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tweetymaus2708 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 16:55 | |
Hallo
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich habe eine Tochter und bin mit dem Vater des Kindes nicht mehr zusammen trotzdem verstehen wir uns sehr gut.Er hat bereits wieder eine neue Freundin.
Zur Zeit wohne ich mit seiner Schwester in einem Haus und jeder hat seine eigene Wohnung.Jetzt müssen wir aber raus weil die Schwester das Haus nicht kaufen konnte da die Bank nein sagte.
Da wir aber nicht mehr viel Zeit haben um eine neue Wohnung zu suchen und es auch sehr schwer ist wenn man hartz 4 bekommt hat der Vater von meinem Exfreund also der Opa des Kindes mir eine Wohnung angeboten die er in seinem Haus frei hat da alle Kinder da nicht mehr wohnen.
Jetzt ist meine Frage ob ich die Wohnung überhaupt bekomme da es der Opa ist und es in der familie bleibt der gleiche Nachname.
habe Angst das ich die Wohnung nicht bekomme.Kontrollieren können sie ja habe ja nichts zu verbergen.
Ich hoffe ihr habt das verstanden was ich geschrieben habe.Ich bin echt verzweifelt und wir haben nicht mehr viel Zeit.
Gruß tweetymaus
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 17:12 | |
Hallo Tweetymaus,
ob du die Wohnung "bekommst", hat erst einmal nichts damit zu tun, wer der Vermieter ist.
Wichtig ist, dass die KdU (Kosten der Unterkunft) innerhalb der Angemessenheitskriterien der ARGE liegen. Falls du das nicht weißt, frag dort nach.
Dann sollte der Opa einen ordentlichen Mietvertrag aufsetzen, aus dem folgende Daten hervorgehen:
* Kaltmiete
* Anzahl Zimmer / Größe in qm
* Nebenkostenvorauszahlung
* Heizkostenvorauszahlung (mit/ohne Warmwasserbereitung)
Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Umzug und Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
Wenn du noch Fragen hast, schreib sie bitte hier rein.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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tweetymaus2708 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 17:38 | |
Hallo Wolf
Das mit den Kosten weiß ich ja.
Ich darf bis zu 60 quadratmeter nehmen mit kind und warmmiete bis 400 eur aber die Wohnung bei seinem Vater ist ja kleiner.Die bekomme ich auf jeden Fall.
Meine Angst ist nur das ich die Wohnung nicht bekomme weil es in der Familie bleibt und die beim Arbeitsamt sonst was denken.
Gruß tweetymaus
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 17:52 | |
Hallo Tweetymaus,
sorry - habe ich wohl überlesen. 
Was die bei der ARGE "denken" ist erst mal irrelevant! Stell einen schriftlichen Antrag (damit das aktenkundig ist!), reich auch gleich eine Kopie eines Mietangebotes von deinem Opa mit ein und lass dir den Empfang quittieren. Am besten noch, du gibst das unter Zeugen ab.
Habe ich dich richtig verstanden, dass das eine abgeschlossene Wohnung im Haus ist? Du mußt dir mit Opa also nichts teilen (Küche, Bad etc.)???
LG Wolf
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tweetymaus2708 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:03 | |
Hallo Wolf
Es ist eine abgeschlossene Wohnung die aber allerdings noch fertig gemacht werden muß.
Neues Bad rein und so.
Wir machen nur unten im Flur noch eine Mauer mit Tür damit nur ich da rein kann.
Es ist nicht mein Opa.Es ist der Opa des Kindes also von meinem Exfreund.
Kann man sich auch schon vorher erkundigen beim Arbeitsamt ob man das machen kann mit der Wohnung oder soll ich gleich mit Mietvertrag da hingehen.
Gruß tweetymaus
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:25 | |
Ooops - kleiner Vertippler 
tweetymaus2708 schrieb
Kann man sich auch schon vorher erkundigen beim Arbeitsamt ob man das machen kann mit der Wohnung oder soll ich gleich mit Mietvertrag da hingehen. |
Hallo Tweetymaus,
es gibt 2 Möglichkeiten, so wie ich das sehe:
a) Du fragst noch groß und breit bei der ARGE, so dass da alle erst mal SEHR aufmerksam werden und alles wird doppelt und dreifach geprüft.
oder
b) Du schnappst dir die erforderlichen Unterlagen, sagst klipp und klar, dass du aus der alten Wohnung raus mußt, da das Haus verkauft wird, du aber schon eine neue Wohnung gefunden hast, die voll im Rahmen liegt. Sie möchten dir doch bitte den Umzug genehmigen, damit du das alles ordnungsgemäß über die Bühne bringen kannst. Ende der Ansage an die ARGE!
Wenn die dann blöd fragen, kannst du ja immer noch sagen, dass es der Opa von deinem Kind ist und du sehr froh bist, dass er euch diese Möglichkeit gibt. Da du nie mit deinem Freund verheiratet warst, bist du in dem Sinne auch nicht mit dem Opa "verwandt" oder so.
Also, nur Mut und viel Glück!! 
LG Wolf
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tweetymaus2708 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 06.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:40 | |
Hallo Wolf
Siehste das hab ich auch gesagt das es verkehrt währe wenn ich dahin fahre und nachfrage ob es geht.Hab ich mal wieder Recht gehabt.
Ich werde das auch einfach machen mit dem Mietvertrag da hingehen und gut.Währe nur doof wenn die generell ablehnen und sagen das es so nicht geht.Mir bleibt nicht mehr viel Zeit bis wir hier rausmüssen.
Klar werden sie mir Fragen stellen denn das haben die auch gemacht als ich mit der Schwester in das Haus gezogen bin da kamen auch Fragen wie:
Und warum sind sie mit dem Freund nicht mehr zusammen usw.
Es ist alles nicht so einfach wenn man beim Arbeitsamt ist.Immer muß man den eine Rechenschaft ablegen das ist so nervig.
Danke dir das du mir so geholfen hast und hoffe das auch alles klappt.
Gruß tweetymaus
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IchMagMich  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.02.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 16.06.2008 - 13:43 | |
Hallo Tweetymaus!
Du schreibst, dass du das Gefühl hast, immer alles vor dem Amt rechtfertigen zu müssen.
Ich finde, das ist eine Falle, die dir dein Gefühl stellt (und das Amt). Meiner Erfahrung nach hat schon verloren, wer sich auf das Rechtfertigen einlässt. Ich bin bisher gut damit gefahren, mich nicht auf Rechtfertigungen einzulassen und möglichst mit einer gegenfrage zu antworten.
Betr. deiner bedenken mit dem Mietvertrag mit gleichem Hausnamen von Vermieter und Mieter: Ich schlage vor, du verwendest einen Einheits-Mietvertrag, so wie er in Schreibwarenläden zu kaufen geht. Der Vertrag ist also ein allgemein akzeptierter Standard.
Ein individuell formulierter (selbstgebastelter) Vertrag macht die ARGE natürlich besonders neugierig.
Signatur Trotz Alledem: Angenehme, liebevolle Tage wünscht euch
IchMagMich |
buccy Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 04.07.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 04.07.2008 - 11:07 | |
Hallo kenne das Problem wohne selbst im Haus meiner Eltern. Abgeschlossenen Wohnung und habe bis zur Beantragung Hartz IV Wohngeld erhalten. Nach Einreichung Hartz IV mit ordentlichen und schon seit 1992 geltendem Mietvertrag bekam ich Besuch von einem Außendienstler der ARGE, der feststellen wollte, wie meine Wohnverhältnisse sind. Da ich eine abgeschlossenen Wohnung habe ist da kein Problem.
Gruß buccy
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