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VIAVERITAS römisch-katholisches Forum Status: Offline Registriert seit: 12.06.2009 Beiträge: 566 Nachricht senden |
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch bezeichnet Glaube oder Glauben an: 1. das auf einer Mitteilung, nicht auf Erfahrung oder Einsicht beruhende Überzeugtsein von der Wirklichkeit eines Sachverhaltes (einem glauben, etwas für wahr halten). Da das Wissen und die Wahrheitsliebe des menschlichen Aussagenden oder Zeugen nur bis zu einem gewissen Grad nachgeprüft, aber nicht durchschaut werden können, schließt das Fürwahrhalten stets das Vertrauen in die geistige und sittliche Zuverlässigkeit dessen ein, dem man glaubt, so dass 2. Glaube auch stellvertretend für Vertrauen gebraucht wird (an einen glauben). In diesem Sinne ist Glaube die Anheimgabe an ein Du, geboren aus der Zuversicht, durch die Gemeinschaft mit diesem Du einen Wert zu gewinnen. In verblasster Bedeutung steht Glaube 3. für eine sich auf mehr oder minder große Wahrscheinlichkeit stützende Annahme (glauben = meinen). Bei der Betrachtung des religiösen Glauben scheidet dieser dritte Wortsinn aus. I. Das Wesen des theologischen Glaubens, wie ihn die Katholische Kirche versteht, haben das Tridentinische und Vatikanische Konzil geklärt. Es ist zu unterscheiden zwischen Glauben im subjektiven Sinn (Glaubenstugend, Glaubensakt) und im objektiven Sinn (Glaubensinhalt, Glaubenswahrheiten). 1. Der Glaube als Tugend und Akt ist das von der Gnade getragene feste Fürwahrhalten der göttlichen, von der Katholischen Kirche vorgelegten Offenbarung, nicht auf eigene Einsicht, sondern auf die Autorität des offenbarenden Gottes hin, der nicht irren und nicht lügen kann. Seinem Wesen nach ist der Glaube also ein Akt des Verstandes, der Wahrheiten zustimmt. Der Beweggrund hierzu ist nicht die Einsicht wie beim Wissen, sondern die Bürgschaft Gottes, der Urwahrheit selber. Die Glaubensgeheimnisse werden nicht zwangsläufig einsichtig. Glauben ist freier Akt: die Glaubensgeheimnisse nötigen nicht zur Zustimmung. Vielmehr bestimmt unter dem Antrieb und Beistand der göttlichen Gnade und unter Voraussetzung der erkannten Tatsache, dass Gott sich geoffenbart hat, der Wille den Verstand, sich der unerschaffenen Wahrheit zu unterwerfen und ihr Wort unerschütterlich zu bejahen. Insofern ist der Glaube immer persönliche Entscheidung und Tat und deshalb (mit der Gnade Gottes) verdienstlich. Seelische Ursache des Glaubens ist also der von der Gnade getragene Wille, logischer Grund die Autorität Gottes, der Urwahrheit. Weil dieser logische Grund der denkbar höchste und sicherste ist, muss die Glaubenszustimmung über alles fest und unwiderruflich sein. Damit sind die wesentlichen Eigenschaften des Glaubens schon genannt und erklärt. Der katholische Glaube ist mystisch, frei, unfehlbar und gewiss. Er ist ferner autoritativ gefordert, d. h. der Mensch hat die Pflicht zu glauben. Gott besitzt als sein Schöpfer und Herr das uneingeschränkte Hoheitsrecht über ihn und fordert darum von ihm den Gehorsamsdienst des Verstandes und des Willens im Glauben mit unvergleichlich höherem Recht, als die Eltern auf den unbedingten Glauben des unmündigen Kindes Anspruch erheben können. Der Glaube ist übernatürlich, d. h. in seinen vorbereitenden Akten und in seinem Vollzug von der Gnade Gottes getragen. Denn niemand kann zu Christus kommen, „wenn ihn der Vater nicht zieht" (Jo 6, 44). Weil der Glaube „von oben" ist, muss der Mensch sich ihm in Demut öffnen. Gott zwingt niemand zum Glauben. An Gott glauben ist kein Zwang. Wie jeder Gnade, kann der Mensch auch der des Glaubens widerstehen (Jo 12, 37). Die Gnade setzt die geordnete Natur voraus. Darum kommt der zum Licht, der „nach der Wahrheit handelt"; jeder aber, „der Böses tut, hasst das Licht und kommt nicht ans Licht" (Jo 3,20 f). Wo immer aber einer mit dem für seinen besessenen Sohn Heilung suchenden Vater „unter Tränen ausruft: Ich glaube, Herr! Hilf meinem Unglauben.'", wird er erhört werden (Mk 9, 24). Der Glaube ist ferner vernünftig. Er ist „keineswegs ein blinder Zug des Herzens", vielmehr ein „der Vernunft entsprechender Gehorsamsdienst" (Vatikanum). Die nicht vorbelastete Vernunft vermag wissenschaftlich darzutun, dass die von der Katholischen Kirche als geoffenbart gelehrte Wahrheit glaubwürdig ist und demnach die Pflicht besteht, sie glaubend anzuerkennen. Das heißt nicht, dass der Glaube einem durch bloßen Beweis beigebracht werden könnte, wohl aber, dass er ein „vernünftiger Gottesdienst" ist (Röm 12,1). Unvernünftigkeit würde einen Glauben von vornherein als gott- und menschenwidrig kennzeichnen. Denn die Übernatur vernichtet nicht die Natur, sondern vollendet sie. Dadurch unterscheidet sich der katholische Glaube von jedem andrem alt- und neuheidnischem, sowie fernöstlichem Glauben, dass er sich vor Wissen und Gewissen verantwortet. Schließlich ist der Glaube heilsnotwendig. Das ergibt sich aus dem Gebot des Herrn, der auf Erden vor allem anderen den Glauben an seine Person und sein Wort forderte. „Wer an ihn glaubt, wird nicht gerichtet; wer nicht glaubt, der ist schon gerichtet, weil er an den Namen des eingeborenen Sohnes Gottes nicht geglaubt hat" (Jo 3, 18 u. 11, 25 f; Mk 16, 16). An Jesus Christus glauben heißt an den dreifaltigen Gott glauben, der sich durch ihn offenbart. Die innere Notwendigkeit des katholischen Glaubens ergibt sich daraus, dass der Mensch nicht zu seinem übernatürlichen Ziel, der Anschauung Gottes, gelangen kann, wenn er nicht von Gott selbst darüber belehrt wird; denn aus sich ist der Mensch nicht imstande, das übernatürliche Leben zu erkennen. Zugang zum Wort Gottes aber gewährt nur der katholische Glaube. Weil die übernatürliche Gotteserkenntnis durch den katholischen Glaube im Menschen ihren Anfang nimmt, nennt der heilige Thomas den Glauben „den Beginn des ewigen Lebens in uns", „eine gewisse Teilnahme am göttl. Sein". Aber der Glaubende schaut Gott noch nicht „vom Angesicht zu Angesicht", sondern „wie in einem Spiegel, im Dunkel" (1 Kor 13, 12). „Denn die göttlichen Geheimnisse überragen ihrer Natur nach die geschaffene Erkenntniskraft so sehr, dass sie, auch nachdem sie durch die Offenbarung kundgemacht und im Glauben entgegengenommen sind, mit dem Schleier des Geheimnisses bedeckt und wie von Dunkelheit verhüllt bleiben, solange wir in diesem sterblichen Leben fern vom Herrn pilgern" (Vatikanum). 2. Zum Glauben im objektiven Sinn (Glaubensinhalt) gehören vor allem die sogenannten Glaubensgeheimnisse, d. h. Wahrheiten, die nur durch göttliche Offenbarung bekannt werden und auch dann nicht einsichtig zu machen sind, z. B. die Wahrheit über die Dreifaltigkeit oder die Menschwerdung Christi. Ihre Wahrheit verbürgt einzig und allein Gott, der nicht irren und nicht lügen kann. Das Bestreben, die Glaubensgeheimnisse in Wissen aufzulösen, d.h. einsichtig machen zu wollen, ist das Wesen der Gnosis und des (theologischen) Rationalismus, die von der Katholischen Kirche entschieden zurückgewiesen worden sind. Aber obwohl Einsicht nicht zu erreichen ist, ist die Offenbarung von Glaubensgeheimnissen nicht zwecklos: „Wenn die vom Glauben erleuchtete Vernunft eifrig, fromm und lauter forscht, erlangt sie mit Gottes Gnade einigermaßen einen Einblick in die Geheimnisse und zwar einen überaus fruchtbaren, sowohl aus der Entsprechung (Analogie) zu dem, was sie auf natürliche Weise erkennt, wie aus dem Zusammenhang der Geheimnisse untereinander und mit dem letzten Ziel des Menschen" (Vatikanum). Auch lassen sich alle Einreden zurückweisen. — Sodann gehören zum Glaubensinhalt (philosophische oder geschichtliche) Wahrheiten, die an sich der natürlichen Erkenntnis zugänglich sind, aber um ihrer Heilsbedeutung willen auch von Gott geoffenbart wurden, z.B. das Dasein Gottes, die Unsterblichkeit der Seele, die geschichtliche Existenz Jesu Christi. II. Glauben und Wissen können einander nicht entgegengesetzt sein, „weil derselbe Gott, der die Geheimnisse offenbart und den Glauben eingibt, der Menschenseele auch das Licht der Vernunft gegeben hat. Gott kann aber sich selbst nicht verleugnen und die Wahrheit kann der Wahrheit nicht widersprechen" (Vatikanum). Wenn es gelegentlich scheint, als seien Glaubenswahrheit und wissenschaftliche Erkenntnis nicht in Übereinstimmung zu bringen, so fehlt es entweder am rechten Verständnis der Offenbarungslehre oder die Wissenschaft überschreitet die Grenzen ihrer gesicherten Ergebnisse und damit ihrer Zuständigkeit. Wie Natur und Übernatur sich wechselseitig unterstützen, so fördern auch Glauben und Wissen einander. Das Wissen bereitet dem Glauben den Weg und rechtfertigt ihn durch den Nachweis, dass es vernünftig und geboten ist, zu glauben. Der Glaube hinwieder schützt das Wissen vor Irrtum und bereichert es mit Wahrheiten, die jenseits seiner Leistungsgrenze liegen. Die These des Existenzialismus, nach der es allgemeingültige Glaubensinhalte nicht gibt und der Glaube „das Wagnis radikaler Offenheit bleibt" (K. Jaspers), besagt, dass dem Menschen der Sinn seines Lebens nicht gegeben werden, sondern nur durch „Selbstvergewisserung" aufgehen kann und läuft darauf hinaus, dass eine Offenbarung unmöglich sei. Ausgehöhlt von unerträglicher Zweifelssucht verschließt sie den Menschen in ihn selbst; sie ist weltanschaulicher Nihilismus. III. Über Glaube und Rechtfertigung lehrt das Konzil von Trient: „Der Apostel sagt, dass der Mensch „durch den Glauben" und „ohne Verdienst" (Röm 3, 22 24) gerechtfertigt werde. Diese Worte sind so zu verstehen, wie sie die Katholische Kirche stets einmütig festhielt und erklärte. „Wir werden durch den Glauben gerechtfertigt": der Glaube ist Beginn des Heils für den Menschen, Grundlage und Wurzel jeder Rechtfertigung; ohne ihn kann ja niemand Gott gefallen (Hebr 11, 6) und zur Gemeinschaft seiner Söhne gelangen. Wir werden „ohne Verdienst" gerechtfertigt: denn nichts von dem, was der Rechtfertigung vorausgeht, weder Glaube noch Werke, verdient die Gnade der Rechtfertigung. Denn wenn sie Gnade ist, dann ist sie nicht aus Werken, sonst wäre die Gnade, wie der Apostel sagt, eben nicht Gnade (Röm 11, 6). In Abwehr der Irrtümer der Glaubensspaltung erklärt das Konzil im einzelnen, dass für die Rechtfertigung Bekenntnis-Glaube und außer dem Glauben noch andere Tugendakte verlangt werden, a). Ohne die Notwendigkeit des Vertrauens in die Erlösungstat Christi abzuschwächen, kennzeichnet es den Glauben als ein Fürwahrhalten dessen, „was von Gott geoffenbart und verheißen ist", d. h. als einen in seinem Bekenntnisinhalt festgelegten Glauben, als einen Glauben an die übernatürliche Wirklichkeit. Der sogenannte „Vertrauens-Glaube“ genügt nicht zum Heil: „Wer behauptet, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden nachlässt oder dieses Vertrauen allein sei es, wodurch wir gerechtfertigt werden, der sei ausgeschlossen." Die Entscheidung der Katholischen Kirche wird begründet durch die Schrift (Mk 16, 15; Jo 20,31; Apg 8, 37; 10,34—48) und die ununterbrochene Überlieferung (Glaubensbekenntnisse und Lehrverkündigung). b). Nur der durch die Liebe tätige Glaube hat rechtfertigenden Wert (Gal 5,6). Das Tridentinum sagt: „Wer behauptet, dass der sündige Mensch durch den Glauben allein gerechtfertigt werde und darunter versteht, dass nichts anderes als Mitwirkung zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade erfordert werde und dass es in keiner Weise notwendig sei, sich durch die eigene Willenstätigkeit zuzurüsten und zu bereiten, der sei ausgeschlossen." Die Kirchenversammlung beruft sich dafür auf die klassische Stelle des von Luther verworfenen Jakobusbriefes (2, 17); „Ohne Werke ist der Glaube tot", sowie auf Gal 5,6; Mt 19, 17 und Lk 15, 22. Luther lässt die Rechtfertigung „allein durch den Glauben" geschehen, wenngleich es auch für ihn feststeht, dass die guten Werke ganz von selber aus dem echten Glaube hervorwachsen und dass daher das Werk vom Glauben ebenso wenig zu scheiden ist, „als Brennen und Leuchten vom Feuer mag geschieden werden". So kann ein Protestantischer Theologe über Luther feststellen: „er hat — das ist nicht zu bestreiten — bei aller Würdigung des Glaubenswerkes mit einer grundsätzlichen Zweifelssucht vom Werk gegenüber der Herrlichkeit des Glaubens geredet, die zur Lehre erhoben ... die Gotteswirklichkeit und das Menschenbild der Heiligen Schrift verzeichnet" (M. Lackmann, Sola Fide 1949). IV. Der Glaube ist eine göttliche Tugend (siehe auch unsere Grundsatztexte). Das bedeutet, dass Gott sein Gegenstand und sein Beweggrund ist. Sein Gegenstand ist Gott, nicht insofern er natürlich erkannt ist, sondern insofern er sich in der Offenbarung selbst erschließt, sein Beweggrund ist Gott, die Urwahrheit selber. Wie die beiden andern göttlichen Tugenden, die der Hoffnung und der Liebe, wird der Glaube durch die Taufe in die Seele eingepflanzt. Durch das vor der Taufe abgelegte, am Weißen Sonntag (Barmherzigkeitssonntag) und in der Osternacht erneuerte Glaubensgelöbnis bekundet der Katholik den entschlossenen Willen, den in der Taufe empfangenen Glauben nicht verkümmern zu lassen, sondern ihn zur Richtschnur seines Denkens und Tuns zu machen, seinen Glauben leben, gemäß dem Wort der Schrift: „Mein Gerechter wird aus dem Glaubensleben" (Hebr 10, 38; Röm 1, 17). Denn die Tugend des Glaubens ist ein verbindliches Bejahen übernatürlicher Wahrheiten. Sie verlangt, dass der Mensch sein ganzes Leben, den Werktag und den Sonntag, im Lichte des Glaubens sieht und gestaltet. Sich über die Glaubenswahrheiten entsprechend dem Beruf (Eltern, Erzieher, Priester), den auftretenden Gefahren und Schwierigkeiten, dem Bildungsstand und den gebotenen Möglichkeiten zu unterrichten, ist darum der Gläubige ebenso gehalten wie zum Bekenntnis seines katholischen Glaubens nach außen, wo es die Rücksicht auf die Ehre Gottes oder das eigene oder fremde Seelenheil gebietet (Mt 10, 32 f). Der Glaube wird lebendig gehalten durch den betenden „Akt des Glaubens". Schließlich gibt sich beseelter Glaube nicht zufrieden mit dem eigenen Besitz, sondern ist bestrebt, das ganze Leben „in Christus zu erneuern" (Eph 1,10) und das Evangelium nach Kräften durch Wort und Werk im christlich und nicht-christlichen Raum verkünden zu helfen. Wer den katholischen Glauben als höchsten Wert und Gnade und die Grundlage des ewigen Heils anerkennt, wird den durch Naturgesetz gebotenen und von der Katholischen Kirche für bestimmte Bereiche näher umschriebenen Glaubensschutz, sowie die von ihr geübte Glaubensaufsicht nicht als Bevormundung empfinden. Doch erwartet die Katholische Kirche von Schutz- und Bewahrungsbestimmungen allein keineswegs die Erhaltung, Festigung und Mehrung des Glaubens. Wirksamer ist die Führung und Erziehung zu ihm. Ihr dient alles, was den Gehalt des Glaubens kostbar und wertvoll werden lässt. Moralischer Druck und auch rein gemütsmäßige Überredung, wie etwa der Hinweis auf Familienrücksichten und Überlieferung irgendwelcher Art sind in Glaubenssachen nicht endgültig wirksam; auch bloße Erlebnisse und Erweckungen vermögen dem Glauben nicht unverwüstliche Lebenskraft zu geben. Es gilt, in den Menschen die Überzeugung zu erwecken und gegen alle Erschütterungen zu sichern, dass es im katholischen Glauben um die höchsten und letzten Interessen menschlichen Daseins geht, dass Gott und die unsterbliche Menschenseele, das Kommen Gottes in Christus Jesus und die göttliche Sendung der Katholischen Kirche die entscheidenden Wirklichkeiten sind und dass das Geschick des Menschen davon abhängt, wie er sich zu ihnen stellt, dass man darum nach der wahren Erkenntnis suchen, forschen, schreien, sich mühen muss als um den verborgenen und wertvollsten Schatz aller Schätze. WIR GLAUBEN! OHNE GLAUBEN KEIN HEIL! Signatur ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu | |||
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Die christlich katholische Religion tritt mit dem Anspruch auf, geoffenbart zu sein. Ihre Wahrheiten sind nicht durch das natürliche Licht der Vernunft erkennbar, sondern einzig durch göttliche Offenbarung zugänglich. Diese Offenbarung erfolgte in alten Zeiten durch Menschen, die im Auftrage und unter Antrieb Gottes redeten („Propheten" = griech.: „Künder", nämlich des göttlichen Willens). Aber alles dies war nur Vorbereitung. Die eigentliche Offenbarung Gottes im Vollsinne erfolgte durch Jesus Christus. Die Arbeit der Propheten und Patriarchen des Alten Bundes sollte nur auf Christus hinführen. Christus bezeugte durch seine zahlreichen Wunder, vor allem das seiner Auferstehung, dass er von Gott gesandt sei, um den Menschen die Wahrheit zu bringen. Ja, nach seinem eigenen Zeugnis ist er der menschgewordene Gottessohn und die fleischgewordene Wahrheit: „Ich bin die Wahrheit" (Joh 14, 6). Er ist die Erscheinung Gottes und der göttlichen Wahrheit im Fleische. Er ist die Offenbarung Gottes. Dieser Offenbarung antwortet der Mensch durch den katholischen Glauben. Der eigentliche Kern des katholischen Glaubens ist also Bejahung Christi, Annehmen Christi. Als solcher ist der Glaube ein geistiger Kontakt mit Christus. „Christus wohnt durch den Glauben in euren Herzen", sagt St. Paulus (Eph 3, 17). Der Heiland selber vergleicht den Glauben an sich als ein geistiges Anschauen mit dem Anschauen der ehernen Schlange in der Wüste, durch das die Israeliten sich vom leiblichen Tode retten konnten (Joh 3, 14—18). Durch den geistigen Kontakt schöpft der Mensch aus Christus das ewige Leben (Joh 5, 24; 20, 31 u. a.). Somit bedeutet „glauben" in lebensvollen, lebenspendenden Kontakt mit Christus, dem Gottessohn, treten. Er gießt über unsere Seele eine Fülle von Licht und Leben aus. Glauben ist Hingabe an Christus, also — als Hingabe des ganzen Menschen an den menschgewordenen Gottessohn — eine sittliche Tat. Katholisch Glauben heißt innere Bereicherung, heißt Klarheit über sich selber und über sein Lebensziel. Signatur ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu |
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