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annabelle 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 19:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo
habe leider in den anderen Beiträgen keine passende Anwort gefunden und bitte Euch um Auskunft.

habe seit einem Monat einen ein-Euro-Job wobei anfänglich Euro 1,50 vereinbart war.
jetzt heisst es plötzlich bei der Arbeitsstelle, dass es eine Gesetzesänderung gegeben hat, wonach nicht mehr 1,50 sondern nur noch 1 Euro gezahlt wird.
stimmt das?




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 21:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi,

Nein, stimmt nicht, es gibt keine Gesetzesänderung, genauer gesagt, es gibt lediglich eine gesetzliche Regelung:

Bei einem 1€-Job muss eine Aufwandsentschädigung von 1€/Stunde MINDESTENS gezahlt werden.
Ob jetzt höhere Beträge gezahlt werden, hierüber gibt es kein Gesetz.
Ob Fahrtkosten erstattet werden oder nicht, auch hierüber gibt es auch kein Gesetz. Diese können zusätzlich gezahlt werden oder auch nicht.

Lediglich eine Möglichkeit ist gegeben:
Wenn die Fahrtkosten die Aufwandsentschädigung übersteigen ist der 1€-Job unzumutbar und ist abzulehnen. In diesem Falle würde bei Arbeitsaufnahme ja praktisch der Regelsatz gekürzt. Das soziokulturelle Existenzminimum ist die absolute nichtunterschreitbare Mindestgrenze.

Gruß
Quinky




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 15:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tasächlich gibt es gar keine gesetzliche Festlegung über die Höhe, der Gesetzgeber und auch die BA erwähnen lediglich eine "angemessene Entschädigung", ohne Angaben über deren Höhe.

Wichtig ist hierbei, dass diese Entschädigung die tatsächlichen Aufwendungen decken muss und man nicht aus seinem ALG II drazf zahlt. Denn ist dies der Fall, greift § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II, zu dem die BA in der zugehörigen Weisung u.a. als Grund nennt: wenn die Aufwendungen höher sind als der erzielte Erlös.
D.h. einen 1€ Job, dessen Aufwendungen höher sind als die dafür gezahlte MAE, kann man folgenlos ablehnen - oder die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen verlangen und sogar einklagen.

[Dieser Beitrag wurde am 17.07.2008 - 15:06 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

annabelle 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 17.07.2008 - 20:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo quinky und ottokar,

vielen dank für eure antworten






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