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...   Erstellt am 11.07.2009 - 10:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


An die hochgeachteten, freiheitsliebenden Völker der Welt, im Besonderen an die Völker, die im 1. und 2.Weltkrieg
Gegner des Deutschen Reiches waren.

Im Vertrauen auf Gerechtigkeit und Freiheitswillen bitten die Unterzeichner die Völker der Welt, dem Deutschen Volk zu helfen, seine vollständige nationale Souveränität nach dem 2.Weltkrieg durch einen Verfassungsbeschluss des deutschen Volkes in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 146*, zu erreichen.

Friede - ja, Weltfriede - kann nur erreicht werden,
wenn souveräne Völker den Frieden als Gleiche unter Gleichen aushandeln.

Hier der ganze Text zum Nachlesen

Der 1. Zusatz wird hier mitgezeichnet:

Machen Sie bitte mit, wenn Sie endlich einen Friedensvertrag und eine Verfassung möchten.

khh


[Dieser Beitrag wurde am 25.10.2009 - 10:51 von fitaround aktualisiert]





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Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung
Fax und AB: 03212-1099060

www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de
www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt
www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein

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...   Erstellt am 11.07.2009 - 10:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung!
Presse-Erklärung und Bekanntmachung der Selbstverwaltung der Milanstation und
anderer Nr.8 vom 17.6.2008

Am 11.5.2008 begann die Aktion "Völkerbrief". Mit dem heutigen Datum, dem 17.6.2008, stellen wir offiziell den ersten Zusatz zum Völkerbrief vor.

Wie auch der Völkerbrief, wird der 1. Zusatz den Botschaften der Länder der Welt zugänglich gemacht. Es liegt in der Verantwortung der Regierungen ihr Volk zu unterrichten, aber jeder, der von dieser Sache Kenntnis erlangt, ist damit nicht aus der Verantwortung genommen, selbst das Mögliche zu unternehmen, damit jeder, der an Souveränität und echten Menschenrechten Interesse hat, selbst entscheiden kann, welches Recht, das der Mächtigen oder das der Gerechtigkeit und der Liebe Geltung bekommen soll.

Der Brief an die Völker kann hier mitgezeichnet werden:

Der 1. Zusatz wird hier mitgezeichnet:


Hier der Text des 1. Zusatzes zum Völkerbrief in der Version 1.1 vom 16.7.2008




Gerechtigkeit und Freiheitswillen



Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen
steht unter dem Vorbehalt,
das die Anwendung der Menschenrechte
nicht gegen die UN-Ziele verstoßen darf,
deshalb ist eine Durchsetzung in nationalem Recht illusorisch.

Die UNO, weitere globale Organisationen und die Staatsregierungen sind,
wie im Völkerbrief beschrieben, Teil der relativ geschlossenen Macht-Elite,
dies ergibt die Notwendigkeit, eine Menschenrechts-Charta zu entwerfen,
der die Menschen selbst zustimmen können und die nicht von Mächtigen der jeweiligen Staaten in ihrem Interesse den Menschen über gestülpt wird.

Hieraus folgt im Hinblick auf den Völkerbrief,
der Verfassungsaktion
und der Selbstverwaltung der Milanstation
und aller Unterzeichner:

Die Menschenrechte müssen die Spitze des Rechts darstellen;
also kann die UN-Menschenrechts-Charta nicht identisch sein mit den Menschenrechten an sich.


Der erste Zusatz zum Völkerbrief ist also erforderlich, indem mindestens 5 Grundnormen festgelegt werden, die universell gelten können sollen:

Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft
Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung
Artikel 3 Das Streben nach Wahrhaftigkeit
Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit
Artikel 5 Die Freiheit des Geistes

Hiermit erklären die Unterzeichner, das die Forderung nach Souveränität der Menschen und Völker entsprechend des Völkerbriefes anhand der folgenden Grundwerte erfolgen werden, soweit dies in ihrer Macht steht.

Diese freiwillige Bindung ist eine souveräne und konstituierende Handlung für die Selbstverwalter und eine Absichtserklärung für die aus Solidarität und geistiger Übereinstimmung Mitzeichnenden.
Die Kommentare sind bisher nicht Teil der Erklärung, sollen aber zum besseren Verständnis erhalten und gegebenenfalls erweitert und/oder verbessert werden.

Jede Organisation oder Gruppe oder Staat kann erklären, das die 5 Grundnormen Teil ihres Rechts-Systems sind oder werden sollen, nachdem alle Mitglieder der Gruppe ihre Zustimmung gegeben haben (Ratifizierung).


Die neuen Menschenrechte Teil 1


Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

2. Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet.



Kommentar:
Die Würde fasst die wichtigsten Elemente des Wesens Mensch zusammen. Sie bildet in Bezug auf Recht und Gerechtigkeit eine unabdingbare Basis. Die Würde muss auch dem größten Verbrecher zugebilligt werden, damit die Gesellschaft selbst nicht ihre eigene Moral verrät. Daher muss die Gesellschaft als primäre Aufgabe die Würde jedes seiner Glieder mit allen Mitteln wahren. Erst dann können sich Gerechtigkeit und Recht einander annähern. Jedes Recht, das darauf reduziert wird, das Regeln strikt eingehalten werden, negiert den Menschen und degradiert ihn zu einem Teil einer Gesellschafts-Maschine, lässt deshalb das Recht erstarren.
Wir haben mit Artikel 1 der neuen Menschenrechte daher die oberste Direktive, die das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft definiert. Die gesellschaftliche Organisation ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Gesellschaft.


Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung

1. Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde.

2. Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren.



Kommentar:
Wir müssen wissen, worum es geht, daher ist der zweite Artikel ein definierender Artikel. Die Gewalt-Definition ist von Johan Galtung geprägt, der m.E. perfekt den Umfang von Gewalt erfasst hat, und in dieser Definition ist daher auch die strukturelle Gewalt enthalten. Die Definition ist allerdings durch den Faktor Erde erweitert und soll so auf den strukturellen Gewalt-Teil hinweisen, der über den Umweg der Natur auf uns zurück fällt.
Wir sind uns bewusst, das sich frei entfaltende Persönlichkeiten auf einer begrenzten Erde immer irgendwann im Wege stehen, deshalb können sich auch bei einer noch so perfekten Gesellschaft immer wieder Gewalt-Situationen ergeben. Dies bedeutet, das wir ständig erneut mit Gewalt konfrontiert werden. Das sogar jede Form von indirekter Demokratie im Grunde den Kern einer solchen Gewalt enthält. Andererseits sind die Mehrzahl der Menschen noch nicht in der Lage, eine direkte Demokratie leben zu können. Außerdem ist die derzeitige Machtstruktur dieser Welt so umfangreich, das wir einen längeren Prozess brauchen, um diese Welt umzubauen. Systeme müssen verkleinert werden, um sie überschaubar und verantwortbar zu machen usw.


Artikel 3 Das Streben nach Wahrheit

1. Es gibt keine von Menschen erkennbare, objektive und eindeutige Wahrheit.

2. Das Streben nach Wahrheit bedingt gleiche Rechte für jeden Menschen.

3. Im Streit Falle muss ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne der Menschenrechte jedem Betroffenen zugebilligt werden.



Kommentar:
Auch der Artikel 3 beginnt mit einer Definition. Dabei wird das, was Wissenschaftler seit etwa 70 Jahren zugeben mussten, zum Programm gemacht. Ich denke da an Heisenberg, Gödel, Maturana, Varella, Förster, Feierabend usw.
Wir haben nun Jahrtausende lang den Behauptungen von einer objektiven Wahrheit zugehört und ständig erleben müssen, das all die Wahrheiten sich als Lügen herausstellten. Wenn es nun aber keine eindeutige und objektive Wahrheit gibt, was können wir tun? Wir können uns nur in unserer subjektiven Sichtweise über eine Sprache verständigen zu einem gemeinsamen Handeln.
Es kann also nur ein Streben nach Wahrheit und eine wahrhaftige Lebensweise geben. Die Wahrheit zeigt sich uns nur so wie ein Wind, der die Blätter bewegt oder uns durch die Haare weht. Wir meinen, das sie da ist und können sie dennoch nicht fassen.
Um aber nun einen konsensuellen Sprachraum aufzubauen, muss jeder das gleiche Recht haben, an diesem Prozess teilzunehmen. Wir können nämlich nicht sagen, wer uns die entscheidende Sichtweise liefert, um ein Wahrheitsproblem zu lösen.
Das Gewissen ist vielleicht, im positiven Sinne, die größte subjektive Wahrheit, die jeder in sich spüren kann, d.h. das Streben nach Wahrheit muss gewissenhaft ausgeführt werden. Das rechtsstaatliche Verfahren, basierend auf den neuen Menschenrechten, begründet sich hier durch das Streben nach Wahrheit.


Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit

(1) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit.

(2) Dieses Recht schließt sowohl die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen als auch die Pflicht, bei Wahrnehmung dieser Rechte die Traditionen, Gewohnheiten und die Harmonie in der Gemeinschaft nicht zu verletzen.

(3) Die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte gehen der Glaubensfreiheit vor.



Kommentar:
Für diesen Artikel war der entsprechende aus der UN-Charta die Quelle und Vorlage. Die ersten beiden Absätze entsprechen ihm zu 100%.
Der Absatz 3 ist hinzu gefügt, weil weder die Religion, noch irgend etwas Anderes die Spitze des Rechtes ausmachen darf, sondern das Menschenrecht selbst die oberste Stellung einnehmen muss. " - und Grund" könnte allerdings noch gestrichen werden.


Artikel 5 Die Freiheit des Geistes

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

(2) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

(3) Eine Einschränkung dieses Rechtes ist nur dann möglich, wenn dadurch Gewalt minimiert werden kann. Um eine Einschränkung vornehmen zu können, muss ein rechtsstaatliches Verfahren erfolgen.

(4) Es ist ein Verbrechen, wenn der Menschheit ein Wissen vorenthalten wird, das zur ökologischen Stabilisierung oder zur Minimierung der Gewalt führen würde.



Kommentar:
Die Freiheit des Geistes war in der Demokratie-Geschichte das wichtigste Recht, das erkämpft wurde. Lange Zeit war die Presse-Freiheit sogar das zentrale Element jeder Demokratie, doch haben wir gesehen, das die Presse-Freiheit nicht ausreicht, um Verdummung, und damit Beherrschung, zu verhindern. Wenn wir nun als oberste Direktive den Erhalt der Würde sehen, so ist dies als Reaktion auf den Umstand zu sehen, das selbst durch modernste Massenmedien keine Meinungsfreiheit erreicht werden kann. Die schärfste Waffe, das Wort, wird stumpf, wenn die Menschen mit Informationen überflutet werden und sich aus Abwehr zu einer Signalkultur bekennen. Den Anspruch auf "geistiges Eigentum" lehnen wir ab, weil es ein solches nicht geben kann. Jeder Gedanke baut auf unendlich viel Kulturgut auf und sich nun auf den, im Vergleich, winzigen Aspekt des neuen Denkens, der von einem Menschen hinzugefügt wird, zu beziehen, ist recht arrogant.
Wir können nur als Gemeinschaft überleben und daher sollte es auch zumindest möglich sein, die Verhinderung der Anwendung bestimmten Wissens dann nicht möglich sein zu lassen. Wissen, das unser Überleben sichern kann, muss auch sofort Wirkung bekommen.



Eine englische Version können Sie unter folgender Link-Adresse abrufen:
Download



Weitere Übersetzungen in andere Sprachen sind erwünscht, sollten uns vorgelegt werden, damit sie von uns als Download angeboten werden können.

Mit freundlichen Grüßen Bernd Matthes Modified by BerndMatthes on 17.07.2008


khh





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...   Erstellt am 11.07.2009 - 10:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung!
Presse-Erklärung und Bekanntmachung der Selbstverwaltung der Milanstation und
anderer Nr.8 vom 17.6.2008

Am 11.5.2008 begann die Aktion "Völkerbrief". Mit dem heutigen Datum, dem 17.6.2008, stellen wir offiziell den ersten Zusatz zum Völkerbrief vor.

Wie auch der Völkerbrief, wird der 1. Zusatz den Botschaften der Länder der Welt zugänglich gemacht. Es liegt in der Verantwortung der Regierungen ihr Volk zu unterrichten, aber jeder, der von dieser Sache Kenntnis erlangt, ist damit nicht aus der Verantwortung genommen, selbst das Mögliche zu unternehmen, damit jeder, der an Souveränität und echten Menschenrechten Interesse hat, selbst entscheiden kann, welches Recht, das der Mächtigen oder das der Gerechtigkeit und der Liebe Geltung bekommen soll.

Der Brief an die Völker kann hier mitgezeichnet werden:

Der 1. Zusatz wird hier mitgezeichnet:


Hier der Text des 1. Zusatzes zum Völkerbrief in der Version 1.1 vom 16.7.2008




Gerechtigkeit und Freiheitswillen



Die Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen
steht unter dem Vorbehalt,
das die Anwendung der Menschenrechte
nicht gegen die UN-Ziele verstoßen darf,
deshalb ist eine Durchsetzung in nationalem Recht illusorisch.

Die UNO, weitere globale Organisationen und die Staatsregierungen sind,
wie im Völkerbrief beschrieben, Teil der relativ geschlossenen Macht-Elite,
dies ergibt die Notwendigkeit, eine Menschenrechts-Charta zu entwerfen,
der die Menschen selbst zustimmen können und die nicht von Mächtigen der jeweiligen Staaten in ihrem Interesse den Menschen über gestülpt wird.

Hieraus folgt im Hinblick auf den Völkerbrief,
der Verfassungsaktion
und der Selbstverwaltung der Milanstation
und aller Unterzeichner:

Die Menschenrechte müssen die Spitze des Rechts darstellen;
also kann die UN-Menschenrechts-Charta nicht identisch sein mit den Menschenrechten an sich.


Der erste Zusatz zum Völkerbrief ist also erforderlich, indem mindestens 5 Grundnormen festgelegt werden, die universell gelten können sollen:

Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft
Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung
Artikel 3 Das Streben nach Wahrhaftigkeit
Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit
Artikel 5 Die Freiheit des Geistes

Hiermit erklären die Unterzeichner, das die Forderung nach Souveränität der Menschen und Völker entsprechend des Völkerbriefes anhand der folgenden Grundwerte erfolgen werden, soweit dies in ihrer Macht steht.

Diese freiwillige Bindung ist eine souveräne und konstituierende Handlung für die Selbstverwalter und eine Absichtserklärung für die aus Solidarität und geistiger Übereinstimmung Mitzeichnenden.
Die Kommentare sind bisher nicht Teil der Erklärung, sollen aber zum besseren Verständnis erhalten und gegebenenfalls erweitert und/oder verbessert werden.

Jede Organisation oder Gruppe oder Staat kann erklären, das die 5 Grundnormen Teil ihres Rechts-Systems sind oder werden sollen, nachdem alle Mitglieder der Gruppe ihre Zustimmung gegeben haben (Ratifizierung).


Die neuen Menschenrechte Teil 1


Artikel 1 Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

2. Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet.



Kommentar:
Die Würde fasst die wichtigsten Elemente des Wesens Mensch zusammen. Sie bildet in Bezug auf Recht und Gerechtigkeit eine unabdingbare Basis. Die Würde muss auch dem größten Verbrecher zugebilligt werden, damit die Gesellschaft selbst nicht ihre eigene Moral verrät. Daher muss die Gesellschaft als primäre Aufgabe die Würde jedes seiner Glieder mit allen Mitteln wahren. Erst dann können sich Gerechtigkeit und Recht einander annähern. Jedes Recht, das darauf reduziert wird, das Regeln strikt eingehalten werden, negiert den Menschen und degradiert ihn zu einem Teil einer Gesellschafts-Maschine, lässt deshalb das Recht erstarren.
Wir haben mit Artikel 1 der neuen Menschenrechte daher die oberste Direktive, die das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft definiert. Die gesellschaftliche Organisation ist für den Menschen da und nicht der Mensch für die Gesellschaft.


Artikel 2 Gewalt und deren Minimierung

1. Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde.

2. Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren.



Kommentar:
Wir müssen wissen, worum es geht, daher ist der zweite Artikel ein definierender Artikel. Die Gewalt-Definition ist von Johan Galtung geprägt, der m.E. perfekt den Umfang von Gewalt erfasst hat, und in dieser Definition ist daher auch die strukturelle Gewalt enthalten. Die Definition ist allerdings durch den Faktor Erde erweitert und soll so auf den strukturellen Gewalt-Teil hinweisen, der über den Umweg der Natur auf uns zurück fällt.
Wir sind uns bewusst, das sich frei entfaltende Persönlichkeiten auf einer begrenzten Erde immer irgendwann im Wege stehen, deshalb können sich auch bei einer noch so perfekten Gesellschaft immer wieder Gewalt-Situationen ergeben. Dies bedeutet, das wir ständig erneut mit Gewalt konfrontiert werden. Das sogar jede Form von indirekter Demokratie im Grunde den Kern einer solchen Gewalt enthält. Andererseits sind die Mehrzahl der Menschen noch nicht in der Lage, eine direkte Demokratie leben zu können. Außerdem ist die derzeitige Machtstruktur dieser Welt so umfangreich, das wir einen längeren Prozess brauchen, um diese Welt umzubauen. Systeme müssen verkleinert werden, um sie überschaubar und verantwortbar zu machen usw.


Artikel 3 Das Streben nach Wahrheit

1. Es gibt keine von Menschen erkennbare, objektive und eindeutige Wahrheit.

2. Das Streben nach Wahrheit bedingt gleiche Rechte für jeden Menschen.

3. Im Streit Falle muss ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne der Menschenrechte jedem Betroffenen zugebilligt werden.



Kommentar:
Auch der Artikel 3 beginnt mit einer Definition. Dabei wird das, was Wissenschaftler seit etwa 70 Jahren zugeben mussten, zum Programm gemacht. Ich denke da an Heisenberg, Gödel, Maturana, Varella, Förster, Feierabend usw.
Wir haben nun Jahrtausende lang den Behauptungen von einer objektiven Wahrheit zugehört und ständig erleben müssen, das all die Wahrheiten sich als Lügen herausstellten. Wenn es nun aber keine eindeutige und objektive Wahrheit gibt, was können wir tun? Wir können uns nur in unserer subjektiven Sichtweise über eine Sprache verständigen zu einem gemeinsamen Handeln.
Es kann also nur ein Streben nach Wahrheit und eine wahrhaftige Lebensweise geben. Die Wahrheit zeigt sich uns nur so wie ein Wind, der die Blätter bewegt oder uns durch die Haare weht. Wir meinen, das sie da ist und können sie dennoch nicht fassen.
Um aber nun einen konsensuellen Sprachraum aufzubauen, muss jeder das gleiche Recht haben, an diesem Prozess teilzunehmen. Wir können nämlich nicht sagen, wer uns die entscheidende Sichtweise liefert, um ein Wahrheitsproblem zu lösen.
Das Gewissen ist vielleicht, im positiven Sinne, die größte subjektive Wahrheit, die jeder in sich spüren kann, d.h. das Streben nach Wahrheit muss gewissenhaft ausgeführt werden. Das rechtsstaatliche Verfahren, basierend auf den neuen Menschenrechten, begründet sich hier durch das Streben nach Wahrheit.


Artikel 4 Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit

(1) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit.

(2) Dieses Recht schließt sowohl die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen als auch die Pflicht, bei Wahrnehmung dieser Rechte die Traditionen, Gewohnheiten und die Harmonie in der Gemeinschaft nicht zu verletzen.

(3) Die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte gehen der Glaubensfreiheit vor.



Kommentar:
Für diesen Artikel war der entsprechende aus der UN-Charta die Quelle und Vorlage. Die ersten beiden Absätze entsprechen ihm zu 100%.
Der Absatz 3 ist hinzu gefügt, weil weder die Religion, noch irgend etwas Anderes die Spitze des Rechtes ausmachen darf, sondern das Menschenrecht selbst die oberste Stellung einnehmen muss. " - und Grund" könnte allerdings noch gestrichen werden.


Artikel 5 Die Freiheit des Geistes

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

(2) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

(3) Eine Einschränkung dieses Rechtes ist nur dann möglich, wenn dadurch Gewalt minimiert werden kann. Um eine Einschränkung vornehmen zu können, muss ein rechtsstaatliches Verfahren erfolgen.

(4) Es ist ein Verbrechen, wenn der Menschheit ein Wissen vorenthalten wird, das zur ökologischen Stabilisierung oder zur Minimierung der Gewalt führen würde.



Kommentar:
Die Freiheit des Geistes war in der Demokratie-Geschichte das wichtigste Recht, das erkämpft wurde. Lange Zeit war die Presse-Freiheit sogar das zentrale Element jeder Demokratie, doch haben wir gesehen, das die Presse-Freiheit nicht ausreicht, um Verdummung, und damit Beherrschung, zu verhindern. Wenn wir nun als oberste Direktive den Erhalt der Würde sehen, so ist dies als Reaktion auf den Umstand zu sehen, das selbst durch modernste Massenmedien keine Meinungsfreiheit erreicht werden kann. Die schärfste Waffe, das Wort, wird stumpf, wenn die Menschen mit Informationen überflutet werden und sich aus Abwehr zu einer Signalkultur bekennen. Den Anspruch auf "geistiges Eigentum" lehnen wir ab, weil es ein solches nicht geben kann. Jeder Gedanke baut auf unendlich viel Kulturgut auf und sich nun auf den, im Vergleich, winzigen Aspekt des neuen Denkens, der von einem Menschen hinzugefügt wird, zu beziehen, ist recht arrogant.
Wir können nur als Gemeinschaft überleben und daher sollte es auch zumindest möglich sein, die Verhinderung der Anwendung bestimmten Wissens dann nicht möglich sein zu lassen. Wissen, das unser Überleben sichern kann, muss auch sofort Wirkung bekommen.



Eine englische Version können Sie unter folgender Link-Adresse abrufen:
Download



Weitere Übersetzungen in andere Sprachen sind erwünscht, sollten uns vorgelegt werden, damit sie von uns als Download angeboten werden können.

Mit freundlichen Grüßen Bernd Matthes Modified by BerndMatthes on 17.07.2008


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Fax und AB: 03212-1099060

www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de
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Beiträge: 1435
Nachricht senden
...   Erstellt am 25.10.2009 - 11:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


An die hochgeachteten, freiheitsliebenden Völker der Welt an alle Menschen und Organisationen, die sich der Durchsetzung der Menschenrechte verpflichtet sehen und an jene, die meinen, die universellen Menschenrechte nicht einhalten zu brauchen.

Erklärung natürlicher Personen zu den Rechtsbeugungen der BRD-Justiz zum Schutz der Rechts-Zweifler.

Werte Exzellenzen der Alliierten und anderer Staaten, werte Bedienstete der BRD, werte Bürger und Bürgerinnen Deutschlands und werte planetare Öffentlichkeit.


Seit Monaten beobachten wir mit Sorge, daß das BRD-Justiz-System eine Rechtsbeugung nach der anderen produziert und wir wissen, daß dies mit dem Abbau des Staatsrechts in Zusammenhang steht.
Der Grund der Rechtsbeugung ist sehr einfach.
Durch die Streich-Orgie in 2006 wurden wesentliche Teile des Staatsrechtes abgeschafft und dadurch ist eine extreme Rechtsunsicherheit entstanden, die zwar manche Bürger wahrgenommen haben und den Ämtern und Richtern entsprechende Fragen stellen, aber diese ignorieren diese Fragen und handeln aus Gewohnheit, als würden die Gesetze deren Grundlagen abhanden gekommen sind, noch gelten.
Dies führt zu den Rechtsbeugungen, die wir beobachten bzw. am eigenen Leib erfahren, weil das rechtliche Gehör verweigert wird.
Es wird dann auf Widerspruchsmöglichkeiten, die auf eben den Gesetzen beruhen, deren Gültigkeit bezweifelt wird, verwiesen und da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn würde der Beschuldigte diesen Weg gehen, würde er im gleichen Moment das bezweifelte Gesetz anerkennen.
Die Richter haben so ein Instrument, jemanden, entweder in das bezweifelte Recht zurück zu zwingen, ihn gar als unzurechnungsfähig zu betrachten, oder als Querulant zu bezeichnen, weil ja nicht einerseits ein Gesetz bezweifelt werden kann und dieses zugleich benutzt wird.

Weiterhin ist es gerade in den unteren Schichten der Gesellschaft faktisch unmöglich, selbst innerhalb des bestehenden Rechtssystems, den Weg des Rechtes auszuschöpfen, da dazu eine Menge Geld notwendig wäre oder, im Falle des "Armenrechts", keine genügend qualifizierten Anwälte beauftragt werden können, zumal die Anwälte noch nicht einmal das tun, was von ihnen verlangt wurde. Beschwert man sich dann bei der Anwaltskammer heißt es nur lapidar: "Suchen sie sich einen anderen Anwalt".

Aber selbst dann, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft wird und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen wird, ergibt sich die Situation, das Menschenrechtsverletzungen in der BRD nicht strafrechtlich verfolgbar sind.
Dies sind nur wenige Beispiele wie in der BRD-Justiz das Recht gebeugt wird, bzw. die Rechtspflege zum Stillstand gekommen ist.

Daher ist es an der Zeit, die BRD und insbesondere die BRD-Justiz dazu aufzufordern jedes Verfahren solange auf Eis zu legen und in den Anfangszustand zu versetzen, bis durch ein internationales Gremium festgestellt wurde, ob
1. die BRD überhaupt ein Staat ist oder nur eine staatsähnliche Organisation, wie es C. Schmid darstellte.
2. die BRD-Richter noch gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG sein können.
3. die Gerichte noch Staatsgerichte sind -> Streichung des entsprechenden Paragrafen.
4. Gesetze die zur Anwendung kommen noch Geltungsbereiche haben oder nicht.
5. der Einsatz der Bundeswehr, z.B. in Afghanistan, als Krieg oder als Verteidigungskrieg zu bezeichnen ist. Im letzteren Fall hätte keine Bundestagswahl stattfinden können und der erste Fall ist entsprechend dem GG verboten.


Wir fordern als Betroffene und Unterstützer, das die namentlich benannten Bürger, die unserer "Vereinigung natürlicher Menschen zur Förderung der universellen Menschenrechte" angehören oder diese Erklärung aus freien Stücken unterstützen, solange unangetastet zu lassen, bis diese Fragen geklärt sind und nachgewiesen ist, daß das Rechts-System in seiner praktischen Anwendung noch den Menschenrechten entspricht bzw. rechtswirksam sein könne.

Weiterhin fordern wir bei einer, der jeweiligen Situation entsprechenden Menschenrechtsverletzung angepasste Entschädigung und halten diese Forderungen solange aufrecht, bis in Deutschland die Menschenrechte neue Geltung haben.

Wir schließen uns deshalb dem Antrag des Dr. Dr. Dr. hc Sojka, der leider vor kurzem verstorben ist, an und erwarten als Vereinigung natürlicher Personen und als menschensrechtsgetragene Vereinigung von allen Gerichtshöfen, die den Menschenrechten verpflichtet sind, entsprechende Einflußnahme auf die Verwaltung der BRD, diesen Rechts-Zweifeln nachzugehen und die Rechts-Zweifler zu schützen.

Wir berufen uns ebenso auf den 1. Völkerbrief und die Zusätze der Völkerbriefe, insbesondere auf die folgenden Artikel:

Artikel 1: Die Würde des Menschen im Rahmen der Gemeinschaft

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

(2) Die Gemeinschaft der Menschen ist zum Schutz der Würde jedes Menschen verpflichtet.

Artikel 2: Gewalt und deren Minimierung

(1) Gewalt ist die Differenz zwischen tatsächlicher und potentieller Entfaltung aller Menschen auf der Basis einer ökologisch stabilen Erde.

(2) Die Menschen verpflichten sich dafür Sorge zu tragen die Gewalt zu minimieren.

Insbesondere die Maßgabe Gewalt zu minimieren, ist in der derzeitigen Praxis der BRD-Justiz nicht erkennbar, sondern im Gegenteil, wird durch das Nichtbearbeiten der legitimen Fragen zu Rechtszweifeln das Gewaltpotential auf dem strukturellen Sektor ständig erhöht.

Dies fassen wir als Provokation der BRD gegenüber seinen Bürgern und Bürgerinnen auf.

Jeder, der sich an dieser Provokation beteiligt, muß nach der derzeitigen Lage damit rechnen, persönlich haftbar gemacht zu werden. (Wegfall der Staatshaftung)

Wir garantieren jedem Amnestie, der sich sofort, wirksam und überprüfbar, diesem System der Gewalt, das durch die Bundesregierung durch die Streichung gewisser Gesetzesteile und Einführung von Gesetzen ohne Legitimation (Falls die Staatlichkeit der BRD nicht existiert) versagt.

Bezug nehmend auf die oben aufgeführten Punkte wird deutlich, das die Rechts-Zweifel im öffentlichen Interesse sind und unsere Vereinigung unterstreicht dieses öffentliche Interesse. Wir sind keine Einzelpersonen, die von den Richtern ignoriert werden können. Daher werden wir diese Erklärung in die Öffentlichkeit bringen und an die verschiedenen Organisationen der Welt senden.
Wir fordern den Rücktritt all derer, die nicht auf den Glauben an universelle Menschenrechte Rücksicht nehmen und die pure Herrschaft durchsetzen wollen, wie es die Erstunterzeichner mit ihren "Fällen" nachweisen können.

Daher ist es nicht nur Rechtsbeugung, da die Begründungen unserer Rechts-Zweifel ignoriert werden, sondern eine Dienstpflichtverletzung, da die angesprochenen Punkte, soweit sie zutreffen, ein Offizialdelikt sind und deshalb automatisch zu einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft hätten führen müssen.

Auch das geschieht nicht. Auch wenn der Einzelne keinen Anspruch auf die Anwendung der Verfolgung eines Offizialdeliktes hat, betonen wir, das ein durch unsere Vereinigung repräsentiertes öffentliches Interesse besteht

Daher ist es im BRD-Justiz-System nicht mehr möglich diese Rechts-Zweifel von den Bürgern zu beseitigen, trotz des Schadens von mehreren hundert Milliarden Euro, die dem deutschen Volk passiert sein könnte, wenn unsere Rechts-Zweifel nicht beseitigt werden können.

Da nun die Staatsanwaltschaft und die Richter zu Mitwissern eines möglichen organisierten Verbrechens bzw. Volksverrates geworden sein könnten, ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, wenn es denn noch gültig ist, das auch diese innerhalb des BRD-Systems verklagt werden könnten. Nur wer sollte das noch bearbeiten, wenn jeder dieser Richter und Staatsanwälte Teil dieses Systems und von ihm existenzabhängig ist.

Daher fordern wir die internationalen Gremien auf unsere individuelle Souveränität und unsere Menschenrechte zu schützen.

Sollten auch diese unsere berechtigten Rechts-Zweifel ignorieren, zeigt sich, daß weder das BRD-Rechts-System noch das internationale Rechts-System in irgendeiner Weise die universellen Menschenrechte schützen kann.

Die Konsequens daraus ist, das die Versklavung der Menscheit bereits jetzt schreckliche Wahrheit geworden ist.

Zitat aus einem Brief des Zentralrates der Europäischen Bürger:

Als eine Menschenrechtsorganisation haben wir im Laufe unserer Arbeit festgestellt, dass deutsche Gesetze teilweise oder größtenteils grundgesetzmäßig unwirksam sind, weil sie bereits mit vorläufigem Verfassungsrang nach Art. 25 GG gegen Völkerrecht verstoßen.

Art. 6 EMRK kennt keinen verspäteten Beweisantrag und vor allen Dingen kennt Art. 6 EMRK keine unwirksame Beschwerdemöglichkeit.

Alle Verfahren in der BRD müssen eigentlich nach Art. 100 GG ein Normenkontrollverfahren durchlaufen, insbesondere nach Art. 100 II GG. Dies ergibt sich aus Art. 1 GG, dass die Menschenrechte und somit die Menschenwürde unantastbar ist. Alle staatlichen Organe haben die Pflicht, die umfassende Menschenwürde unter Beachtung der Menschenrechte zu schützen und zu achten.

Viele Menschen machen in Deutschland nach verkündetem Unrecht gegen sie von ihrem grundgesetz- und/oder verfassungsrechtlichen Widerstand gemäß RÖMISCHES STATUT DES INT. STRAFGERICHTSHOFS nach Art. 7 IStGB als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 20 IV, 25, 100 II GG) Gebrauch.

Die BRD ist ein wirtschaftliches Gebilde unter Militärhoheit und besitzt inzwischen seit 1990 weder ein gültiges Grundgesetz noch eine in freier Entscheidung des deutschen Volkes gewählte Verfassung. Man kann also ein Verfahren ohne die wesentliche verfassungsrechtliche Grundeigenschaft eines Rechtstaates nicht betreiben, denn kein Gesetz ohne Verfassung und keine Verfassung ohne die Legitimation durch das Volk (Art. 1,20,23 a. F., 120,133,146 GG)
Gem. Art. 1 GG und Art. 13 EMRK sind die Behörden verpflichtet, eine wirksame Abhilfe zu schaffen, denn sonst entstehen so Menschenrechtsverletzungen in Folge.

Der Grund für die Nichtigkeitserklärung und das Widerstandsrecht der Bürger liegt darin, dass der Recht(s)staat (Art. 20 I GG) einen effektiven Recht(s)schutz neben der verfassungsgemäßen Legitimation bieten muss. Wären diese wesentlichen Eigenschaften beachtet worden, so würden sich die Beschwerden der Menschen auflösen, denn der Staat ist mit all seinen Organen und Institutionen nach Art. 1 GG verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und zu schützen.

...
Schutz von Menschenrechtsverteidigern- Leitlinien der Europäischen Union-Annex doc 10111/06 Le Conseil a adopté, en juin 2004, des orientations de l'UE concernant les défenseurs des droits de l'homme (doc. 10056/1/04) en vue d'améliorer l'action que l'Union européenne mèn de longue date pour protéger et soutenir les défenseurs des droits de l'homme.

...
Leitsatz: EU sollte darauf achten, dass die von ihr an Verteidiger der Menschen-rechte gerichtete Hilfe dessen Spezialbedürfnisse sowie den persönlichen Schutz berücksichtigt. Jede Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen!

Zitatende


Als Vereinigung natürlicher Menschen zur Förderung der universellen Menschenrechte sind wir eine Menschenrechts-Organisation.

Quelle und zur Unterschriftsliste



Wir bitten um Weiterverteilung

[Dieser Beitrag wurde am 27.10.2009 - 17:26 von fitaround aktualisiert]





Signatur
Karl Heinz Häußinger , Gesundheit und Lebensenergie - Ganzheitliche Beratung
Fax und AB: 03212-1099060

www.fit-around.de - e-mail: kh.haeussinger@fit-around.de
www.milanstation.de - Friedensvertrag-Verfassung-jetzt
www.autarkesleben.com - Selbsthilfeverein


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