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Luna83  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.10.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 13:31 | |
...der Stadtwerke in die Wohnung.Dabei handelt es sich,um die Jahresabrechnung.Da der Vormieter anscheinend sehr wenig Gas und Strom benutzt hat, wird da wohl eine Nachzahlung von mir gefordert werden.
Nun möchte ich gerne wissen,WIE ich denn einen Brief an das JobCenter schreibe, in dem ich um Kostenübernahme bitte?
Ich wohne das erste Mal alleine und habe echt GAR KEINE AHNUNG. 
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 18:32 | |
Einfach einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Mit Kopie der Abrechnung. Es wird nur Gas übernommen, da Du den Strom aus Deiner Regelleistung selbst bezahlst.
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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BitteeinBit Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:00 | |
Ja würde ich auch so machen einfach einen Antrag stellen überlege genau wie du das Schreibst.
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:19 | |
Wieso ? Formloser Antrag ist doch ganz einfach *zwinker*
Antrag auf Erstattung der Betriebskosten
Hiermit beantrage ich die Erstattung der BKA vom xxx
in Höhe von xxx gem. § 22 (1) SGB II.
Als Anlage übersende ich ihnen die Kopie der BKA .Ich wünsche, dass der Erstattungsbetrag auf das Konto xxx angewiesen wird.
Signatur

LG Cherie
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BitteeinBit Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:27 | |
Ja und bei Gericht musst du alles nachweisen oder ? Oder meiste die ARGE willigt das ein.
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KontraHartz  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 10.11.2007 Beiträge: 79 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:31 | |
Nein, mit Gericht hat das gar nichts zu tun! Hier muss auch nichts, bis auf die Betriebskosten, nachgewiesen werden.
Signatur Bevor wir fallen, fallen wir lieber auf
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raban  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.10.2008 Beiträge: 14 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:33 | |
BitteeinBit schrieb
Ja und bei Gericht musst du alles nachweisen oder ? Oder meiste die ARGE willigt das ein.
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Wieso vor Gericht ?
Die ARGE ist gesetzlich verpflichtet nachzuzahlen, falls Dir das entgangen sein sollte.
Signatur ~~~ So wie oben, so auch unten ~~~ |
Luna83  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.10.2008 Beiträge: 13 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 22:37 | |
Ihr seid echt hilfsbereit  
Nun weiß ich, wie ich den Brief verfassen werde 
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