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matzl0505 ...
1000 Liter Wein
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...   Erstellt am 15.10.2009 - 16:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


fliegenpilzler schrieb
    Wer an solches "Wissen" daran glaubt ist selbst Schuld.


Was möchtest du mir damit sagen???





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Wie wird das chemische Element Brom gewonnen?

Man nimmt eine Handvoll Brombeeren, lässt diese zur Erde fallen. Die Beeren verbinden sich mit der Erde zu Erdbeeren und Brom wird frei."


Es ist das Phantom unseres eigenen Ichs, dessen innige Verwandtschaft und dessen tiefe Einwirkung auf unser Gemüt uns in die Hölle wirft, oder in den Himmel verzückt. E.T.A. Hoffmann

Traubenstolz ...
50 Liter Wein
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...   Erstellt am 17.10.2009 - 11:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Dreizehn schrieb

    Traubenstolz, das ist leider falsch, obwohl man es immer wieder lesen kann.

    Offiziell darf man (außerhalb genehmigter Flächen/ohne Pflanzrechte) 1 ar = 100 qm bepflanzen. Die Anzahl der Stöcke ist nicht reglementiert.

    Grüße, Dreizehn


Hallo,

ich habe diese Information aus dem Buch "Weinbau" von Vogt/Götz. Allerdings habe ich dieses Buch 1979 gekauft und es könnte diesbezüglich schon überholt sein.

Die Autoren schreiben auf Seite 425, dass nach dem §1 des Weinwirtschaftsgesetz eine weinbergsmäßige Neuanpflanzung einer Genehmigung bedarf. Weiter schreiben sie, ich zitiere:

"Als weinbergsmäßig gilt in der Regel eine Anpflanzung, die mehr als 100 Rebstöcke umfaßt oder größer ist als ein Ar."

Ich schließe daraus, dass alles was unter der angegebenen Menge liegt nicht unter das Weinwirtschaftsgesetzt fällt. Ich glaube aber auch nicht, dass irgendjemand bei einem Hobbywinzer nachmißt oder nachzählt, so lange er sein Hobby nicht gewerblich betreibt. Wie sieht es denn aus, wenn man die Reben auf 2 verschiedenen Grundstücken anpflanzt?

Grüße
Traubenstolz




Fruchtweinkeller ...
Administrator
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...   Erstellt am 17.10.2009 - 11:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


In dem von mir verlinkten Thread (bitte mal anklicken) ist wiederum ein Link zu einem aktuelleren Dokument der LWG. Dieses Dokument beantwortet auch deine Frage.





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Jede Null verzehnfacht das Problem.
(Graf Fito)
Sorry, aber ich antworte nicht auf PMs, die inhaltlich ins Forum gehören!

Traubenstolz ...
50 Liter Wein
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...   Erstellt am 17.10.2009 - 18:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Danke Fruchtweinkeller, nun bin ich auf dem aktuellen Stand. 1 ar ist nicht viel, da haben ja nur 50 Stöcke Platz.

Gruß
Traubenstolz




Dreizehn 
1000 Liter Wein
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...   Erstellt am 17.10.2009 - 19:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Traubenstolz schrieb
    (1)...dass irgendjemand bei einem Hobbywinzer nachmißt oder nachzählt...
    (2)...wenn man die Reben auf 2 verschiedenen Grundstücken anpflanzt?...


(1) Eigentlich nicht, aber man wundert sich, schau mal hier:
http://www.news.de/politik/837906776/29 … sterben/1/

(2) Kein Problem, wenn das 2. Stück vom Freund, Eltern, Freu, Freundin (Dackel geht nicht) „bewirtschaftet“ wird.

Die meisten Hobbywinzer haben mit dem genauen Zählen sowieso ihre Probleme, können auch Kelter- und Tafeltrauben kaum unterscheiden. Muss am Fruchtwein liegen, an der Menge ;–))

Grüße, Dreizehn




Traubenstolz ...
50 Liter Wein
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...   Erstellt am 17.10.2009 - 21:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Das ist ja der Hammer. Das hätte ich nie gedacht, dass jemand nachzählen kommt und dass man dann 29 Stöcke roden muss. Was ein Irrsinn. Das erinnert mich stark an die Maultaschen am Bodensee oder die Entlassung wegen 2 Kassenbons. Als Bürger ist man da machtlos, man kann nur hoffen, dass so eine Verordnung mal wieder zurückgenommen wird, ähnlich wie die Krümmung in der Gurkenverordnung.

Grüße
Traubenstolz




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