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engeluskoelle Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 21.04.2008 - 14:36 | |
hallo liebes Forum
bin zur zeit echtin einer verzwickten Lage.
Seit august 08 bekomme ich Hartz 4 , bin daher bei meinem energieanbieter in Rückstände geraten.
nun ist folgende situation, da ich nun kurz davor stand das mir der Strom abgestellt wird habe ich mich an meine Sachbearbeiterin gewand.diese sagte mir dann das ich die jahresabrechnung von feburar direkt hätte einreichen müssen was ich aber aus unwissenheit nicht getan habe da ich dachte ich müsse mich nun auf eigene faust mit meinem stromanbieter auseinander setzen. Falsch gedacht!!!das amt sagte mir das mir laut abrechnung eh noch eine zahlung zugestanden hätte, da ich die abrechnung aber nicht innerhalb 6 wochen eingereicht habe ist meine frist nun verstrichen und somit auch mein anspruch. nun könnte mir das amt nur noch ein darlehn genehmigen was ich zurück zahlen müsste (was auch ok für mich wäre)dieses darhlen wird aber nur genehmigt wenn ich von meinem stromanbieter ein schreiben vorlege wo ein Termin drin steht wann der zähler gespeert wird. dem amt reicht hier für nicht die mahnung aus wo ganz klar drin steht wenn ich nach ablauf von 4 wochen nicht zahle , die strom/gas versorgung eingestellt wird.ist das nicht das selbe? das amt meint NEIN! da ich ja noch 4 wochen zeit hätte könnte ich mir das geld ja noch anderweitig besorgen . zum beispiel ich zitiere " privat geld leihen , einen kredit aufnehmen (mit hartz 4 ????) oder ich könnte ja auch noch im lotto gewinnen". da mir eben noch all diese möglichkeiten blieben bestehe für das amt keine "dringlichkeits stufe. klar könnte ich jetzt einfach die frist verstreichen lassen und abwarten bis ich die endgültige speerung angedroht bekomme. problem ist hier bei das diese erst im mai kommen würde und ich zum 01.05. 2008 gott sei dank einen neuen job habe. was wiederrum bedeutett das das amt dann eh nicht mehr für mich zuständig ist sagt meine sachbearbeiterin.
ich bin so sauer und verärgert weil ich mich wirklich frage wo in unserem staat die gerechtigkeit ist??
jetzt hab ich endlich wieder einen job nach langen bemühungen um aus meiner situation raus zu kommen, und der staat unterstützt einen in keinster weise um wieder ins berufsleben rein zukommen und sich nicht weiter zu verschulden . anstatt dessen empfehlen sie einem noch einen kredit aus zunehmen......
für mich bedeutes das das ich bald wieder einen job habe jedoch nicht weiss wie ich ohne strom und gas existieren soll. da fragt man sich doch wirklich ob ich nicht besser den job abgelehnt hätte ... den dann hätte das amt mir noch bei meinem stromrückständen geholfen..... aber ist das der sinn????warum wird den jenigen die sich wirklich bemühen um aus hartz 4 raus zukommen so wenig geholfen ?? eher werden einem noch steine in den weg gelegt.
weiss jemand einen rat , für jeden tip bin ich dankbar
lieben gruß sandra
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.04.2008 - 02:51 | |
engeluskoelle schrieb
Seit august 08 bekomme ich Hartz 4 , bin daher bei meinem energieanbieter in Rückstände geraten. |
Hallo Engeluskölle,
mit welchen Zahlungen bist du in Rückstand geraten? Strom oder Gas oder beides? Hat die ARGE deine KdU (Kosten der Unterkunft) nicht voll übernommen?
Der "normale" Haushaltsstrom (Licht, TV, Waschmaschine etc.) ist bereits als Pauschale in der Regelleistung enthalten. Miete, Heizung und Nebenkosten muß die ARGE bezahlen. Wird dein Warmwasser über die Heizung gespeist, zieht die ARGE hier wieder etwas ab, da die Warmwasserbereitung ebenfalls pauschaliert in der Regelleistung enthalten ist.
engeluskoelle schrieb
...da ich ja noch 4 wochen zeit hätte könnte ich mir das geld ja noch anderweitig besorgen . zum beispiel ich zitiere " privat geld leihen , einen kredit aufnehmen (mit hartz 4 ????) oder ich könnte ja auch noch im lotto gewinnen". da mir eben noch all diese möglichkeiten blieben bestehe für das amt keine "dringlichkeits stufe. |

@ Ottokar: Hier läuft offensichtlich einiges durcheinander. Wie soll sie am besten vorgehen?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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engeluskoelle Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.04.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 22.04.2008 - 11:52 | |
hallo wolf
ja ich beziehe warmwasser über die heizung. meine rückstände beziehen sich auf gas und strom.der hauptteil des rückstandes ergibt sich aus der jag´hresabrechnung von feburar wo ich nach zahlen musste + einen monatsabschlag. leider habe ich die abrechnung nicht innerhalb 6 wochen eingereicht, weil ich dachte die arge hat damit nichts zu tun. meine sachbearbeiterin meinte aber , hätte ich sie eingereicht , hätten sie mich neu berechnen müssen weil an hand der abrechnung mit monatlich mehr zu gestanden hätte wie sie im nach hinein errechnet hat , aber da die frist abgelaufen ist steht mir das nicht mehr zu.wo ich mich halt am meißten drüber ärgere ist, wie dem auch sei, ich möchte ja nichts vom staat geschenkt bekommen sondern lediglich ein darhlen. es ist scheinbar seitens von mir aus unwissenheit einiges falsch gelaufen aber auch von der arge. es kann doch nicht sein das die arge sich jetzt nur quer stellt weil ihr mehrere mahnungen nicht reichen sondern sie ein endgültiges speerschreiben wollen......ich habe ja mit meiner sachbearbeiterin lezte woche schon den dahrlensvertrag unterschrieben, dann rief sie mich einen tag später an und sagte mir das dieser abgelehnt wird so lang ich nicht das speerschreiben vorlege wo exakt dron steht an dem und dem datum speeren wir die strom/gasversorgung. und das alles nur weil das amt von mir einen exakten tag haben will an dem ich hier ohne strom/gas sitze.ich will doch nichts geschenkt haben nur eine chance / unterstützung das ich endlich wieder aus dem hartz 4 raus komme. wenn ich den job nicht bekommen hätte , wäre das alles geklärt. man wird also für seine bemühungen noch bestraft anstatt unterstützt. wo ist da die "unterstützung" von der alle reden die leute wieder ins arbeitsleben zu intrigieren????da wird man gezwungen sich ernsthaft zu überlegen den job an zunehmen zu mal ich aus ärztlicher sicht eigentlich gar nicht mehr in diesem job arbeiten dürfte aber selbst das risiko zu lasten MEINEr gesundheit gehe ich ein um endlich das thema arge hinter mir zu lassen
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.04.2008 - 12:40 | |
Den Teil der Nachzahlung der sich aus den Heizkosten ergibt, muss das Amt tragen.
Da gibt es keinen Fristablauf!
Kosten der Unterkunft sind eine Bedarfsleistung!
Da zählt nur, ob der Bedarf (noch) vorhanden ist oder nicht.
Da du das Geld (Nachzahlung) offensichtlich noch nicht bezahlt hast, besteht der Bedarf also weiterhin.
Soll dir die SB doch mal zeigen, wo im SGB II die von ihr genannte Frist steht! (Kann sie nicht, weil es keine gibt.)
Also ganz normal schrftlichen Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II stellen. Sollte die abgelehnt werden: Klage.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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