Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:


More : [1] [2] [3]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 20.07.2008 - 21:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Maultasche,

mensch was Du so alles weißt, toll ...
habe von solchen Sachen noch nie etwas gehört und Frage mich immer wieder wie man das alles finanziell hin kriegen soll.





Signatur
LG Ivi

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 20.07.2008 - 21:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@Ottokar

Das ist ja die absolute !!!

Am Dienstag habe ich Termin beim Amt, wollen mal wieder mit mir reden und sicherlich prüfen ob ich auch brav die 15 Bewerbungen pro Monat geschrieben habe und mich um den Hortplatz kümmere (hatte schon berichtet).
Da ich den Hals wegen meinen Antrag auf ein Dahrlen für die WM eh voll habe , schreib ich glatt noch frech einen Antrag auf einmalige Beihilfe für Schulsachen.

Bin mal gespannt was die Antworten


So viel Ärger in der letzten Zeit mit dem Amt, man das ist doch echt nicht mehr normal





Signatur
LG Ivi

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 05.08.2008 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der Antrag wurde abgelehnt

Die Ablehnung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 20 SGB II, steht dinn
kann gegebenfalls beim Sozialamt beantragt werden.

Kenne mich da leider überhaupt nicht aus





Signatur
LG Ivi

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.08.2008 - 16:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Schau mal hier ganz oben: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 07.08.2008 - 07:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Nun steht ja in der Ablehnung drin, daß ein Anspruch auf Schulsachen gegebenenfalls beim Sozialamt besteht.

Was ist nun besser ?
Einen Widerspruch schreiben, oder einen Antrag beim Sozi stellen, oder beides ???





Signatur
LG Ivi

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 07.08.2008 - 17:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im Zweifelsfall immer beides!





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.08.2008 - 07:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe den Antrag am 07.08.2008 an das Sozialamt geschickt und natürlich noch keine Antwort.

Wenn ich einen Widerspruch an das JobCenter schicke, liegt dieser dort eh wieder ewig rum ...
bis dahin hat die Schule schon angefangen ...

immer das gleiche mit den Ämtern





Signatur
LG Ivi

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.08.2008 - 10:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


HIIIILFEEE !!!


Habe eine Ablehnung vom Sozialamt erhalten, in der steht :

Begründung:
Sie erhalten mit ihren Kindern und Ihrem Ehemann Leistungen nach dem Sozialbuch - Zweites Buch - (SGBII) vom JobCenter. Nach & 21 Satz 1 SGB XII erhalten Personen, die nach dem Zweiten Buch als erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigte sind, keine Leistungen für den Lebensunterhalt (nach SGB XII).
Somit besteht kein Leistungsanspruch gegen den Träger der Sozialhilfe.


Ja was denn nun ?


JobCenter sagt Schulsachen gibt es nicht ... Sozialamt ist für zuständig ... und Sozialamt sagt, nö sie bekommen ja vom JobCenter.


Wenn ich nun beim JobCenter einen Widerspruch einlege (mit dem Schreiben vom Soz.), hat die Schule schon begonnen .....


HIIIIILFE !!!!





Signatur
LG Ivi

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.08.2008 - 12:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hilfe: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu … sten2.aspx





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

IviH ...
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 58
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.08.2008 - 21:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also das mit dem Widerspruch traue ich mir ja noch zu, aber das mit dem Gericht ist mir echt ne Schuhnummer zu groß ....

So wie der Widerspruch dort steht, kann ich ihn ja nicht ganz übernehmen.
"Ich erinnere daran,
dass der Antrag sich ausdrücklich hilfsweise auch an die "sonst zuständige Behörde"
gerichtet hatte und deshalb, falls Sie sich für nicht zuständig halten, weiterzuleiten war."

Das haut bei mir nicht hin, habe ja den Antrag an das Sozialamt selbst nochmal gestellt.

Sollte ich nun beiden Ämtern einen Widerspruch zu schicken, oder nur dem JobCenter ?

Diesen Satz verstehe ich leider überhaupt nicht.
"Soweit anstelle einer direkten Leistung für diesen Bedarf die Freistellung des Kindergeldes
von der Einkommensanrechnung in Betracht kommt, ist mein ursprünglicher Antrag in dieser
Sache auch als Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag für die Leistungsbescheide nach dem
SGB II zu betrachten (der gem. § 84 SGG, § 16 SGB I auch bei Ihrer Behörde eingereicht
werden kann)."
was ist damit gemeint bitte ?

Danke für die Hilfe.

[Dieser Beitrag wurde am 14.08.2008 - 21:57 von IviH aktualisiert]





Signatur
LG Ivi

More : [1] [2] [3]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Antrag stellen camaha34 3 sevenid
Antrag auf Reisekosten stellen -- w o --??? Mudda5254 1 sevenid
Antrag stellen? Was beachten? 5 sevenid
ab wann kann ich den antrag stellen ?? juttas 4 sevenid
Es ist IHR Recht einen Antrag zu stellen! Sebastian 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
hartz iv einsch | antrag schulbedarf vom jobcenter | anträge hartz 4 einschulung | antrag auf einmalige beihilfe schuleinführung hartz 4 | jobcenter einschulung | antrag auf beihilfe für die schule bei job center | antrag für schulbedarf bei jobcenter | harz 4 empfänger einmalige beihilfe für schulsachen antrag stellen
blank