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StarvinMarvin Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 07.09.2008 - 23:21 | |
Hallo,
die Sache ist noch nicht vom Tisch. Hier mal ein Statusupdate der letzten Wochen:
Am 28.08.2008 haben wir endlich eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Widerspruch fristgerecht eingetroffen war. Einen zweiten Widerspruch haben wir nicht eingelegt.
Kürzlich (wir wissen nicht genau wann) hat uns das Amt versucht telefonisch zu erreichen. Zu dem Zeitpunkt waren wir nicht zu Hause. Wir ahnen jedoch, dass sie eventuell einen Termin zu einer Anhörung vereinbaren wollten, da dies beim letzten Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter angekündigt wurde.
Wie kann man sich nun am effektivsten auf diese Anhörung vorbereiten? Aus früheren Begegnungen weiß ich, dass wohl die leitende Creme de la Creme anwesend sein und sich mächtig aufplustern wird. So wie ich das Amt einschätze, werden sie sich hinter ihren Paragraphen verschanzen. Welche Äußerungen sollte man vermeiden? Ist es ratsam, mit komplett offenen Karten zu spielen oder einige Informationen bzgl. eines eventuellen zukünftigen Klageweges unausgesprochen zu lassen?
Ferner interessiert mich folgendes ... in unserem Widerspruch forderten wir die Einstellung der Darlehensverrechnungen bis zur Klärung der gesamten Angelegenheit. Dem kam das Grundsicherungsamt nicht nach. Auch diesen Monat wurden 50 € zur Darlehenstilgung von unserem Hartz IV einbehalten.
Zum Glück hat meine Lebensgefährtin ihren Zuschuss für werdende Mütter in Höhe von etwas mehr als 50 € pünktlich erhalten (sogar mit anteiliger Nachzahlung vom Vormonat), so dass wir zum ersten Mal (gerundet) auf den normalen Satz einer Hartz 4 Lebensgemeinschaft mit 2 Personen kommen.
Ich kann euch sagen ... mit 700 € den Monat zu überstehen war schrecklich. Ich führe nun wirklich penibel ein Haushaltsbuch und weiß daher wohin jeder Cent verschwunden ist. Abzüglich aller Kosten hatten wir 280 € zu zweit zum leben. Dank zahlreicher Lebensmittelspenden konnten wir erreichen, dass das Konto nur minimal im 1stelligen € Betrag überzogen wurde. Entsprechend sauer und klagefreudig fühlen wir uns daher...
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 09.09.2008 - 03:39 | |
StarvinMarvin schrieb
...in unserem Widerspruch forderten wir die Einstellung der Darlehensverrechnungen bis zur Klärung der gesamten Angelegenheit. Dem kam das Grundsicherungsamt nicht nach. Auch diesen Monat wurden 50 € zur Darlehenstilgung von unserem Hartz IV einbehalten. |
Hallo StarvinMarvin,
hier verweise ich nochmals auf Ottokars Beitrag vom 09.08.2008 - 19:35. Eventuell könnte der nicht erfolgte 2. Widerspruch damit zusammenhängen. 
StarvinMarvin schrieb
Wie kann man sich nun am effektivsten auf diese Anhörung vorbereiten? |
* Falls möglich, eine neutrale Person als Beistand mitnehmen. Sollten die da gleich im "Rudel" auftreten, werden die schon etwas vorsichtiger sein, wenn da noch jemand Fremdes bei dir/euch sitzt.
* Nimm ruhig als Gedächtnisstütze eine Mappe mit deinen Unterlagen mit. So kannst du bei Unklarheiten nachschauen. Achtung: Nicht aus der Hand geben!
* Deine Position ist ja soweit klar. Wenn du dem nichts mehr hinzuzufügen hast, dann lass die Herrschaften da mal reden und hör aufmerksam zu. Sollten die irgendwelche "Zusicherungen" machen, sofort darum bitten, dir das schriftlich auszuhändigen! Spätestens an der Stelle sollte sich dann zeigen, ob das ernst war oder nur deiner "Beruhigung" dienen sollte.
* Ob du mit Klage drohen solltest, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten. Da mußt du ggfs. 'aus dem Bauch heraus' entscheiden. 
@ Ottokar: Hast du noch ein paar gute Tipps und Ratschläge?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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StarvinMarvin Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 23.09.2008 - 14:58 | |
Es gibt Gutes zu berichten! Zumindest teilweise. Zu einer Anhörung kam es nicht. Offensichtlich hat sich die Sachbearbeiterin an jenem Tag einfach nur verwählt gehabt 
Soeben erreichte uns ein Anruf von der Widerspruchsstelle. In einem Punkt konnte man sich mit uns einigen. Doch hier mal das Ergebnis im Überblick:
1. Das komplett eingezogene Darlehen können sie uns nicht zurückzahlen, da meine Lebensgefährtin im Juni 2007 eine Einverständniserklärung unterschrieben hatte, die das Amt zur Einbehaltung des Darlehens legitimierte. Persönliche Anmerkung von mir: wenn man Hartz IV Empfänger nicht über ihre Rechte aufklärt, kann man offenbar sehr viel Geld sparen Uns kam es damals so vor als hätten wir keine andere Wahl als das zu unterzeichnen.
2. Bzgl. der Betriebskostenabrechnung-Gutschrift und der unfreiwilligen Verrechnung mit dem Darlehen: hätten sie es uns ausgezahlt, so hätte man es uns als Einkommen angerechnet, so der Sachbearbeiter von der Widerspruchsstelle. Das Geld wäre also so oder so weg gewesen. Interessant wäre hierbei das Thema Freibetrag, denn darüber hat überhaupt niemand was gesagt.
3. Ab nächsten Monat werden die 50 € nicht mehr einbehalten! Außerdem wird ab dem Monat des Widerspruchs das bislang eingezogene Geld wieder ausgezahlt. 
Es ist nur ein Teilerfolg, aber wir geben uns damit zufrieden. So hat jeder was davon. Ein Teil der Schulden ist getilgt, für die Zukunft stehen wir mit 50 € im Monat besser da und was die Betriebskosten angeht, sind wir auf bittere Art auch schlauer geworden.
Wir möchten uns nochmal bei Ottokar, Wolf, und all den anderen Helfern bedanken! Eure Meinung bzgl. der Einigung würde uns noch interessieren. In den nächsten Tagen wird ein Brief bei uns eintrudeln wo wir nochmals schriftlich bestätigen müssen, was eben am Telefon vereinbart wurde.
@ALG-2 Empfänger: Wehren lohnt sich! NIEMALS einschüchtern lassen! 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2008 - 14:20 | |
StarvinMarvin schrieb
Bzgl. der Betriebskostenabrechnung-Gutschrift und der unfreiwilligen Verrechnung mit dem Darlehen: hätten sie es uns ausgezahlt, so hätte man es uns als Einkommen angerechnet, so der Sachbearbeiter von der Widerspruchsstelle.
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Handelte es sich um eine Erstattung aus Zeiten, wo das Amt die Betriebskosten gezahlt hat, hätte diese Erstattung dem Amt voll zugestanden. Mit der Anrechnung auf das darlehen hat sich das Amt also selbst ins Knie geschossen.
Handelte es sich um eine Erstattung aus Zeiten, wo das Amt die Betriebskosten NICHT gezahlt hat, wäre es Einkommen abzgl. 30€ Freibetrag gewesen. Aber auch das ist strittig:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 541-0.html
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
StarvinMarvin Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 10.10.2008 - 11:45 | |
Hallo nochmal,
das Leben wäre nicht wirklich spannend, wenn es einfach wäre ... jetzt scheint der ganze Mist wieder von vorne los zu werden.
Wir wollen ja aufgrund der zu kleinen Wohnung und der Schwangerschaft in eine größere Wohnung umziehen. Das Amt hat die neue Wohnung auch schon genehmigt, soweit so gut.
Streitpunkt ist jetzt die Mietkaution in Höhe von 1.050 €. Diese sind ja als Darlehen zu gewähren - ich kann dieses miese Wort langsam nicht mehr hören. Das Amt hat uns direkt mitgeteilt, dass sie es direkt nach Erhalt in 50 € Raten zurückfordern möchten
Ich habe der neuen Sachbearbeiterin von unserer Situation erzählt und darauf hingewiesen, dass wir bereits ein anderes Darlehen stunden haben lassen. Die Sachbearbeiterin war zwar freundlich, aber auch recht wortkarg und vergleichsweise engstirnig.
Wie soll denn das jetzt weiter gehen? Am liebsten würde ich die 1.050 € einfach selbst zahlen um nicht wieder Schulden machen zu müssen, die uns 2 Jahre lang flach halten. Einfach mal nen Tausender zücken wird im Normalfall kein Hartz IV Empfänger können. 50 € im Monat einzubehalten über 2 Jahre hinweg, wäre allerdings auch furchtbar. Ich fragte ob sich die Sachbearbeiterin im Notfall auf eine niedrigere Rate einlassen würde, zögerlich würde sie auch 40 € akzeptieren. Kurz nachgerechnet glaube ich aber, dass uns das nicht wirklich helfen wird. In dem Fall würden wir minimal entlastet , aber dafür über einen längeren Zeitraum stärker belastet werden.
Jetzt kommt natürlich die Kurve zum Anfang des Topics: Urteil: LSG Hessen: reine ALG2-Empfänger müssen Darlehen für Kaution nicht zurück zahlen - mit Folgen
Wenn wir das dem Amt vorlegen, werden sie höchstwahrscheinlich nicht das Darlehen für die Mietkaution genehmigen. Ohne das Darlehen können wir die Mietkaution aber auch nur schwer bezahlen. Ich weiß gar nicht ob sich der Vermieter auf Raten 50 € überhaupt einlassen würde.
Irgendwie fühle ich mich in der Position eines Erpressungsopfers Da haben nun Hartz IV Empfänger mehr Rechte in dieser Sache und können sie nicht nutzen 
Wir sind jetzt wirklich am überlegen ob wir das Darlehen in Anspruch nehmen, nur um den Vermieter zu befriedigen, und das Darlehen wirklich in 50 € zurück zahlen. So wie es aussieht, ist das Geld ja so oder so weg.
Bei der ganzen Angelegenheit ist außerdem ja noch zu beachten, dass wir sowohl beim Vermieter, als auch beim Amt "Neukunden" sind und wir nicht wirklich Interesse daran haben bei irgendwem als Quärulanten da zu stehen.
Das ganze ist bis jetzt auch nur ein Zukunftsszenario. Der Umzug ist erst für Februar 2009 vorgesehen und Leistungen vom neuen Amt beziehen wir logischerweise noch nicht.
Was ist eure Meinung zu dieser verzwickten Lage?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 10.10.2008 - 16:32 | |
Hallo StarvinMarvin,
im Prinzip hast du deine Frage schon vor einiger Zeit selber beantwortet. Lies mal im Thread Kautions Darlehen - monatliche Tilgung? deine und meine Antwort.
So könntest du es handhaben, um nicht gleich mit deinem neuen Vermieter aneinander zu rasseln.
LG Wolf
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StarvinMarvin Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 10.10.2008 - 18:48 | |
Hmmm, also so wie ich mir das jetzt in Erinnerung rufen konnte, schlägst du vor, das Amt erstmal zahlen zu lassen und sobald es eine Darlehensforderung gibt, wird ein Widerspruch gestellt.
Wieso hab ich dann dabei nur ein so ungutes Gefühl in der Magengegend?
Ich brauche auf jeden Fall noch weitere Meinungen, denn ich habe das Gefühl hier geht es um mehr als nur Paragraphen.
Bezüglich der Mietkaution hätte ich dann noch eine Frage. Wem "gehört" diese denn nun eigentlich? Dem Leistungsempfänger oder dem Amt? Wie läuft denn das beim Auszug aus der Wohnung? Wird die Mietkaution, die als Darlehen gewährt wurde, jemals wieder ausgezahlt?
Edit:
Wichtiger Nachtrag! Meine Lebensgefährtin sagte mir gerade, dass das Amt das Darlehen für die Mietkaution nur im Einklang mit der sofortigen Rückzahlung in X € Raten auszahlen wird. Ist das überhaupt rechtens?
[Dieser Beitrag wurde am 10.10.2008 - 18:50 von StarvinMarvin aktualisiert]
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 10.10.2008 - 19:04 | |
Hallo StarvinMarvin,
lies dir mal in Ruhe den von mir verlinkten Thread durch. Dort solltest du die Antworten auf deine Fragen bereits vorfinden. 
LG Wolf
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StarvinMarvin Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 21.07.2008 Beiträge: 26 Nachricht senden | Erstellt am 17.12.2008 - 18:43 | |
Hallo, da bin ich wieder. Unser zuständiger Leistungsträger hat uns ein schönes Weihnachtsgeschenk geschickt. Wir sind mal eben über 4.800 € zahlen.


Das ist ziemlich mies von denen. Was glauben die woher wir jetzt über 4.800 € innerhalb von 4.800 € hernehmen sollen? Die müssten eigentlich noch besser über unser Vermögen bescheid wissen als wir es tun.
Morgen geht es jetzt erstmal zum Amtsgericht, dort holen wir uns den Schriebs um einen Anwalt bezahlen zu können. Jetzt bin ich richtig sauer auf den Staat Einfach eine schwangere Schwerbehinderte über Weihnachten hinweg ausquetschen zu wollen. Das sind für mich keine Menschen mehr.
Ich werde unseren Anwalt mal prüfen lassen ob es überhaupt als Darlehen hätte gewährt werden dürfen. Ich werd das Gefühl nicht los, dass sie die gesamte Kohle als normales ALG 2 hätten zahlen müssen. Ich bereue eigentlich nur, damals keinen Anwalt eingeschaltet zu haben.
Wie stellen die sich das nur vor wie das so kurzfristig bezahlt werden soll? Bankraub? Alles in der Wohnung verkaufen was man hat? Selbst wenn wir vor dem Sozialgericht verlieren würde, wäre doch klar, dass es niemals auf einmal gezahlt werden kann. Vor allem die Begründung finde ich frech. Die tun gerade als ob wir auf die Kanaren auswandern würden.
Der Brief kam übrigens ohne Vorwarnung. Das Amt wusste vom Umzug seit September und es wurde nicht mal der Versuch einer Aufklärung unternommen. Die neue Wohnung ist vom neuen Leistungsträger bereits genehmigt worden, der Mietvertrag ist unterzeichnet und das Mietdarlehen bereits beantragt, ganz zu schweigen vom neuen ALG 2 Bescheid. Ein Zurück gibt es definitiv nicht.
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