Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Kaddy82 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 9
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich bin derzeit im Bezug von ALG II werde aber mit meinem Freund zusammenziehen. Dieser ist in Anstellung und verdient immer unterschiedlich (Pflegeberuf). Ich habe ein Kind, dass jedoch nicht von meinem jetzigen Freund ist.

Wird sein ganzes Einkommen auf unseren Bedarf angerechnet? Hier eine Übersicht der Einkünfte:
Sein Bruttogehalt liegt immer so um 2700 EUR
Ich bekomme Kindergeld 154 EUR
Meine 2 J alte Tochter bekommt Unterhalt 196 EUR

Kann mir evtl. jemand bei der berechnung helfen - würden wir komplett aus dem Anspruch des ALG rausfallen? Muss mein Freund für meine Tochter mit aufkommen obwohl es nicht sein leibliches Kind ist?

Danke für die Hilfe...




JulesPapillon2 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 229
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies dir mal Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II durch.

Demnach kann noch garkeine VE bestehen. Du und dein Kind seid eine BG. Dein Freund bleibt wenn die anderen Bedingungen beachtet werden mindestens ein Jahr außen vor.

Wie aber die Berechnung der Mietkosten aussieht kann ich leider nicht beantworten.





Signatur
Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

lijay 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 131
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


sollte dir keine bg unterstellt werden, wirst du deinen regelsatz weiter bekommen, sowie auch dein kind.
die miete wird durch drei geteilt (dein mietanteil, der deines freundes und deiner). das heißt du bekommst dann 2/3 der miete als kdu berechnet, abzüglich deines einkommens (kindergeld u. unterhalt).




Kaddy82 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 9
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Arge bei uns sieht uns sofort als BG an. Es wäre ja eindeutig das wir zusammen leben also wäre es eine BG und nichts anderes. Habe schon mehrfach versucht mit denen zu reden aber da stosse ich auf taube ohren....
Miete sieht wie folgt aus. Wir dürfen in unserer Stadt wie folgt mit 3 Personen wohnen:
KM inkl. NK 407 EUR - HK 70 EUR




JulesPapillon2 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 229
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 09:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habt ihr ein gemeinsames Konto? Pflegt ihr gemeinsame Angehörige? Seid ihr verheiratet? Nein? Dann besteht nach dem Gesetz auch keine BG. In einem Jahr könnte da natürlich eine BG entstehen.

Eure Wohnkosten sind nur zum Teil relevant. Da dein Freund schlichtweg nicht zur BG gehört und daher für seine Wohnung ausgeben kann was er will und kann.

Ratgeber schrieb
    Mit der Festlegung dieser Kriterien wollte der Gesetzgeber es Nicht-ALG II Beziehern ermöglichen, dass diese auch eine Partnerschaft mit ALG II-Beziehern ohne rechtliche Unterhaltsverpflichtungen eingehen können, also ohne sich gleich fest binden zu müssen.
    Hintergrund ist u.a. die sog. Prüfungszeit, in der Partner beim Zusammenleben prüfen, ob und wieweit sie zusammen passen und ob sie gewillt sind, den jeweils anderen im alltäglichen Leben zu unterstützen. Dies geht ohne eine solche Prüfungszeit nicht.
    Wenn mögliche Partner von ALG II Beziehern dazu verpflichtet wären bzw. würden, sofort für ihren Partner finanziell zu sorgen, würde das eine Partnerschaft zwischen Nicht-ALG II Beziehern und ALG II Beziehern vollkommen unmöglich machen und beide in unzulässiger und verfassungswidriger Weise diskriminieren.
    Um genau das zu verhindern, hat der Gesetzgeber die klaren Voraussetzungen in § 7 Abs. 3a Nr. 1 bis 4 SGB II geschaffen. Aus Gründen des Gleichberechtigungsgrundsatzes gilt das natürlich auch für zwei Personen die beide ALG II beziehen.


[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2008 - 09:53 von JulesPapillon2 aktualisiert]





Signatur
Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

Kaddy82 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 29.04.2007
Beiträge: 9
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 10:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wie ich jetzt in anderen themen gelesen habe könnte ich das ganze ja mit einem untermietvertrag besser regeln oder?




JulesPapillon2 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 02.10.2008
Beiträge: 229
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 10:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wäre denkbar. Könnte aber in eurem Fall zu Problemen führen, da es die Tatsachen verschleiern würde.

Ihr seid ein Paar und plant mittelfristig natürlich eine VE. Und genau dafür gibt es § 7 Abs. 3a Nr. 1 bis 4 SGB II.





Signatur
Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.10.2008 - 13:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies dir mal die Begründung unter III. hier durch:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 217-0.html





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Einkommensanrechnung des Partners 2 sevenid
Ratgeber Einkommensanrechnung Ottokar 3 sevenid
Ratgeber Einkommensanrechnung ergänzt Ottokar 0 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
macfusel (60), hartzer (65), elke3745 (42), sense (33), dickkopf (42), michi (37), Goldi (20), zaehneknirschen (23)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



blank