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Ybbi 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 15
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...   Erstellt am 01.04.2008 - 17:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute!
Ja, wie ihr seht ist mein Antrag immer noch nicht durch....
Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, mit dem Inhalt:
Es ist zwar richtig, dass die gesetzliche Vermutung zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft für sie nicht zutreffend erscheint, dennoch können weitere Lebensumstände für das bestehen einer Einstandsgemeinschaft sprechen.

Nun meine Frage, gibt es wirklich nur diese 4 Punkte, die sagen, dass wir eine Einstandsgemeinschaft sind, oder gibt es noch weitere gesetzliche Festsetzungen?

Ich kenne nur die, dass mit einem gemeinsamen Kind,
wenn man länger als ein Jahr zusammen lebt,
über das Einkommen des anderen verfügt,
oder Angehörige oder Kinder im haushalt versorgt.

Und gibt es zu den oben genannten ein Gesetzesurteil?
Oder falls es noch mehr Punkte gibt, dazu auch ein Gesetzesurteil?

Vielen Dank...




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 01.04.2008 - 17:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


"Es ist zwar richtig, dass die gesetzliche Vermutung zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft für sie nicht zutreffend erscheint, dennoch können weitere Lebensumstände für das bestehen einer Einstandsgemeinschaft sprechen."

die wären aber nicht relevant im Sinne des SGB II!





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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