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...   Erstellt am 13.02.2008 - 01:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Folgende Hinweise sind dieser Seite entnommen
http://www.germany.info/relaunch/info/c … es_de.html



Aufgrund eines plötzlich eingetretenen Notfalls in der Familie/einer unaufschiebbaren Geschäftsreise muss ich dringend ins Ausland reisen. Leider habe ich es versäumt, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen. Was kann ich tun?
Antwort



Aufgrund eines plötzlich eingetretenen Notfalls in der Familie/einer unaufschiebbaren Geschäftsreise muss ich dringend ins Ausland reisen. Leider habe ich es versäumt, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen. Was kann ich tun?

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu 1 Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets oder anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.
In besonders eiligen Fällen ist eine persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ratsam.





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...   Erstellt am 13.02.2008 - 01:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Frage:
In meinem bisherigen Reisepass ist noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen. Warum benötige ich für meinen Passantrag eine Abmeldebestätigung?


Antwort


Aufgrund der in Deutschland bestehenden "allgemeinen Meldepflicht" muss sich jeder, der in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, bei der Meldebehörde (d.h. beim örtlichen Einwohnermeldeamt) abmelden. Wenn der Passantragssteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt (d.h. seinen aktuellen Lebensmittelpunkt) ins Ausland verlegt, kann die für seinen neuen Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung erst dann einen neuen Reisepass ausstellen, wenn er eine Abmeldebestätigung vorlegen kann. Eine solche Abmeldebestätigung können Sie leicht beim Einwohnermeldeamt, wenn nötig auch nachträglich oder - bei Verlust der ursprünglichen - auch ein zweites Mal, beschaffen.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen gibt es keine Meldepflicht. Falls Ihr letzter Reisepass von einer anderen Auslandsvertretung ausgestellt wurde, brauchen Sie sich daher dort natürlich auch nicht abzumelden.





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...   Erstellt am 13.02.2008 - 01:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Frage:
Mein noch in Deutschland ausgestellter Personalausweis läuft aus. Kann ich im Ausland einen neuen beantragen?

Antwort


Nein, Personalausweise werden durch die jeweils zuständige Passbehörde in Deutschland nur ausgestellt. wenn der Antragssteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat.





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...   Erstellt am 13.02.2008 - 01:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Frage:

1. Was können die deutschen Auslandsvertretungen in Staatsangehörigkeitssachen tun?


Antwort

Die zustãndige deutsche Auslandsvertretung berãt und nimmt Anträge entgegen auf

- Einbürgerung

- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei beabsichtigtem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft

- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.


Ihr Antrag wird an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet, das über Staatsangehörigkeitsfragen im Ausland lebender Personen entscheidet.





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...   Erstellt am 13.02.2008 - 01:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Frage:
Kann ich eine andereStaatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten?


Antwort:

Deutschland kennt das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit an sich nicht. Die Vermeidung der Mehrstaatigkeit ist weiterhin Grundprinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Es gibt aber Ausnahmen.
Bei Kindern, die durch Geburt zwei Staatsangehörigkeiten erwerben, ist das deutsche Recht schon lange so ausgestaltet, daß diese Kinder beide Staatsangehörigkeiten haben und sich auch nicht nach der Volljährigkeit für eine der beiden entscheiden müssen (Ausnahmen gelten aber für Kinder, die kein deutsches Elternteil bei der Geburt hatten).
Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, bevor man eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt. Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der Zweitstaatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nãhere Informationen finden Sie

- Der Antrag ist, wenn sich der Antragsteller im Ausland aufhält, über die zuständige Auslandsvertretung zu stellen. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Entscheidung weitergeleitet.

- Sowohl Antragstellung, als auch Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung müssen vor dem Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft erfolgen, da der Erwerb ohne vorherige Genehmigung gemäß § 25 Abs. 1 StAG den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

- Für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind Nachweise bzw. die Glaubhaftmachung fortbestehender Bindungen an Deutschland erforderlich, außerdem die Angabe der spezifischen Gründe für den beabsichtigten Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft (z.B. Vermeidung konkreter und nachgewiesener finanzieller oder sonstiger Nachteile)

- Die Gebühren für eine Beibehaltungsgenehmigung betragen € 255,- , minderjährige Kinder zahlen € 51,-. Auch bei Ablehnung des Antrages können Gebühren in einer Höhe von bis zu € 191,- festgelegt werden. Die Gebühren werden nach der Entscheidung des BVA mit gesondertem Schreiben angefordert, bitte legen Sie Ihren Anträgen kein Bargeld, Schecks oder andere Zahlungsmittel bei.

Sollte die Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, gibt es eine Frist von 2 Jahren, in der die fremde Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen erworben werden kann. Sollte die Frist nicht ausreichen, muß ein neuer Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig gestellt werden.


Hier kann man den Antrag auf Beibehaltung der Staastangeh. runterladen





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