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Caiva 
Diebin




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...   Erstellt am 30.11.2007 - 17:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ablauf einer "Quaestio"(Untersuchung zu politischen Verbrechen)

Zuerst wurde der Angeklagte vor den Praetor, den Beamten für Rechtsangelegenheiten) geladen und befragt, ob er das fragliche Verbrechen begangen habe oder nicht ("interrogatio legibus", Befragung gemäß den Gesetzen). Bekannte er sich schuldig, wurde sofort die entsprechende Strafe verhängt. Wenn nicht, entschied der Praetor über das Verfahren. Nun wählten beide Parteien aus einer Reihe von Richtern, die je nach Verbrechen einen bestimmten Gerichtshof bildeten (z.B. für Verbrechen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, wie Totschlag, oder Erpressung/Bestechung von Beamten zu Zwecken des Wahlbetrugs), ihre(n) zuständigen Richter. Dieser Teil des Prozesses wird "in iure" (innerhalb des Rechts) genannt.
Es folgte der Teil "apud iudicem", was "beim Richter" heißt, da die Gerichtsverhandlung im Haus des jeweiligen Richters stattfand. Nun waren die beiden Parteien dazu angehalten (oder deren jeweilige Fürsprecher/Anwälte), Beweise zu sammeln und Zeugen zu verpflichten. Bei der Verhandlung selbst trugen die Parteien ihre Ansichten vor. Hier hatte der Praetor nur noch formale Funktion, er leitete die Verhandlung und trug dem Richter auf, das Urteil zu sprechen. Bei mehreren Richtern reichte die einfache Mehrheit. Sie beschlossen nur die Tatsache, ob der Angeklagte schuldig sei oder nicht.

Literatur: Der neue Pauly, Bd. 9, s.v. Quaestio

Vgl. Die Reden von Cicero (z.B. In Verrem (Gegen Verres) und Pro M. Caelio (Für Marcus Caelius))


Ich versuche, noch ein bisschen mehr herauszubekommen und eventuell auch noch den Ablauf von Zivilprozessen zu finden.




Romano ...
Senator, Richter


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...   Erstellt am 30.11.2007 - 17:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


@Caiva
ich habe hier weiteres zum Nachlesen.

Das römische Recht

Römisches Recht





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Romano Caius

Caiva 
Diebin




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...   Erstellt am 30.11.2007 - 17:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ja danke, das erste kannte ich schon, das zweite habe ich gerade überflogen. Das Problem ist, dass dort nur Allgemeines gesagt wird, nicht aber, wie mit Schuldigen umgegangen wurde und wie eine Gerichtsverhandlung tatsächlich aussah, bzw. wer wie entschieden hat.

Ich wollte das jetz nur posten und nich nochmal in die Bibliothek rennen *g* Das mach ich morgen oder Montag Da finde ich sicher passende Literatur.




Romano ...
Senator, Richter


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...   Erstellt am 30.11.2007 - 18:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Mhm, okay, du hast recht, da steht nicht wirklich was drin. Ich hab in einem Buch was passendes gefunden. Das werde ich dann später abtippen... Erledigt!

Das Gesetz
Die römische Gesetzgebung entwickelte sich über Jahrhunderte. Je nach Notwendigkeit wurde den Gesetzbüchern neue hinzu gefüht. Der erste wesentliche Schritt in der Gesetzgebung fand mit den Zwölftafelngesetzen in der Mitte des 5. Jhd. v. Chr. statt. Der ursprüngliche Text ist nicht erhalten geblieben, doch waren die Zwölf Tafeln nach Livius aus Bronze. Pomponius behauptete, daß sie aus Elfenbein seien. Heute vertreten einige Historiker jedoch die Ansicht, sie seien aus Holz und im Forum aufgestellt worden.
Aus den überlieferten Textfragmenten der Zwölf Tafeln wird deutlich, daß sie für alle Bereiche der gesetzlichen Ordnung ihrer Zeit Vorkehrungen trafen. Ihre Bedeutung reicht weit in die kaiserliche Zeit hinein. Zu Zeiten der Republik gab es zwar staatliche Gerichtshöfe, in denen Verfahren stattfanden und Magistrate die Urteile fällten, es lag jedoch in der Verantwortung des Opfers und seiner Familie, den Beschuldigten vorzuführen und anzuklagen. Es gab keinen Staatsanwalt; um eine Entschädigung vor Gericht zu erreichen, mußte der Ankläger das Verfahren selber einleiten.

Die Gerichtshöfe
Gerichtsverfahren fanden an verschiedenen Orten in Roms monumentalem Zentrum statt. In vielen litarischen Quellen wird der enorme Anstieg der Arbeit der Gerichtshöfe seit der Zeit des Augustus beschrieben.
Das Forum Romanum war einer der Hauptschauplätze von Gerichtsverfahren, und wahrscheinlich erlaubte Augustus eben wegen dieses Anstiegs, daß auch in seinem Forum bestimmte Prozesse stattfanden. Der praefectus urbi, der für die öffentliche Ordnung in Rom zuständig war, hielt hier Gericht.
Im Forum Romanum in der Nähe des Kastor-und Pollux-Tempels saß der praetor urbanus Verfahren vor, die römische Bürger betrafen. Fälle zwischen Bürgern und Fremden und solche zwischen Fremden wurde vom praetor peregrinus im Forum Romanum verhandelt.
Die centumviri (buchstäblich 100 Männer) trafen in der Basilika Julia zusammen. Dieser Gerichtshof wurde zum Ende des 3. Jhds. v. Chr. gegründet, und man nimmt an, daß sich die centumviri von den Zeiten des Augustus an mit Klagen beschäftigte, die sich auf ein Erbe von mehr als 100 000 Sesterzen bezogen. Wahrscheinlich verhandelten sie auch Streitigkeiten über Landbesitz und Vormundschaft. Die Fälle, die den centumviri vorgestellt wurden, zogen große öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Dabei ging es nicht nur um die brillianten Reden, sondern auch um die handfesten Skandale, die zutage kamen.
Mit Begin des 2. Jhds vor Chr. fanden Verfahren wegen Staatsverbrechen vor unterschiedlichen Tribunalen statt. Nach und nach zählten zu diesen Verbrechen Verrat, Wahlbestechung, Aneignung von Staatseigentum, Ehebruch und Mord durch Gewaltanwendung oder Gift.

Der Prozess und die Strafe
Die Quellenlage für die Einzelheiten der Verfahren in einigen dieser Gerichtshöfe ist sehr dürftig. Der Magistrat saß auf einem erhöhten Richterstuhl, und im Forum Romanum saßen die Geschworenen auf Bänken, die auf dem Pflaster des Forums aufgestellt waren.
Zivilprozesse wurden dem entsprechenden Magistrat vorgetragen, und am Ende des Verfahrens sprach der vorsitzende Magistrat sein Urteil, daß für alle Parteien bindend war.
Strafen wurden je nach sozialer Stellung verhängt. Männer und Frauen der Oberschicht wurden exiliert, oder sie verloren ihren Status, oder sie wurden unter Ausschluß der Öffentlichkeit exekutiert. Einige Imperatoren schufen ein Klima der Angst, und die Römer hüteten sich, ihren Verdacht oder ihr Mißfallen zu erregen. Laut Seneca konnten die Strafen ganz entsetzlich sein.: Streckfolter, Pfählen, Kreuzigung, Tod durch wilde Tiere oder durch Wagen, die das Opfer auseinanderrissen.
Mitglieder der unteren Klassen wurden geschlagen oder öffentlich exekutiert. Sie konnten auch dazu veurteilt werden, in der Arena zur öffentlichen Unterhaltung getötet zu werden, oder sie erlitten ihre Strafe auf den Straßen. Es war möglich, die Dienste der carnifices in Anspruch zu nehmen, die Sklaven für ihre Besitzer umbrachten. Der römische Dichter Martial beschreibt Peitschen, deren Enden um scharfe Knochen oder Metallstücke geknotet waren, um größere Schmerzen zu verursachen.
Der Ort der öffentlichen Eexekution und des Auspeitschens lag nahe dem öffentlichen Friedhof auf der Via Tiburtina vor der Porta Esquilina.

Das Gefängnis
Der carcer (Gefängnis) wird bei Plinius dem Älteren erwähnt. Er beschreibt ihn westlich der Kurie, und dort wurde der carcer als Kammer unter der Kirche Giuseppe dei Falegnami im heutigen Rom entdeckt. Die Inschrift datiert die Travertinfassade ins frühe 1. Jahrhundert n. Chr., und die dahinterliegende Kammer war wahrscheinlich ursprünglich eine Zisterne. Es wurde auch als Tullianum oder Mamertischer Kerker bekannt.

[Dieser Beitrag wurde am 30.11.2007 - 21:39 von Romano aktualisiert]





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...   Erstellt am 30.11.2007 - 20:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Praetor
"Führer des Heeres". Ursprünglich Oberbefehlshaber (P. maximus) des Königs, ein Amt, aus dem in der Zeit der Republik der Diktator hervorging. Seit 366 bzw. 362 v.Chr. waren die Prätoren u.a. für die Rechtssprechung zuständig, seit 241 gab es 2 Prätoren, von denen der eine für Prozesse unter römischen Bürgern (P. urbanus), der andere für solche zwischen Bürgern und Fremden (P. peregrinus) zuständig war. Seit 228/227 waren Prätoren auch Provinzialstatthalter. Mindestalter: 40 (Kaiserzeit: 30).

Praefekt
"Vorgesetzter". Allgemeiner römischer Amtstitel des militärischen und zivilen Dienstes.

Praefectus urbi
Senatorischer Stadt-Präfekt Roms, der gerichtliche Befugnisse hatte, direkt dem Kaiser unterstellt war und mit 3 Polizeikohorten für Ruhe und Ordnung sorgen mußte.

Praefectus annonae
(ständiges Amt seit 7 v.Chr.) Ritterlicher Präfekt, der für die Versorgung Roms mit Getreide und Lebensmitteln verantwortlich war.

Praefectus vigilum
(ab 6 n.Chr.) Ritterlicher Kommandant der hauptstädt. Feuerwehr und von Teilen der Polizei.

Quaestor
Zunächst Untersuchungsrichter mit Strafgerichtsbarkeit in Mordfällen, dann von den Konsuln als Hilfen ernannte, ab 447 v.Chr. gewählte Jahresbeamte. Anfänglich gab es 2, ab 421 mit dem Zutritt der Plebejer zur Quästur 4 Quästoren. Wegen zunehmender Verwaltungsaufgaben wurde die Zahl 81/80 v.Chr. auf 20 erhöht. Die Quästur war in der Republik das niedrigste Amt. Seit Sulla gelangten die Quästoren nach Ablauf ihrer Amtszeit automatisch in den Senat. Mindestalter: 30 (Kaiserzeit: 25)





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Romano Caius

Caiva 
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...   Erstellt am 30.11.2007 - 23:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Vielleicht könnte man den Thread in Römisches Recht umnennen




Alexandra ...
Römische Tribuna
und Botschafterin Roms


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...   Erstellt am 03.12.2007 - 19:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Alle Achtung an Romano. Ich will aber nicht wissen woher das alles hat. Den hab mir das mal ganz durchgelesen und musste erst mal stauen. Jetzt kann ich meinen Chara an das römische Recht näher bringen und nicht auf wilden Theorien aufbauen. danke ^^





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