Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.08.2008 - 10:36 | |
Einen Widerspruch richtest du an die Behörde, die deinen Antrag abgelehnt hat.
Dieser Satz:
"Soweit anstelle einer direkten Leistung für diesen Bedarf die Freistellung des Kindergeldes von der Einkommensanrechnung in Betracht kommt, ist mein ursprünglicher Antrag in dieser Sache auch als Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag für die Leistungsbescheide nach dem SGB II zu betrachten (der gem. § 84 SGG, § 16 SGB I auch bei Ihrer Behörde eingereicht werden kann)."
ist in Zusammenhang mit diesem hier:
"Ich erinnere daran, dass der Antrag sich ausdrücklich hilfsweise auch an die "sonst zuständige Behörde" gerichtet hatte und deshalb, falls Sie sich für nicht zuständig halten, weiterzuleiten war."
zu verstehen. D.h. der o.g. 1. Satz ist die Begründung für den Fall, dass das Sozialamt den Widerspruch, wie im o.g. 2. Satz formuliert, wegen "nicht zuständig" an die ARGE weiterleitet.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
|
IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 24.08.2008 - 23:50 | |
Widerspruch persönlich abgegeben ... melde mich wenn ich Post hab.
Signatur LG Ivi |
arminwillutzki Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.08.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2008 - 11:22 | |
Ich habe vier schulpflichtige Kinder und dementsprechend hohe Schulkosten.Da es in Krefeld keine Härtefallfonds für Schulbedarf gibt.Habe ich bei der Arge beantragt die Schulkosten vom Einkommen meiner Kinder (Kindergeld) abzuziehen.(Gem.§ 11 SGB XII),wurde von der Arge natürlich nicht angenommen,deshalb habe ich einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung beim SG Düsseldorf gestellt,Entscheidung steht noch aus.Jedoch besteht nach Meinung mehrer Rechtsberater ,gute Aussicht auf Erfolg.(Werde ich dann Bekanntgeben).Mein Rat an alle Eltern ist den gleichen Weg einschlagen,Musterantrag und Infos stelle ich gern zur Verfügung. .Gleichzeitig läuft meine Klage das Kindergeld als zweckgebundenes Einkommen anzusehen und deshalb nicht als Einkommen anzurechnen gegen die Arge Krefeld seit April 2008.Auch hier besteht Aussicht auf Erfolg,jedoch wird die ganze Sache eher vom LSG oder BSG entschieden werden.Jedoch bitte ich alle betroffenen Eltern um Unterstützung,es geht um die Zukunft unserer Kinder.Gebe gerne Hilfestellung wenn ähnliche Verfahren angestrengt werden.
===
Persönliche Daten entfernt.
Ottokar
[Dieser Beitrag wurde am 01.09.2008 - 18:37 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Kinder sind unsere Zukunft.Zerstört sie nicht. |
IviH  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 18.06.2008 Beiträge: 58 Nachricht senden | Erstellt am 01.11.2008 - 00:04 | |
Wollte mal berichten das mein Widerspruch seit 2 Monaten in der Widerspruch stelle liegt (hatte ein schreiben deswegen bekommen),ich denke ich gehe jetzt zum kostenfreien Rechtsanwalt, habe echt die Nase voll. 
Signatur LG Ivi |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
antrag für eine einschulung für hartz iv