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ichwars Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.05.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 11.05.2008 - 20:46 | |
tja... wer wohl nicht wagt der nicht gewinnt, ich habe so meine kaution ohne klage bekommen. hier zählt mal wieder standhaftigkeit, als rücksicht!....
jeder so wie er es haben möchte!
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LadyT79 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 24.06.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 26.06.2008 - 14:36 | |
Hallo zusammen,
ich habe gerade die Beitrgäge hier gelesen...
..und nun, stellt sich mir folgende Frage:
Soll/Darf/Kann/Muss ich keinen Rückzahlungsvertrag über die als Darlehen geleistete Kaution mit der ARGE schliessen?
Ich komme nämlich gerade von dieser und dort wurde mir gesagt, ich solle "nach Hause gehen", ein formloses Schreiben bezüglich des Darhlehens aufsetzen,-abgeben und die Entscheidung abwarten. (Die Wohnung, wurde mir schon genehmigt!)
Der Bearbeiter, sagte mir aber schon im Vorfeld, das ich mindestens 50,00€ monatlich zurückzahlen müsste. Wovon, wenn ich abzüglich aller Kosten noch ca.190€ zum Leben habe?
Ich bin mir gerade überhaupt nicht mehr sicher, nachdem ich eure Meinungen gelesen habe...
Dankeschön!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 09:20 | |
Du musst keinen Rückzahlungsvertrag schließen. Der wird de facto auch nicht geschlossen, sondern darüber erfolgt ein Verwaltungsakt. Gegen diesen legst du Widerspruch ein.
Hier im Forum im Bereich "Beispiele für Widersprüche" findest du dazu das "Musterschreiben gegen die Anrechnung eines Darlehens für Mietkaution".
Den Antrag für das Darlehen musst du formlos schriftlich stellen. Da drin würde ich aber tunlichst kein Wort über Rückzahlung oder Fakten, die in dem o.g. Musterschreiben stehen, verlieren, sonst bekommst du die Kaution nicht.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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