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Uriel Administrator Status: Offline Registriert seit: 05.06.2009 Beiträge: 969 Nachricht senden |
(nach P. Stephan Binet S.J. mit kirchlicher Approbation Anno Domini 1627) Der berühmte Gottesgelehrte P. Suarez aus der Gesellschaft Jesu sagt in der Einleitung seines Buches über die Menschwerdung des Sohnes Gottes, wo er von der Andacht zur Gottesmutter spricht: „Die Andacht muss ihre Stütze in der Wahrheit haben, und die Wahrheit soll durch die Süßigkeit der Andacht zu reicherem Nutzen erforscht werden. Denn eine Andacht, die nicht auf Wahrheit beruht, hat keinen Halt; Wahrheit aber ohne Andacht ist unfruchtbar und trocken.“ Diese Worte muss der Freund der armen Seelen wohl beachten; sie gelten auch der Andacht, welche er zum Troste und zur Hilfe der armen Seelen im Fegefeuer ausübt. Sie muss auf Wahrheit beruhen. Der gläubige Christ muss also wissen, was die unfehlbare Lehrerin der Wahrheit, die katholische Kirche, über den Reinigungsort im Jenseits und über die Hilfe lehrt, welche den Verstorbenen kann geleistet werden. In diesem Hauptstücke sollen daher diese kirchliche Lehre und die Gründe, worauf sie beruht, dargelegt werden. Die Irrlehrer des sechzehnten Jahrhunderts hatten die Behauptung aufgestellt, dass Gott nach dem Nachlass der schweren Sünde dem Gerechtfertigten nicht bloß die ewige Strafe, sondern auch die zeitliche ganz und gar erlasse. Wäre diese Ansicht wahr, dann hätte der im Stande der Gnade Verstorbene im Jenseits nichts mehr zu verbüßen; es könnte keine Reinigung und keinen Reinigungsort nach dem Tode geben. Dagegen aber hat die katholische Kirche auf der Kirchenversammlung zu Trient klar und bestimmt die Lehre aufgestellt: „es sei durchaus falsch und dem Worte Gottes entgegen, dass die Schuld vom Herrn niemals nachgelassen werde, ohne dass zugleich auch alle Strafe miterlassen würde. Denn es finden sich in der Heiligen Schrift klare und einleuchtende Beispiele, durch welche, auch abgesehen von der göttlichen Überlieferung, dieser Irrtum auf das schlagendste widerlegt wird.“ (Conc. Trid. sess. 14, can. S.) Es kann daher wohl geschehen, dass manche im Stande der heiligmachenden Gnade, also ohne schwere Sünde auf dem Gewissen, sterben, welche aber entweder noch zeitliche Strafen für schwere Sünden oder auch für lässliche Sünden, in denen sie hinsterben, abzubüßen haben. Nach dem Nachlass der schweren Sünde können solche Seelen unmöglich verdammt werden; in dem Himmel aber, in welchem nach den Worten der Geheimen Offenbarung (Offb. 21,27) nichts Unreines hineinkommt, kann die rückständige Strafe nicht verbüßt werden. Es muss also im Jenseits noch eine Reinigung von dieser zeitlichen Strafschuldigkeit geben. Das ist es nun, was die heilige katholische Kirche auch mit ausdrücklichen Worten lehrt. „Wenn jemand sagt, es werde nach empfangener Gnade der Rechtfertigung jedem büßenden Sünder die Schuld so nachgelassen und die verdiente ewige Strafe so getilgt, dass keine Schuld einer zeitlichen Strafe übrigbliebe, die entweder auf dieser Welt oder künftig im Reinigungsorte bezahlt werde müsse, bevor der Zugang zum Himmel offen sein könne, der sei im Banne.“ (Conc. Trid. sess. 6, can. 30) Und wiederum: „Da die katholische Kirche vom Heiligen Geiste bekehrt, nach der Heiligen Schrift und der alten Überlieferung der Väter, in den heiligen Concilien und jüngst in diesem ökumenischen Kirchenrate gelehrt hat, dass es einen Reinigungsort gebe, und dass den dort zurückgehaltenen Seelen durch die Fürbitte der Gläubigen, vorzüglich aber durch das annehmliche Opfer des Altares geholfen werde, so befiehlt der heilige Kirchenrat den Bischöfen, sorgfältig dahin zu streben, dass von den Christgläubigen diese gesunde, von den heiligen Vätern und heiligen Concilien überlieferte Lehre von Reinigungsorte geglaubt, beibehalten, gelehrt und überall gepredigt werde.“ (Conc. Trid. sess. 25, decr. de purgatorio) Es sind hiermit bezüglich der jenseitigen Reinigung abgeschiedener Seelen von der katholischen Kirche zwei Wahrheiten als Glaubenssätze festgestellt worden; erstens: dass es nach dem Tode einen Reinigungsort gebe, in welchem die noch rückständige Schuld zeitlicher Strafen bezahlt werden muss; und zweitens; dass die Gläubigen auf Erden durch ihre Fürbitte, namentlich durch das heilige Messopfer den dort befindlichen Seelen zu Hilfe kommen können. Da wir von diesem zweiten Glaubenssatze später weitläufigen sprechen werden, wollen wir hier nur den Erweis des ersten bringen. Der heilige Kirchenrat von Trient sagt in den angeführten Worten, die Lehre vom jenseitigen Reinigungsorte stütze sich auf die Heilige Schrift und auf die alte Überlieferung der Väter. Und so ist es in der Tat. § 1. Die Lehre von jenseitigen Reinigungsorte beruht auf der Lehre der Heiligen Schrift Im zweiten Buche der Makkabäer (12,46) steht geschrieben: „Es ist ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten, damit sie ihren Sünden erlöst werden.“ Dieser Schriftstelle gemäß gibt es also Verstorbene, die noch mit Sünden behaftet sind und durch Gebet von denselben befreit werden können. Solches gilt aber offenbar weder von den Seligen im Himmel noch von den Verdammten in der Hölle, da die erstern sündefrei, die letzteren rettungslos sind. Es muss daher notwendig ein dritter Ort angenommen werden, wo die mit geringern Sünden behafteten Seelen der Verstorbenen zur vollkommenen Reinigung aufbewahrt werden, und dieses ist der Reinigungsort oder das Fegefeuer. Bei Matthäus 12,32 warnt Jesus vor den Sünden wider den Heiligen Geist, indem er sagt: dieselben „werden weder in dieser noch in der zukünftigen Welt vergeben“. Daraus ziehen die heiligen Väter mit Recht den Schluss, dass auch noch in der andern Welt Sünden nachgelassen werden; „sonst wäre“, bemerkt der hl. Augustin, „von gewissen Sünden ohne Grund gesagt worden, dass sie weder in dieser noch in der andern Welt vergeben werden“. Nun aber kann weder im Himmel, noch in der Hölle eine Sündenvergebung stattfinden. Es muss also in jener Welt außer Himmel und Hölle noch einen dritten Ort geben, wo diese Entsündigung vor sich geht, nämlich den Reinigungsort. Dasselbe erhellt auch aus der Versicherung Jesu (Matth. 5,26), dass gewisse Sünder nicht eher aus dem Kerker entlassen werden, als bis sie den letzten Heller abbezahlt haben. Denn der Himmel ist keine Strafanstalt, kein Kerker zur Abbüßung der Schulden; aus der Hölle aber wird niemand entlassen. Der Kerker, von dem der Heiland spricht, ist mithin ein dritter, von Himmel und Hölle ganz verschiedener Ort – das Fegfeuer. Auch aus den Worten des Apostels (1. Kor. 3,11-15) lässt sich ein stichhaltiger Beweis für das Dasein eines Reinigungsfeuers entnehmen. „Der Tag des Herrn“, schreibt er, „wird eines jeden Werk ans Licht bringen…, und wie das Werk eines jeden sei, wird das Feuer erproben. Wenn jemandes Werk besteht (probehaltig ist, wie Gold, Silber, Edelstein), so wird er Lohn empfangen; brennt es aber (d.h. finden sich darin noch Unvollkommenheiten, Mängel und Fehler geringer Art, die dem Holze, dem Heu oder den Stoppeln gleichen), so wird er Schaden leiden; er selbst aber wird selig werden, jedoch so wie durch Feuer.“ Das Feuer, wovon der Apostel hier spricht, kann nicht sein das Feuer der Trübsal auf dieser Welt; denn es ist die Rede von einem Feuer, welches nach diesem Leben brennt, wo jeder Lohn oder Strafe empfängt. Es kann auch nicht bedeuten die bloße Prüfung des Richters; denn es brennt, verursacht Schmerz, verzehrt den brennbaren Stoff. Es kann endlich auch nicht das Höllenfeuer sein; denn der in jenem Feuer Befindliche wird, nachdem er Schaden gelitten, selig werden, was von dem zum Höllenfeuer Verurteilten sich nicht sagen lässt. Es kann mithin einzig und allein das Feuer im Reinigungsorte, das Fegfeuer sein (nach Deharbe, Erklärung des kath. Kate-chismus). § 2 Die katholische Lehre von jenseitigen Reinigungsorte beruht auf der alten Überliefe-rung der Väter Die heiligen Väter und Lehrer der katholischen Kirche sprechen oft ihren Glauben an diesen Reinigungsort aus. Sie tun es, indem sie die oben angeführten Stellen der Heiligen Schrift auf die Reinigung in Jenseits auslegen. Das ist so wahr, dass selbst der protestantische Gelehrte Leibniz das Geständnis abzulegen gezwungen war: „Es war von jeher die Lehre der Kirche, dass… jene, welche aus diesem Leben geschieden sind, zuweilen noch, obschon von Gott in Gnaden durch Christus aufgenommen und des ewigen Lebens teilhaftig geworden, für ihre Sünden eine natürliche Züchtigung oder Reinigung leiden, besonders wenn sie sich von diesen Flecken auf Erden nicht genugsam gereinigt haben. Die heiligen Väter sind zwar nicht einig über die Art der Reinigung, aber beinahe alle kommen darin überein, dass nach diesem Leben eine väterliche Züchtigung oder Reinigung, wie sie auch immer beschaffen sein mag, stattfinde, welche die Seelen, da sie nach ihrem Hinscheiden aus dem Körper erleuchtet und dann durch die Einsicht der Unvollkommenheit des verflossenen Leben und der Schändlichkeit der Sünde von der größten Traurigkeit gerührt werden, selbst sich wünschen und ohne welche sie nicht zu höchsten Vollkommenheit gelangen wollen.“ Die heiligen Väter ermahnen ferner oft und eindringlich, dass die Gläubigen für die Seelen der Verstorbenen Gebete und Opfer darbringen sollten, damit dieselben von ihrer Strafschuld befreit werden. Und was die Kirche durch ihre Väter gelehrt, das hat sie selber stets in Ausübung gebracht. Wir werden den Beweis hierfür eingehend im vierten Kapitel erbringen. Für jetzt genügt, darauf hinzuweisen. Die katholische Kirche betet für die Verstorbenen, bringt das heilige Opfer für dieselben dar, empfiehlt vielfach das Gebet für die im Herrn Entschlafenen, fordert ihre Kinder auf, durch Almosen, Fasten und andere fromme Werke den Abgeschiedenen beizuspringen. Und diese Handlungsweise ist nicht weniger als neu, sie geht durch alle Jahrhunderte bis zum Ursprunge der Kirche zurück. Schon der Hl. Augustinus sagt: „Mögen die Irrgläubigen dagegen einwenden, was sie wollen: es ist ein uralter Gebrauch der Kirche, für die Verstorbenen zu beten und zu opfern.“ Und der Hl. Gregor spricht: „Der Gebrauch, für die Abgeschiedenen zu beten, ist uns von den ersten Jüngern Jesu übermacht worden.“ Die kirchliche Fürbitte für die Verstorbenen ist eine Tatsache, welche uns nicht nur von den heiligen Vätern und Kirchenschriftlehrern der ersten Jahrhunderte, sondern auch von Konzilien, von den alten Messbüchern, Liturgien und anderen Denkmalen vollkommen verbürgt wird. Was folgt aber daraus? Unstreitig, dass die katholische Kirche von jeher geglaubt hat und noch glaubt, es gebe ein Fegefeuer, d.h. einen dritten Ort, in welchen, wie Augustin (an oben angeführten Stellen) sich ausdrückt, diejenigen eingehen, „welche aus diesem Leben geschieden sind und nicht so böse waren, dass sie, als der Gnade unwürdig, wären verdammt worden, aber auch nicht so fromm, dass sie unmittelbar zur Seligkeit wären geeinigt gewesen“. Denn niemals kam es der katholischen Kirche in den Sinn, für die Seligen oder die Verdammten zu beten, da ihr Glaube gemäß das Gebet für die einen wie für die anderen völlig unnütz und zwecklos wäre. § 3. Die katholische Lehre von einer jenseitigen Reinigung entspricht auch den Anforderungen der gläubigen Vernunft und des menschlichen Herzens. Diese Lehre offenbart auf das klarste die unendliche Heiligkeit und Gerechtigkeit Gottes, welche von jedem unnützen Worte einst Rechenschaft (Matth. 12,36) fordert, und welche selbst den Schatten der Sünde so verabscheut, dass sie nichts Unreines zu sich in den Himmel eingehen lässt (Offb. 21,27). Sie offenbart nicht minder die Barmherzigkeit Gottes, der die in seiner Liebe verstorbenen Freunde und Kinder wegen rückständigen Strafen nicht für immer von seinem Angesichte verstößt, sondern in seiner Weisheit einen Ausweg gefunden hat, sie auch nach dem Tode für den Himmel rein und reif werden zu lassen. Diese Lehre zeigt, wie groß die Herrlichkeit des Paradieses sein muss, da zu ihrer Erreichung eine so große Vollkommenheit und Reinheit erfordert wird. Sie schreckt ab von der Leichtfertigkeit, lässliche Sünden zu begehen. Denn im Reinigungsorte werden ja nicht bloß die zeitlichen Strafen für schwere, sondern auch für lässliche Sünden verbüßt. Sie regt den Gläubigen zum Geiste der Buße und zur Übung guter Werke an, wodurch er den Erlass noch rückständiger Strafschuld bei Lebzeiten erwirken kann. Sie tröstet den reuigen Büßer auf dem Totenbett, der nach einem langen Sündenleben kaum hoffen kann, dass er ohne alle Genugtuung für seine Sünden den ewigen Lohn empfangen und gleichsam wie mit einem Sprunge aus den Tiefen des Lasters plötzlich unter die Schar der Heiligen werde aufgenommen werden. Sie regt ferner an zur Übung der christlichen Nächstenliebe gegen die Verstorbenen und zur Ersetzung des Undankes, dessen man sich vielleicht gegen dieselben in ihrem Leben schuldig gemacht hat. Endlich mildert diese Lehre den Schmerz in der Brust der Hinterbliebenen und trocknet die Tränen, die am Grabe fließen. Sie trauern, aber nicht wie die Heiden, die keine Hoffnung haben. Diese Lehre gestattet dem Katholiken, für seine mit menschlichen Schwächen dahingeschiedenen teuern Angehörigen auf ewige Rettung zu hoffen. Sie begnügen sich nicht, bloß Blumen und Kränze über ihren Gräbern zu errichten; sie wissen, dass sie ihnen auch über das Grab hinaus mit Gebet und Opfer hilfreiche Hände entgegenstrecken und ihnen zur ewigen Ruhe und zum ewigen Lichte verhelfen können. Die Lehre von Fegefeuer steht also nicht bloß durch Schrift und Erblehre selbstbegründet da, sie entspricht auch in hohem Maße den Anforderungen der Vernunft und den edelsten Gefühlen des menschlichen Herzens. Sie trägt selbst das Gepräge einer dem Menschengeschlechte ursprünglich geoffenbarten Wahrheit, indem selbst bei den heidnischen Völkern sich nicht undeutliche Spuren derselben vorfinden. So. z.B. sagt der Heide Plato: „Kommen die des Leibes entkleideten Seelen vor den Richter, so mustert er sie alle…. Wenn er die Seele durch Sünden missgestaltet und hässlich sieht, sendet er schmachvoll dieselben zur Haft, wo sie die ihr zukommenden Leiden zu dulden bestimmt ist. … Es sind aber die, denen die Buße Nutzen schafft, solche, welche heilbare Fehler beginnen; dessen ungeachtet erwächst ihnen dieser Nutzen durch Schmerzen und Leiden so-wohl hier als im Hades; denn auf andere Weise konnten sie nicht von ihrer Ungerechtigkeit befreit werden.“ Alle diese so überzeugenden Gründe haben denn auch in neuerer Zeit selbst manche Protestanten bewogen, eine Reinigung der Seele nach dem Tode anzunehmen, wiewohl sie den Namen „Fegfeuer“ zurückweisen. So schreibt Hase. „Die meisten Sterbenden sind wohl zu gut für die Hölle, aber sicher zu schlecht für den Himmel. Man muss offen gestehen, dass hier im reformatorischen Protestantismus eine Unklarheit vorliegt;… die neue Wissenschaft auf dem Standpunkt des Protestantismus hat dies längst bemerkt.“ So steht es mit der Lehre der katholischen Kirche über das Fegefeuer; es ist ein von Gott geoffenbarter Glaubenssatz, dass es im Jenseits eine Reinigung, einen Reinigungsort gebe. Worin die Strafen desselben bestehen, hat die oberste Lehrgewalt der Kirche nicht bestimmt. Der Kirchenrat von Trient hat den Bischöfen den wichtigen Befehl gegeben: „Bei dem ungebildeten Volke sollen die schwierigeren und tiefsinnigeren Fragen, welche nichts zur Erbauung beitragen und wodurch die Frömmigkeit meistens nichts gewinnt, von populären Predigten ausgeschlossen werden. Auch das Ungewisse, und was den Schein des Unwahren an sich trägt, sollen sie nicht verbreiten oder behandeln lassen“. Hiermit hat aber der Kirchenrat nicht verboten, weitere wissenschaftliche Untersuchungen über die Art der Strafen und über den Zustand der Seelen im Fegefeuer anzustellen; er hat vielmehr nur die Grenzen gezogen, innerhalb welcher dieselben angestellt werden dürfen. So haben denn auch vor und nach dem Konzil von Trient heilige Kirchenlehrer und katholische Gottesgelehrte versucht, auf Grund anderweitiger Glaubenswahrheiten einzudringen in das Geheimnis des Fegfeuers, es zu beleuchten, die Erkenntnis desselben zu erweitern, irrige Ansichten abzuweisen und dadurch den Glauben an die Lehre der Kirche vom Fegefeuer zu er-leichtern, die Liebe und das Mitleid der Gläubigen für die Armen Seelen im Fegfeuer zu fördern und so zur Erbauung der Gläubigen beizutragen. Die Kirche hat solche wissenschaftliche Erörterungen gestattet, ohne sich hierüber selbst anzusprechen. Die von den Gottesgelehrten hierüber aufgestellten Lehrmeinungen sind also keine Glaubenssätze; sie haben jedoch jenen Wert, welchen ihnen das Ansehen der Gottesgelehrten und die von ihnen vorgebrachten Beweisgründe verleihen. [Dieser Beitrag wurde am 08.06.2011 - 00:25 von VIAVERITAS aktualisiert] Signatur www.VIAVERITAS.eu euch schmähen und verfolgen und lügnerisch allerlei Arges wider euch reden um meinetwillen! „Gepriesen sei der Herr durch der Engel Lobgesang“ | |||
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Ist die Lehre vom Fegfeuer ein verpflichtender Glaubenssatz? Signatur ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu | |||
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Es gibt ein Fegfeuer oder einen Zustand der sittlichen Läuterung, in welchem die noch nicht gänzlich reinen Seelen durch Strafen gereinigt und für den Himmel geeignet werden. Signatur ~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~ http://www.viaveritas.eu |
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