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Racergirl 
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Registriert seit: 03.09.2008
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 16:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben,

ich brauche ganz dringend Ratschläge zu meinem Fall.

Ich betreue meinem Kumpel, der Harz vier kassiert.

Seine Eingliederungsvereinbarung lief am 14.06.2008 aus, also schickte ich ihn heute zum Amt. Da ich leider bei dem Gespräch nicht teilnehmen konnte (ich hatte selber einen Termin) habe ich folgenden Weg gwählt: einen Brief, den er seiner Fallmangerin geben sollte. Darauf stand, welche Probleme vorhanden sind.

Einmal das o. g. Problem mit der EGV. Seit ber vier Monaten hat er keine vereinbart, obwohl er mehrmals darum bat. Ihm wurde jedesmal gesagt, einen Termin wird mit der Post geschickt. BIS HEUTE NICHTS!!!

Und, er hat das Problem, aufgrund seiner Zeugnisse, und fehlender Berufserfahrung, keinen Job zu bekommen. Über 2 Jahre sitzt er zuhause und hatte NUR dieses Jahr ein 2 wöchiges Praktikum, dass ich ihm besorgt habe. Ich bat um eine Maßnahme, damit er überhaupt was tun kann. Damit wieder was positives in sein Lebenslauf steht.

Ich bat in meinem Schreiben auch um eine Antwort, die sie mir bitte gleich schriftlich geben sollte (unterm Brief).

So, mein Kumpel hat nun das Gespräch (ohne mein Wissen) aufs Handy aufgenommen. Folgende Sätze konnte ich von der Fallmangerin hören:

"Ich habe nicht die Zeit, ihr etwas schriftlich mitzuteilen (was keine Minute gedauert hätte)... Also wegen Termin wegen Eingliederungsvereinbarung...es tut mit leid, aber ich habe noch knapp 200 Kunden zu bearbeiten. Ich gucke wegen einen Termin. Ich werde mich bemühen. Ich weiß aber nicht, wann ich Ihnen eine Einladung wegen der EGV verschickt bekomme.

Und wir sind nicht verpflichtet, Sie in Arbeit zu kriegen. Das ist ganz alleine Ihre Pflicht. Sie müssen sich vorstellen, egal wie. Dann sehen wir weiter. Das ist nicht mein Job. (was ja auch stimmt. Ich bat aber um einer Maßnahme, damit er Berufserfahrung bekommt. Ich habe schon alles versucht. Bewerbungen, Praktika und soziales Jahr. Nichts wird was!)

Ich finde ihr Verhalten frech. Was kann ich tun???




Maultasche ...
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Registriert seit: 11.01.2008
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ist das möglich ???

Jeder wehrt sich gegen eine EGV.
Hier bettelt jemand darum ?





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Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

joschzilla ...
Super Star
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 18:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Könntest du evtl. den Mitschnitt bei youtube veröffentlichen

Ich muß das hören!





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Racergirl 
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Registriert seit: 03.09.2008
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 18:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der EGV beinhaltet nicht nur Pflichten, sondern auch Recht des Empfängers. Ausserdem ist es nicht Sinn der Sache, diese Verienbarung sausen zu lassen. Ich will ihn in Arbeit bringen. Und ein EGV ist auch nichts schlimmes, wenn man sich daran hält. Und jeder, der Arbeit haben will, wendet sich daran.

Ich hätte gerne Hilfe, jetzt, was ich wegen diesen Aussagen machen soll




Racergirl 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 9
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 19:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich finde den EGV richtig. Andere Menschen gehen Arbeiten für Ihr Geld. Und die Bewerbungspflicht finde ich nicht falsch. Auch nicht die Meldepflicht.




joschzilla ...
Super Star
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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 230
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 19:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nun ja ich finde es auch nicht falsch das du helfen willst aber sagen wir mal so warum ist ER denn nicht selbst in der Lage dazu?





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JulesPapillon2 
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 19:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Racergirl schrieb

    Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich finde den EGV richtig. Andere Menschen gehen Arbeiten für Ihr Geld. Und die Bewerbungspflicht finde ich nicht falsch. Auch nicht die Meldepflicht.


So wie die EGV vom Gesetzgeber wohl gedacht waren findet sich da auch nichts falsches dran. Nur leider werden die EGV von den ARGEn so gut wie immer einseitig zu Lasten des Bedürftigen ausformuliert und anschließend als brutales Druckmittel genutzt um ihn in jede völlig unangemessene Arbeit zu erpressen.

Im ELO-Forum findet sich ein toller Beitrag warum so gut wie jede EVG nicht das Papier wert ist auf dem sie geschrieben steht.





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Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

Ottokar ...
Moderator
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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Racergirl schrieb

    Und wir sind nicht verpflichtet, Sie in Arbeit zu kriegen. Das ist ganz alleine Ihre Pflicht.

Das hätte die Dame wohl gern, aber leider befindet sie sich da in einem kapitalen Irrtum!
Die ARGE - und damit auch die SB - ist gemäß §§ 1 und 3 SGB II verpflichtet, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen und nach § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II verpflichtet, Vermittlungsangebote (Jobvorschläge) zu unterbreiten.

Die Aufnahme dieses Gespräches ist rechtswidrig erfolgt, eine Veröffentlichung könnte strafrechtliche Konsequenzen haben.

[Dieser Beitrag wurde am 28.10.2008 - 20:01 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Racergirl 
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Registriert seit: 03.09.2008
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...   Erstellt am 28.10.2008 - 20:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke Leute!!!

Wenn mein Kumpel das alles alleine könnte, wäre ich nicht seine Betreuerin. Er hat eine geistige Einschränkung.

Ich hatte nicht vor, das Gespräch zu veröffentlichen.

Und zum EGV...man ist heutzutage in der Lage, ihn prüfen zulassen. Wenn auch nur, durch solch liebe Menschen wie ihr.

Man kann sich mit Hilfe wehren.




Racergirl 
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Status: Offline
Registriert seit: 03.09.2008
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...   Erstellt am 29.10.2008 - 20:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hab jetzt ne Beschwerde eingereicht über die zuständige Sachbearbeiterin.

Sie meinte wegen einer Terminabbschrache, dass sie knapp 200 Kunden hat und dafür keine Zeit. Wir reden von einer terminabsprache, die einen Blick in den Computer erfordert!!!!

Ich habe eine Beschwerde an die Leiterin geschickt und an die Frau selber nochmal.

Wenn ihr wollt, und es möglich ist, kann ich euch ja mal beide Schreiben zeigen.




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