Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

<Markus_hd>
unregistriert

...   Erstellt am 15.08.2007 - 22:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich würde Euch gerne um Rat fragen.

Ich wurde beim letzten Besuch im Jobcenter genötigt eine EV zu unterschreiben. Hatte meinen Bruder als Zeugen dabei. Die Sachbearbeiterin meinte, das wäre
wegen meiner Anfrage nach einem Zusatzjob und nur proforma. Nur deswegen hatte sie mich eingeladen.

Ich wurde nicht beraten, aufgeklärt oder ein Profiling gemacht oder speziell etwas ausgehandelt. Das Blatt ist komplett vorgedruckt. Da steht auch nicht für die Dauer von xxxx Monaten, sondern "für die Dauer des Leistungsbezuges von ALG II".

Dann steht da drin "intensive Arbeitssuche ... und Nachweis von Eigenbemühungen in ausreichendem
Umfang".

Natürlich hab ich jetzt bei einer anderen Sachbearbeiterin einen Termin mit
Vorlage der Bewerbungsbemühungen. War vor ALG II krank und nur bedingt arbeitstauglich attestiert. Mache gerade eine Therapie, die ist aber noch am Anfang.

Mir ging es lange nicht gut - Depression. Jetzt wird es langsam etwas besser. Habe mal ernsthaft
1 Bewerbung für eine Vollzeitstelle und 2 für Aushilfsstellen weggeschickt.

Jetzt meine Frage:
Was sollte ich noch tun? Noch ein paar sinnlose Bewerbungen wegschicken, damit man mir nicht auf die Füsse tritt? Was wird mich da wohl erwarten. Ich befürchte, die wollen mich mit den Eigenbemühungen rauskicken? Wie seht ihr das?

Danke für Eure Hilfe!

Markus




kontren 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 9
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.08.2007 - 22:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb
    Was sollte ich noch tun? Noch ein paar sinnlose Bewerbungen wegschicken, damit man mir nicht auf die Füsse tritt? Was wird mich da wohl erwarten. Ich befürchte, die wollen mich mit den Eigenbemühungen rauskicken? Wie seht ihr das?

so viele sinnlose Bewerbungen abschicken, wie du kannst. Am besten 4-5 pro Beweismonat.

Als Beweise werden Kopien von Anschreiben akzeptiert, weil schriftliche Absagen verschickt einer von 10: so kannst du auch Monate zurückliegende Bewerbungen fälschen,
Stellenanzeigen entnehme man der örtlichen Bücherei.

In keinem Fall anständiges Benehmen!!!

Bei ARGE sitzen keine Freunde, die dir helfen suchen, also denke an dich.




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 16.08.2007 - 07:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Markus_hd !

Also der Rat, Bewerbungen zu fälschen, wie von kontren empfohlen, ist nicht gerade als geistreich zu bewerten.

Du schreibst, dass Du Dich zur Zeit in einer Therapie befindest.Demzufolge bist Du zur Zeit nicht arbeits- oder erwerbsfähig.Unverständlich, warum Du Bewerbungen vorlegen sollst.
Eine EGV "soll" für einen Zeitraum von sechs Monaten geschlossen werden (§ 15 SGB II).Bis zum 31.12.2006 gab es eine Übergangsregelung, bis dahin durfte diese für 12 Monate abgeschlossen werden.
Bevor es zu einer EGV kommt, müssen die beruflichen und persönlichen Merkmale des Arbeitsuchenden, seine Eignung und Fähigkeiten, aber auch seine Neigungen ermittelt werden (Profiling).
Wenn die Finanzierung von schriftl. Bewerbungen in der EGV nicht geklärt ist, kann dies niemand verlangen.In den Regelleistungen sind keine Ausgaben für Bewerbungen vorgesehen.Erstattung von Bewerbungskosten ist eine Ermessensleistung und kann, falls in der EGV nicht vereinbart, abgelehnt werden.
Hier hat es sich wohl eine Fallmanagerin sehr bequem gemacht, und meiner Meinung nach ist diese EGV nichtig, aufgrund von fehlenden konkreten Angaben.Dies bezieht sich insbesondere auf die unbefristete Laufzeit, fehlendes Profiling, keine Klärung der Kostenerstattung für Bewerbungen und evtl. Feststellung der Arbeitsfähigkeit.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 16.08.2007 - 11:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

so wie ich das sehe, ist diese EinV rechtswidrig.
Von den von kontren genannten Schritten rate ich dir dringend ab.

Zu deiner EinV:

1. fehlt es an einer konkreten Bestimmung, welche Eigenbemühungen und insbesondere in welchem Umfang und welcher Form du diese nachzuweisen hast: SGB2 § 15 Abs. 1 Nr. 2; SGB1 § 33; EinV rechtswidrig

2. darf eine EinV nur für 6 Monate abgeschlossen werden, nicht auf unbestimmte Dauer: SGB2 § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4; EinV rechtswidrig

3. eine EinV ist ein sog. öffentlich rechtlicher Vertrag nach SGB 10 § 53. Dieser kann niemals nur "pro forma" abgeschlossen werden, sondern es Bedarf einer einer wechselseitigen Vereinbarung. Jede Eingliederungsvereinbarung ist individuell auszugestalten: SGB2 § 15 Abs. 1
Das ist hier eindeutig nicht der Fall, vielmehr wurdest du unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Unterschrift genötigt. EinV rechtswidrig

4. sehe ich keine Pflichten, die der ARGE darin auferlegt wurden, also keine konkreten Leistungen zur Eingliederung. Da nur du Pflichten hast, wird hier gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, damit stellt diese EinV eine unangemessene Benachteiligung für dich dar und ist aus diesem Grund rechtswidrig: SGB2 § 15 Abs. 1 Nr. 1; SGB1 § 32

5. der EinV hat deshalb ein umfassendes und systematisches Profiling (Standortbestimmung) im Rahmen einer Beratung vorauszugehen.
Das fehlt hier, wie du seklbst schreibts. Damit fehlt es an der grundegenden Voraussetzung für eine EinV, woraus sich ebenfalls deren Rechtswidrigkeit ergibt.

Lege sofort Widerspruch gegen diese EinV ein! Begründe mit den von dir hier genannnten Gründen und den von mir hier genannten.
Fordere, dass die ARGE diese EinV gemäß SGB 10 § 58 für ungültig erklärt und drohe für den Fall der Weigerung mit Festellungsklage (Feststellung der Rechtswidrigkeit der EinV).
Übergib deiner SB bei dem Termin diesen Widerspruch.
Bitte mit einem Zeugen!!!

Sollte eine Festellungsklage notwendig werden, melde dich erneut hier oder ziehe einen Anwalt hinzu.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Eingliederungsvereinbarung Jens 2 sevenid
Eingliederungsvereinbarung TRON 3 sevenid
Eingliederungsvereinbarung Paula 13 sevenid
Eingliederungsvereinbarung Oliver29 4 sevenid
eingliederungsvereinbarung mit 16? Jana73here 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 10 User Geburtstag
blueorca (49), Ricardo (28), ducati999 (47), maik2111 (39), noel62 (47), alexus (25), ichwars (34), SusanneWenz (42), Roxet (62), ginaB (39)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
nachweis von eigenbemühungen | eigenbemühungen fälschen | bewerbungen fälschen | hartz 4 eigenbemühungen | nachweis eigenbemühungen | bewerbung fälschen | eigenbemühungen | sinnlose bewerbungen
blank