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Ottokar ...
Moderator
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...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 15.08.2008 - 10:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Einen Widerspruch richtest du an die Behörde, die deinen Antrag abgelehnt hat.

Dieser Satz:

"Soweit anstelle einer direkten Leistung für diesen Bedarf die Freistellung des Kindergeldes von der Einkommensanrechnung in Betracht kommt, ist mein ursprünglicher Antrag in dieser Sache auch als Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag für die Leistungsbescheide nach dem SGB II zu betrachten (der gem. § 84 SGG, § 16 SGB I auch bei Ihrer Behörde eingereicht werden kann)."

ist in Zusammenhang mit diesem hier:

"Ich erinnere daran, dass der Antrag sich ausdrücklich hilfsweise auch an die "sonst zuständige Behörde" gerichtet hatte und deshalb, falls Sie sich für nicht zuständig halten, weiterzuleiten war."

zu verstehen. D.h. der o.g. 1. Satz ist die Begründung für den Fall, dass das Sozialamt den Widerspruch, wie im o.g. 2. Satz formuliert, wegen "nicht zuständig" an die ARGE weiterleitet.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

IviH ...
Sehr Aktiv
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...

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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
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...   Erstellt am 24.08.2008 - 23:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Widerspruch persönlich abgegeben ... melde mich wenn ich Post hab.





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LG Ivi

arminwillutzki 
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 31.08.2008 - 11:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe vier schulpflichtige Kinder und dementsprechend hohe Schulkosten.Da es in Krefeld keine Härtefallfonds für Schulbedarf gibt.Habe ich bei der Arge beantragt die Schulkosten vom Einkommen meiner Kinder (Kindergeld) abzuziehen.(Gem.§ 11 SGB XII),wurde von der Arge natürlich nicht angenommen,deshalb habe ich einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung beim SG Düsseldorf gestellt,Entscheidung steht noch aus.Jedoch besteht nach Meinung mehrer Rechtsberater ,gute Aussicht auf Erfolg.(Werde ich dann Bekanntgeben).Mein Rat an alle Eltern ist den gleichen Weg einschlagen,Musterantrag und Infos stelle ich gern zur Verfügung. .Gleichzeitig läuft meine Klage das Kindergeld als zweckgebundenes Einkommen anzusehen und deshalb nicht als Einkommen anzurechnen gegen die Arge Krefeld seit April 2008.Auch hier besteht Aussicht auf Erfolg,jedoch wird die ganze Sache eher vom LSG oder BSG entschieden werden.Jedoch bitte ich alle betroffenen Eltern um Unterstützung,es geht um die Zukunft unserer Kinder.Gebe gerne Hilfestellung wenn ähnliche Verfahren angestrengt werden.

===
Persönliche Daten entfernt.
Ottokar

[Dieser Beitrag wurde am 01.09.2008 - 18:37 von Ottokar aktualisiert]





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Kinder sind unsere Zukunft.Zerstört sie nicht.

IviH ...
Sehr Aktiv
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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
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...   Erstellt am 01.11.2008 - 00:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wollte mal berichten das mein Widerspruch seit 2 Monaten in der Widerspruch stelle liegt (hatte ein schreiben deswegen bekommen),ich denke ich gehe jetzt zum kostenfreien Rechtsanwalt, habe echt die Nase voll.





Signatur
LG Ivi

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