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Carmen ...
Auswanderprofi
...............

...

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Registriert seit: 17.03.2008
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 08:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sehr häufig wird die Frage gestellt ob bei einem Umzug und gleichzeitiger Einfuhr des eigenen Fahrzeuges in die Niederlande Steuer bezahlt werden müssen.

Es ist möglich eine einmalige Steuerbefreiung zu beantragen. Vorraussetzung ist der Umzug von Deutschland in die Niederlande! Der Antrag kann beim Zoll gestellt werden. 3 Vorraussetzungen sind notwendig:

1. Das Auto muss vor Umzug mindestens 6 Monate im eigenen Besitz gewesen sein.

2. das Fahrzeug darf innerhalb des 1. Jahres nach dem Umzug nicht verkauft werden, es darf ebenso nicht vermietet oder verliehen werden.

3. Der Wohnsitz muss in den Niederlanden vorhanden sein.

Zollinfonummern (u.a. Einfuhr von Gütern, Fahrzeugen):

0800-0143 (innerhalb der Niederlande)
0031 45 5743031 (von Deutschland aus)

Steuerinfonummern (u.a.Lohnsteuer und Umsatzsteuerfragen):

0800-0543 (innerhalb der Niederlande)
0031 45 5779000 (von Deutschland aus)

(Quelle: Niederländische Botschaft Berlin)

lG Carmen









[Dieser Beitrag wurde am 19.11.2008 - 08:39 von Carmen aktualisiert]





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Ich kann mir den Luxus in Deutschland zu arbeiten nicht mehr leisten.
Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

fietser 



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Status: Offline
Registriert seit: 07.06.2007
Beiträge: 7
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...   Erstellt am 02.12.2008 - 19:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hier meine Erfahrungen beim Ummelden des Autos im Zuge meines Umzuges nach NL.
Man sollte sich nicht zuviel Zeit lassen.Ich habe schon von Leuten gehört, die Ärger bekommen haben, weil sie ihr Auto auf Dauer nicht umgemeldet haben. Ich bin nicht ganz sicher aber irgendwo habe ich gelesen, dass es auf jeden Fall 6 Monate (oder 1 Jahr?) nach dem Umzug passieren muss.

Schwierig war vor allem, rauszubekommen, wie es funktioniert.

1) Zum Zoll (www.douane.nl) eine vergunning vrijstelling BPM bij verhuizing beantragen. Das machen offenbar nur bestimmte Zollämter. Es gibt dafür Formulare und die wollen die ganzen Haufen Unterlagen (Kopien von altem und neuen Mietvertrag, Kopie Arbeitsvertrag etc. aber vielleicht sind sie im Grenzgebiet besonders streng). Ich habe das auf dem Postweg gemacht. Dann bekommt man die Freistellung mit noch einem Formular zur Einfuhr und Kfz-Steuer Einstufung.
2) Mit der vergunning, dann zum rdw (=TÜV), Termin machen, der Wagen kriegt dort dann die apg-keuring (ca 100 Euro). Dort wird der Wagen auch angemeldet. Ich brauchte zur Anmeldung eine hochoffizielle Anmeldebestätigung meiner Gemeinde (ca. 10 Euro). Dann wurden bei mir direkt die deutschen Papiere eingezogen. (Das scheint nicht immer der Fall zu sein).
3) Nach ca. 3 Tagen kriegt man die niederländischen Papiere mit der Kennzeichennummer zugeschickt. Erst damit kann man dann eine niederländische Versicherung abschließen und natürlich das Kennzeichen kaufen. SF-Rabatt aus Deutschland kann übernommen werden! Eine Bestätigung darüber habe ich aber erst nach Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland bekommen.
4) Das Auto muß offenbar in Deutschland abgemeldet werden. Das kann offenbar in einer anderen Gemeinde sein, als die in der das Auto angemeldet ist. Das scheint nicht auf dem Postweg möglich zu sein!
5) Deutsche Versicherung über Abmeldung informieren.
6) Besscheinigung des SF-Rabatts an niederländische Versicherung schicken.

Fraglich war für mich, ob das Auto denn in den 3 Tagen, in denen ich auf das niederländische Kennzeichen wartete, versichert ist.

Na denn mal viel Erfolg, der Spass kann sich ggf. ganz schön hinziehen.





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