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Georg ...
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...   Erstellt am 16.04.2006 - 18:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Moin moin Drehorgelbegeisterte,

hier meine Antwort auf Drehburgels Anfrage,
wie es mit dem spielen auf der Srasse ist.

Du darfst, wenn Du eine Drehorgel hast, egal ob geliehen oder Deine eigene, auf öffentlichen Strassen spielen.
Was dabei zu beachten ist:
*Spielen erlaubt wenn Du 20 Meter vom Eingang eines Geschäftes entfernt stehst.
*In Fußgängerzonen meißt nicht möglich, dann solltest Du Mittig der Strasse stehen.
*Du darfst nicht länger als 30 Minuten an der selben Stelle stehen, also 50 Meter weiter gehen und auf geht es.
*Du darfst alle "Volkslieder" spielen, ohne GEMA- gebühren zu bezahlen.
*Du darfst alle Lieder von "verstorbenen Komponisten" spielen, ohne Gema-gebühren zu bezahlen.
*Du darfst kein Geld fordern, Spenden sind Steuerabgabe frei.
*Du brauchst diese Einnahmen auch nicht verschenken!

Spielst Du Hits, Schlager und Musik, die nicht ins oben angeführte Schema passen, mußt Du Gemagebühren bezahlen.

Obwohl, mich noch nie jemand zur Rede gestellt hat weil ich Lieder von den Kastelruther Spatzen gespielt habe.

Spiele einfach darauf los, es geht schon.

Gruß Georg

[Dieser Beitrag wurde am 17.04.2006 - 01:57 von Georg aktualisiert]





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Orgelsmann ...
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...   Erstellt am 17.04.2006 - 12:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Liebe Drehorgelfreunde,

schön und richtig ist es, wenn wir uns gegenseitig Hilfestellung in allen Fragen rund um die Drehorgel geben.
Auch ist es sinnvoll, eigene Erfahrungen mit dem Spiel auf der Straße weiterzugeben.
Doch sollten wir eines nicht vergessen:

Musizieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegt vielen Richtlinien, Bestimmungen und Gesetzen.

Leider sind die nicht überall gleich. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Emissionsschutzgesetzt in dem bestimmt ist, daß die einelnen Regelungen durch die Länder zu fixieren sind.
Und diese wiederum delegieren diese Aufgabe zum größten Teil auf die Städte und Gemeinden.

Das Ergebnis = in fast jedem kleinen Verwaltungsbezirk weichen diese Regelungen voneinander ab. Und wenn eine Verwaltung nicht weiter weis, lehnt sie zunächst einmal alles Ungewöhnliche ab.

Wer sicher sein will, daß er keinen Ärger bekommt, erfragt deshalb jeweils die Regelungen (und auch Gebühren) beim zuständigen Ordnungsamt. Die verschiedensten Städte in Nordrhein Westfalen haben hierzu Merkblätter herausgegeben, die alle unterschiedlichen Inhalt haben, insbesondere wenn es sich um Kurstädte handelt. Die einen sehen und hören es gerne, wenn wir spielen (wir werden sogar öfters gegen Honorar eingeladen), die andern lehnen Straßenmusik grundweg ab.

Mir ist aber auch folgendes passiert: Auf meine Anfrage beim städtischen Ordnungsamt einer Kurstadt sagte mir der verantwortliche Leiter mehrmals strikt ab.
Als ich nicht locker lies und ihn einlud, doch selbst einmal die Kurbel zu drehen, da antwortete er mir: "Passsen Sie mal auf, spielen Sie am ..... solange und so viel Sie wollen. Achten Sie darauf, daß sich niemand beschwert - und wenn, ist das nicht so schlimm. Denn an diesem Tag wird man beim Ordnungsamt niemanden erreichen. Wir haben eine interne Betriebsfeier und sind alle weit weg."
Was sagt man dazu?

Und was die GEMA angeht, nicht alle Werke von verstorbenen Komponisten dürfen abgabefrei gespielt werden. Da gibt es so eine Regel, wonach die Schutzfrist bei 70 Jahren liegt - so die Auskunft der GEMA.
Wer irgendwo im Auftrag eines Veranstalters spielt, sollte vorher klarstellen, daß für die Einhaltungen der GEMA-Richtlinien und für die Gebühren der Veranstalter zuständig ist.
Der Orgelspieler muß dann in der Regel nur eine Liste erstellen oder einen Vordruck ausfüllen, in dem die von ihm gespielten Stücke aufgezeichnet sind.
Ein Drehorgelfreund aus Braunschweig, Werner Grevecke, hat sich einmal die Mühe gemacht, zu allen bei der Fa. Hofbauer verfügbaren Melodien die Komponisten und die entsprechende GEMA-Nummer aufzuschreiben. Diese Liste ist für uns ein wertvolles Werkzeug, insbesondere dann wenn es darum geht, in kleinen Auflagen CD's herzustellen, die z.B. nur zum 80. Geburtstag eines Großvaters produziert werden.

Bitte, versteht meinen Hinweis nicht falsch - ich möchte Euch nur vor nachträglichem Ärger bewahren. Denn irgendwie berührt einen ja doch, wenn man einen schönen Spiel-Tag hatte und nachher kommt dann der Ärger.

Musik macht alle Herzen froh -
doch leider ist's nicht immer so.
Der eine freut sich an den Tönen,
den lauten, leisen klingend-schönen,
der andre will sie nicht mehr hören
und meint, sie würden ihn nur stören
in seinem Denken, seinem Sinn.

Da geht man nicht mehr gerne hin!

Herzlichen Gruß zum Ostermontag!

Orgelsmann





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Georg ...
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...   Erstellt am 17.04.2006 - 18:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Moin moin Orgelsmann,

nun, so ins Detail wollte ich es hier nicht beschreiben.
Aber gut das Du dir die Zeit genommen hast,
es bis ins kleinste dar zu legen.

Ich stimme auch mit Dir überein.

Da ich ein Wandergewerbe mit Steuernummer, gültig für Deutschland und der ganzen EU als "Drehorgelspieler" besitze, stelle ich mich auch überall wo es mir gefällt hin, und drehorgel.

Bis dato habe ich noch keine Konflickte mit Gemeinden oder Behörden bekommen.
Ich spiele international, nicht nur in Deutschland.
Dabei achte ich schon darauf,
keine Lieder zu spielen,
für die ich GEMA Gebühren zahlen müsste.

Ich muß aber zugestehen,
daß mir dann und wann doch einmal eine Rolle
mit neuer Volksmusik zwischen die Finger rutscht
und ich diese dann bis zum Ende abdrehe

Gut dreh, Georg





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Orgelsmann ...
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...   Erstellt am 18.04.2006 - 18:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Georg,

natürlich möchte ich, wenn ich kann, auch einigermaßen vernünftig antworten.
Trotzdem habe ich eine ganz unrühmliche Angewohnheit, die leider oft zu beobachten ist, vergessen:

Da gibt es Drehorgelspielerinnen und Drehorgelspieler, die in ihrem Wohnort keine Genehmigung zum Spiel erhalten und sich auch daran halten. Man wohnt ja schließlich im Ort und möchte es mit den anderen Bewohnern nicht verderben.

Und dann erscheint bei irgendeiner Gelegenheit, Straßenfest oder so, ein wildfremder Drehorgelspieler, schert sich einen Dreck um ortsübliche Regelungen und spielt und spielt und spielt. Man hat ja nichts zu verlieren und ist am nächsten Tag schon weg.

Der einheimische Drehorgelbesitzer bekommt dies zu spüren, glaubt es mir.

Muss man dazu noch mehr sagen?

Was hält das Forum von solchen Auftritten?

Gruß

Orgelsmann





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Georg ...
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...   Erstellt am 19.04.2006 - 11:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke Orgelsmann,

ich habe diese Erfahrung,
in solcher Art aber noch nicht erlebt.

Jedoch ähnliches:

Einen Platzverweis
für zwei Tage, habe wir uns vor 2 Jahren in MEERSBURG am Bodensee eingefangen.
Aber nicht von einem Amt ausgesprochen, sondern von organisierten Drehorgelspielern.
Diese wurden richtig Bösartig gegen uns.
Drängten uns unter Aufsicht, unsere Drehorgel einzupacken und unsere Kostümierung abzulegen.

Alles nur weil ich nicht dieser großen Drehorgelvereinigung angeschlossen bin.
Deshalb an diesen Tagen, in diesem Ort hier,
nicht erwünscht bin.

OK,
nicht alle Drehorgelspieler sind eben untereinander immer nett.

Aber das interessiert mich,
wo wird einem ansässigem Drehorgelspieler
das drehen verboten?
Bei uns in der Region
werden wir überall gerne gesehen und gehört.

Gut dreh, Georg





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Drehburgel ...
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...   Erstellt am 23.04.2006 - 19:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Georg und Orgelsmann,
bin gerade aus dem Urlaub zurück und sehe für mich ganz brauchbare Hinweise. Ich danke Euch dafür recht sehr. Man möchte nicht schon zu dem teuren Hobby auch noch "Lehrgeld" zahlen. So kann ich mich für meine Aktivitäten gut vorbereiten - ich bleibe also lieber bei Einladungen und mache einen kleinen Vertrag, der alle Eventualitäten regelt.
Danke Euer Drehburgel





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Riemen auf die Orgel mit DREHBURGEL


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