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VIAVERITAS römisch-katholisches Forum Status: Offline Registriert seit: 12.06.2009 Beiträge: 566 Nachricht senden |
I. Geschlechtstrieb Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
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Kult und Erniedrigung des Geschlechts Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
VIAVERITAS römisch-katholisches Forum Status: Offline Registriert seit: 12.06.2009 Beiträge: 566 Nachricht senden |
I. Schamgefühl ist eine physiologisch-psychologische Reaktion, die triebhemmend wirkt. II. Man unterscheidet 1. anatomisches oder topographisches und 2. funktionelles Schamgefühl. III. Das geschlechtliche Schamgefühl ist ein starker Schutz der Keuschheit. zu I. Begriff 1. Allgemein knüpft sich das Schamgefühl an das Bewusstsein einer physischen oder seelischen Blöße, die Gegenstand der Aufmerksamkeit wird. Man schämt sich über schlechte Beurteilung, körperliche Entstellung, Lüge, Verstoß usw. 2. Das Schamgefühl liegt physiologisch zwischen Zorn- und Furchtaffekt. Zorn wirkt reizend, gefäßerweiternd, durchblutend, Furcht dagegen lähmend, verengend. Das Schamgefühl nimmt eine eigenartige Mittelstellung ein (peinliches Unlustgefühl, zornige Schamröte, starkes Empfinden der Beeinträchtigung.). 3. Es ist zu unterscheiden zwischen sozialem und geschlechtlichem Schamgefühl. Soziale Scham oder Geltungsscham ist eine Hemmung des Selbstwertgefühles beim Offenbarwerden von Mängeln. Dabei kann die „Blöße" als Gegenstand des sozialen Schamgefühls sittlich neutral sein (Mängel in Kleidung, Benehmen usw.). 4. Geschlechtliches Schamgefühl regt sich speziell gegenüber der geschlechtlichen Ausstattung durch den Schöpfer und gegenüber dem Geschlechtstrieb, dessen Regungen und Betätigung. Deshalb erwacht das eigentliche Schamgefühl mit der Geschlechtsreife. 5. Geschlechtliche Schamhaftigkeit ist nicht identisch mit Prüderie! Prüderie ist geheuchelte Tugendhaftigkeit, unaufrichtige und verlogene Scheinhaltung und Verbildung der Schamhaftigkeit. Sie meidet ängstlich jede geschlechtliche Sphäre. Echte Schamhaftigkeit dagegen scheut sich nicht, ernst und offen über Dinge und Erscheinungen des Geschlechtslebens als göttliche Einrichtungen zu sprechen. zu II. Man unterscheidet anatomisches oder topographisches und funktionelles Schamgefühl. 1. Das anatomische oder topographische Schamgefühl betrifft das Blöße-Empfinden der Körperteile oder -gegend (topos) der Sexualorgane. Die enge Verbindung der Ausscheidungswege des menschlichen Körpers mit den Geschlechtsorganen hat zur Einbeziehung der ersteren unter das Schamgefühl geführt. a) Die Nacktheit war paradiesisch. Im Zustande der ,,unversehrten Natur" (in statu naturae integrae) gilt sie in keiner Weise als anstößig. Unbekleidetsein ist nach der biblischen Darstellung nur vor dem Sündenfall ohne Anstoß (Gn 3, 7), sonst gilt es im Allgemeinen als Schande. b) Das anatomische oder topographische Schamgefühl ist relativ, d. h. kulturbedingt. Viele Stämme (bes. in den Tropen) gehen ohne Bekleidung. In Europa und dem größten Teil der bewohnten Erde haben schon Bedingtheiten von Wetter und Klima zur Bekleidung und damit auch zum Verhüllen der Geschlechtsteile geführt. Die einmal zur Gewohnheit gewordene Kleidung bestimmt naturgemäß weitgehend die Ausdrucksformen der Scham. Aber die Gewöhnung knüpft an eine natürliche biologische Anlage an. c) Falsch wäre bei uns die Nacktkultur, d. h. die künstliche Einführung des Unbekleidetgehens. Bei uns ist Körperschutz schon wegen des Klimas geboten. Im Norden ging man immer bekleidet. Unsere Kultur ist seit Jahrhunderten an Kleidung gewöhnt und das Schamempfinden danach ausgerichtet. Die künstlichen Bestrebungen der sog. Nacktkultur richten sich gegen die menschliche Kultur ebenso wie gegen das Reich Gottes. Oft hat sie eine rein naturalistische, materialistische oder monistische Grundlage. 2. Das funktionelle Schamgefühl ist allgemein-menschlich. Die Betätigung des Triebes wird überall den Augen anderer entzogen. Auch Stämme, die sonst nackt gehen, verbergen sich bei Vollzug des Geschlechtsaktes. Der normale Mensch hat eine natürliche Scheu, die intimsten sexuellen Erlebnisse vor andern (Zuschauern oder Zeugen) zu vollziehen. Nach Augustinus (De civ. Dei 14, 17 s CSEL 40, 2 p. 39, 14 SS) besteht das funktionelle Schamgefühl seit dem Sündenfall. zu III. Das Schamgefühl als Schutz der Keuschheit. 1. Das Schamgefühl oder Schamstreben ist ein wertvoller und wirksamer Abwehrinstinkt. Es ist mit der Natur des Menschen biologisch gegeben. Es beruht nicht bloß auf Gesellschaftskonvention, kann aber geformt werden. Das Schamgefühl zeigt die Unantastbarkeit von Körper und Seele auf. Das Streben, sich zu bewahren, erstarkt. Das Ahnen einer künftigen Aufgabe erwacht. Biologisch ist das Schamgefühl ein geschlechtlicher Abwehrtrieb, eine Bremse, die besonders in der Pubertät schützt: Furcht, sich im Verhalten zum Geschlechtstrieb eine sittliche Blöße zu geben. Die geistige Würde soll gewahrt werden. Niemand soll Zeuge der intimsten Persönlichkeitssphäre sein. Schamgefühl unterstützt die Tätigkeit des Gewissens und ist in vielen Fällen die triebhafte Voraussetzung für die Gewissensäußerung. 2. Das geschlechtliche Schamgefühl ist zu schonen und zu pflegen. Es muss besonders in der Öffentlichkeit alles vermieden werden, was das zarte Empfinden der heranwachsenden Jugend stört, verletzt oder vernichtet. In der Schamhaftigkeit liegen die gesunden Abwehrinstinkte der Natur; sie dienen den Zwecken der Schöpfung besonders auch durch Stauung der Geschlechtspotenz besser als schamlose Sexualität und zu frühe Überreizung des geschlechtlichen Empfindens. 3. Als natürlicher Schutz des jugendlichen Menschen ist hier zu nennen die in der Reifezeit einsetzende Gabelung (Trennung) von Eros und Sexualtrieb. Eros ist das vorherrschend seelisch bestimmte Verhältnis zum anderen Geschlecht. Eros ist eine ästhetische Liebe. Die geistige Schönheit eines anderen Menschen wird erlebt (Schwärmen). Eros ist eine gefühlsmäßige Empfänglichkeit für den Wert einer anderen Person. Eros ist nicht Erotik, deshalb auch nicht sündhaft. Eros ist die natürliche Geschlechterliebe, die vom Schöpfer gewollte ideale Hinneigung, zarte Verehrung des polaren anderen Geschlechts. Eros muss nur vom Religiös-Sittlichen her gelenkt werden. Sexus ist das eigentlich körperlich-geschlechtliche Spannungsverhältnis der beiden Geschlechter. Es wird vom Geschlechtstrieb ausgelöst. Bei reinem Eros wird der sexuelle Trieb gehemmt. Die Sinnlichkeit wird geläutert. Das kommt auch in der natürlichen Scheu vor Zärtlichkeit zum Ausdruck. Natürlich liegen darin latent auch Gefahren (Sinnlichkeit). [Dieser Beitrag wurde am 13.06.2011 - 23:24 von VIAVERITAS aktualisiert] Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
VIAVERITAS römisch-katholisches Forum Status: Offline Registriert seit: 12.06.2009 Beiträge: 566 Nachricht senden |
I. Keuschheit ist nach dem Neuen Testament jene positive sittliche Haltung, die den Geschlechtstrieb aus Liebe ordnet (Mt 19, 10—12). II. Man unterscheidet 1. castitas virginalis, 2. castitas coniugalis, 3. castitas vidualis. Augustinus, De continentia; De bono coniugali; De sancta virginitate; De bono viduitatis (CSEL 41, 139—343). zu I. Begriff der Keuschheit. 1. Ausgangspunkt und biblische Grundlage für eine ntl Schau der Keuschheit sind vorzüglich folgende Offenbarungstexte: a) Ex 20, 14 und 17: „Du sollst nicht ehebrechen... du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib." b) Die Aussage Jesu (Mt 5, 27—28), wonach in der neuen Ordnung der Basileia (=Gottesreich) ein geschlechtliches Begehren nach der Frau eines anderen dem vollendeten Ehebruch gleich ist. ,,Ich aber sage euch, jeder, der eine Frau (nur) begehrlich ansieht, hat schon in seinem Herzen mit ihr die Ehe gebrochen" (Mt 5, 28). c) Jesu Verbot der Ehescheidung außer nach Ehebruch (Mt 5, 31 f 19, 3—9). d) Jesu Empfehlung der Basileia-Ehelosigkeit mit der Unterscheidung in Natur-, Menschen- und Basileia-Enthaltsame (Mt 19, 10—12). Mt 19, 10—12: „Da sagen die Jünger zu ihm: wenn es so steht um das Verhältnis des Mannes zur Frau, dann ist es nicht gut zu heiraten. Er aber sprach zu ihnen: nicht alle fassen dieses Wort, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es gibt Verschnittene, die aus dem Mutterleibe schon so geboren wurden und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten wurden und es gibt Verschnittene, die sich selbst um der Königsherrschaft der Himmel willen verschnitten haben. Wer es fassen kann, der fasse es!" e) Verschiedene Aussagen des Paulus über Ehe und Ehelosigkeit (z. B. 1 Kor 7, 1—10; 7, 25—40). 1 Kor 7, 25—40: ,,Über die Jungfrauen besitze ich keinen Befehl des Herrn, ich gebe aber meine Meinung als ein Mann, der vom Herrn begnadet wurde, treu zu sein. Meine Meinung also ist, es sei wegen der gegenwärtigen Not gut, es sei für den Menschen gut, so zu sein. Auch wenn du heiratest, sündigst du nicht. . . Die Zeit ist kurz . . . Das unverheiratete Weib und die Jungfrau sorgt, was des Herrn ist, damit sie an Leib und Geist heilig sei; die Verheiratete sorgt, was der Welt ist, wie sie dem Manne gefalle." Dazu ist zu bemerken: Die ganze Stelle ist aus der Stimmung heraus geschrieben, dass die Wiederkunft des Herrn und das Weltende bald hereinbrechen können. Darüber hinaus wird Jungfräulichkeit in der ungeteilten Hingabe an Gott gesehen, in Liebes-Freiheit für Gott. Das Motiv ist entscheidend. An diese Stelle anknüpfend legt das Tridentinum (s. 24 c. 10D 980) fest: „So einer sagt, der eheliche Stand verdiene den Vorzug vor dem jungfräulichen, oder es sei nicht besser und seliger in der Jungfräulichkeit oder im Zölibat zu verbleiben als in der Ehe verbunden zu werden, der sei ausgeschlossen." Entscheidend ist das Motiv: die größere Gottesliebe (Agape), die Virginitas voraussetzt. Mit Berufung auf die Christus-Zugehörigkeit mahnt Paulus auch sonst oft zur Keuschheit. Gal 5, 24: „Die Christus zugehören, haben ihr Fleisch mit seinen Lüsten und Begierden gekreuzigt." Kol 3, 5: „Ertötet die Glieder, die irdischen, Hurerei, Wollust, Geilheit, böse Begierde." Falsch ist die Deutung von Mt 5, 8 („selig die reinen Herzens . . .") auf die Keuschheit. Katharos duldet hier exegetisch keine spezifische Deutung auf geschlechtliche Reinheit. Es bedeutet vielmehr „lautere Gesinnung", „Geradheit und Aufrichtigkeit". 2. Aus den biblischen Grundlagen ergibt sich für die Basileia-Keuschheit: Keuschheit ist nicht bloß negatives Meiden der Geschlechtssphäre, sondern eine positive Haltung des Reinen. Keuschheit ist nicht identisch mit Prüderie, d. h. ängstliches Meiden und Nichtwahrhabenwollen der geschlechtlichen Sphäre oder der geschlechtlichen Ausstattung durch den Schöpfer und des von Gott mitgegebenen Geschlechtstriebes, bloßes Verneinen und Verdrängen. Keuschheit hat ein ganz klares und positives Verhältnis zum Sexus: er ist von Gott grundgelegt und wird deshalb bejaht. Die Bedeutung, Wichtigkeit und Schönheit des Geschlechtlichen wird gesehen und anerkannt. 3. Keuschheit als positive Haltung bedeutet innere Gesinnung und den Willen, den Geschlechtstrieb zu beherrschen (Mt 5, 27—30). Sie ist die Entschlossenheit zur Lenkung und Unterordnung des Geschlechtstriebes unter die Liebe. Augustinus, De sancta virginitate 11 CSEL 41 p. 243, 23: ,,Nicht dies loben wir an den Jungfrauen, dass sie Jungfrauen sind, sondern dass sie Gott geweiht in heiliger Enthaltsamkeit Jungfrauen sind." Christliche Keuschheit ist nicht ohne weiteres die sexuelle Enthaltung aus hygienischen oder menschlichen Rücksichten. Aus christlicher Schau verstandene Keuschheit muss innerlich aus Liebeshaltung zu Gott hervorgehen, aus der Dynamik und Energie der Liebe, Gott in höchster Gegenleistung zu antworten. Ausdruck der Liebe und Liebeshaltung kann identisch sein mit Gehorsam gegen Gott (6. u. 9. Gebot) oder Christus weihe in freier Jungfräulichkeit oder Gelübde (Gott aus Liebe geloben). 4. Das NT beseitigt jede Form von geschlechtlicher Doppelmoral. a) Im AT gab es verschiedene Sexualsittlichkeit für Mann und Frau. Der Mann konnte sich weitere Frauen nehmen (Dt 21, 10 ff.) und sich scheiden lassen. Der Frau war das verwehrt. Der Mann machte sich nur durch Einbruch in eine fremde Ehe (nicht durch Verkehr mit Ledigen) strafbar. Bei der Frau wurde jeder Fehltritt streng geahndet. b) In der Basileia besteht völlige sittliche und religiöse Ebenbürtigkeit der Frau mit dem Manne. Christus stellt beide gleich. Den Unterschied zwischen männlich und weiblich gibt es in der Königsherrschaft so wenig mehr wie den zwischen Juden und Hellenen, Sklaven und Freien (Gal 3, 28). Für beide Geschlechter gilt die gleiche sittliche Ordnung (1 Kor 7, 3 f.). Dem Manne ist nichts erlaubt, was der Frau verboten wäre. Die Androzentik des Mittelalters und Volksanschauungen widersprechen dem NT. zu II. Einteilungen. Die Keuschheit verpflichtet (mit verschiedenem Inhalte) alle Lebensstände: Jugendliche, Gatten, Väter, Mütter, Söhne, Greise, Witwen. Mit Rücksicht auf diese unterscheidet man 3 Formen: 1. Virginitas vel castitas virginalis Jungfräulichkeit oder ehelose Keuschheit oder volle geschlechtliche Enthaltsamkeit. Sie ist virginitas temporalis zeitweise Totalabstinenz von Sexualbetätigung, z. B. bis zum Sakrament der Ehe (Stauungsprinzip) oder virginitas sempiterna d. h. völlige Enthaltsamkeit für das ganze Leben. a) Begriff der Basileia-Virginitas. Die Eigenart einer ntl Schau der Jungfräulichkeit ist das „Verschnittensein um der Basileia willen" (Mt 19, 12). Jesus stellt ein Ideal auf, das nicht für alle und nicht für viele bestimmt ist. Die meisten Menschen drängen zur Ehe. Nur wer sich dazu berufen glaubt und die sittliche Kraft aufbringen will, diese ideale überdurchschnittliche Leistung auf Heilsantrieb zu vollbringen, der soll die Ehelosigkeit ergreifen. Dazu gehört besondere Berufung! Mt 19, 11: „Nicht alle fassen dieses Wort, sondern nur die, denen es gegeben ist." Mt 19, 12: „Wer es fassen kann, der fasse es." „Die Jungfräulichkeit stellt einen Eigenwert dar, der nur für wenige zum Lebensweg und Lebensziel werden kann". Motiv dieser Haltung kann nur die Liebe sein. Jungfräulichkeit ist völliger Verzicht auf jede Befriedigung des Geschlechtstriebes aus Liebe gegen Gott. Das Erfülltsein von den Basileia-Gütern stimmt zu dieser überdurchschnittlichen Hingabe an den Herrn. b) Eine spezifische Form der ewigen Jungfräulichkeit ist das gottgeweihte Braut-Christi-Sein Seit der Urkirche bringen hochgemute Erlöste den Verzicht auf die Ehe „um der Königsherrschaft der Himmel willen" (Mt 19, 12). Liturgisch bildete sich die Jungfrauenweihe, die der Bischof vornahm. Augustinus, De sancta virginitate. c) Eine weitere spezifische Form der virginitas sempiterna ist der Zölibat. Das Wort ist abgeleitet von caelebs, caelum unvermählt, himmlisch oder überirdisch lebend; caelibatus der ehelose Stand, die Ehelosigkeit. Zölibat ist die pflichtgemäße Ehelosigkeit der Kleriker höherer Weihen (ab Subdiakonat CIC can. 132). Er beruht nicht auf Gelübde. Zölibat ist nicht apostolische Einrichtung (Petrus war nach Mk 1, 30 verheiratet). Die Synode von Elvira (306) fordert erstmals Enthaltsamkeit in der Ehe von den Bischöfen, Priestern und Diakonen sowie den Klerikern im Dienste (D 52c). In Auswirkung der Kluniazensischen Reform bestimmt dann das Lateranense I (1123) D360: presbyteris, diaconibus vel subdiaconibus concubinarum et uxorum contubernia penitus interdicimus. Die Ehelosigkeit als Lebensform des Klerus wird begründet: 1. im Beispiel Jesu und des Apostels Paulus („Ich wollte, alle Menschen wären wie ich" 1 Kor 7, 6). 2. In der Lehre vom Basileia-Geschlechtsverzicht (Mt 19, 10—12). 3. Psychologisch-seelsorgerlich in dem völligen Freisein für Gott und seine Königsherrschaft. d) Sublimierung des Geschlechtstriebes. Der Geschlechtstrieb kann sublimiert werden, d. h. die Energien können für Leistungen kultureller, ethischer oder religiöser Art verwendet werden. 2. Castitas coniugalis. Keuschheit in der Ehe, eheliche Treue (Mt 5, 28. 31 f.). Eheliche Keuschheit ist nicht eigentlich geschlechtliche Enthaltsamkeit, vielmehr die positive sittliche Haltung der Geschlechtspflicht und Treue in der Ehe. Sie besteht im Willensentschluss, das debitum coniugale (1 Kor 7, 3) jederzeit, aber einzig dem angetrauten Gatten zu leisten. Inhalt der ehelichen Keuschheit ist die Ausführung der ehelichen Willenserklärung, umgrenzt durch absolute Gattentreue. Diese Verpflichtung zur ehelichen Gattentreue galt schon in der Vorbereitungszeit der Basileia. „Du sollst nicht ehebrechen" (Ex 20, 14). ,,Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten". Mt 5, 27 f.: „Ihr habt gehört, dass gesagt ist: du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: jeder, der eine Frau (nur) begehrlich ansieht, hat schon in seinem Herzen mit ihr die Ehe gebrochen." Die Verweigerung des Verkehrs ohne schweren Grund (z. B. Trunkenheit, Geschlechtskrankheit, Schwangerschaft, Menses usw.) ist unsittlich und sündhaft. 3. Castitas vidualis ist die geschlechtliche Totalabstinenz einer Witwe oder eines Witwers. Ihre Eigenart liegt darin, dass ihr eheliches Geschlechtsleben bis zum Tode des Gatten vorausging. Jetzt wird wieder ganz auf Geschlechtsverkehr verzichtet. Die Prophetin Anna (Lk 2, 36—38) heiratete nach dem Tode ihres Mannes nicht wieder. Sie ging täglich in den Tempel und lebte sehr fromm. Die Witwen waren in frühchristlicher Zeit ein kirchlicher Stand (neben Bischof, Diakon, Jungfrauen usw.). Paulus erwähnt sie häufig z. B. 1 Tim 5, 3—16. ![]() Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
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I. Mit dem Entstehen neuen Lebens im Mutterschoße ist auch die Seele des Kindes gegeben. II. Jeder direkte Angriff auf keimendes Leben widerspricht dem 5. Gebot (Ex 20, 13). III. Geburtshilflich sind alle Methoden erlaubt, die grundsätzlich das Leben schonen. zu I. Beseelung der Leibesfrucht (animatio foetus). 1. Mit der Verschmelzung des männlichen Zellkernes mit dem weiblichen Eikern (fecundatio) liegt Beseelung der Leibesfrucht vor. Beim Befruchtungsvorgang unterscheidet man: a) impraegnatio Eindringen des Spermiums in die Eizelle und b) fecundatio Verschmelzung des männlichen Zellkernes mit dem weiblichen Eikern. Erst durch die fecundatio entsteht neues Leben, und zwar in der Spezies Mensch. Damit ist eine Seele gegeben! Aristoteles lehrte: Knaben werden nach 40 Tagen der Empfängnis beseelt, Mädchen nach 80 Tagen. Diese Theorie spielte in der Scholastik eine führende Rolle. Entsprechend unterschied man (zu Unrecht) einen foetus animatus und inanimatus. 2. Drei Theorien über die Beseelung: a) der Kreatianismus. Danach gibt Gott direkt und unmittelbar und jedes Mal einzeln zum körperlichen Substrat die Seele dazu. Er schafft sie aus dem Nichts (sententia theologice certa, Klemens von Alexandreia, Lactantius, Arnobius u. a.) b) der Generatianismus. Die Seele des Kindes wird von den Eltern mitgezeugt. Der grobe Generatianismus oder Traduzianismus lässt die Kindesseele unmittelbar aus dem Elternsperma (semen corporale) gezeugt werden. Sie ist damit ein Ableger oder Setzling (tradux) der Elternseelen (Tertullian, Apollinaris). Nach dem feineren oder gemilderten Generatianismus entsteht die Seele des Kindes aus dem semen spirituale der Eltern. c) der Präexistenzianismus (Vordasein, vorzeitliches oder vorweltliches Sein). Die Seelen aller Menschen sind im voraus von Gott geschaffen. Sie werden bei der Befruchtung zum Körper dazugegeben (Platon, Neuplatonismus). Gegen Priszillian und Origenes wird der Präexistenzianismus verworfen (D 236). zu II. Jeder Angriff auf keimendes Leben widerspricht dem 5. Gebot (Ex 20, 13). 1. Begriff. Abtreibung (abortus) ist Vernichtung keimenden Lebens im Mutterschoße oder künstliche Herbeiführung des Abganges einer unreifen Leibesfrucht. a) Abortus artificialis (procuratio abortus) wird zu therapeutischen oder kriminellen Zwecken vorgenommen. Er ist schon den Assyrern, Babyloniern, Ägyptern usw. bekannt. b) Abortus artificialis directus liegt vor, wenn Mittel angewendet werden zum unmittelbaren Zweck, die Leibesfrucht abzutreiben; indirectus ist gegeben, wenn sich die Mittel auf einen anderen Zweck (z.B. Heilung der Mutter) richten, ein Abortus aber als vorauszusehende Begleitfolge sich ergibt. c) Gegensatz von Abtreibung oder abortus artificialis ist der abortus naturalis, d. h. der spontan erfolgende natürliche Abgang einer unreifen Leibesfrucht (besonders bei Schwangerschaft außerhalb des Uterus in den Eileitern, Eierstöcken oder Bauchhöhle). d) Man spricht von Fehlgeburt, wenn der natürliche Abgang vor der 28. Woche (vor 7. Monat) erfolgt. Sie ist dem Tode verfallen, weil die Leibesfrucht in diesem Stadium außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig ist. e) Frühgeburt liegt vor, wenn die Geburt zwischen der 28. und 36. Woche erfolgt. Die Leibesfrucht ist jetzt außerhalb des Uterus lebensfähig (7-Monats-Kind). 3. Indikationen für Fruchttötung. Als Rechtfertigung eines Eingriffes in keimendes Leben versucht man sog. Indikationen anzuführen. Man unterscheidet drei Arten: a) medizinische: absolute oder relative Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter. b) eugenische zur Verhütung „erbkranken Nachwuchses“. Maßgebend ist die Erbprognose. c) soziale Indikation zur Beseitigung sozialer Notstände (Armut, Nahrungsspielraum, Kinderreichtum bei Arbeitern usw.). Diese Indikationen sind in D 2242—2244 (Casti connubii) verworfen. Mit vorbeugender Schwangerschaftsfürsorge lassen sich fast alle Schwierigkeiten beseitigen. Ein Rest bleibt für Forschung und Fortschritt. 4. Drei juristische Rechtfertigungsversuche für Straffreiheit der Abtreibung oder Fruchttötung: a) Notwehr (die Leibesfrucht als „ungerechter Angreifer"). b) Notstandstheorie (zwei Lebensrechte geraten in unverschuldete Kollision). c) Heilzwecktheorie, Berufsrecht des Arztes, Gewohnheitstheorie, Theorie vom indirekten Vorsatz (der Arzt will nicht töten, sondern bloß der Mutter helfen u.a.). Unsittliches kann niemals Recht sein. 5. Sittliche Beurteilung. Maßgebend ist das 5. Gebot (Ex 20,13): „Du sollst nicht töten!" Abtreibung einer Leibesfrucht ist Tötung eines Menschen (homicidium). zu III. Alle geburtshilflichen Methoden müssen grundsätzlich das Leben schonen. 1. Grundsatz: Das Leben des Kindes wie der Mutter ist gottgeschenkt. Bei ihm liegen alle Rechte. Der Mensch hat keine Verfügungsgewalt. Norm ist das 5. Gebot (Ex 20, 13. Dt 5,17). Dieses Verbot des Dekalogs wird von Jesus als auch für das Gottesreich verbindlich erklärt (Lk 18, 20). Alle Geburtshilfe muss dem Leben dienen. 2. Deshalb sind klar verboten alle Operations- und geburtshilflichen Methoden, die das Kind vor oder während der Geburt direkt angreifen. 3. Erlaubt sind Kaiserschnitt, künstliche Herbeiführung der Frühgeburt und alle geburtshilflichen Methoden, die grundsätzlich Leben retten ohne zu töten. ![]() [Dieser Beitrag wurde am 15.06.2011 - 23:14 von VIAVERITAS aktualisiert] Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
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I. Die Sünde der Unkeuschheit besteht im freigewollten und bewussten Verstoß gegen die göttliche Geschlechtsordnung. II. Man unterscheidet: 1. fornicatio einfache Unzucht, 2. adulterium Ehebruch, 3. stuprum Notzucht, 4. incestum Blutschande, 5. sacrilegium Sakrileg, 6. ipsatio, masturbatio Selbstbefleckung und 7. onanismus coniugalis Ehemissbrauch (Gn 38, 9). III. Widernatürliche Triebneigungen sind: Homosexualität, Pädophilie, Bestialität, Sodomie, Sadismus, Masochismus und Exhibitionismus. Vorbemerkung (ntl Terminologie). Im NT erscheinen als Bezeichnungen für geschlechtliche Sünden: hedone, epithytnia, porneia, aselgeia, akatharsii, koilia u. a. zu I. Begriff. 1. Definition. Die Sünde der Unkeuschheit besteht im Verstoß gegen die göttliche Geschlechtsordnung. Nur in der sakramentalen Ehe ist die Aktualisierung der Geschlechtlichkeit sittlich erlaubt. Unkeusch ist jede Art und Form einer außer- oder widerehelichen Lustbefriedigung. Die Eigenart der unkeuschen Sünde liegt in der Trennung von Lust und Pflicht (delectatio venerea illicita). 2. Das Wesen der Sünde liegt nach dem NT (Mk 7, 21 f.) nicht in körperlichen Regungen und Vorgängen, sondern in der inneren Gesinnung und im bösen Willen der Person. 3. Nicht unsittlich oder nicht sündhaft ist deshalb: a) das sachliche Denken an Geschlechtliches und die wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des Sexuallebens, b) die hygienische Pflege und Reinhaltung der Geschlechtsorgane c) die natürliche Regung des Geschlechtstriebes und die mit Hormonfülle gegebene libidinöse Stimmung, d) die vital-geistigen Vorgänge des Eros, der sinnlich-geistigen Zuneigung geschlechtsverschiedener Menschen mit Gefühlsausstrahlung und edler Anziehung der Geschlechter, e) die Triebauswirkung in der sakramentalen Ehe. 4. Der Grad der Unsittlichkeit. a) Die Unkeuschheit kann eine schwere Form der Unsittlichkeit sein. Nach Eph 5, 5 schließt sie als Lebensstil (nicht als vorübergehende Verfehlung) vom Gottesreich aus. Sie setzt in ihrer Dauergesinnung einen Götzen als Höchstwert. b) Unkeuschheit ist aber nicht in jedem Falle die schwerste Form der Unsittlichkeit. Nach dem NT sind Geistessünden schwerer als Fleischessünden. Jene gehen aus Bosheit hervor, diese aus Schwachheit. Vgl. Jo 4, 7—30 (Samariterin am Jakobsbrunnen), Mk 14, 3—9 (Salbung in Bethanien), Mt 21, 31 f. S. th. I II q. 73 a. 6. c) Parvitas materiae ist nach der Lehre der Tradition möglich. Nur die Manichäer und die Montanisten urteilen rigoros. Alle neuzeitlichen Moraltheologen vertreten klar, dass es lässliche Sünden bei geschlechtlichen Verfehlungen gibt. Oft liegt Trübung der Erkenntnis und Hemmung des Willens vor. Entscheidend ist die Grundhaltung der Gottesliebe. Wo die ehrliche Einstellung der Gottesliebe vorhanden ist, wird nicht leicht ein peccatum grave oder eine Bosheitssünde begangen. zu II. Unterscheidungen von Geschlechtssünden. 1. fornicado ist außerehelicher Geschlechtsverkehr lediger Personen unter gegenseitiger Zustimmung. Sie schließt vom Gottesreich aus (1 Kor 6, 9. Eph 5, 5). Eine Sonderform ist das Konkubinat oder der häufige Geschlechtsverkehr zwischen denselben Personen. Prostitution ist gewerbsmäßige Unzucht von Frauen, die sich für Entgelt zum außerehelichen Geschlechtsverkehr anbieten. Verkehr mit Prostituierten ist wider Christus (1 Kor 6, 15 f.). Augustinus (De ord. II 4, 12 ML 32, 1000) und Thomas von Aquin (S. th. II II q. 10 a. II) gestehen der Staatsgewalt die Duldung der Prostitution zu, um größere Übel (Unnatürlichkeiten, Notzucht usw.) zu verhüten. — Kuppelei ist gewohnheitsmäßige Vermittlung und bewusste Gewährung von Gelegenheit zur Unzucht. Zuhälterei ist „Schutz“ eines Mannes für eine Frau in der Ausübung des unzüchtigen Gewerbes. 2. adulterium Ehebruch ist Geschlechtsverkehr eines verheirateten Mannes mit einer ledigen (einfacher Ehebruch simplex adulterium) oder verheirateten Frau (doppelter Ehebruch duplex adulterium) oder einer verheirateten Frau mit einem ledigen oder verheirateten Manne. Ehebruch liegt auch vor, wenn zwei Eheleute sich gegenseitig erlauben, außerehelichen Verkehr zu haben. Der Ehebruch wird im NT als schwere sittliche Verfehlung gebrandmarkt (Mt 5, 27—32; Röm 7, 3). Er verletzt in schwerster Weise das Seinsgesetz Gottes in der Ehe, die Liebe und Treue unter Gatten. 3. stuprum (Notzucht, Schändung, Vergewaltigung, Nötigung) ist gewaltsames Erzwingen des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der Frau. In speziellem Sinne wird stuprum für Überwältigung oder gewaltsame Defloration einer Jungfrau gebraucht (S. th. II II q. 154a. 6). 4. incestus (Blutschande, Inzest) ist Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten und Verschwägerten innerhalb der kanonischen Verwandtschaftsgrade. Gn 19, 30—38 (Töchter Lots) und 1 Kor 5, 1 ist Blutschande erwähnt. Inzest ist eine schwere Verletzung geheiligter natürlicher Pietätsbindungen. 5. sacrilegium carnale (luxuria sacrilega) ist Verletzung einer gottgeweihten Person, eines Ortes oder einer Sache durch eine Geschlechtssünde. Jede Form des Sakrilegs widerspricht der Ehrfurcht und religiösen Achtung, der natürlichen Rücksicht auf Heiliges und Gottgeweihtes. 6. ipsatio, masturbatio (manustupratio, manus Hand, stuprare schänden, entehren), pollutio voluntaria, mollities ist die freigewollte Selbstbefleckung oder künstliche Herbeiführung der vollen Geschlechtslust an sich selbst. Sie wird beim Manne ipsatio genannt, bei der Frau speziell masturbatio. Eine psychologische Begleiterscheinung ist zuweilen der Fetischismus, d. h. ersatzmäßige Benutzung von toten Gegenständen, Kleidungsstücken, Haaren, Wäsche, Schuhen zur Erzielung sexueller Erregung. Ganz natürlich und deshalb ohne jede Sünde ist die sog. Schlafpollution (pollutio nocturna), d. h. der nächtliche Samenfluss beim enthaltsamen Manne. Der angestaute Same tritt spontan (meist von sexuellen Träumen und Vorstellungen begleitet) nachts aus. 7. onanismus coniugalis (abusus matrimonii Mißbrauch der Ehe) ist ehelicher Geschlechtsverkehr, bei dem die Befruchtung verhindert wird. Die Bezeichnung stammt von der Sünde Onans, der den Verkehr natürlich begann, dann aber den Samen auf die Erde entleerte (Gn 38, 9). Die Unsittlichkeit besteht in der Trennung von Orgasmus und Pflicht, Geschlechtslust und Last, in der bewussten Durchkreuzung gottgewollten Naturgeschehens. „Da der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seiner Tätigkeit absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas innerlich Unsittliches" zu III. Abwegige Triebneigungen, widernatürliche oder naturwidrige Richtungen der Gefühle und Triebe, besonders des Geschlechtstriebes, abnorme Arten seiner Befriedigung. Vielfach handelt es sich um pathologische Erscheinungen. 1. Homosexualität ist gleichgeschlechtliche Triebrichtung. Bezeichnungen sind auch Homo-Erotismus, Uranismus (nach dem Gott Uranos); bei Männern speziell: Urninge; bei Frauen: Tribadismus, lesbische Liebe, Sapphismus (Sappho), Cunnilingus (cunnus= äußere Scham, lingus von lingo, lingere= lecken). Nach Röm 1, 26 f. ist der tiefe sittliche Fall in abwegige Triebneigungen eine Folge des Verlassens der natürlichen Gotteserkenntnis. In Hochkulturen ist die Homosexualität eine häufige Erscheinung. Bei 3—4% der Männer scheint sie angeboren zu sein. 2. Pädophilie ist jede Form des sexuellen Kontaktes mit Kindern und Minderjährigen. 3. Bestialität ist Geschlechtsverkehr mit Tieren. Auf sie richtet sich der Trieb und das Verlangen, beischlafähnliche Handlungen auszuführen. 4. Sodomie ist unnatürlicher Geschlechtsverkehr von Mann und Frau. In Gn 19, 4—25 ist das Laster nur vage angedeutet Vielfach wird Sodomie (S. th. II II q. 154 a. 11) als Bestialität (sodomia ratione generis) und Homosexualität (sodomia ratione sexus) gedeutet. Weiter wird sodomia perfecta für Homosexualität und sodomia imperfecta als concubitus geschlechtsverschiedener Personen in vase indebito gebraucht. Um eindeutige Begriffe zu wahren, sollte man die Bezeichnung Sodomie nur in eingangs genanntem Sinne gebrauchen. 5. Sadismus (nach dem Romanschriftsteller D. A. Frangois de Sade, + 1814) ist Grausamkeitswollust (crudelitas activa). Das Schmerzzufügen und Sichweiden an der Qual des Geschlechtspartners löst sexuelle Lust aus. Tiefpunkt der Entartung ist der Lustmord und die geschlechtliche Leichenschändung (Nekrophilie). 6. Masochismus (nach dem Schriftsteller L. v. Sacher-Masoch, + 1895) ist Grausamkeitswollust gegen sich selbst (crudelitas passiva). Das Lustempfinden wird durch erlittene oder selbstzugefügte Pein ausgelöst. 7. Exhibitionismus (exhibere= vorzeigen, entblößen, Zurschau stellen der Genitalien) ist Lustempfinden durch Zeigesucht oder Entblößen der Geschlechtsteile (besonders bei Männern durch Zeigen des erigierten männlichen Gliedes). Oft ist sie mit ipsatio verbunden. siehe auch: Was ist Sünde? Das Problem der Masturbation ![]() Signatur ![]() ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu ![]() | |||
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