|
|
||
|
|
Willkommen im Hartz IV Forum |
|
Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
| Startseite | Neues im Forum | Suchen | Login Mitglieder | Forumregeln |
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. • |
||||
| Suchen im Hartz IV Forum: |
| More : [1] |
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen | | ||||
Rapunzel Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden |
Hallo, | |||||
Wolf27 ![]() Moderatorin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden |
Hallo Rapunzel, Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...? | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Ja das stimmt. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||
Rotkaeppchen Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden |
Ergänzend, und noch ein wenig ab vom Thema: Ein EEJ, der ohne EGV zugewiesen wird, ist nicht Teil einer Integrationsstrategie. Er tanzt aus der Reihe, ist aber trotzdem möglich. Signatur Für ein gutes, gerechtes neues Lebensmodell! | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Entschuldige bitte, aber das ist Blödsinn! Genauso wie das:
AGH mit MAE sind gerade deshalb in § 16 Abs. 3 SGB II eigenständig genannt, weil sie eben grundsätzlich nichts mit EinV zu tun haben, die wiederum in § 15 SGB II geregelt werden. Das die Ämter das Angebot einer AGH mit MAE in EinV aufnehmen, liegt daran, dass sie nicht wissen, was sie sonst da als "ihre Pflichten" rein schreiben sollen. Ob eine AGH in einer EinV vereinbart wurde oder nicht, ändert auch nichts an den gesetzlichen Grundlagen einer AGH. Auch bei einer bereits in einer EinV genannten AGH muss diese schr. separat "zugewiesen" werden. Auch die Sanktion einer Pflichtverletzung bezüglich einer AGH ist vollkommen unabhängig von einer EinV. Die Weigerung, eine AGH aufzunehmen oder fortzuführen, kann ebenso wie bei einem Job nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB II sanktioniert werden. Für die Ablehnung gelten die selben Grundlagen wie bei einem Jobangebot: nämlich die Bestimmtheit und die Zumutbarkeit. In einer solchen "Zuweisung" muss mindestens genannt werden: - Maßnahmeträger - Tätigkeit - Arbeitsort - Vergütung - zeitlicher Umfang Ein "wichtiger Grund" kann sich daraus ergeben, es gibt aber keinen eigenständigen "wichtigen Grund". Andere wichtige Gründe können sich aus individueller Unzumutbarkeit ergeben, das sind z.B. gesundheitliche Gründe. Auch wenn die Ausgaben für die AGH höher sind, als die MAE, ist dies ein Ablehnungsgrund: entweder muss der Leistungsträger die tatsächlichen Aufwendungen erstatten oder eben die Zuweisung zurück ziehen. Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||
Rotkaeppchen Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 18.07.2008 Beiträge: 43 Nachricht senden |
Also Ottokar, ich akzeptiere Kritik, ich akzeptiere eine andere Meinung, ich dulde einen Widerspruch und ich lass mich auch gerne eines besseren belehren. Ich reagiere aber etwas empfindlich auf Entwertungen („Das ist Blödsinn“), auch wenn schon von vornherein eine Entschuldigung dafür kam, denn der Widerspruch: „Das ist nicht so, weil….“ hätte genügt.
§ 15 SGB II besagt, dass die EGV insbesondere bestimmen soll, welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält. Die Leistungen stehen in § 16 SGB II. Und – bitte nicht lachen – der EEJ ist eine „Leistung“. Das heißt natürlich nicht unbedingt, dass die Leistungen auch ohne EGV verpasst werden können. Meine Infos stammen von hier: http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederu … ichkeiten/ Signatur Für ein gutes, gerechtes neues Lebensmodell! | |||||
Maultasche ![]() Super Star ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden |
Hallo alle, Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
@Rotkaeppchen: Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||
Rapunzel Star User ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 06.01.2008 Beiträge: 40 Nachricht senden |
Erst mal Danke, an alle, die sich viel Mühe machten mir zu antworten. | |||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Ist sie, hat beides nichts miteinander zu tun.
Wenn er diese Eigenbemühungen fordert, dann hindert er deine Tochter an ihrer Ausbildung! Denn: 1. bleibt ihr bei einer Ausbildung mit 37,5 Unterrichtsstunden/Woche dafür keine Zeit mehr, bzw. sie müsste die wenige Zeit dazu nutzen statt zu lernen und würde damit ihr Ausbildungsziel massiv gefährden, und 2. wenn sie eine Stelle findet, wäre sie lt. SGB II gezwungen, ihre Ausbildung abzubrechen und diese Stelle anzunehmen, ansonsten würde sie nach § 31 SGB II sanktioniert. Auch hiermit wäre ihr Ausbildungsziel massiv gefährdet. Mal davon abgesehen, das beides parallel: Ausbildung und Stellensuche, sich im SGB II gegenseitig ausschließt. Entweder man macht eine Ausbildung und bewirbt sich dann, oder man spart sich die Ausbildung und bewirbt sich gleich. Beides zusammen geht nicht, da die aus § 31 SGB II resultierende Pflicht einer Arbeitsaufnahme auf eine Bewerbung hin zwangsläufig zum Abbruch einer Ausbildung führen würde. Eine EinV mit solchem Inhalt wäre sitten- und rechtswidrig wegen unangemessener Benachteiligung. [Dieser Beitrag wurde am 12.08.2008 - 12:27 von Ottokar aktualisiert] Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | |||||
| More : [1] |
| Ähnliche Themen: | |||
| Thema | Erstellt von | Antworten | Forumname |
| Ergänzendes Alg II ohne KdU???? | Rapunzel | 8 | sevenid |
| 1€ job ohne wohnung | 2 | sevenid | |
| KV/PV ohne Leistungsbezug!?!???? | sammy7567 | 4 | sevenid |
| Sanktionierung ohne Anhörung ? | kleineschnecke | 1 | sevenid |
| Umzug ohne Genehmigung | hopeful | 1 | sevenid |
| Geburtstagsliste: |
| Heute haben 5 User Geburtstag |
| Mudda5254 (55), hoffnungsloser (45), martin74 (35), Marcel0911 (20), Stef (33) |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
|
|||
|
|
|||
|
|
|
||