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fitaround ![]() Registrierter Member Status: Offline Registriert seit: 07.12.2005 Beiträge: 1435 Nachricht senden |
An die hochgeachteten, freiheitsliebenden Völker der Welt, im Besonderen an die Völker, die im 1. und 2.Weltkrieg Signatur Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung Fax und AB: 03212-1099060 www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein | |||
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Mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung! Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen steht unter dem Vorbehalt, das die Anwendung der Menschenrechte nicht gegen die UN-Ziele verstoßen darf, deshalb ist eine Durchsetzung in nationalem Recht illusorisch. Die UNO, weitere globale Organisationen und die Staatsregierungen sind, wie im Völkerbrief beschrieben, Teil der relativ geschlossenen Macht-Elite, dies ergibt die Notwendigkeit, eine Menschenrechts-Charta zu entwerfen, der die Menschen selbst zustimmen können und die nicht von Mächtigen der jeweiligen Staaten in ihrem Interesse den Menschen über gestülpt wird. Hieraus folgt im Hinblick auf den Völkerbrief, der Verfassungsaktion und der Selbstverwaltung der Milanstation und aller Unterzeichner: Die Menschenrechte müssen die Spitze des Rechts darstellen; also kann die UN-Menschenrechts-Charta nicht identisch sein mit den Menschenrechten an sich. Der erste Zusatz zum Völkerbrief ist also erforderlich, indem mindestens 5 Grundnormen festgelegt werden, die universell gelten können sollen: Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung Artikel 3 Das Streben nach Wahrhaftigkeit Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit Artikel 5 Die Freiheit des Geistes Hiermit erklären die Unterzeichner, das die Forderung nach Souveränität der Menschen und Völker entsprechend des Völkerbriefes anhand der folgenden Grundwerte erfolgen werden, soweit dies in ihrer Macht steht. Diese freiwillige Bindung ist eine souveräne und konstituierende Handlung für die Selbstverwalter und eine Absichtserklärung für die aus Solidarität und geistiger Übereinstimmung Mitzeichnenden. Die Kommentare sind bisher nicht Teil der Erklärung, sollen aber zum besseren Verständnis erhalten und gegebenenfalls erweitert und/oder verbessert werden. Jede Organisation oder Gruppe oder Staat kann erklären, das die 5 Grundnormen Teil ihres Rechts-Systems sind oder werden sollen, nachdem alle Mitglieder der Gruppe ihre Zustimmung gegeben haben (Ratifizierung). Die neuen Menschenrechte Teil 1 Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2. Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet. Kommentar: Die Würde fasst die wichtigsten Elemente des Wesens Mensch zusammen. Sie bildet in Bezug auf Recht und Gerechtigkeit eine unabdingbare Basis. Die Würde muss auch dem größten Verbrecher zugebilligt werden, damit die Gesellschaft selbst nicht ihre eigene Moral verrät. Daher muss die Gesellschaft als primäre Aufgabe die Würde jedes seiner Glieder mit allen Mitteln wahren. Erst dann können sich Gerechtigkeit und Recht einander annähern. Jedes Recht, das darauf reduziert wird, das Regeln strikt eingehalten werden, negiert den Menschen und degradiert ihn zu einem Teil einer Gesellschafts-Maschine, lässt deshalb das Recht erstarren. Wir haben mit Artikel 1 der neuen Menschenrechte daher die oberste Direktive, die das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft definiert. Die gesellschaftliche Organisation ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Gesellschaft. Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung 1. Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde. 2. Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren. Kommentar: Wir müssen wissen, worum es geht, daher ist der zweite Artikel ein definierender Artikel. Die Gewalt-Definition ist von Johan Galtung geprägt, der m.E. perfekt den Umfang von Gewalt erfasst hat, und in dieser Definition ist daher auch die strukturelle Gewalt enthalten. Die Definition ist allerdings durch den Faktor Erde erweitert und soll so auf den strukturellen Gewalt-Teil hinweisen, der über den Umweg der Natur auf uns zurück fällt. Wir sind uns bewusst, das sich frei entfaltende Persönlichkeiten auf einer begrenzten Erde immer irgendwann im Wege stehen, deshalb können sich auch bei einer noch so perfekten Gesellschaft immer wieder Gewalt-Situationen ergeben. Dies bedeutet, das wir ständig erneut mit Gewalt konfrontiert werden. Das sogar jede Form von indirekter Demokratie im Grunde den Kern einer solchen Gewalt enthält. Andererseits sind die Mehrzahl der Menschen noch nicht in der Lage, eine direkte Demokratie leben zu können. Außerdem ist die derzeitige Machtstruktur dieser Welt so umfangreich, das wir einen längeren Prozess brauchen, um diese Welt umzubauen. Systeme müssen verkleinert werden, um sie überschaubar und verantwortbar zu machen usw. Artikel 3 Das Streben nach Wahrheit 1. Es gibt keine von Menschen erkennbare, objektive und eindeutige Wahrheit. 2. Das Streben nach Wahrheit bedingt gleiche Rechte für jeden Menschen. 3. Im Streit Falle muss ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne der Menschenrechte jedem Betroffenen zugebilligt werden. Kommentar: Auch der Artikel 3 beginnt mit einer Definition. Dabei wird das, was Wissenschaftler seit etwa 70 Jahren zugeben mussten, zum Programm gemacht. Ich denke da an Heisenberg, Gödel, Maturana, Varella, Förster, Feierabend usw. Wir haben nun Jahrtausende lang den Behauptungen von einer objektiven Wahrheit zugehört und ständig erleben müssen, das all die Wahrheiten sich als Lügen herausstellten. Wenn es nun aber keine eindeutige und objektive Wahrheit gibt, was können wir tun? Wir können uns nur in unserer subjektiven Sichtweise über eine Sprache verständigen zu einem gemeinsamen Handeln. Es kann also nur ein Streben nach Wahrheit und eine wahrhaftige Lebensweise geben. Die Wahrheit zeigt sich uns nur so wie ein Wind, der die Blätter bewegt oder uns durch die Haare weht. Wir meinen, das sie da ist und können sie dennoch nicht fassen. Um aber nun einen konsensuellen Sprachraum aufzubauen, muss jeder das gleiche Recht haben, an diesem Prozess teilzunehmen. Wir können nämlich nicht sagen, wer uns die entscheidende Sichtweise liefert, um ein Wahrheitsproblem zu lösen. Das Gewissen ist vielleicht, im positiven Sinne, die größte subjektive Wahrheit, die jeder in sich spüren kann, d.h. das Streben nach Wahrheit muss gewissenhaft ausgeführt werden. Das rechtsstaatliche Verfahren, basierend auf den neuen Menschenrechten, begründet sich hier durch das Streben nach Wahrheit. Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit (1) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit. (2) Dieses Recht schließt sowohl die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen als auch die Pflicht, bei Wahrnehmung dieser Rechte die Traditionen, Gewohnheiten und die Harmonie in der Gemeinschaft nicht zu verletzen. (3) Die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte gehen der Glaubensfreiheit vor. Kommentar: Für diesen Artikel war der entsprechende aus der UN-Charta die Quelle und Vorlage. Die ersten beiden Absätze entsprechen ihm zu 100%. Der Absatz 3 ist hinzu gefügt, weil weder die Religion, noch irgend etwas Anderes die Spitze des Rechtes ausmachen darf, sondern das Menschenrecht selbst die oberste Stellung einnehmen muss. " - und Grund" könnte allerdings noch gestrichen werden. Artikel 5 Die Freiheit des Geistes (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. (2) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (3) Eine Einschränkung dieses Rechtes ist nur dann möglich, wenn dadurch Gewalt minimiert werden kann. Um eine Einschränkung vornehmen zu können, muss ein rechtsstaatliches Verfahren erfolgen. (4) Es ist ein Verbrechen, wenn der Menschheit ein Wissen vorenthalten wird, das zur ökologischen Stabilisierung oder zur Minimierung der Gewalt führen würde. Kommentar: Die Freiheit des Geistes war in der Demokratie-Geschichte das wichtigste Recht, das erkämpft wurde. Lange Zeit war die Presse-Freiheit sogar das zentrale Element jeder Demokratie, doch haben wir gesehen, das die Presse-Freiheit nicht ausreicht, um Verdummung, und damit Beherrschung, zu verhindern. Wenn wir nun als oberste Direktive den Erhalt der Würde sehen, so ist dies als Reaktion auf den Umstand zu sehen, das selbst durch modernste Massenmedien keine Meinungsfreiheit erreicht werden kann. Die schärfste Waffe, das Wort, wird stumpf, wenn die Menschen mit Informationen überflutet werden und sich aus Abwehr zu einer Signalkultur bekennen. Den Anspruch auf "geistiges Eigentum" lehnen wir ab, weil es ein solches nicht geben kann. Jeder Gedanke baut auf unendlich viel Kulturgut auf und sich nun auf den, im Vergleich, winzigen Aspekt des neuen Denkens, der von einem Menschen hinzugefügt wird, zu beziehen, ist recht arrogant. Wir können nur als Gemeinschaft überleben und daher sollte es auch zumindest möglich sein, die Verhinderung der Anwendung bestimmten Wissens dann nicht möglich sein zu lassen. Wissen, das unser Überleben sichern kann, muss auch sofort Wirkung bekommen. Eine englische Version können Sie unter folgender Link-Adresse abrufen: Download Weitere Übersetzungen in andere Sprachen sind erwünscht, sollten uns vorgelegt werden, damit sie von uns als Download angeboten werden können. Mit freundlichen Grüßen Bernd Matthes Modified by BerndMatthes on 17.07.2008 khh Signatur Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung Fax und AB: 03212-1099060 www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein | |||
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Mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung! Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen steht unter dem Vorbehalt, das die Anwendung der Menschenrechte nicht gegen die UN-Ziele verstoßen darf, deshalb ist eine Durchsetzung in nationalem Recht illusorisch. Die UNO, weitere globale Organisationen und die Staatsregierungen sind, wie im Völkerbrief beschrieben, Teil der relativ geschlossenen Macht-Elite, dies ergibt die Notwendigkeit, eine Menschenrechts-Charta zu entwerfen, der die Menschen selbst zustimmen können und die nicht von Mächtigen der jeweiligen Staaten in ihrem Interesse den Menschen über gestülpt wird. Hieraus folgt im Hinblick auf den Völkerbrief, der Verfassungsaktion und der Selbstverwaltung der Milanstation und aller Unterzeichner: Die Menschenrechte müssen die Spitze des Rechts darstellen; also kann die UN-Menschenrechts-Charta nicht identisch sein mit den Menschenrechten an sich. Der erste Zusatz zum Völkerbrief ist also erforderlich, indem mindestens 5 Grundnormen festgelegt werden, die universell gelten können sollen: Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung Artikel 3 Das Streben nach Wahrhaftigkeit Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit Artikel 5 Die Freiheit des Geistes Hiermit erklären die Unterzeichner, das die Forderung nach Souveränität der Menschen und Völker entsprechend des Völkerbriefes anhand der folgenden Grundwerte erfolgen werden, soweit dies in ihrer Macht steht. Diese freiwillige Bindung ist eine souveräne und konstituierende Handlung für die Selbstverwalter und eine Absichtserklärung für die aus Solidarität und geistiger Übereinstimmung Mitzeichnenden. Die Kommentare sind bisher nicht Teil der Erklärung, sollen aber zum besseren Verständnis erhalten und gegebenenfalls erweitert und/oder verbessert werden. Jede Organisation oder Gruppe oder Staat kann erklären, das die 5 Grundnormen Teil ihres Rechts-Systems sind oder werden sollen, nachdem alle Mitglieder der Gruppe ihre Zustimmung gegeben haben (Ratifizierung). Die neuen Menschenrechte Teil 1 Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2. Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet. Kommentar: Die Würde fasst die wichtigsten Elemente des Wesens Mensch zusammen. Sie bildet in Bezug auf Recht und Gerechtigkeit eine unabdingbare Basis. Die Würde muss auch dem größten Verbrecher zugebilligt werden, damit die Gesellschaft selbst nicht ihre eigene Moral verrät. Daher muss die Gesellschaft als primäre Aufgabe die Würde jedes seiner Glieder mit allen Mitteln wahren. Erst dann können sich Gerechtigkeit und Recht einander annähern. Jedes Recht, das darauf reduziert wird, das Regeln strikt eingehalten werden, negiert den Menschen und degradiert ihn zu einem Teil einer Gesellschafts-Maschine, lässt deshalb das Recht erstarren. Wir haben mit Artikel 1 der neuen Menschenrechte daher die oberste Direktive, die das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft definiert. Die gesellschaftliche Organisation ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Gesellschaft. Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung 1. Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde. 2. Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren. Kommentar: Wir müssen wissen, worum es geht, daher ist der zweite Artikel ein definierender Artikel. Die Gewalt-Definition ist von Johan Galtung geprägt, der m.E. perfekt den Umfang von Gewalt erfasst hat, und in dieser Definition ist daher auch die strukturelle Gewalt enthalten. Die Definition ist allerdings durch den Faktor Erde erweitert und soll so auf den strukturellen Gewalt-Teil hinweisen, der über den Umweg der Natur auf uns zurück fällt. Wir sind uns bewusst, das sich frei entfaltende Persönlichkeiten auf einer begrenzten Erde immer irgendwann im Wege stehen, deshalb können sich auch bei einer noch so perfekten Gesellschaft immer wieder Gewalt-Situationen ergeben. Dies bedeutet, das wir ständig erneut mit Gewalt konfrontiert werden. Das sogar jede Form von indirekter Demokratie im Grunde den Kern einer solchen Gewalt enthält. Andererseits sind die Mehrzahl der Menschen noch nicht in der Lage, eine direkte Demokratie leben zu können. Außerdem ist die derzeitige Machtstruktur dieser Welt so umfangreich, das wir einen längeren Prozess brauchen, um diese Welt umzubauen. Systeme müssen verkleinert werden, um sie überschaubar und verantwortbar zu machen usw. Artikel 3 Das Streben nach Wahrheit 1. Es gibt keine von Menschen erkennbare, objektive und eindeutige Wahrheit. 2. Das Streben nach Wahrheit bedingt gleiche Rechte für jeden Menschen. 3. Im Streit Falle muss ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne der Menschenrechte jedem Betroffenen zugebilligt werden. Kommentar: Auch der Artikel 3 beginnt mit einer Definition. Dabei wird das, was Wissenschaftler seit etwa 70 Jahren zugeben mussten, zum Programm gemacht. Ich denke da an Heisenberg, Gödel, Maturana, Varella, Förster, Feierabend usw. Wir haben nun Jahrtausende lang den Behauptungen von einer objektiven Wahrheit zugehört und ständig erleben müssen, das all die Wahrheiten sich als Lügen herausstellten. Wenn es nun aber keine eindeutige und objektive Wahrheit gibt, was können wir tun? Wir können uns nur in unserer subjektiven Sichtweise über eine Sprache verständigen zu einem gemeinsamen Handeln. Es kann also nur ein Streben nach Wahrheit und eine wahrhaftige Lebensweise geben. Die Wahrheit zeigt sich uns nur so wie ein Wind, der die Blätter bewegt oder uns durch die Haare weht. Wir meinen, das sie da ist und können sie dennoch nicht fassen. Um aber nun einen konsensuellen Sprachraum aufzubauen, muss jeder das gleiche Recht haben, an diesem Prozess teilzunehmen. Wir können nämlich nicht sagen, wer uns die entscheidende Sichtweise liefert, um ein Wahrheitsproblem zu lösen. Das Gewissen ist vielleicht, im positiven Sinne, die größte subjektive Wahrheit, die jeder in sich spüren kann, d.h. das Streben nach Wahrheit muss gewissenhaft ausgeführt werden. Das rechtsstaatliche Verfahren, basierend auf den neuen Menschenrechten, begründet sich hier durch das Streben nach Wahrheit. Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit (1) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit. (2) Dieses Recht schließt sowohl die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen als auch die Pflicht, bei Wahrnehmung dieser Rechte die Traditionen, Gewohnheiten und die Harmonie in der Gemeinschaft nicht zu verletzen. (3) Die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte gehen der Glaubensfreiheit vor. Kommentar: Für diesen Artikel war der entsprechende aus der UN-Charta die Quelle und Vorlage. Die ersten beiden Absätze entsprechen ihm zu 100%. Der Absatz 3 ist hinzu gefügt, weil weder die Religion, noch irgend etwas Anderes die Spitze des Rechtes ausmachen darf, sondern das Menschenrecht selbst die oberste Stellung einnehmen muss. " - und Grund" könnte allerdings noch gestrichen werden. Artikel 5 Die Freiheit des Geistes (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. (2) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (3) Eine Einschränkung dieses Rechtes ist nur dann möglich, wenn dadurch Gewalt minimiert werden kann. Um eine Einschränkung vornehmen zu können, muss ein rechtsstaatliches Verfahren erfolgen. (4) Es ist ein Verbrechen, wenn der Menschheit ein Wissen vorenthalten wird, das zur ökologischen Stabilisierung oder zur Minimierung der Gewalt führen würde. Kommentar: Die Freiheit des Geistes war in der Demokratie-Geschichte das wichtigste Recht, das erkämpft wurde. Lange Zeit war die Presse-Freiheit sogar das zentrale Element jeder Demokratie, doch haben wir gesehen, das die Presse-Freiheit nicht ausreicht, um Verdummung, und damit Beherrschung, zu verhindern. Wenn wir nun als oberste Direktive den Erhalt der Würde sehen, so ist dies als Reaktion auf den Umstand zu sehen, das selbst durch modernste Massenmedien keine Meinungsfreiheit erreicht werden kann. Die schärfste Waffe, das Wort, wird stumpf, wenn die Menschen mit Informationen überflutet werden und sich aus Abwehr zu einer Signalkultur bekennen. Den Anspruch auf "geistiges Eigentum" lehnen wir ab, weil es ein solches nicht geben kann. Jeder Gedanke baut auf unendlich viel Kulturgut auf und sich nun auf den, im Vergleich, winzigen Aspekt des neuen Denkens, der von einem Menschen hinzugefügt wird, zu beziehen, ist recht arrogant. Wir können nur als Gemeinschaft überleben und daher sollte es auch zumindest möglich sein, die Verhinderung der Anwendung bestimmten Wissens dann nicht möglich sein zu lassen. Wissen, das unser Überleben sichern kann, muss auch sofort Wirkung bekommen. Eine englische Version können Sie unter folgender Link-Adresse abrufen: Download Weitere Übersetzungen in andere Sprachen sind erwünscht, sollten uns vorgelegt werden, damit sie von uns als Download angeboten werden können. Mit freundlichen Grüßen Bernd Matthes Modified by BerndMatthes on 17.07.2008 khh Signatur Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung Fax und AB: 03212-1099060 www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein | |||
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An die hochgeachteten, freiheitsliebenden Völker der Welt an alle Menschen und Organisationen, die sich der Durchsetzung der Menschenrechte verpflichtet sehen und an jene, die meinen, die universellen Menschenrechte nicht einhalten zu brauchen. Signatur Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung Fax und AB: 03212-1099060 www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein | |||
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