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fb1305 
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 1
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Erstellt am 11.06.2008 - 15:29
Bin neu in diesen Forum und brauch mal Hilfe. Unser Sohn ist Arbeitslos und wohnt bei uns zu Hause. Da meine Frau und ich zusammen über den Regelsatz liegen bekommt er keine Bezüge also auch kein Harz IV. Ohne Bezüge hat er auch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein und ohne diesen ist es schwer eine Arbeit zu bekommen. Da er jetzt 25 Jahre alt ist wollten wir dass er eventuell zu Hause auszieht und somit Anspruch auf Harz IV und einen Vermittlungsgutschein hat. Besteht die Möglichkeit von zu Hause auszuziehen und wie müssten wir da vorgehen?
Mfg fb1305
quinky
5 Sterne Auszeichnung




Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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Erstellt am 11.06.2008 - 16:27
bedingt durch den 25. Geburtstag gehört Euer Sohn NICHT mehr zu Eurer Bedarfsgemeinschaft. Er bildet jetzt mit Euch eine Haushaltsgemeinschaft.
Hier kommt dann die Unterstützungsvermutung nach § 9 SGBII zu Tragen.
Lese bitte erstmal hier im Forum unter:
Ratgeber
Unterhaltsvermutung nach § 9 SGBII
nach.
Dann werden einige Fragen schon beantwortet. Falls weitere Information notwendig ist, stelle diese Fragen
Gruß
Quinky
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 12.06.2008 - 17:20
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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