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Hartzglueck Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 00:51 | |
Habe folgende Frage:
Heute habe ich Alg 2 beantragt und bin mir in Sachen Einkünften nicht so sicher, ob sich das mit meiner Situation verträgt: 
meinem Bruder (berufstätig) und mir gehört ein kleines Einfamilienhaus, das uns damals als Schenkung übertragen wurde.
Das Haus ist vermietet! Die Miete wird von den Mietern an meinen Vater überwiesen, der Nißrecht(oder wie das heißt) hat und sich auch um das Haus kümmert/dafür auch etwas von der Miete einbehält.
Letztlich werden mir wiederum ca. 360€ pro Monat der eigentlichen Hausmiete von meinem Vater überwiesen !
Meine Frage: Darf man überhaupt Hauseigentum besitzen, wenn man ALG2 haben möchte?
Wie würdet ihr das in meiner Situation angeben?
Oder soll ich es versuchen, zu verschleichern?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 17:31 | |
Frage: das Haus wurde euch von eurem Vater/Mutter geschenkt?
Das sog. Nießbrauchsrecht muss im Grundbuch verankert sein. Was genau steht da? Das ist wichtig zur Bewertung, ob das Haus verwertbar ist.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hartzglueck Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 18:04 | |
Das Haus wurde uns von unserer Tante überschrieben und folgendes ist im Grundbuch festgelegt:
der Grundbesitz geht auf die Erwerber (mein Bruder und ich) über und zwar zum Erwerb als Miteigentümer je zur ideellen Hälfte.
Notariell wurde zusätzlich festgelegt, dass mein Vater lebenslanges Nießbrauchsrecht zusteht (er trägt somit die Vermögenssteuer).
Mein Vater hat sich damit verpflichtet als Entgelt für den überlassenen Nießbrauch monatlich je DM 650 (inzwischen anscheinend 360€ )zu zahlen.
Ich und mein Bruder müssen als sogenannte Gesamtschuldner unserer Tante einen monatlichen Unterhaltsbeitrag,der von den 360€ abgeht, zahlen.
Ich hoffe, ihr könnt mit dieser Info was anfangen.
Ich dachte bisher selbst, dass es sich nur um die Miete handelt aber jetzt bin ich mir da gar nicht mehr sicher.
Wäre wirklich hilfreich, wenn ihr wüßtest ob und was ich beim Amt angeben soll!
Ich soll den Antrag bis zum 26.2. abgeben!
(hab ihn am 19.2. beantragt)
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2008 - 18:12 | |
Damit wäre das Haus nicht verwertbar, erst wenn euer Vater stirbt. Somit darf es vom Amt auch nicht als Vermögen berücksichtigt werden.
Das Einkommen wird zwischen dir und deinem Bruder geteilt? Abzgl. Unterhaltsbetrag für die Tante?
Hier solltet ihr erwägen, dass euer Vater dieses Entgeld vorher aufteilt und du ausschließlich deinen Anteil erhälst. Dieser wird dann als sonstiges Einkommen behandelt und abzgl. Freibetrag auf dein ALG II angerechnet.
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Hartzglueck Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 15:42 | |
So ist es auch! Ich bekomme von meinen Vater meinen Anteil von 360€ überwiesen.
Soll ich also auf Zusatzblatt 3 angeben, dass ich Eigentümer eines bebauten Grundstücks bin ?
Sowie als Einkünfte meinen Anteil aus dem Entgelt des Nießbrauchrechts meines Vaters?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 16:09 | |
Ja, du solltest aber zusätzlich erklären, das und warum dieses nicht Verwertbar ist.
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Hartzglueck Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 16:27 | |
ok...sollte dann wohl am besten meiner Sachbearbeiterin für den Antrag die Notarunterlagen als Kopie vorlegen.
wie ist es eigentlich mit so Sachen wie Kontoauszüge oder auch Notarunterlagen? Werden die nur gezeigt und man nimmt sie dann wieder mit oder werden die zu den Akten gelegt / sie behalten sie?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.02.2008 - 17:33 | |
Das kommt auf den Zweck an. Hier würde ich sagen, dass die Unterlagen bezüglich Haus in Kopie wegen Beweiszwecken zu den Akten kommen.
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