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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 27.04.2008 - 13:59 | |
LSG Nordrhein- Westfalen L 19 B 42/06 AL (rechtskräftig)
Nur bei Bettlägrigkeit oder anderen schweren Ekrankungen nicht........
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.04.2008 - 00:44 | |
...hier nachzulesen: Einladungen der AA ist auch bei Krankschreibung zu folgen 
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.04.2008 - 12:42 | |
Das ist so nicht ganz korrekt.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger weder eine AU noch weitergehende Begründung geliefert.
Hier liegt außerdem als Basis eine chronische Erkrankung vor, die eben keine Arbeitsunfähigkeit bedingt.
Diese Entscheidung ist also keinesfalls zu verallgemeinern, sondern als Einzelfallentscheidung zu betrachten.
Im Normalfall ist davon auszugehen, dass ein akut arbeitsunfähig erkrankter Arbeitsloser, der dies dem Amt mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitgeteilt hat, einer Meldeaufforderung eben nicht Folge leisten muss, da er, im Gegensatz zum o.g. Fall, nachgewiesen arbeitsunfähig erkrankt ist, was gemäß § 309 Abs. 3 Satz 2 SGB III einen wichtigen Grund darstellt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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