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Jana73here 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 17.09.2008 - 23:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Huhu,

mein SOhn wurde nun schon zum 3.mal zur Arge gerufen um ein Gespräch über seine berufliche Situation zu führen (kennen wir ja alle). Weil mir heute einfach die Zeit fehlte konnte ich nicht mit und mein Sohn (16) hat eine Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause gebracht!!! die soll er von ihm bzw mir als gesetzl. Vertreter unterschrieben die Tage wieder zur ARGE bringen Ich könnte sowas von kotzen!!!!! Der Junge ist 16 macht grade sei´ne 10. Klasse aur ner Förderschule, kurz vorm Praktikum, bekommt so einen -pardon- Scheiss dahingelegt?! Ist vdas überheaupt rechtens? Drohungen wie Leistungskürzungen von seinem ALGII etc (bestimmt auch schon alle gehört) wenn ihm eine Lehrstelle angeboten wird hat er sie anzunehmen etc. So weerden die Kids schon demotiviert. Als er zum ersten Mal darunter musste und ich mich erdreistete die Frage zu stellen warum der Junge denn mit grad mal 15 schon hier vorstellig werden muss hiess es er müsse sich ja schon mal an einen Turnus von 6 Monaten gewöhnen die er hier zu erscheinen hat!!! ICH HAU INS ESSEN!!!
ICH KANN DAS DINGEN NICHT UNTERSCHREIBEN, NICHT MIT REINEM GEWISSEN!! Das kann ich doch meinem Kind nicht antun was in dem Pauschalvordruck drin steht. Nix mit Profiling, der is ja noch ich ma vonner Schule!!! Ich brauch da echt eure Hilfe, wie kann ich dagegen angehen??
schon im voraus besten Dank für eure Hilfe...

LG Jana




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 18.09.2008 - 01:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Jana,

das brauchst du/dein Sohn auch nicht unterschreiben!

In den Durchführungshinweisen weist die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich darauf hin, dass SchülerInnen vom Abschluß einer EinV ausgenommen sind. (Quelle: AEiD (Eingliederungsvereinbarung für 15jährige SchülerInnen))

So stehe in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich: Junge Leute unter 25 Jahren, die noch zur Schule gehen und deren Leistungen einen erfolgreichen Abschluss erwarten lassen, „gehören zu dem vom Abschluss einer Eingliederungsmaßnahme ausgenommenen Personenkreis“. Eine Aktivierung dieser Personengruppe sei so wörtlich „nicht zumutbar bzw. erforderlich“. (Quelle: Kieler Nachrichten)

Lies dir die verlinkten Berichte mal durch. Da haust du gleich nochmals ins Essen.

Mit Hinweis auf die Durchführungshinweise der BA zu diesem Thema kannst du dieser Aufforderung widersprechen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Gerdr32 
Sehr Aktiv
.........

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Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 125
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...   Erstellt am 19.09.2008 - 16:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Jana..

dein Sohn ist zwar Mitglied deiner BG, aber hat gegeüber der Arge noch keine Pflichten da er noch in der Schule ist.
Wie Wolf schon sagt..
Die unterzeichnung der EinV mit der Begründung der durchführungshinweise der BA wiedersprechen.

Frage mich wie die SB darauf kommt das dein Sohn überhaupt mal zur Arge muss nach dem Abschluss der Schule. Das ist eine Unterstellung und eine ihr nicht zustehende Beurteilung der Schulischen Leistungfähigkeit deines Sohnes. Das steht alleine dem Pedagogen (Lehrer) zu (durch erteilung der Noten)und nicht der SB.
Ausserdem, woher willsie wissen ob dein Sohn nicht anschliessend in eine Lehre geht, oder so einen Job annimmt..?
Ich weiss das die SB dazu gehalten werden, Schüler die die letzte Klasse besuchen frühzeitig über Forderungen in Lehrstellen zu bringen, das betrifft im besonderen auf alle zu, die keine Hauptschule oder höher besuchen. Das meint sie bestimmt damit, aber es bedarf dabei keine EINV.

Also nimm Wolf seinen Rat an und wiederspreche diesem mit der genannten Begründung.

lg. GerdR32





Signatur
Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.

Jana73here 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 10.10.2008 - 00:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ihr beiden,
ich möchte euch für eure hilfe danken, muss baer auch zu geben ich habe zeitlich geschlammt und das total vergessen mit demwiderspruch werde ihn aber gleich schreiben und morgen abgeben, denn der junge hat ja gestern schon eine, sagen wir´s nett, mahnung erhalten. ich halte euch mal auf dem laufenden. so können auch andere mal nachlesen wie´s gelaufen ist.
ich möchte euch nochmals echt toooootal danken.

liebe grüsse jana





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