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marcuskra 
Durchstarter
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Beiträge: 13
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...   Erstellt am 07.08.2008 - 20:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich bin neu hier und habe eine kurze Frage. Meine Freundin ist im März 08 bei mir in der Wohnung eingezogen. Allerdings steht sie seit dem 16.01.08 mit in dem Mietvertrag. Sie hatte damals (da war sie noch nicht meine Freundin) den Vertrag mit unterschrieben, da ich sonst die große Wohnung nicht erhalten hätte. Ich bin ganz normal berufstätig. Nachdem ich hier nun erstmal allein wohnte traf ich sie wieder und lernten uns kennen. Nachdem wir uns dann auch verliebten zog sie letztendlich mit ihren beiden Kindern bei mir ein. Dieses meldete sie auch dem Jobcenter. Danach hörte man vom JC nichts mehr. Neulich erhielt sie dann einen Brief von der Krankenkasse, dass das JC sie zum 01.03.08 abgemeldet hat. Jetzt stellte sie einen neuen Antrag, da wir ja noch nicht ein Jahr zusammen leben. Die Fragen der Anlage VE wurden alle mit nein angekreuzt und dementsprechend begründet. Die Dame heute vom JC war sehr menschlich (ernstgemeint). Sie sagte, dass sie unseren Standpunkt durchaus versteht, da wir ja relativ frisch zusammen sind und auch leben. Sie meinte dann, das sie den Antrag schnellstens bearbeitet und an ihren Teamleiter weiterleitet. Nach ihrer Aussage wird dieser dann aber spätestens bei der Anlage VE bei den im Haushalt lebenden Kindern bei dem NEIN stutzig werden und uns den Prüfungsdienst nach Hause schicken. Nun die Frage: Was wollen die damit dann erreichen und wie kann man denen beweisen, dass man noch keine Einstehgemeinschaft bildet. Über zahlreiche Antworten bin ich schon sehr dankbar




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 14:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies dazu bitte mal "Stellungnahme zur Unterstellung einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft" hier im Forum im Bereich "Beispiele für Anträge, Widersprüche und Klagen".





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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marcuskra 
Durchstarter
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 16:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Den Wiederspruch hatte ich schon vorher gelesen gehabt. Meine Frage ist u.a. wie verhält man sich den denn gegenüber wenn Tag X kommt. Werden sie alle Anwesenden Befragen bzw. was antwortet man denn dann bzw. wie lange wollen die sich denn dann bei uns aufhalten??? Wir unken ja schon bestimmt nen ganzen Tag bei Kaffee und Kuchen um zu sehen, ob mein Freund sich mit den Kindern beschäftigt oder nicht Über Tips und Anregungen sind wir beide sehr dankbar. LG




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 16:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also Hellseher bin ich nicht.
Ich kann dir demzufolge auch nicht sagen, was die ev. fragen und ihr daraufhin antworten sollt.

Eben deshalb habe ich auf die "Stellungnahme zur Unterstellung einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft" verweisen. Da stehen alle Argumente gegen eine solche Unterstellung drin drin.

Im Zweifelsfall: ausdrucken + auswendig lernen





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