Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.



Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Maultasche ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 237
Nachricht senden
...   Erstellt am 27.04.2008 - 13:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


LSG Nordrhein- Westfalen L 19 B 42/06 AL (rechtskräftig)

Nur bei Bettlägrigkeit oder anderen schweren Ekrankungen nicht........





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 28.04.2008 - 00:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


...hier nachzulesen: Einladungen der AA ist auch bei Krankschreibung zu folgen





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 28.04.2008 - 12:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist so nicht ganz korrekt.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger weder eine AU noch weitergehende Begründung geliefert.
Hier liegt außerdem als Basis eine chronische Erkrankung vor, die eben keine Arbeitsunfähigkeit bedingt.
Diese Entscheidung ist also keinesfalls zu verallgemeinern, sondern als Einzelfallentscheidung zu betrachten.

Im Normalfall ist davon auszugehen, dass ein akut arbeitsunfähig erkrankter Arbeitsloser, der dies dem Amt mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitgeteilt hat, einer Meldeaufforderung eben nicht Folge leisten muss, da er, im Gegensatz zum o.g. Fall, nachgewiesen arbeitsunfähig erkrankt ist, was gemäß § 309 Abs. 3 Satz 2 SGB III einen wichtigen Grund darstellt.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
einladung ulrike08 1 sevenid
Trotz Krankschreibung zur ARGE! Gesetzesänderung? Ermessenspielraum? 8 sevenid
Krankschreibung und Amtsarzt... Mali 10 sevenid
Bewerben trotz Krankschreibung Lostres 2 sevenid
Termine bei der ARGE während der Dauer der Krankschreibung? Peter565 2 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Schnarchbaer (38), jens3991 (37), darko62 (47), darko91 (47), Skorbo (39)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte

Hartz IV



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank