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Ybbi Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 15 Nachricht senden | Erstellt am 01.04.2008 - 17:18 | |
Hallo Leute!
Ja, wie ihr seht ist mein Antrag immer noch nicht durch....
Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, mit dem Inhalt:
Es ist zwar richtig, dass die gesetzliche Vermutung zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft für sie nicht zutreffend erscheint, dennoch können weitere Lebensumstände für das bestehen einer Einstandsgemeinschaft sprechen.
Nun meine Frage, gibt es wirklich nur diese 4 Punkte, die sagen, dass wir eine Einstandsgemeinschaft sind, oder gibt es noch weitere gesetzliche Festsetzungen?
Ich kenne nur die, dass mit einem gemeinsamen Kind,
wenn man länger als ein Jahr zusammen lebt,
über das Einkommen des anderen verfügt,
oder Angehörige oder Kinder im haushalt versorgt.
Und gibt es zu den oben genannten ein Gesetzesurteil?
Oder falls es noch mehr Punkte gibt, dazu auch ein Gesetzesurteil?
Vielen Dank...
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.04.2008 - 17:25 | |
"Es ist zwar richtig, dass die gesetzliche Vermutung zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft für sie nicht zutreffend erscheint, dennoch können weitere Lebensumstände für das bestehen einer Einstandsgemeinschaft sprechen."
die wären aber nicht relevant im Sinne des SGB II!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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