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zora Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 15:44 | |
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Hallo ich habe da mal eine dringende frage meine schwester hat zum 31.07 die kündigung ihrer wohnung bekommen jetzt möchte sie von brandenburg nach niedersachen ziehen aber das amt leht jedoch alles ab wie oder was kann sie machen das es doch funktioniert denn sie hatte sich erst von ihrem freund getrennt der auch noch terror macht das ist für das amt aber auch kein grund in eine andere stadt zu ziehen. könnte mir jemand bitte weiter helfen????
liebe gruß zora
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 15:47 | |
Diese Ablehnung ist rechtswidrig!
Gemäß den Grundsatzurteilen des BSG vom 06.11.2006 hat ein ALG II Bezieher freie Wohnortwahl innerhalb der BRG und die Wohnungskündigung ist ein wichtiger Grund für einen Umzug.
Ich vermute, dass das Amt sich hier rechtswidrig um die Zahlung der Umzugskosten und Kaution drücken will.
Hat sie den Umzug schr. beantragt?
Lies bitte mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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zora Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 15:51 | |
ja das hat sie die meiten nur zu ihr das es halt nur mit gültigen arbeitsvertrag geht aber die können ihr doch nicht vorschreiben wo sie wohnen darf. die haben zu ihr gesagt das sie dann warten soll mit dem auszug bis eine zwangsräumung beantragt wird. aber das kann es doch nicht sein meine schwester würde auch den umzug selber übernehmen aber selbst das lehnen die ab. sie ist jetzt verzweifelt weil sie nicht weiß an wem sie sich wenden kann damit man ihr hilft.
lg zora
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 15:57 | |
Wenn sie den Umzug schr. beantragt hat, dann muss sie auch eine schr. Ablehnung erhalten.
Hat sie eine solche erhalten?
Wenn nicht, soll sie ihre SB unter Hinweis auf § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB X:
"Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt."
auffordern, ihr diese Ablehnung sofort schriftlich zukommen zu lassen.
Dann wieder hier melden.
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zora Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:06 | |
sie hat das schriftlich mit der ablehung aber die wollen ihr trotzallem kein umzug genehmigen kann sie da sonst noch was machen.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:12 | |
Hallo Zora,
kannst du mal bitte den genauen Wortlaut der Begründung hier reinsetzen (ohne persönl. Daten!), damit wir dir ggfs. ein passendes Schreiben aufsetzen können.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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zora Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:15 | |
also in dem schreiben mit genauem wortlaut steht:
"Mit diesem Schreiben teilen wir ihnen mit das die Umzugskosten nicht gewähleistet werden." mehr steht da nicht drin.
lg zora
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:21 | |
Hi,
diese Aussage:
die haben zu ihr gesagt das sie dann warten soll mit dem auszug bis eine zwangsräumung beantragt wird.
ist die größte Unverschämtheit. Hier wird zu einem Rechtsbruch aufgefordert.
Begründung:
Eine Zwangsräumung wird nur bei Mietrückständen durchgeführt bzw. die Kündigung nicht befolgt wird. Das ist eindeutig Rechtsbruch.
Ich würde gegen den SB vorgehen, das er zu einer Straftat auffordert. Dieses Recht hat niemand in Deutschland, auch kein hochnäsiger SB!
Mitteilung an den Teamleiter, das der SB zu Straftaten auffordert, anderfalls erfolgt Veröffentlichung solcher Aufforderungen.
Gruß
Quinky
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zora Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 25.06.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:30 | |
und was kann sie jetzt machen das sie umziehen kann oder wie kann sie weiter vorgehen. denn es ist ja nicht mehr lange bis sie ausziehen muss kann sie auch ohne genehmigung umziehen denn sie würde sich in der nähe von niedersachen eine wohnung suchen.sie wollte sich in den ferien hier ne wohnung suchen und zum amt gehen was in der region zuständig ist geht das????
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 16:39 | |
Hallo Zora,
wenn ich dich richtig verstehe, dann enthält das Schreiben keinerlei Begründung, keinen Paragrafen, auf den sich der SB bezieht??? Nur dieser eine Satz? 
@ Ottokar: So kann es doch wirklich nicht gehen! Im Übrigen sehe ich das wie Quinky, nämlich dass hier zu einem Rechtsbruch aufgefordert wird.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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