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StarvinMarvin 
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...   Erstellt am 27.07.2008 - 20:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Wir werden am Montag umgehend den Widerspruch los schicken. Was glaubt ihr sind die Chancen, dass wir die vollständige Summe (bisher getilgtes Darlehen und die strittige Summe aus der Betriebskostenabrechnung) zurück erhalten?

Wie lange könnte denn so ein Widerspruchsverfahren dauern? Und ist es möglich, dass nach Eingang des Widerspruchs bis zur finalen Entscheidung weiterhin Beträge zur Darlehenstilgung einbehalten werden?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.07.2008 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sofern die Rückforderung rechts- bzw. vertragswidrig war, muss das Amt alle bisher gezahlten Raten zurückzahlen. Ein Widerspruchsverfahren kann 3 Monate dauern.
Ergänzend könnte man hier auch die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches gegenüber dem, bzw. die Aussetzung der Vollziehung der, angefochtenen Ratenzahlungen beantragen, so dass die Ratenzahlung erst mal ausgesetzt wird.

[Dieser Beitrag wurde am 28.07.2008 - 14:10 von Ottokar aktualisiert]





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StarvinMarvin 
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...   Erstellt am 04.08.2008 - 11:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo nochmal,

hier ein kurzer Statusbericht:

- Widerspruch ging am 28. Juli 2008 raus / Empfangsbestätigung ist noch nicht eingetroffen
- ich hab letzte Woche erfahren, dass ich Papa werde Ich hab mich daher schon mal in die Ratgeber Umzug und Kinder bzw. Babys eingelesen
- das Grundsicherungsamt weiß scheinbar gar nicht was Datenschutz ist, denn am Telefon nannte die Sachbearbeiterin "aus Versehen" vertrauliche Daten der Schwester meiner Freundin, welche ebenfalls Leistungen vom Amt bezieht ... da frage ich mich natürlich ob das nicht auch aus Versehen andersum passiert sein könnte

Eins steht fest ... wenn ein Umzug ansteht, dann geht es raus aus diesem Landkreis, rein in eine größere Stadt und hoffentlich wächst dann auch die Hoffnungen auf Arbeit, Hilfe und Förderung. Ich sag's jetzt einfach mal frei heraus ... in Worbis (Thüringen) geht alles drunter und drüber!

[Dieser Beitrag wurde am 04.08.2008 - 11:57 von StarvinMarvin aktualisiert]




StarvinMarvin 
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...   Erstellt am 07.08.2008 - 19:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Update:

Wir waren heute beim Amt bei unserer Sachbearbeiterin. Sie sprach uns auf den Widerspruch an. Sie war doch tatsächlich der Überzeugung, dass das Urteil vom Landessozialgericht Hessen (siehe hier) nicht für Thüringen gelten würde. Ich hab ihr gesagt, dass das eine andere Instanz zu entscheiden hat und dass wir es notfalls gerichtlich prüfen lassen werden.

Hat Sie Recht oder das Landessozialgericht Hessen?

Das wäre ja ziemlich Humbug ... dann müssten wir ja nur nach Kassel umziehen und dann wären wir das Darlehen (vorerst) erstmal los

Jetzt wollen sie mir auf einen 1 € Job aufdrängen Als ich dann sagte, "aber bitte im IT Bereich" hat sie mich nur dumm angeguckt. Das Amt weiß echt nichts mit Informatik anzufangen. Dabei leben wir im 21. Jahrhundert, meine Fresse.

Zum Glück habe ich gerade an eine große Firma an der Angel, die mich wahrscheinlich bald einstellen will ... sehr sehr weit weg von hier.

[Dieser Beitrag wurde am 07.08.2008 - 19:38 von StarvinMarvin aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 15:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im Prinzip hat sie schon Recht: das Urteil des LSG Hessen ist für Thüringen nicht relevant, aber:
die Gründe, die zu diesem Urteil geführt haben, sind bundesweit einheitlich - auch in Thüringen.
D.h. eine Klage in Thüringen auf den selben Rechtsgrundlagen würde mit 99,9%iger Sicherheit zum selben Ergebnis führen.
Deshalb kommt es immer auf die Urteilsbegründung an.
Und im Urteil des LSG Hessen geht es ja nicht um irgendwelche individuellen Umstände sondern darum, dass das SGB II keine Tilgung von Darlehen nach § 22 SGB II vorsieht, gescheige denn eine Verrechnung mit dem ALG II zulässt. Hierzu gibt es nunmal in § 22 SGB II keine Rechtsgrundlage (eben weil diese auch gegen die §§ 51 und 54 SGB I verstoßen würde), und hierbei handelt es sich um bundesweit einheitlich gültige Gesetze.
Ein SG oder LSG in Thüringen wird also zu keinem anderen Ergebnis kommen, als das Hessische LSG.





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StarvinMarvin 
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 18:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sehr gut, danke Ich bin immer wieder froh, dass es solche Foren gibt. Am Montag werde ich mal ein Gespräch mit meiner Rechtsschutzversicherung führen und prüfen ob wir uns anwaltlich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten lassen werden. Die Sachbearbeiter beim Amt haben am vergangenen Donnerstag nochmal richtig gut bewiesen, dass sie einem die Worte im Mund verdrehen können und an sowas soll es ja im Ernstfall nicht scheitern.

Eventuell wäre es günstig, dass ein Moderator hier im Forum den Threadtitel entsprechend des Darlehens abändert. Am Anfang hatte ich nicht gedacht, dass sich alles so entwickeln würde, sonst hätte ich den Threadtitel gleich treffender gewählt. Auf diese Weise hätten andere Hilfesuchende eine größere Chance eine Antwort zu erhalten.

PS:
Am 21.8. hab ich ein Vorstellungsgespräch Vielleicht bin ich dann Hartz IV für eine sehr sehr lange Zeit (am besten für immer) los.




clivie ...
Super Star
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 18:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo StarvinMarvin,
Ich wünsche dir viel Glück und drücke dir beide Daumen, bei deinem Vorstellungsgespräch
LG
Clivie





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wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 08.08.2008 - 21:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


StarvinMarvin schrieb

    Eventuell wäre es günstig, dass ein Moderator hier im Forum den Threadtitel entsprechend des Darlehens abändert. Am Anfang hatte ich nicht gedacht, dass sich alles so entwickeln würde, sonst hätte ich den Threadtitel gleich treffender gewählt. Auf diese Weise hätten andere Hilfesuchende eine größere Chance eine Antwort zu erhalten.

Mache ich doch

[Dieser Beitrag wurde am 08.08.2008 - 21:29 von Ottokar aktualisiert]





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StarvinMarvin 
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...   Erstellt am 09.08.2008 - 16:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Heute haben wir einen neuen Bescheid bekommen, einen Änderungsbescheid genauer gesagt. Der neue Betrag an Leistungen, den wir ab September 2008 erhalten, beträgt nun (aufgrund der Schwangerschaft meiner Lebensgefährtin) 946,30 €. Davon will das Grundsicherungsamt natürlich weiterhin 50 € zur Darlehenstilgung einbehalten.

Frage: Es läuft ja bereits ein Widerspruchsverfahren aufgrund des alten Bescheides. Müssen wir jetzt erneut Widerspruch einlegen oder hat der Änderungsbescheid keinen Einfluss auf das Widerspruchsverfahren?

Im Bescheid selbst steht folgendes:

"Dieser Bescheid wird gemäß §86 SGG Gegenstand des laufenden Widerspruchsverfahrens. Einer erneuten Widerspruchseinlegung bedarf es somit nicht."

Ist das korrekt? Ich frage hier lieber zur Sicherheit nochmal nach, denn Vertrauen habe ich in mein Amt nicht mehr.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.08.2008 - 19:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Im Prinzip könnte man sich den Widerspruch sparen.
Da in diesem Pauschalsatz aber nirgendwo seht, auf welches laufende Widerspruchsverfahren, also welchen Widerspruch, sich dieser Satz bezieht, würde ich jedem raten, zur Wahrung seiner Rechte trotzdem einem solchen neuen Bescheid auch zu widersprechen, sofern der Grund für den ursprünglichen Widerspruch in diesem neuen Bescheid weiter besteht.

[Dieser Beitrag wurde am 09.08.2008 - 19:36 von Ottokar aktualisiert]





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