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piepsie 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.09.2008
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 17:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So, nachdem ich eine einst. Anordung beim Sozialgericht beantragte bekam das JC davon Wind und ich erhielt auch gleich den Bewilligungsbescheid ohne das ich zum JC oder eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben musste. Nächsten Termin habe ich nun endlich auch wie von mir gewünscht ab 16 Uhr bekommen. Habe zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde ans Amt gesandt und auf Nötigung des Sachbearbeiters hingewiesen.

Vielen Dank für die vielen Tipps!

piepsie




revolution 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 14.10.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 00:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb
    aus der Weisung der BA zu § 59 SGB II hervor.
kannst du sie mir noch nennen. danke!
also kann ich diesen satz streichen, mit der begründung eines paragraphen, den ihr hier genannt habt! sgb 3 § 309 (3) Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die
Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der
Meldeaufforderung bestimmt.
revolution schrieb
    eine eingliederungsvereinbarung geht eig.doch nur ein halbes jahr oder? meine soll ein dreiviertel jahr gehen.
?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 02:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Revolution,

hier kannst du nachlesen: Weisung der BA zu § 59 SGB II: Meldepflicht

Solltest du Bedenken hinsichtlich des Inhalts deiner EGV haben, schlage ich vor, dass du einen eigenen Thread eröffnest und dort mal den Text einstellst. Wenn er zu lang ist, kannst du das auch wie folgt machen: Du kannst das Schreiben scannen und z.B. bei imgbox hochladen. Wir empfehlen diesen Anbieter, da man dort sein Bild wieder löschen kann (Lösch-Link merken!), wenn es nicht mehr benötigt wird. Außerdem muss man dort seine E-Mail-Adresse nicht hinterlassen.
Achtung: Unbedingt alle persönlichen Daten auf dem Scan unkenntlich machen!

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


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