soviel bekommen dass wir die Miete bezahlen können und was zu essen haben ,oder ? In der Beziehung hat sich mein Anwalt nicht klar ausgedrückt und auch offengelassen ob ich Prozesskostenhilfe bekomme.
Was tun sprach Zeus..............


MFG

Frank




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