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Luna83 ...
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 13:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


...der Stadtwerke in die Wohnung.Dabei handelt es sich,um die Jahresabrechnung.Da der Vormieter anscheinend sehr wenig Gas und Strom benutzt hat, wird da wohl eine Nachzahlung von mir gefordert werden.


Nun möchte ich gerne wissen,WIE ich denn einen Brief an das JobCenter schreibe, in dem ich um Kostenübernahme bitte?

Ich wohne das erste Mal alleine und habe echt GAR KEINE AHNUNG.




cherie ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 16.11.2008 - 18:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Einfach einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Mit Kopie der Abrechnung. Es wird nur Gas übernommen, da Du den Strom aus Deiner Regelleistung selbst bezahlst.





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LG Cherie



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BitteeinBit 
Durchstarter
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja würde ich auch so machen einfach einen Antrag stellen überlege genau wie du das Schreibst.




cherie ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wieso ? Formloser Antrag ist doch ganz einfach *zwinker*


Antrag auf Erstattung der Betriebskosten



Hiermit beantrage ich die Erstattung der BKA vom xxx
in Höhe von xxx gem. § 22 (1) SGB II.

Als Anlage übersende ich ihnen die Kopie der BKA .Ich wünsche, dass der Erstattungsbetrag auf das Konto xxx angewiesen wird.





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LG Cherie



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BitteeinBit 
Durchstarter
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ja und bei Gericht musst du alles nachweisen oder ? Oder meiste die ARGE willigt das ein.




KontraHartz ...
Sehr Aktiv
.........

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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein, mit Gericht hat das gar nichts zu tun! Hier muss auch nichts, bis auf die Betriebskosten, nachgewiesen werden.





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raban ...
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


BitteeinBit schrieb

    Ja und bei Gericht musst du alles nachweisen oder ? Oder meiste die ARGE willigt das ein.


Wieso vor Gericht ?
Die ARGE ist gesetzlich verpflichtet nachzuzahlen, falls Dir das entgangen sein sollte.





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~~~ So wie oben, so auch unten ~~~

Luna83 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 22:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ihr seid echt hilfsbereit

Nun weiß ich, wie ich den Brief verfassen werde






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