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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 28.10.2008 - 19:00 | |
Hallo mylord.
Das Leben mit HartzIV Bedingungen ist ganz sicher kein Zuckerschlecken. Am Anfang stellen sich einem Berge in den Weg von denen man sich gar nicht vorstellen konnte, dass es solche riesen Dinger gibt.
Das mit dem Auto ist natürlich ein extrem schwieriger Punkt. Die Kosten sind gerade mit den derzeitigen Benzinpreisen alles andere als leicht zu schultern.
Der Tipp mit den Pfandflaschen wurde ja schon geschrieben. Mache ich genauso. Sieht zwar hin und wieder furchtbar aus in einer Ecke 20-30 Flaschen stehen zu haben. Aber glaube mir, du kannst manchmal über die 5-8€ wirklich froh sein. Ich versuche mich wann immer es geht mit preisgünstigen lange haltbaren Nahrungsmitteln einzudecken. Bei mir im Schrank stapeln sich ca 25kg Nudeln und einige Liter Tomatensoße. Ein anderer Lagerartikel ist bei mir Tee in den verschiedensten Sorten. Normalerweise würde ich das Leitungswasser pur trinken. Nur leider schmeckt das bei uns einfach nicht.
Wir haben zum Glück einen schönen großen Gemüsegarten in dem wir im Sommer und Herbst ordentlich ernten können. Eine unserer besten Anschaffungen war ein Dörrautomat. Das getrocknete Obst wird dann anschließend in Tiefkühlbeuteln luftdicht eingeschweißt. Dieses Jahr gibt es ja zum Glück Unmengen an Äpfeln. Mit ein bisschen Wasser wird das getrocknete Obst fast wieder so gut wie frisch und schmeckt, mir zumindest, besser als aus dem Glas. Dazu kommt natürlich noch der viel geringere Platzverbrauch der gleichen Menge Obst.
Im Großen und Ganzen wirst du, sofern du das noch nicht können musstest, lernen müssen zu sparen wo immer es geht. Sparen heißt für mich häufig länger auf eine Neuanschaffung verzichten um dann später etwas mehr Geld für ein qualitativ besseres Produkt ausgeben zu können. Billig ist meistens eben nur billig und man hat selten viel Freude daran. Z.B. sind Topmodele mit Technik von gestern fast immer eine sehr gute Wahl. Der Preis ist häufig in einem finanzierbaren Rahmen aber die Qualität im Vergleich zu modernem Billigramsch immer noch herausragend. Manchmal lohnt sich auch ein Blick auf gutes Gebrauchtes. Allerdings sind gebrauchte Sachen trotz Geldknappheit immer mit Vorsicht zu genießen.
Letztendlich ist es verdammt schwer aber aus meiner Meinung nach ein absolutes Muss Rücklagen zu bilden. Und auch wenn es altmodisch klingt sind diese in der Matratze manchmal besser aufgehoben als auf einer Bank. Gut weggepacktes Bargeld weckt selten Begehrlichkeiten. Zinsen bekommt man als Hartzi eh kaum welche. Schließlich handelt es sich normal um recht wenig Vermögen.
Gruß Jules
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
mylord Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.07.2008 Beiträge: 51 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 11:24 | |
Hallo,
recht herzlichen Dank für Eure große Anteilnahme hier zu diesem Thema.
Leider hatte ich die letzten Wochen technische Probleme mit meinem PC und war die ganze Zeit damit beschäftigt, das Ding irgendwie vernünftig zum Laufen zu bekommen.
Auch scheint es hier im Forum neuerdings Probleme zu geben.
Nun ja,auf jeden Fall war ich sehr überrascht wieviele hier sich zu diesem Thema gemeldet haben.
Was mir sehr ans Herz geht ist, das es hier immer wieder Menschen gibt die auf das Pfandgeld der leeren Flaschen angewiesen sind.
Da sieht man wirklich die große Not, und irgendwie ist das traurig daß das so ist.
Ja, ich sitze jetzt auch in diesem Boot, habe Frau und 2 Kinder (je 8Jahre alt), aber was soll ich sagen, wir sind zum Glück noch nicht in diese blöde Situation gekommen. Man weiss aber nie was in Zukunft noch kommen mag....
Ich gehe davon aus das es für einen alleinstehenden Hartz4 Empfänger aber schwieriger ist, mit dem ihm zu Verfügung gestellten finanziellen Mitteln von der ARGE über die Runden zu kommen, als bei einer Familie mit Kindern?
Aber eins muß ich eingestehen, knapp ist das Ganze, man muß rechnen, zumal wenn man früher mal gut Verdient hat.
LG mylord
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mylord Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.07.2008 Beiträge: 51 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 12:21 | |
Hier noch ein paar Fragen zu gewisse Beiträge:
Phoebe schrieb
Tja, was gibts da groß zu berichten als ich und meine Freundin noch beide Hartz IV bekommen hatten?
Wir hatten knapp 950 Euro an Leistung plus 150 Euro, die ich dazu verdient hatte.
Davon gingen am Anfang des Monats ein Drittel Miete ab..... |
Warum abzüglich ein Drittel Miete? Ich denke die ARGE übernimmt die Miete? Versteh ich nicht ganz?
@underdog,@Dino,@Phoebe,@Ottokar,
da erfährt man ja Sachen.....
In meinem Fall: Mein Geschäftsauto das ich auch für Privatnutzung (incl.Spritkosten, also keine Kosten) nutzen durfte, mußte ich vor 2 Jahren abgegeben.
Seid dieser Zeit habe ich aus überzeugung kein Auto mehr, da Luxusartikel und die Benzinpreisspirale einfach wahnsinn ist.
LeRouge,
wußte nicht das du ein Rentner bist! Ich dachte immer du wärst ein junger Rebell!
Ich habe echt Hochachtung vor euch allen hier, wie ihr das im einzelnen Bewältigt, jeder auf seine Art.
Und das schöne ist, man bekommt hier immer so den Eindruck: "Aufrecht und mit Würde durch das Leben gehen, und nie den Kopf hängen lassen! "
ICH DANK EUCH ALLEN, auch dir JulesPapillon2 
LG mylord
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 13:53 | |
Hi Dino,
Dein Vermerk:
Noch nicht sollte unter dem Text stehen.
Ich wollte ums Verrecken nciht in Zeitarbeit landen, dieses Benzinkosten-Problem kenne ich seit den ersten Unterhaltsklagen. Dort werden die Hilfen des Arbeitgebers auch als Einkommen gewertet und kein Anwalt und kein Richter konnte da helfen. Einige 100er im Monat)
Warum?
Das erschließt sich mir nicht.
Erstattung des Arbeitsgebers für Fahrtkosten für Fahrten vom Standort des Arbeitsgebers zu Kunden sind grundsätzlich zweckbezogene Einnahmen und daher KEIN Einkommen.
Da konnte kein Anwalt oder Richter helfen und diese Erstattungen wurden als Einkommen gerechnet?
soweit so gut,
Aber:
Dadurch, das diese Fahrten vom Arbeitgeber erstattet wurden, die ARGE diese Erstattungen als Einkommen gewertet hat, sind diese Kosten dann nach § 11 SGBII bei Ermittlung des Freibetrages auf jeden Fall absetzbar.
Die ARGE rechnet mehr Einkommen, dadurch hast Du mehr Kosten, durch den § 11 SGBII MUSS die ARGE diese Einnahme als Kosten wieder akzeptieren.
In welcher Form ist das´bei Dir passiert?
Wenn es so ist, wie geschildert:
Erstattungen als Einkommen gerechnet, bei § 11 SGBII Freibetragberechnung ebenfalls nicht berücksichtigt
Urteil: diese Vorgehensweise bestätigt,
DANN
Ist aber ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGBII SGB X wegen falschen Freibetrag möglich.
Du stellst damit einen anderen Antrag als den Widerspruch: Fahrtkostenerstattung nicht als Einkommen zu rechnen,
sondern:
Fahrtkostenberücksichtigung nach § 11 SGBII
Gruß
Quinky
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Phoebe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 280 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 16:37 | |
mylord schrieb
Warum abzüglich ein Drittel Miete? Ich denke die ARGE übernimmt die Miete? Versteh ich nicht ganz?
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Weil die Leistung der ARGE sich aus dem Regelsatz für 2 Personen plus Kosten für die Unterkunft zusammensetzt.
Laß dich nicht von Phrasen wie "Das Amt bezahlt die Miete" einlullen.
Ich wäre froh gewesen, wenn wir 950 Euro bekommen hätten und die ARGE die Miete extra bezahlt hätte, dann wären wir niemals in der Verlegenheit gekommen uns Geld zu leihen.
Eine einfache Rechnung offenbart doch schon, daß die Leistung sich nicht nur aus dem Regelsatz zusammensetzten kann, also dem was man zu mindestens theoretisch zur freien Verfügung hat.
Der Regelsatz pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 316 Euro. Das mal 2 sind 632 Euro. Fehlen immernoch 318 Euro um die 950 Euro zu erreichen.
Kinder haben wir keine, auch keine Erkrankungen, die einen Mehrbedarf rechtfertigen. Auch sonst können wir in keinster Weise einen Mehrbedarf geltend machen.
Somit bleibt die einzig logische Schlußfolgerung, daß die 318 Euro, die neben dem Regelsatz noch gezahlt werden die Kosten der Unterkunft sind.
Signatur "Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus |
LeRouge unregistriert
| Erstellt am 15.11.2008 - 01:56 | |
@Mylord,
Ich bin eben ein Alter Französische Rebell.
Und da ich keine Ungerechtigkeiten ab kann, fuhle ich mir hier im Forum Wohl, Übrigens ich war hier ein von der allerersten, und habe auch schon mal ne weile den Mod. gemacht.
Aber ottokar ist da wesentich besser.
Meine ebene ist ehr Politisch, und ottokar kann besser im konkreten Fall helfen.
LG
Le Rouge
Und mit meine Rente fühle ich mich euch auch noch sehr verbunden!!!
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2008 - 13:02 | |
quinky schrieb
Erstattung des Arbeitsgebers für Fahrtkosten für Fahrten vom Standort des Arbeitsgebers zu Kunden sind grundsätzlich zweckbezogene Einnahmen und daher KEIN Einkommen.
Da konnte kein Anwalt oder Richter helfen und diese Erstattungen wurden als Einkommen gerechnet?
soweit so gut,
Aber:
Dadurch, das diese Fahrten vom Arbeitgeber erstattet wurden, die ARGE diese Erstattungen als Einkommen gewertet hat, sind diese Kosten dann nach § 11 SGBII bei Ermittlung des Freibetrages auf jeden Fall absetzbar.
Die ARGE rechnet mehr Einkommen, dadurch hast Du mehr Kosten, durch den § 11 SGBII MUSS die ARGE diese Einnahme als Kosten wieder akzeptieren.
In welcher Form ist das´bei Dir passiert?
Wenn es so ist, wie geschildert:
Erstattungen als Einkommen gerechnet, bei § 11 SGBII Freibetragberechnung ebenfalls nicht berücksichtigt
Urteil: diese Vorgehensweise bestätigt,
DANN
Ist aber ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGBII SGB X wegen falschen Freibetrag möglich.
Du stellst damit einen anderen Antrag als den Widerspruch: Fahrtkostenerstattung nicht als Einkommen zu rechnen,
sondern:
Fahrtkostenberücksichtigung nach § 11 SGBII
Gruß
Quinky
|
Hallo Quinky und alle anderen
(Ich kürze dich mal, sonst wird alles zu lang 
Im Unterhaltsrecht wird alles als Einkommen gerechnet. Auch Kostenersatz vom Arbeitgeber. Das bekam ich durch 2 Rechtsanwälte und auch dem Scheidungsrichter nicht weg. Angeblich ein Mißstand im Gesetz.
Das selbe mit dem §11!
Bis Anfang 2007 war es als priveligiertes Einkommen frei, sobald man es per Wiederspruch erwähnte. Vorher konnte man reden wie ein Buch.
Danach wurde aber bestimmt, das diese Kosten in den 100 Euro Freibetrag enthalten sind. Siehe Beiträge zu diesem Thema.
Fahrkosten können nur geltend gemacht werden, wenn die 100 ausgeschöpft sind.
Hat sich bei mir eh erledigt, weil AG seit 3 Monaten die Ersatz-Kosten nicht mehr zahlt. Auch etwas Gutes, da ich vermutlich den AG wechsel und so wegen Vertragsbruch den Arbeitsplatz schneller wechseln kann.
In der Zeitarbeit kann man sich drehen und wenden, weder Unterhaltsrecht noch Hartz sind gerecht.
Und am allerwenigsten die
Arbeitgeberüberlassungs
Aber was ist schon bei Hartz4 gerecht?
Siehe Zahnartzt. Partnerin bekommt von Krankenkasse grundversorgung kostenlos, weil IHR Einkommen alleine gerechnet wird.
Ich habe normales Einkommen, bekomme keine Hilfe dazu von der KK, aber für die Arge geht ein Großteil meines Einkomens an meine Partnerin mit IHREM KInd.
http://freenet-homepage.de/sevenid/smiles/wand.gif
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 15.11.2008 - 14:29 | |
Hi Dino,
genau darauf spiele ich an:
Fahrkosten können nur geltend gemacht werden, wenn die 100 ausgeschöpft sind.
Da Du ja mit einem Fahrzeug unterwegs bist, hast Du auch eine Kfz-Versicherung, diese Kosten sind (ohne Kaskokosten) bei Ermittlung des Freibetrages (ob 100€ überschritten sind) absetzungsfähig.
In diesem Grundfreibetrag sind enthalten:
30,00€ Versicherungspauschale (ohne Kfz)
15,33€ Werbungskostenpasuchale (fest, ohne Nachweis)
25,00€ Kfz-Vers. (dieser Betrag ist von mir gewählt)
das ergibt ohne Fahrtkosten 70,33€
für Fahrtkosten werden 0,20€ x einfache km x 19 Arbeitstage als Absetzungskosten gewährt.
70,33 bis zu 100€ = 29,67€
Wenn die Entfernung zum Arbeitsplatz 7 km wäre =
0,20 x 7 x 19 = 26,60€ Fahrtkosten
ergibt in der Summe (70,33 + 26,6 = 96,93€ Freibetrag)
Der Grundfreibetrag von 100€ ist nicht überschritten, nur der Grundfreibetrag von 100€ gewährt, soweit sind Deine Ausführungen richtig.
Da Du aber von hohen Benzinkosten sprichst, dürfte die Entfernung zum Arbeitsplatz weit mehr als 7 km betragen.
Durch die größere Entfernung ÜBERSCHREITEST Du aber den Grundfreibetrag von 100€. Jetzt werden die Fahrtkosten relevant!
Ich bilde zum besseren Verständis mal ein Beispiel:
Die Entfernung beträgt 30 km
Die Kfz-Vers. beträgt 25€/Monat (von mir gewählt, kann höher oder niedriger sein.
Dann beträgt die Freibetragsermittlung folgendes, wobei es KEINE Ausnahme gibt. Egal ob der Arbeitsgeber Fahrtkosten erstattet hat oder nicht.
Diese Erstattung ist Einkommen, die entstandenen Kosten sind aber abzugsfähig nach § 11 SGBII, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Bei 30km Entfernung sind aber die Bedingungen erfüllt, den Betrag geltend zu machen, der über dem Grundfreibetrag von 100€ liegt
Berechnung bei 30km:
0,20€ x 30 km x 19 Arbeitstage = 114€
114,00€ Fahrtkosten
30,00€ Versicherungspauschale
15,33€ Werbungskostenpauschale
25,00€ Kfz-Vers. (von mir angenommen)
= 184,33
In jedem Monat hätte Dir nicht der Grundfreibetrag von 100€ zugestanden, sondern durch die nachweislich entstandenen Kosten und eindeutiger Abzugsfähigkeit nach § 11 SGBII 184,33€
d.h.
unter diesen Voraussetzungen hätten jeden Monat 84,33€ WENIGER angerechnet werden dürfen.
Die als Einkommen gerechneten Arbeitgebererstattungen spielen bei dieser Rechnung KEINE Rolle. (Weil diese bereits als Einkommen verrechnet worden sind)
Falls die Kfz-Haftpflicht höher ist, die Entfernung größer ist, ergibt sich pro Monat sogar eine gewaltige Summe.
Beispiel 60km Entfernung
45€ Kfz.-Haftpflicht
228,00€ Fahrtkosten
45,33€ Vers. u. Werb. Pausch.
45,00€ KFZ-Vers.
= 318,33€
Jeden Monat hätten 218,33€ weniger angerechnet werden dürfen.
Ich würde das nicht aus sich berufen lassen, denn diese Beträge stehen Dir zu!
Gruß
Quinky
P.S. Ich habe schon verstanden, das der erstattete Betrag als Einkommen gerechnet wurde und Richter und Anwälte nichts gegen ausrichten können.
Aber eine Erstattung im Rahmen des § 11 des gesetzlich festgelegten überschreitenden Betrages ist laut Gesetz kein Kraut gewachsen. Hier ist der § 11 eindeutig ohne eine Ausnahme!
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