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Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | bluemchen Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.03.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 09.03.2008 - 13:04 | |
Hallo,ich bin neu in dem forum und habe mich schon ein wenig hier durchgelesen.
Ich habe ein Riesenproblem.Ich wohne seitdem ich mich von meinem Ehemann getrennt habe(mittlerweile bin ich geschieden) Januar 2006 zur Miete bei einem Bekannten.Es wurde ganz normal ein Antrag beim AA gestellt auf harz IV ,die Unterlagen wurden beigefügt und der Antrag wurde bewilligt.
Im Oktober 2007 fand ein unangekündigter Hausbesuch statt.
Mein Vermieter öffnete die Tür die Arge wollte meine Wohnung sehen ich habe die Besichtigung der Wohnung abgelehnt,da der Besuch unangekündigt erfolgte.Daraufhin erfolgte natürlich die Einstellung der Leistungfür mich und meinen Vermieter komplett auf null.
Wir bekamen einen Termin bei der ARGE,dort wollte die Sachbearbeiterin sofort mit meinem Vermieter und mir ins Haus fahren um das Schlafzimmer meines Vermieters zuüberprüfen ob da Ehebetten stehen und beide bezogen wären.
Dazu kam es natürlich nicht,wir wurden weitergeleitet an den Teamleiter.
Kurzerhand solange sie keine Besichtigung durchführen dürfen werden wir als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft,quasi Zwangsverheiratet,obwohl mein Vermieter noch verheiratet ist.Und mein Vermieter ist Vermieter nix anderes.
Ich und mein Vermieter,welcher ebenfalls HarzIV hat schalteten daraufhin den Anwalt ein,und gingen in widerspruch.Der Grund für das Gelämmer ist,das der HarzIV Satz meines Vermieters auf Anraten seines Sachbearbeiters der ARGE auf mein konto gezahlt wird. Dieses Anraten existiert sogar schriftlich.Davon werden alle Buchungen Nebenkosten bezahlt,der rest wird von mir bar an meinen Vermieter ausgezahlt,da ich keine kontovollmacht erteilt habe.
Nunmehr klagen wir beim Sozialgericht Dortmund gegen diese Machenschaften der ARGE.
Mein Vermieter hat mich Anfang des Monats fristlos gekündigt,da ich keine Miete zahle seit Dezember 2007 auf Grund der unrechtmässigen kürzungen, bekomme nur noch 312,00€ Lebensunterhalt,Miete ist eingestellt worden.Nun ist der Wohnraum für HarzIV Empfänger hier sehr gering,kann ich mir auch eine Wohnung die im Mietbereich etwas über den festgelegten Werten liegt nehmen,wird oder muss mir die Arge das bewilligen,oder muss ich nun auf die Strasse ziehen?
Ich bin hier bereits wohnungssuchend gemeldet,aber der Wohnraum wie gesagt für HarzIV Empfänger ist gering und Privatvermieter lehnen HarzIV Empfänger grundsätzlich ab,ich suche schon 1Jahr eine Wohnung,leider erfolglos.Ich bin nervlich am Ende.
Wer kann mir helfen????
Gruss Elvira
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 13:31 | |
Erst mal muss das Amt dir die Miete rückwirkend nachzahlen, die sie hier zu unrecht nicht gezahlt hat.
Außerdem muss sie dir die Differenz zu deinem Regelsatz (347€ - 312€ =) 35€/Monat nachzahlen. Ich hoffe, die ensprechenden Anträge wurden (sinngemäß) gestellt?
Ob die Kosten der Wohnung angemessen sind, muss das Amt entscheiden.
Allerdings sehe ich hier auch noch die Möglichkeit einer gewaltigen Schadensersatzforderung gegen das Amt:
da durch die zahlungsverweigerung nun dein Mietvertrag gekündigt wurde, muss dir das Amt alle daraus entstehenden Kosten erstatten, das können sein: Kaution für neue Wohnung, Umzugskosten, Maklergebühren, usw.
Außerdem kann das Amt dazu verurteilt werden, solltest du keine angemessene Wohnung finden, die Mehrkosten zu tragen, da das Amt ja den Rauswurf aus einer angemessenen Wohnung verschuldet hat.
Das muss aber alles beim Gericht (zusätzlich) beantragt werden!
| Bluemchen Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.03.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 14:34 | |
Also erstmal recht vielen Dank für die so schnelle Antwort,ich hoffe doch das alles zu meinem Gunsten hier ausgeht,die ARGE droht mir immer wieder mit Wohnungsdursucheungen,am 4.3. musste ich da erscheinen weil mein SB über meine Leistungsangelegenheit mit mir sprechen wollte,aber tatsächlich waren da 2 Leuts die mit mir die Wohnung besichtigen wollten,betten kontoauszüge und was noch verrieten sie nicht.Ich nahm sie zunächst mit habe sie Dann gebeten vor der Tür zu warten weil ich mich über meine Anwältin rückvergewissern wollte ob der Überfall rechtsmässig sei,doch ich musste einen Beschluss fordern den hatten Sie nicht,sie sagten Sie brauchten sowas nicht.Jedenfalls sind Sie unverrichteter Dinge wieder von Dannen gezogen.
Achso,natürlich liegt der Antrag für HarzIV vor und die wussten auch das es eine nichtabgeschlossene Wohnung ist,also die Obere Etage des Einfamilienhauses mit seperaten Bad ecetera.Dieser Antrag wurde ja auch bewiligt.Bis sie plötzlich die Hausdursuchung machen wollten unangekündigt.
lieber Gruss elvira
| Bluemchen Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.03.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 21:26 | |
Also ,guten Abend,es geht weiter mit Neuigkeiten,wie ich heut von meinem Vermieter erfuhr weisst das Sozialgericht Dortmund ihn auf die klage entweder zurückzuziehen oder den Hausbesuch durch die ARGE zu gestatten,da es sich bei meiner Wohnung um keine Abgeschlossene Wohnung in seinem Haus handelt.
Das Gericht verweist auf die Vermutung des §7 Abs. 3a SGBII !
Wir haben ja jeder für Sich Widerspruch und Klage gegen die ARGE eingereicht.
Ich selbst habe bei einer Anwältin für Sozialrecht am Mittwoch um 18 Uhr einen Termin.
Ich habe Angst nach der Kündigung obdachlos zu werden.
Schönen Abend allen hier und vielen Dank für die hilfe hier,ihr seid ja ganz nett hier.
Gruss Elvira
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Hartz 4
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