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Ema 
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Registriert seit: 10.01.2008
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...   Erstellt am 10.01.2008 - 15:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute ich brauche dringen Hilfe oder besser gesagt euren rat!!
ich bin 24 und habe wegen mobbing ende september07 meine ausbildung abgebrochen.habe mich ABER erst(3 monate später) am 07 jan.08 Arbeitslos bzw.Ausbildungsplatztsuchend gemeldet.ich wohne mit meiner Elteren und schwester zusammen.Vor kurzem haben meine Eltern eine Eigentumswohnung gekauft und wir sind gerade erst eingezogen.Zurzeit arbeiten nur meine Vater und meine Schwester(ist in Ausbildung).Heute hatte ich einen Termin bei der Arge um meinen Antrag ect.abzugeben und habe erfahren dass ich viell.keine Unterstützung bekomme weil mein vater angeblich zu viel verdient. sind sind 1500€ für eine 4 Köpfige Familie zu viel???? also ich war total sauer und glaube das sie mir den Antrag ablehnen werden ,weil mein Vater jetzt ne Eigentumswohnung hat (für die er sein Lebenlang hart gearbeitet hat und vom Mund abgespart hat) Es sind zich tausend Ausgaben zu zahlen Essen ,rechnungen ,Versicherungen halt alle Nebenkosten. ich bin total am boden weiss nicht was ich machen soll und habe diesen scheiss antrag nur gestellt weil ich kein Geld von meinen eltern bekomme und hoffe durch die U 25 hilfe zu bekommen ne neue Ausbildungstelle zu finden aber nicht mal die Hilfe von dieser U25 steht mir nicht zu wenn ich keine leistungen bekomme.Also waren 12 Jahre Gymnasium für den arsch und man bekommt keine Hilfe mehr von diesem staat.Also falls ihr irgendwelche Tipps für mich habt bitte her damit ich bin wirklich verzweifelt !!!

vielen Dank im vorraus Ema




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 11.01.2008 - 18:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Warte erst mal den Bescheid ab. Dann melde dich noch mal mit den konkreten Angaben aus diesem Bescheid, denn viele Bescheide sind falsch berechnet. Oft werden Ausgaben und Aufwendungen, die das Einkommen mindern, nicht oder nicht korrekt angerechnet oder der Antragsteller von dieser Möglichkeit gar nicht erst informiert, so das er die dazu nötigen Angaben nicht macht.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ema 
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Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 12:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ,
ich habe den Antrag auf Hartz heute abgelehnt bekommen.Für die bin ich nicht hilfebedürftig und bekomme deshalb keine unterstützung. Was soll ich denn jetzt machen?Ich bin seit 5 monaten nicht krankenversichert und mein Kindergeld(ca 154€) bekomm ich ende Februar wobei das Kindergeld mein Vater erhält und ich habe mit ihm kein gutes verhältnis auf seine Hilfe kann ich lange warten.Für die Versicherung müsste ich 120 € montalich zahlen aber wovon ??? die spinnen doch!!! ich bewerbe mich die ganze zeit um nen neuen Ausbildungsplatzt und auch für 400€ jobs und bekomme nur absagen. Ich bin total verzweifelt was soll ich tun???




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 06.02.2008 - 15:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ema,

schreib mal bitte die Begründung hier rein, mit der die ARGE die Leistungen ablehnt. Sonst kommen wir hier nicht weiter.

Bitte beachten: keine Namen oder sonstigen persönlichen Daten hier veröffentlichen!

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ema 
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Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 18:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Halllo

leider konnte ich nicht eher antworten da mein internet nicht funktioniert hat! Also in dem bescheid steht : Mit den von Ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen sind Sie nicht hilfebedürftigtim sinne des SGBII. Ich muss dazu sagen ich habe alle Unterlagen abgegeben ausser die Heizungsabrechnung da wir Sie erst im März bekommen.ich versteh das überhaupt nicht mein Kindergeld bekomme ich erst ende februar und ich muss das endlich mit meiner Versicherung klären aber wie ?? wenn ich kein Einkommen habe??wie kann jemand versicherungsbeiträge zahlen obwohl man kein Einkommen hat?????Alles verstehe ich aber das ich mich nicht Versichern kann weil ich das geld dazu momentan nicht habe und dazu rückwirkend also ab oktober 120€ an die Aok zaheln muss damit die mich überhaupt wieder aufnehmen können finde ich unverschämt !!da muss es doch ein Mindestbetrag für leute die wenig verdienen oder wie in meinem fall die nur momentan 154€zur verfügung haben! ich weiss wirklich nicht mehr weiter




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 18:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese Begründung ist nicht ausreichend!
Der Bescheid muss gemäß § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt sein und nach § 35 Abs. 1 SGB II nachvollziehbar begründet werden.
Dies ist nicht der Fall, wenn man ihn inhaltlich nicht nachvollziehen kann.
Hier ist dazu eine Berechnung notwendig, wo man sieht, wie das Amt zu diesem Ergebnis kommt und so prüfen kann, ob die Berechnung stimmt.
Ohne diese Berechnung ist der Bescheid ungültig.

Lege schriftlich Widerspruch ein und verlange als nachvollziehbare Begründung eine Berechnung der Leistung.
Das kannst du auch mündlich beim Amt (geht wesentlich schneller), indem du hingehst, mit einem Beistand!, und gemäß §§ 13, 14 und 15 SGB I forderst, das man dir erklärt, wie man auf das Ergebnis gekommen ist.
Dazu hast du auch das Recht der Akteneinsicht: § 25 SGB X.
Lass dir die Berechnung ausdrucken und erklären. Nimm sie mit und melde dich hier wieder.





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Ema 
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Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 5
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...   Erstellt am 11.02.2008 - 20:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich habe in dem Schreiben einen Berechnungsbogen erhalten aber da stehn nur die namen meiner eltern und mein name und Gesamtbetrag 0,00€ mehr nicht also keine KONKRETE Berechnung. ich werde morgen Schriftlich Wiederspruch erheben




Ema 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 10.01.2008
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...   Erstellt am 19.02.2008 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf und Ottokar,

ich habe immernoch kein Widerspruch auf den Bescheid eingelegt! Könnt Ihr mir bitte sagen wie man so ein Widerspruch schriftlich verfasst mit Begründung !! ich habe nämlich keine ahnung wie man sowas schreibt ich habe noch eine woche zeit Widerspruch einzulegen.VIELEN dank im vorraus

LG Ema




LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 20.02.2008 - 00:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ema, hier im Forum,(Hinweise und Ratgeber)Ratgeber Widerspruch.
Hat diverse Anwendungsbeispiele.
Gruß




Wolf27 ...
Moderatorin
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...

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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 20.02.2008 - 02:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ema,

ich habe mal ein Schreiben für dich formuliert:

===== Beginn Widerspruch =====

Absender

Empfänger

Datum

Widerspruch zu ihrem Bescheid vom {Datum Ablehnungsbescheid}; BG-Nr. {Nummer Bedarfsgemeinschaft}


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom {Datum Ablehnungsbescheid} verweigerten Sie mir die Gewährung der von mir beantragten Leistungen gemäß SGB II mit der Begründung, dass ich nicht bedürftig sei. Gegen diesen Bescheid lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:
Die von Ihnen aufgeführte Begründung ist nicht ausreichend. Der Bescheid muss gemäß § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt sein und nach § 35 Abs. 1 SGB II nachvollziehbar begründet werden. Dies ist hier nicht der Fall, da ich Ihren Bescheid inhaltlich nicht nachvollziehen kann.

Zur inhaltlichen Nachvollziehbarkeit ist eine Berechnung notwendig, aus der hervorgeht, wie Sie zu dem Ergebnis gekommen sind und ich prüfen kann, ob die Berechnung stimmt. Ohne diese Berechnung ist Ihr Bescheid ungültig.

Ich verlange daher als nachvollziehbare Begründung eine Berechnung der Leistung und erwarte gemäß §§ 13, 14 & 15 SGB I Ihre Erklärung, wie Sie auf das Ergebnis gekommen sind.

Ihre rechtsmittelfähige Antwort erwarte ich bis zum {Datum in ca. 2 Wochen einsetzen}!

Mit freundlichem Gruss

{deine Unterschrift}

===== Ende Widerspruch =====

Vielleicht schaut Ottokar ja heute mal ins Forum. Dann kann er das nochmal kurz prüfen, ob die §§ alle sitzen.

LG Wolf





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