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hardie69 
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 21:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo erstmal

Es geht sich um folgendes:
Ich erwarte in den kommenden Tagen Post vom JobCenter, wo dann wieder scheinheilig stehen wird dass man sich mit mir über meine berufliche Situation bzw. Bewerberangebot unterhalten möchte.
Diesmal bin ich allerdings nicht so blauäugig und gehe mit der Hoffnung dahin, dass die was ernsthaftes für mich haben.
Vielmehr bin ich mir sicher, dass die da schon mit ´ner Eingliederungsvereinbarung auf mich warten wird.
So war es das letzte mal auch und ich musste vor Ort und Stelle unterschreiben und wurde ab in eine Maßnahme geschickt. Hätte ich nicht unterschrieben, hätte ich eine 100% Sanktion bekommen (weil ich 23 Jahre bin).
Hat mir im Endeffekt alles nichts gebracht, da ich die Maßnahme erst eine Woche später antreten konnte (wegen Umzug von 200km Entfernung), also bekam ich dann trotzdem die 100% Sanktion.
Jetzt ist das halbe Jahr fast rum, die Maßnahme beendet und ich bin eigentlich keinen Schritt weiter als bei Beginn der Maßnahme.
(Habe allerdings noch 2 Bewerbungen laufen)
Genau deshalb will ich unter ALLEN Umständen vermeiden, dass ich wieder vor Ort und Stelle unterschreiben muss.
Ich möchte nicht wieder in eine Maßnahme gesteckt werden die mir nur Zeit raubt. Ich habe schließlich konkrete Pläne für meine berufliche Zukunft.
Außerdem bin ich stark kurzsichtig (- 13-14 dip)
und brauche daher meine Zeit um mir alles genau durchzulesen, vor allem wenn man mir dabei die Pistole auf die Brust setzt.
Könnt ihr mir vielleicht den ein oder anderen Tip geben, wie ich mich am besten verhalten soll?
So dass ich auf KEINEN Fall vor Ort und Stelle unterschreiben muss, aber auch KEINE 100% Sanktion bekomme.
Im besten Falle hoffe ich, die von meinen Plänen überzeugen zu können,
oder wenigstens Bedenkzeit bevor ich unterschreibe.
Ganz nebenbei steht dieses Jahr noch eine OP (nur der Termin ist noch nicht 100% fix) an, nach der ich ein paar Wochen außer Gefecht sein werde.

Bin für jeden Ratschlag dankbar.

Grüße,
Hardie




lijay 
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Beiträge: 131
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 22:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hi hardie,

zuersteinmal solltest du überlegen ob du dir nicht einen zeugen mitnimmst zum gespräch. nix is schlimmer als allein aufkreuzen zu müssen.
du hast auf jedenfall das recht die egv mit nach hause zu nehmen und in ruhe zu lesen und nach angemessener frist (ein paar tage... :D) diese unterschrieben wieder zurückzubringen.
vielleicht gibt dir das auch die möglichkeit bei strittigen oder unklaren dingen die egv hier noch kurz zu besprechen oder zu überlegen ob du änderungsvorschläge einbringen kannst in die egv.
eine androhung von 100% sanktion da du u25 bist ist unangebracht u. kommt schon einer nötigung gleich. du hast auf jedenfall das recht die egv ohne beobachtung des sbs in ruhe zu lesen und zu durchdenken.
vielleicht fallen anderen ja noch vorschläge ein dazu.




hardie69 
Durchstarter
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...   Erstellt am 04.11.2008 - 11:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Vielen Dank schonmal.

Also einen Zeugen werde ich auf jeden Fall mitnehmen.
Gibt es denn einen Paragraphen oder so, der das Recht einräumt die EGV mitzunehmen?
Ich habe schon gelesen dass man das dürfte, aber der Sachbearbeiter wird bestimmt sagen "Ne darf man nicht, sonst 100% Sanktion".
Ich muss dann ja irgendwioe kontern können, denn ich will die EGV erstmal ausgiebig prüfen ob das alles so rechtens ist was da drin steht.
Vor allem weil vorher kein Profiling erstellt wird.
Man füllt nen kurzen Bogen aus, denn der nur überfliegt.

Grüße,
Hardie




KontraHartz ...
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...   Erstellt am 04.11.2008 - 12:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo hardie,

die SBs vergessen leider allzu oft, dass eine EGV ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und kein Verwaltungsakt ist. Natürlich hast Du das Recht, diesen Vertrag eingehend zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, zur Not sogar über einen Anwalt.
Ein Profiling ist zwingende Voraussetzung für eine EGV. Lies Dir dazu mal die Arbeitshinweise der BA durch.
Wenn der SB Dir eine Sanktion androht, verhält er sich rechtswirdig und macht sich strafbar. Du solltest dann das Gespräch sofort abwürgen und verlangen, den Leiter der Dienststelle zu sprechen. Sollte auch das nichts bringen, wende Dich sofort an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesanstalt in Nürnberg und schildere denen Deinen Fall.





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Hexe ...
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...   Erstellt am 04.11.2008 - 13:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Hardie69,

Und das war sicherlich auch eine Nötigung mit gleich Unterschreiben.Du mußt nicht gleich Unterschrieben.

Ottokar du hast bestimmt noch etwas parat,denke ich.


Gruss Hexe





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Gruss Hexe

Cherie ...
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...   Erstellt am 04.11.2008 - 14:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


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LG Cherie





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...   Erstellt am 04.11.2008 - 16:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine EinV ist ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach den §§ 53 bis 61 SGB X.
Lt. § 61 S. 2 SGB X gelten im übrigen die Bestimmungen des BGB. D.h. u.a.: jede Vertragspartei ist zu einer umfassenden Vertragsprüfung berechtigt.





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hardie69 
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 10:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


HAllo!
Vielen Dank für eure Antworten, dass hat mir schonmal sehr geholfen.
Dazu kommt noch, dass ich noch etwas Zeit gewonnen hatte da sich der Termin verzögert hat. Erst war die Sachbearbeiterin krank und dann ich.

Naja, soll nun morgen dahin.
Allerdings habe ich eben einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bekommen. (War natürlich nichts vom Arbeitsamt, sondern was selbst gesuchtes)
Das Vorstellungsgespräch soll am Montag um 15 Uhr sein und es ist extrem wichtig für mich weil es meine große Chance ist eine auf Dauer abgesicherte Stelle zu bekommen.
Deshalb brauche ich auch einige Zeit um mich darauf vorzunbereiten, dass fängt beim Anzug Kauf etc. an, bis zur theoretischen Vorbereitung.
Auf jeden Fall ist das alles nicht in einer Stunde Vorbereitung zu machen.

Nun möchte ich die Sachbearbeiterin vom JobCenter anrufen und fragen, ob wir unseren Trmin nicht auf nächste Woche verschieben können.
Zum einen weil ich die Zeit bis dahin brauche und zum anderen macht es sowieso mehr Sinn wenn ich erst nächste Woche komme da ich dann schon vom Ergebniss des Gespräches berichten kann.

Oder glaubt ihr, dass es keinen Sinn macht um Verschiebung des Termins zu bitten, da das Vorstellungsgespräch ja nicht genau an dem Tag ist.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.




KontraHartz ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 10:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich glaube kaum, dass Du Schwierigkeitenhaben wirst den Termin zu verschieben, wenn Du der SB einfach sagst, worum es geht.
Sollte das wider Erwarten doch nicht klappen und Du bekommst eine EGV vorgelegt, sage ihr, dass Du die mit nach Hause nehmen willst. Eine Woche hast Du Zeit, Deine Gegenvorschläge auszuarbeiten. So gewinnst Du auch Zeit.





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hardie69 
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 10:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ok, danke.
Ich werde gleich erstmal anrufen und hoffen, dass sich der TErmin verschieben lässt.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es klappen sollte. Aber die meißten SB sind "stur" und können/wollen einen nicht verstehen.




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