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IviH ...
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 21:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

meine kleine kommt dieses Jahr zur Schule und ich habe gehört das man die Kosten da für beim Amt beabtragen kann, stimmt das ?
Bei meiner großen habe ich noch Oma und Opa um finanzielle Hilfe gebeten, weil man das so ja gar nicht schafft.
Die große braucht auch jedes Jahr neue Stifte, Hefte ect.

Falls ich da was beabtragen kann, wie muß ich das schreiben ?

Vielen lieben Dank !





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LG Ivi

Maultasche ...
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 00:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo IviH,

vielleicht hast Du Glück und wohnst in einer dieser Kommunen:

http://erwerbslos.de/images/stories/dok … _jun08.pdf





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Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

IviH ...
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 08:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine Antwort.
Ich wohne in Berlin, da steht was von Härtefallfonds (?)
Wie formuliere ich den Antrag am besten ?





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LG Ivi

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...   Erstellt am 18.07.2008 - 11:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo IviH,

leider steht da nicht, welche Behörde dafür zuständig ist.
Werde versuchen, es herauszubekommen.
Ich wohne auch in Berlin.

Beziehst Du Sozialleistungen ? ALG II oder Sozialgeld ?

MfG





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IviH ...
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 12:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



Ich bekomme ALG II vom Jobcenter.





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maultasche ...
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...   Erstellt am 18.07.2008 - 13:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo IviH,

vom Schuljahr 2008/2009 an gibt es für Erstklässler aus einkommensschwachen Familien den Härtefallfonds "Starter-Paket".
Dabei beschafft die Schule Unterrichtsmaterialien und verteilt sie.

Also dürfte der Ansprechpartner die künftige Schule sein.

Mehr kann ich dazu nicht schreiben.

Viel Glück !





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Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Maultasche ...
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...   Erstellt am 19.07.2008 - 08:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


BZ vom 10.06.2008

http://www.bz-berlin.de/BZ/news/2008/06 … ligte.html





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Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

IviH ...
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...   Erstellt am 20.07.2008 - 00:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für deine Hilfe !!!

Das kann doch aber nicht alles sein,oder ?


Ich habe von der Schule, zwei Briefe bekommen (für die große Tochter und die kleine die nun eingeschult wird), auf beiden stand das ich 50 € pro Kind für Schulmaterial (Bücher, Hefte usw.) bezahlen muß, oder aber die Hartz 4 Bescheinigung vorlegen soll.

Nun fehlt aber noch der Schulranzen, Schultüte, Sporttasche, Sportkleidung -
und dann gabs noch ein Brief was besorgt werden muß bis zur Einschulung von der neuen Lehrerin, wie Hefter, Tuschkasten, Pinsel, Stifte usw.


Hat noch jemand Rat ?????
Das kann doch unmöglich alles im Regelsatz mit drin sein !





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LG Ivi

Maultasche ...
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...   Erstellt am 20.07.2008 - 08:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo IviH,

den Rest wirst Du wohl selbst kaufen müssen.
Aber es muss nicht immer unbedingt ein Schulranzen sein.Es gibt wunderschöne Schulrucksäcke (ab 18,00 €).
Die Ranzen sind für die Zwerge zu schwer und aus der Mode.
Ich schreibe Dir eine PM, wo Du alles günstig kaufen kannst.
Es ist aber angebracht, dies schnell zu tun, weil die Zeit ist knapp.
Auch Sportbeutel und andere Schulmaterialien kann man dort günstiger kaufen als im Fachhandel.

Hier noch ein Tipp :

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg- … 04300.html

In den Nachrichten auf rbb wurde allerdings eine andere Hausnummer genannt.
Sophie-Charlotte-Straße 6 ???

Ein Einkommensnachweis ist erforderlich.
Für alle, die unter 900,00 € monatliches Einkommen haben,dürfen dort einkaufen.
Der Eröffnungstermin ist leider vorbei, aber die haben bestimmt öfters geöffnet.

[Dieser Beitrag wurde am 20.07.2008 - 08:56 von Maultasche aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 20.07.2008 - 11:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


IviH schrieb

    Das kann doch unmöglich alles im Regelsatz mit drin sein !


Ist es tatsächlich auch nicht!
Aber trotzdem wird nichts dafür gezahlt. Kinder von ALG II Empfängern sollen nichts lernen - das ist die Endkonsequenz aus dieser Festlegung von CDU/CSU/SPD.

Lies dazu auch mal hier:
http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/ … 71079.html





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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