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Ottokar ...
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...   Erstellt am 16.04.2008 - 17:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


BSG B 14/7b AS 34/06 R

Arbeitslose Eigenheimbesitzer bekommen nicht mehr Hartz-IV-Leistungen als Mieter

Das Bundessozialgericht lehnt die Klage eines Ehepaares ab


(PR-inside.com 15.04.2008 17:17:34) - Arbeitslose Eigenheimbesitzer bekommen keine höheren «Hartz-IV»-Leistungen als Mieter. Die Zinsen für den Kredit, mit dem
ein Haus finanziert wurde, müssten vom Jobcenter nur bis zur Höhe der ortsüblichen Miete einer Wohnung von angemessener Größe»übernommen werden, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel.

Kassel (ddp). Arbeitslose Eigenheimbesitzer bekommen keine höheren «Hartz-IV»-Leistungen als Mieter. Die Zinsen für den Kredit, mit dem ein Haus finanziert wurde, müssten vom Jobcenter nur bis zur Höhe der «ortsüblichen Miete einer Wohnung von angemessener Größe» übernommen werden, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel.

Gleiches gelte grundsätzlich auch für die Heiz- und Nebenkosten: Wie viel den Arbeitslosengeld-II-Empfängern davon zu erstatten sei, orientiere
sich an den Kosten einer angemessen großen Mietwohnung. Die tatsächliche Wohnfläche des Eigenheims könne nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden - etwa wenn das Haus bereits abbezahlt sei und ohne eine Übernahme der vollen Heiz- und Nebenkosten ein Umzug drohe (Az.: B 14/7b AS 34/06 R).
Geklagt hatte ein Ehepaar aus der Nähe von Berlin, das Arbeitslosengeld II beantragt hatte und für sein gut 90 Quadratmeter großes Einfamilienhaus monatliche Darlehenszinsen von 548 Euro aufbringen muss. Das Jobcenter wollte davon aber nur 310 Euro übernehmen. Das entspreche der örtlichen Kaltmiete für eine 65 Quadratmeter große Wohnung von mäßiger Qualität und sei damit für einen Zweipersonenhaushalt als angemessen anzusehen. Während die Vorinstanzen den Klägern höhere Leistungen zusprachen, erklärten Deutschlands oberste Sozialrichter das Vorgehen der Behörde für rechtens.

Dennoch verwiesen sie das Verfahren zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Es sei noch zu prüfen, ob die Eheleute überhaupt hilfebedürftig seien. Zwar sei ihr Haus zu Recht nicht als Vermögen eingestuft worden, das vor einem «Hartz-IV»-Bezug zu versilbern wäre. Doch möglicherweise könnten sie Teile des rund 1000 Quadratmeter große Grundstücks oder ihre Lebensversicherungen verwerten. Dass mit dem Geld aus den Versicherungen eigentlich eines Tages die Kredite für den Hausbau getilgt werden sollten, stehe dem nicht entgegen.
(ddp)





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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