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<Steffi76> unregistriert
| Erstellt am 05.11.2007 - 09:18 | |
Hallo alle zusammen!
Ich brauche Hilfe ich steige mittlerweile nicht mehr durch .
Mein Freund ist ALG II Empfänger, ich habe bis vor kurzem noch gearbeitet bin jetzt aber leider arbeitslos geworden habe aber Anspruch auf ALG I.
Werde aber von der ARGE verwaltet und auch behandelt wie ein ALG II Empfänger, Vermittlungsvorschläge unter meinen Qualifikationen wo mir gesagt wird ich muss sie annehmen und jetzt soll ich auch noch die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Wie kann das sein, was muss bzw. kann ich machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Steffi
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 05.11.2007 - 09:32 | |
Hallo Steffi76,
Du schreibst, Du hast "Anspruch" auf ALG I.Was bekommst Du laut Bescheid ?
Erhältst Du nur ALG I, mußt Du keine EinV unterschreiben, das ist nur für ALG II-Empfänger, welche in das SGB II fallen.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Du ALG I + ergänzendes ALG II beziehst, was ich vermute.Ist das der Fall, bist Du in der Mühle vom SGB II und mußt leider alle Schikanen hinnehmen.
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<Steffi76> unregistriert
| Erstellt am 05.11.2007 - 09:54 | |
Ich bekomme laut Bescheid ALG I.
Da ich aber wie es so schön heißt in einer Bedarfgemeinschaft lebe, sagen die mir, mit gehangen mit gefangen und ich kann mir einfach nicht vorstellen das das alles so in Ordnung ist.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.11.2007 - 13:09 | |
Hallo Steffi,
lies mal hier nach: EGV
Ich verstehe das auch so, dass ALG I-Empfänger nicht zur Unterzeichnung einer EGV verpflichtet sind, bzw. hierzu gezwungen werden können. Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen, ob sie mit einem ALG II-Empfänger in einer BG leben.
Meiner Meinung nach ist die Aussage der ARGE definitv falsch.
Liebe Kollegen, korrigiert mich bitte, falls ich hier falsch liege!
Gruss Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.11.2007 - 18:56 | |
Hallo,
die Sachlage ist ganz einfach.
Sobald man ALG II erhält, unterliegt man dem SGB II.
Wenn du ausschließlich ALG I erhälst, also auch kein ergänzendes ALG II, z.B. als Mietzuschuß, unterliegst du dem SGB III und nicht dem SGB II. Du kannst damit zu keiner EinV oder 1€ Job gezwungen werden.
Genau genommen würden diese von der BA auch nicht bezahlt, da die Fördervoraussetzungen: Bezug von Leistungen nach dem SGB II, nicht vorliegen.
Außerdem: wie wollte man dir denn die Weigerung eine EinV abzuschließen oder einen 1€ Job anzunehmen sanktionieren, wenn du kein ALG2 erhälst? Welches ALG2, das du ja nicht erhälst, will man dir denn dann kürzen???
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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