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MamaDeluxe Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.01.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 15:35 | |
Also ich habe ein ziemlich be***issenes Problem....
Um das Problem mal zu erklären: Ich(18 Jahre) beziehe momentan Hartz4 und wohne seit etwas über 6 Monaten in einer 40qm Wohnung bin dort alleine gemeldet.Mein Freund wohnt aber sozusagen auch bei mir nur halt nicht legal(er ist obdachlos gemeldet und bezieht auch hartz 4)
So ich bin ja jetzt schwanger und in diesem Haus herrschen keine Bedingungen um ein Kind groß zu ziehen.
wohne 3 Etage es gibt unten keine Möglichkeit einen Kinderwagen unterzubringen geschweige denn einen normalen Keller. Die Leute die hier wohnen sind dermaßen Asozial (drogen etc.)Mein Vermieter lässt immer ewig auf sich warten wenn es Probleme mit der Wohnung oder derartiges gibt.
So ich möchte nun unbedingt hier ausziehen und mit meinem Freund zusammen ziehen.
Ich habe vor etwa 2undhalb Monaten beim Amt nach einer größeren Wohnung gefragt und mir wurde tatsächlich gesagt das könne ich mir abschminken ein Kind kann ruhig bis zum 1 oder 2 Lebensjahr bei der Mutter im Zimmer schlafen und brauch kein eigenes Zimmer.
Dann kam er mir mit der Aussage er hätte mich vor diesem Haus ja gewarnt und mich mehrmals gefragt ob ich wirklich dort einziehen will.Klar hat er das nur war mir das zu diesem Zeitpunkt recht egal.Denn da war ich noch nicht schwanger und musste mir keine Gedanken um solche Dinge machen und mich haben die Leute in meinem Haus nicht interessiert.
Nun meine Frage hab ich irgendeine Chance in absehbarer Zeit (noch vor der Geburt) hier raus zu kommen und mit meinem Freund in eine Wohnung zu ziehen????
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 16:35 | |
Wovon lebt denn dein Freund?
Du hättest u.U. die Möglichkeit, beim Amt nochmal nachzufragen und hier als Grund den Zusammenzug mit ihm anzugeben (das er schon bei dir wohnt, solltest du tunlichst nicht erwähnen). Für 3 Personen ist diese Wohnung definitiv zu klein. Das Kind ist seines? Dann werdet ihr von Anfang an als BG behandelt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.01.2008 - 01:09 | |
Ottokar schrieb
Wovon lebt denn dein Freund? |
MamaDeluxe schrieb
Mein Freund wohnt aber sozusagen auch bei mir nur halt nicht legal (er ist obdachlos gemeldet und bezieht auch hartz 4) |
Hallo Ottokar, Frage beantwortet!? 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 16:12 | |
@Wolf27: hatte ich überlesen, ist aber für meine Antwort ohnehin nicht mehr von belang.
Wenn er allerdings ALG II erhält, dann muss er ja bereits bei dir gemeldet sein, oder bezieht er das unter einer anderen Adresse? Wenn letzteres Zutrifft, solltet ihr euch mit dem, was ich vorgeschlagen hatte, beeilen.
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