<Karin> unregistriert
| Erstellt am 21.01.2006 - 15:19 |  |
Stimmt das, darf ich keinen "Urlaub" machen?
Ich möchte mit ein paar Freundinnen kurz vor Weihnachten für 8 Tage nach Griechenland fahren. Die eltern einer Freundin haben dort ein Haus was wir für diese Zeit nutzen dürfen, sonst könnte ich mir sowas gar nicht leisten. Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, als Hartz4 Empfänger dürfte ich Deutschland nicht verlassen ?
Danke für Antworten Karin
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forenmaster

Status: Offline Registriert seit: 22.06.2005 Beiträge: 51 Nachricht senden | Erstellt am 21.01.2006 - 15:23 |  |
Maximal drei Wochen Urlaub für Arbeitslose
Ein Arbeitsloser, der mehr als drei Wochen Urlaub im laufenden Jahr nimmt, riskiert daher für die restliche Zeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, weil er für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.
Urteil des BSG
B 11 AL 109/99 R
NJW Heft 38/2000, Seite LVIII
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Aus LVZ Online vom 12.04.05
Eine Oschatzerin möchte wissen: "Ich beziehe Alg II und möchte demnächst ein paar Tage zu meiner Mutter verreisen. Steht mir als Alg-II-Empfänger Urlaub zu - und wer genehmigt den Urlaub?"
Dazu antwortet Volkmar Beier von der Arbeitsagentur Oschatz: "Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I kann man sich für maximal drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird einzelfallbezogen entschieden. In der Regel gelten auch hier die drei Wochen. In jedem Falle muss die Ortsabwesenheit - auch ein verlängertes Wochenende -dem Arbeitsvermittler vorher mitgeteilt werden - am besten telefonisch oder persönlich. Sofern nicht eine mögliche Arbeitsaufnahme, Vorstellungsgespräch, Trainingsmaßnahme und ähnliches in diesen Zeitraum fallen, steht der Ortsabwesenheit nichts entgegen.
[Dieser Beitrag wurde am 21.01.2006 - 15:30 von forenmaster aktualisiert]
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