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Funnelwebspider  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 15 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 16:32 | |
Hallo ich nun schon wieder,
*lach* über die ARGE wundert man sich doch. Hab ne wichtige Frage.
Ich bin seit dem 25.10.2007 Krankgeschrieben aufgrund meiner PNP und dem Restless Legs Syndrom.
Ich bekam ja immer wieder ne Einladung.
Heute dann die Kelle. Einladung zum 20.02.2008 eigentlich ne normale Einladung. Bis auf folgenden Zusatz:
SOFERN SIE NICHT BETTLÄGERIG ERKRANKT SIND, NEHMEN SIE DEN GENANNTEN TERMIN BITTE TROTZ KRANKMELDUNG WAHR! SOLLTEN SIE BETTLÄGERIG SEIN ERKRANKT SEIN, IST DIES DURCH VORLAGE EINER BESCHEINIGUNG IHRES ARZTES NACHZUWEISEN.
Natürlich bin ich zu dem Termin weiterhin krankgeschrieben. Mein Nervenarzt schreibt wohl auch kaum ohne Grund krank.
Meine Frage darf die Tante von der ARGE das überhaupt?
Ich krieg echt langsam ein Hörnchen bei der Frau. Und bin echt am überlegen ob das nicht langsam seelische Grausamkeit ist.
Gruß ein ARGE geschädigter.
Signatur Ich mag keine unfreundlichen Menschen. Das Leben ist einfacher wenn man freundlich miteinander umgeht. Also mach mich nicht an. Sonst..... |
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 18:04 | |
Hallo Funnelwebspider,
gehe zu:
Fragen und Antworten, Trotz Krankschreibung zur Arge? Poster von gurke vom 07.09.2007, 19.43 Uhr.
Hier hat Ottokar Deine Frage schon beantwortet.
Nicht unterkriegen lassen !!!
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Hartzgeschaedigt58er  Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 49 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 18:57 | |
Wie find ich den den Eintrag von gurke vom 7.9.07 19:43?
Unter Tipps und Tricks jedenfalls nicht. Hab schon nachgeschaut, Datum fehlt.
Und noch mein Senf dazu: Ich würde bei Nichtwahrnehmung auch gleich die rechtliche Grundlage oder den Artikel vom Forum mitschicken, sonst kürzen die nämlich erstmal eiskalt und verweisen Dich auf die Sozialgerichte.
Da schmorst Du dann z.T. über ein Jahr, wie ich mit meinen Heizkosten. Angeblich auch eine glasklare Sache. Nur steht die Richterin offensichtlich auf der Seite der ARGE, der immer Neues einfällt, und verzögert die Sache jetzt schon 1 Jahr und 3 Monate.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 20:07 | |
Hallo Funnelwebspider,
ich zitier mal Ottokar aus einem neueren Thread:
Ottokar schrieb
Zuständig ist hier § 59 SGB II, der auf die Anwendung des § 309 SGB III verweist.
In § 309 Abs. 3 Satz 3 SGB III steht unmissverständlich:
Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
D.h. also, wenn man krank ist und eine AU beim Amt vorliegt, muss man einer Meldeaufforderung innerhalb des Zeitraumes der bescheinigten AU nicht nachkommen! Die Annahme, du müsstest dich trotz AU melden, die Forderung, ein Attest vorzulegen, sowie die Sanktionierung der Nichtmeldung ist also sowohl sachlich als auch rechtlich falsch! |
Ich denke, damit ist die Frage beantwortet und wir können uns die Mühe sparen, nach alten "Gurken-Beiträgen" zu suchen. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 20:47 | |
Hallo Hartz(Seh)geschädigt58er,
nicht unter Tipps & Tricks, sondern unter Fragen & Antworten zu Hartz IV !  
Der Gurkensalat war nicht wichtig, die Antwort von Ottokar.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
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